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Beilage ;u Nr. 97 des „Gießener Anzeiger".
Dienstag den 28. d. M,
Nachmittags 3 Uhr,
sMu auf hiesigem Ortsgericht die zum Mchlatz der Balthasar Euler Eheleute gehörenden Immobilien:
Flur Mtr-
XVII/71,3 — 262 Hofraithe am Hamm,
XVlI/71,7 — 663 Grabgarten das., XVll/72,3 — 706 Grabgarten das., XVll/72,7 — 225 Hofraithe das-, XVII,60 — 1187 Acker das., rvchmals freiwillig versteigert werden.
Gietzen, den 22. Avril 1885.
Großh. Ortsgericht.
3079_________________Lüdeting.
Versteigerung
eon lackirten und blanken Blechwsaren.
Mittwoch den 28. April,
Nachmittags 2 Uhr, werden im „Wiener Hof" (Lagerhaus) Neuenweg 62
eine Parthie lackirte Vogelkäsige, Kaffeefiltrirmaschinen, Kaffeemaschinen mit Spirituslampen, Spiritutz- kochmaschinen, Besteckkörbe, Geldkörbe, Eiersieder, Feuerzeuge, Sparbüchsen, Brodkörbchen, Präsentir - Bretter, Schreibzeuge, Spucknäpfe rc.
versteigert.
Die Gegenstände können Vormittags von 9—12 Uhr gesehen und aus der tzand gekauft werden.
Hoffmann, 3163 Ortsgerichtsmann.
Dienstag den 28. April l. J.,
Nachmittags 2 Uhr,
FE hung der Versteigerung der zum Äachl«ß des Herrn Fritz Winheim gehörigen Mobiliargegenstände — Liebig- slraße 47 (Riegelpfad). Es kommen nament- 5ilh zu.m Ausgebot:
1 Kleiderschrank (antik), 1 Standuhr, 1 Küchenschrank, Spiegel, Stühle, Bilder, Bettwerk, Herren- und Frauenhemden, Küchen- und Haus- -eräthe.
Gießen, den 25. April 1885.
Bühner, 3-206____________________Gerichtsvollzieher.
Mobiliar !
Versteigerung.
DovuerStag, den 30. April c. ob die folgenden Tage jedesmal von Nachmittags 2 Uhr ab
mbeit Luvwigstraße 37, II. Stock bie zum Nachlaß des verstorbenen Frl. L. M ü n ch gehörigen Gegenstände, behend in Möbeln, Bettwerk, Neißze«g,Porzellan und ©la«, Kleider, Küchengeräthe und an- btres Mobiliar, namentlich: 1 seines Pirnino, 1 Kaffenschrank, L Sopha mit 6 Stühlen, 1 Schreibseeretair, 1 GlaS« strank, Tische, Stühle, Kom- »ode, Kleiderschranke, Spie- flltl, Teppiche, 2 sehr schöne Lost er und sonstige Gegenstände t ml tigert.
Sämmtliche Gegenstände sind sehr
W erhallen und können am Tage der Versteigerung von Morgens 10 Uhr all eingesehen werden.
Keilgeöolenes.
2994 Ein gut erhaltenes Regen- s aß ;u verkaufen.
Frankfurterstratze 43 I. '
Horn-Spahne
a.6iua»d>en in jeder Quantität.
M Ehr. Daudt, Wolfftr. 13.
Gartenmobiliar
M'fi ehlt 3039
Carl Hensel,
Wallthorstraße.
Allgemeiner Anzeiger.
zahlenden Betrages.
ii
3182
c. für die Stadtknaben- und Stadtmädchen-Schule 1 Mk.
Bei dem Besuche dieser Schulen durch mehrere Kinder derselben Eltern ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind auf drei Viertel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden
Betrages.
Gießen, den 25. April 1885.
Der Stadtrentmeister:
EnderS.
Bekanntmachung.
Die Schulgelder für die höhere und erweiterte Mädchenschule, sowie für die Stadtknaben- und Stadtmädchenschule pro IV. Quartal 1884/85 können in den nächsten 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.
Das Schulgeld beträgt von einem Kind:
2. „
3. „
a. für die höhere Mädchenschule:
1. in der Klaffe I und II = 18 JL
„ „ HI „ IV = 15 „
, „ V bis VII -- 12 „
4. „ „ „ VIII X = 8 „
b. für die erweiterte Mädchenschule 10 Mk.
Bei dem Besuche dieser beiden Schulen durch mehrere Kinder derselben Eltern ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind auf zwei Drittel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu
Die Volksschule der Stadt Gießen beginnt ihr neues Schuljahr Freitag den 1. Mai 1885. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder erfolgt für die Stadtknabenschule im Saal Nr. 8 im unteren Stock des Schulhauses in der Schulstraße, sür die Stadtmädchenschule im Saal Nr. 8 des Schulhauses aus dem Oswaldsberg, Morgens zwischen 9 und 12 Uhr.
Ausgenommen werden diejenigen Kinder, welche das sechste Lebensjahr vollendet haben, sowie aus den Wunsch der Eltern oder deren Vertreter auch solche geistig und leiblich nicht unreife Kinder, welche bis zuw 30. September d. IS. das sechste Lebensjahr vollenden. Gebrechliche, kränkliche oder geistig unreife Kinder können von dem Schulvo stände noch eine Zeit lang von dem Schulbesuch freigegeben werden. Doch ist in diesem Fall ein ärztliches Zeugniß beizubringen.
Nothwendig bei der Aufnahme ist die genaue Angabe des Geburtstages des Kindes, bei auswärts geborenen Kindern auch die Vorlegung des Geburtsscheines, sowie genaue Angabe des Namens und Standes des Vaters bezw. des Pflegers, und der Jmpffchein.
Das Schulgeld beträgt für sämmtliche Stadtschulklaffen 4 JL jährlich; das zweite Kind derselben Familie bezahlt drei Viertel, das dritte und jedes weitere Kind die Hälfte.
Gesuche um freies Schulgeld und freie Bücher sind bei der Armendeputation der Stadt Gießen vorzubringen.
Gießen, den 23. April 1885.
Der Schulvorstand.
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