Donnerstag den 27 August
ISS»
Amts- und Anzcigkblatt für den Kreis Gießen
Erscheint tÄ^lidkmit Ävsnnhme des Mc rtagS.
«V»POO«r Gchulflraße 7.
awe^
Gießen, nm 20. August 1885.
Betreffend: Gesetz über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung.
6106
«**■
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bnngeti<6Ä Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pi.
Kreisen ist von einem solchen Schreiben nichts bekannt und muß das betr. Ge' rücht umsomehr als eine böswillige Erfindung betrachtet werden, als dem spanischen Herrscher unmöglich eine solche Tactlofigkeit zugetraut werden kann. - lieber die drei bedeutendsten Karolinen-Inseln Yap, Kusaie und Ponapo sei Folgendes mitgetheilt: Die ersteren beiden werden von je einem König, die Insel Ponap6 von fünf Häuptlingen regiert. Yap hat gut gepflasterte Straßen am Strande. Ehemals, bevor europäische Schiffe die Inseln besuchten, dehnte das heute ungefähr 10,000 Seelen zählende Völkchen feine Fahrten bis zu den Mariannen aus und unterhielt einen lebhaften Tauschhandel. Die Insel zählt 67 unabhängige Dörfer. Unter den epidemischen Krankheiten wird neben einer Halsentzündung vor Allem ein bösartig ansteckender Husten erwähnt, der meist schon nach wenigen Tagen tödtlich verläuft. In Kusaie finden sich die Ruinen gewaltiger Cyclopenbauten, die allein noch Zeugniß ablegen, daß Kusaie früher von einem kräftigeren und intelligenteren Menschenschlag bewohnt um starker bevölkert gewesen ist. Von Seuchen und ansteckenden Krankheiten ijt auf Kusaie nichts bekannt. Die Insel Ponaps wird von den Matrosen und Händlern wegen ihres R-ichthums und ihres schönen Menschenschlages sehr gerühmt. Noch vor 30 Jahren soll di- Insel von mehr als 15,000 582* bevölkert gewesen sein. Ein englisches Schiff schleppte die Blattern ein, heute ist die Zahl b<r Bewohner unter 2000 gesunken. Auch hier legen Komgsgräber Zeugniß vcn einer früheren höheren Culturstufe ab.
Die Ausweisung russisch-polnischer Nnterthanen aus
Durch § 1
1)
2)
3)
4)
5)
Mit Bezug
Politische Ueberficht.
Gießen, 26. August.
Der deutsch.spanische Conflict wegen der Besitzergreifung des Karolinen-Archipels durch Deutschland besteht vorläufig noch unvermindert fort. Namentlich in Madrid behandelt man die Angelegenheit mit einer schier nervösen Empfindlichkeit, man stellt sich, als ob durch die Hiffung der deutschen flagge auf den Karolinen die colonialen Jntereffen Spaniens bis in s Innerste bedroht feien. In den amtlichen wie in Den unabhängigen spanischen Blättern regnet es förmlich Protefle gegen das Vorgehen Deutschlands und in allen wird das Cabinet Canovas del Castillo zu energischen Entschlüssen aufgefordert. Dieses ganze ungestüme Gebühren wird indessen die deutsche Regierung nicht im Mindesten in der ruhigen Haltung beirren, die sie bis jetzt in der ganzen Affaire beobachtet hat, und auch die Drohung, Spanien werde eventuell feine diplomatischen und commerciellen Beziehungen zu dem deutschen Reiche abbrechen, durfte in Berlin gerade keinen großen Eindruck machen. Natürlich kommt denjenigen spanischen Republikanern, welche von Anfang an Gegner eines innigeren Verhältnisses Deutschlands zu Spanien waren, der Zwist wegen der Karolmen- Jnseln sehr gelegen und sie suchen denselben auf alle Art für ihre Pläne zu verwerthen. Sl) ist wohl auch in diesen Kreisen die Quelle jenes Gerüchtes zu suchen, welches wissen wollte, König Alfonso habe es abgelehnt, noch länger der Chef des in Straßburg garnisonirenden Manen-Regiments zu sein und die>en Entschluß dem Kaiser Wilhelm brieflich mitgetheilt. In Berliner amtlichen
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgernreistereten des Kreises.
und 15 des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1885 ist die Krankenversicherung ausgedehnt worden aus:
den gesammten Betrieb der Post-, Telegraphen und Eisenbahnverwaltungen, sowie sämmtliche Betriebe der Marine- und Heeresverwaltungen und zwar einschließlich der Bauten, welche von diesen Verwaltungen für eigene Rechnung ausgeführt werden;
i**<**S<*4
Betreffend: Die Zulassung eingeschriebener Hilfskassen, hier örtliche Verwaltungsstellen.
Bekanntmachung.
Die außerhalb des Kreises Gießen domilicirte eingeschriebene Hilfskaffc:
Allgemeine Kranken- und Sterbekaffe der Metall-Arbeiter zu Hamburg
bat im Kreise Gießen örtliche Verwaltungsstellen und zwar zu Hausen und Reiskirchen errichtet.
Gießen, den 22. August 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
' ^zeigen.
den aef Alt
"g als
00 M"!&
« ? ln und afc Nuhnhchrch tz g»
Bekanntmachung.
Wegen eines schweren Krankheitsfalls ist der Wagenvcrkchr durch furq und die Wagengasse auf einige Tage gesperrt.
Gießen, den 26. August 1885. Großherzogliches Polizeiamr Gießen.
Fresenius. ________________________________
»iroie^
den g?w?rbsmMgen Fuhrwerks-, Binnenschiffsahrts-, Flößerei-, Prahm-und Fährbetrieb, sowie den Gewerbebetrieb des SchiffsziehenS (Treidelei);
den gewerbsmaßigkn Speditions-, Speicher- und Kellereibetrieb;
den Gewerbebetrieb der Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer.
auf S 17, Absatz 2 des nämlichen Gesetzes beauftragen wir Sie, die Arbeitgeber der vorstehend unter pos. 2, 3, 4 und 5 bezeichneten Betriebe anzuhalten, ihre Arbeiter bei einer der in § 4 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Ium 1883 bezeichneten Kassen, oder der Gemeindekrankenkasse ihres Beschästigungsorts zur Krankenversicherung anzumelden „ ,
Arbeitgeber, welche der Anmeldungspflicht nicht genügen, haben Geldstrafe bis zu 20 Mark zu gewärtigen (§ bl de.. Gesetzes vom Id. ^uni 1883).
vr. Boekmann.
Betreffend: Die Bau- und Culturveränderungs-Verzeichnisse.
An sämmtliche Großh. Ortsgerichte des Amtsgerichtsbestrks Gießen.
Rack S 4 der Verordnung vom 8. December 1852, die Fortführung der Grundsteuerkataster betreffend, ist bei solchen Grundstücken - Veränderungen, welche nicht mit einem Eigenthumswechsel verbunden sind, der Grundbesitzer bei 3 fl. Strafe verpflichtet, vor dem 15. (Juli, jetzt) Juni jeden Jahres an Sie abzuaeben einen vorschriftsmäßig aufgestellten Meßbrief, wenn ein neues Gebäude errichtet oder e,n vorhandenes Gebäude in fernem Umfange verändert ober die Culturart eines Grundstücks zum Theil verändert wird, und Sie haben nach § 7 im (Juli, jetzt) jum jeben Qa^eä über alle in der Olemarkung einge- tretenen derartigen Veränderungen Verzeichnisse aufzustellen und die Verzeichniste nebs den Meßbriefen, auf deren rechtzeitige Beibringung Sie die Grund- befiher aufmerksam zu machen haben bis zum 1. (August, jetzt) Juli an Großherzogliches Steuercommiffariat zu übersenden.
6 Da diese Vorschrift vielfach nicht befolgt worden ist fordern wir Sie auf, künftig die Verzeichnisse nebst den Meßbriefen spätestens bis zum 1. juli pünktlich an Großherzogliches Steuercommiffariat einzusenden und gegen die säumigen Grundbesitzer unter Bezugnahme auf den § 4 Strafantrage zu stellen.
Gießen, den 20. August 1885. Großherzogliches Amtsgericht Gießen.
Langsdorfs.
Bekanntmachung.
Abgesehen von dringenden Fällen und selbstverständlich von Vorladungen sind die Amtsrichter nur Mittwoch-zu fPre$en- .
Anträge bei unseren Gerichtsschreibereien können Mittwochs und Sam-tagS Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr, an den übrigen Wochentagen Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr gestellt werden.
Gießen, den 20. August 1885. Großherzogliches Amtsgericht Gießen.
Langsdorf f.
r
Ä Ullb Lozitz im hu btt
aOhm.
Acker.
’cüer auf Hosen und c 6U7K;
Hcrrenkleidermacher.
ßc Leute findet! igung.
-adenicht,
!ampenfabrik.
lopeten-, Teppich: und uche einen rliug itniffen.
AaHnhofs/raße \2.
Ms: Eine llich-
rof. Schürer, '
jige Lchreintt4t- t Peichäftigung au! •
onrad Damm, ermeister, Rckkircden.
Wm
rbeit Mck uitb gut
raf, Mch-M lobgsssi lk- — iu6en6t stm
Tilchür Ml ;
lirtetz oin,
- «r. i»s
WM


