Telegraphische Depesche«.
Wolff's telegr. Correspondenz - Burea«.
Berlin, 25. März. Der Kaiser empfing heute Nachmittag den Fürsten Bismarck zum Vortrag.
Braunschweig, 25. März. Seitens der staatsrechtlichen Commission des Landtags wurde in der heutigen Landtagsfitzung eine Erklärung verlesen, worin gesagt wird, die Commisfion glaube sich mit der Regierung im Einver- ständnifie, daß Schritte bezüglich der Thronsolgesrage Seitens der Landesversammlung bei gegenwärtiger Sachlage weder ersorderlich, noch wünschentzwerth seien. Die Commission glaube fich auch darin mit der Regierung einverstanden, daß bezüglich der Durchsührung des § 6 des Regentschafts-Gesetzes vorbereitende Schritte zu thun seien, daß aber auch die Befugnisse des Regentschastsrathes erst nach Durchsührung dieser Maßnahmen erlöschen würden. Diese Erklärung wurde ohne Debatte ad acta genommen.
Wien, 25. März. Der Zollausschuß erledigte die Jndustriezölle. Bei $ 2 der Zollnovelle, welcher die Regierung ermächtigt, im Verordnungswege die Zollsätze für Getreide und Mehl bis zu der Höhe der deutschen Zölle abzuändern, erklärt der Handelsminister, aus diese allgemeine Ermächtigung verzichten ■ zu wollen; er sei bereit, die betr. Zölle in der Höhe der deutschen ZWe in den Zolltarif aufzunehmen.
Paris, 25. März. Der Gouverneur von Guyana telegraphirt vom 22. d. MtS., auf der Insel du Salut seien einige Fälle von gelbem Fieber vorgekommen, die Colonie Guyana sei davon frei geblieben.
London, 25. März. Wie das „Reuterlche Bureau" erfährt, hätte die Admiralität angeordnet, die in Devenport, Chatham und Portsmouth befindlichen Kriegsschiffe sollten sich in Bereitschaft fetzen, um jederzeit auslaufen zu können. ,
— „Reuter's Bureau" erfährt, alle beurlaubten Officiere der englischen Truppen Indiens und der eingeborenen indischen Regimenter wären heute zurück- berufen worden.
— Das Unterhaus nahm in erster Lesung die Regierungs-Vorlage wegen Einführung des obligatorischen Schulunterrichts in Irland an.
Rom, 25. März. Der „Offervatore" veröffentlicht den lateinischen Text des am 1. Februar vom Papste an den Kaiser von China gerichteten Schreibens, worin der Papst dem Kaiser empfiehlt, den Miffionären und Christen im chinesischen Reiche stets, namentlich aber in so schwieriger Zeit, wie jetzt, seinen Schutz angedeihen zu lasten.
Petersburg, 25. März. Das Londoner Börsengerücht, die Antwort Rußlands auf die Propositionen Granville's vom 16. März sei nicht befriedigend, wird von der Nordischen Telegraphen'Agentur als vollständig aus der Lust gegriffen bezeichnet. Dieselbe ist ermächtigt mitzutheilen, daß die Antwort hier noch nicht abgesandt worden ist.
Konstantinopel, 25. März. Veli Riza Pascha ist nach Berlin abgereist.
New-Uork, 25. März. Meldungen aus Panama zufolge wäre Bar- rios mit 15,000 Mann in Anmarsch auf San Salvador begriffen.
Lokales.
Gießen, 26. März. [@ n t ro u r f zum Ortsbaustatut für bic Pro- vinzialhauptstadt Gießen.) Fortsetzung.
Zn Art. 18 der allgemeinen Bauordnung.
6. Außerhalb der durch den Siadtbauplan festgestellten Bauquartiere soll in bet Regel keine Bauerlaubniß ertheilt werden, insofern nicht nachträglich neue Straßen vrojectirt und genehmigt werden.
Ausnahmen siehe SS 21 u. 22.
Zn Art. 20 der allgemeinen Bauordnung.
S 7. In den noch nicht eröffneten Straßen wird das Bebauen an den Enden gestattet, welche auf schon eröffnete Straßen stoßen.
S 8. Soll tn einer uneröffneten Straße ein Gebäude errichtet werden, welches nicht Eckhaus an einer schon eröffneten Straße wird und sich auch nicht an schon erbaute Häuser in der uneröffneten Straße anreibt, so kann dieses mit Genehmigung der Stadtverordneten-Veisamwlung gestattet werden.
S 9. In den Fällen der SS ? und 8 find alle Vorkehrungen zur Fahr- und Gangbarmachung, Abwässerung und Beleuchtung der Straße von den Bauenden selbst zu bewirken, und so lange die Straße nicht vollständiges Eigenthum der Stadt ist, kann auch nickt auf regelrechte Fertigstellung der Straße gerechnet werden.
S 10. Wenn zwei Dcittthetl einer Straße beiderseits mit normalen Gebäuden und Einfriedigungen bebaut sind und die Stadt da8 Straßengelände besitzt, wird die Straße eröffnet, ordnungsmäßig audgebaut, entwässert und mit Beleuchtung Versehen.
Zu Art. 21 der allgemeinen Bauordnung.
S 11 Die Lasten, welche die angrenzenden Privaten bet den Herstellungen von .Straßen zu tragen haben, bestehen:
Dudweiler, 20. März. Der größte Theil der zur hiesigen Gemeinde gehörigen, in Grube Camphausen verunglückten Bergleute wurden heute hier zur letzten Schickt arbeitet. 26 an der Zahl waren eS, die tn kühler Erde nebeneinander ruhen, und zwar 25 Bergleute und 1 Steiger. Auf dem hiesigen Marktplätze waren 2 große, schwarz verhangene Bühnen aufgeschlagen und auf diesen wurden die Leichen aufgebohrt. Line ungeheure Menschenmenge hatte sich eingefunden, um den braven Tobten daS letzte Ehrengeleite zu geben. Die regelmäßigen Züge auS Saarbrücken reichten nicht auS, um die Menschenmenge zu befördern und ein Exirazug mußte eingelegt werden. Von allen umliegenden Gruben hatten fich die Jnspecioren und Subalternbeamten, sowie eine Menge Bergleute eingefunden. Die Mitglieder der BergweekS - Directiou au» Saarbrücken waren vollzählig erschienen. Ebenso waren die anwesenden höheren Herme, der Berghauptmann und verschiedene Oberbergräthe, der Landrath deS KreifeS rc. |nr Beerdigung eivgetroffen. Auch die benachbarten bayerischen Gruben waren durch größere Deputationeu vertreten. Um 3 Uhr langten die Leichen, von ihren trauernde« Familien gefolgt, nacheinander an, jedoch war erst die letzte um halb 4 Uhr am Platze. Zahlreiche Kränze wurden von allen Seiten zu deren Ausschmückung herbeigebrachi Sämmtliche hiesigen Vereine, die Feuerwehr, der Kriegerverein mit Gewehr und ans, gestanztem Bayonnet, der katholische und der evangelische Kirchengesangverein, di- katholische und die evangelische Geistlichkeit waren vollzählig erschienen. Die Einsegnung der Leichen auf dem Marktplätze erfolgte durch den katholischen Geistlichen Oesterling. Sodann setzte sich der Zug mit der G:ubenkapelle an der Spitze in Br wegung. Derselbe war unabsehbar lang. An den Seiten bildete eme noch größere Menschenmenge Spalier, doch ging alles in der größten Ordnung von Statten. Die Leichen der Bergleute und Steiger wurden von Kameraden in gleichem Range ge, tragen. Auf dem Kirchhofe angelangt, wurden die Särge nebeneinander in'S Grad gelegt und sodann von Herrn Oesterling eingesegnet. Der Kriegerverein feuerte sodann 3 Salven über daS Grab hin ab. Den Jammer, der fick jetzt geltend machte, vermag keine Feder zu beschreiben. Eine Frau konnte nur mit Mühe zurückgehalten werden, daß ste in dre Reihe der Särge hineinsprang. Herr Pastor Oesterling sprach sodann in ergreifender Weise von dem Unglück, Worte beS Trostes und Ermahnung an btt Lebenden richtend. Zum Schlüsse verla« er einen Brief des Herrn Bischofs von Trier, in welchem derselbe an dem Unglücke innigen Avthetl nimmt unh am Schlüsse einen Geldbetrag für die Hinterbliebenen übersendet. Der katholische Gesangverein trug sodann zwei Grabgesänge vor, und Herr Pfarrer FrommerShausen (evangelisch) sprach ein längeres Gebet, der evangelische Kirchenchor sang hieraus einige Grabgesänge. Herr Lichnoch, der hierauf das Wort ergriff, schilderte bas Unglück, welches, so viel ihm bekannt, daS größte in Deutschland sei. So weit ihm gedenke, seien auf der hiesig» Grube bei dem größten Unglück 8 Mann getödtet worden. Die Grube Camphaus» 1 sei unter der bewährten Leitung gut angelegt und gelte sogar alS Mustergrube. Ueder i die EntstehungSursacke nachzugrübeln, sei eitel. Derjenige, welcher die Schuld an dem- selben trage, wenn überhaupt eine vorhanden und nicht eine Verkettung von Unglück- lieben Umständen die Ursache sei, sei mit unter den Tobten. Hierauf ermahnte er die Bergleute, sich nicht durch Gerede beirren zu lassen, die der Bergoerwaltung die Sckvld in die Schuhe schieben wollen, auch nicht darüber nachzudenken, in welchem Verhältnisse ihr Lohn zu der gefährlichen Arbeit stehe, sondern sich zu Gott, der dieses Unglück über sie verhängt habe, hinwenden und durch Reue und Buße fernere Strafen desselben abwenden zu wollen. Hieran schlossen fich wettere Worte deS Trostes. Noch der Einsegnung erfolgte unter den Klängen eines Trauermarsches die Schließung der Gräber. Sodann begab sich die ungeheure Menschenmenge nach Herrensobr. Dort war der Jammer noch größer. 37 Leichen wurden dort nebeneinander gebettet. Die Eeremonitn waren dieselben. Fast jedes Haus hat einen Tobten. Die noch nicht beerdigten anf- gefundenen Leichen werden morgen begraben.
». in eine» Beitrage een V« der Gk»erbnngSkaste, für Straßengeltabe, bemessen auf di- Länge des bezüglichen Grundstückes und halbe Etraßen- biette, wie solche im Art. 21 der allgemeinen Bauordnung vorgesehen ist.
b. in bet Hälfte der Kosten für Anlage deS Trottoirs längs befl Grnnd- stückes und blö zu einer Breite von 2.50 m, wobei der Preis von Bafalt- fchichtevpflaster 1. Sorte mit begrenzenden Wangevsteineu angenommen wird. Die Kosten der eisernen Durchlaßrivneo haben die Nngrevzer zn bestreiten.
Die Ausführungen werden seitens der Stadt bewirkt und die entstehenden Kosten von den Besitzern V* Jahr nach vollzogener Ausführung durch die Etadtkasse erhoben. , vi v v
Sollte ein feineres Trottoirpflaster genehmigt werden, so fallen auch die dadurch entstehenden Mehrkosten und spätere Unterhaltung dem Antragsteller zur Last.
Befreit von den vorerwähnten Lasten sind die Anlieger an denjenigen Straßen, zu deren Ausbau die Stadt bereits vor Erscheinen deS LocalbaustatutS ver. pflichtet war.
S 12. In allen fertigen Straßen, welche noch keine gepflasterten Trottoirs besitzen, sind die Nngrevzer verpflichtet, V* der Kosten der Herstellung zu ersetzen, sobald solche TrottoirS gepflastert werden.
Werden gewöhnliche TrottoirS in erhöhte umgeäudert, so können die Anlieger außer der Bestreitung der Kosten der eisernen Durchlaßrinnen gleichfalls noch biS zu V* der übrigen Herstellungskosten herangezogen werden.
8 13. Die Unterhaltung der bestehenden TrottoirS übernimmt die Stadt. Ausbesserungen von Beschädigungen, zu denen jedoch die Privaten birecte Veranlassung geben, z B. durch Ueberfahrten, Löchergraben rc, erfolgen auf Kosten der Privaten-
Die Nothwendigkeit ber Umlegung oder Erneuerung eine« Trottoirs unterliegt der Beschlußfassung der Stadtverordneten-Verfammlung und zwar kommt c9 hierbei nicht darauf an, ob sich die TrottoirS vor dem einen oder anderen Hause tn einem Zustande befinden, welcher die Erneuerung nicht unbedingt nsthwendig erscheinen läßt.
Die Beitragspflicht regelt sich nach S 12.
S 14. Die Kosten werden bei diesen Trottoirherstellungen von den Hausbesitzern innerhalb 6 Monaten nach der Ausführung durch die Stadtkasse erhoben.
Die Vorlage an die Bauhandwerker leistet die Stadt.
Detaillttte Berechnungen für den Beitrag werden für die Bethelligten auf dem Stadtbauamt zur Einsicht offen gelegt.
S 15. Der Werth d-8 alten Materials wird den Privaten nicht zu Gute gerechnet. Die Stadt, welche die Unterhaltung dis zur nächsten Neuherstellung übernimmt, verwendet und veräußert daS Material zu eigenem Nutzen.
S 16. In jedem Falle der Neuherstellung oder Umlegung eines TrottoirS wird von den Privaten nur Ersatz für die wirklich von der Stadt geleisteten Auslagen nach S 11a verlangt.
S 17. Kellerfensterläden längs der Straße find nach oben ausgehend an» zuschlagen.
Behufs Zuführung von Luft und Licht für Kellerräume hülfen Oeffnungen in den TrottoirS nur dann angebracht werden, wenn Letztere über 1 m breit sind. Solche Oeffnungen dürfen höchstens Vio der Trottoirbrette einnehmen und müssen abgletchend mit dem Trottoir mittelst eiserner Gitter sicher geschlossen sein.
Dergleichen Anlagen werden stets auf Widerruf und gegen Abgabe eines Gruvd- zinses genehmigt.
S 18. Für daS Straßengelände, welches bei stattfindeuden Umbauten gewonnen wird, wird dem betreffenden Eigenthümer seitens der Stadt entspreckende Vergütung nach Maßgabe der Lage des Gebäudes und sonstiger Verhältnisse gewährt.
(Fortsetzung folgt.)
Für die in der Grude .Campbausen" Verunglückten gingen ferner bei unS ein Georg Heß 10 X. S. Bock u. Co. 10 X. I. B- 5 X. Frl. Sch. 6 X. W- W 5 X.
L. H- 1 X. Frau D- Schuster 5 X, Elckemeyer 5 X. Dr Loewe 5 X, Amtsrichter Gebhard 5 X, Weinhändler Schwan 10 X, G- 20 X, G. M- 2 X, Ungenannt 2.*, Erster Staatsanwalt Zimmermann 10 X, C- W- 2 X. LandgerichtSpräsibent Knorr 10 JL, F. G. 30 M., ®ütenEpebtent Zö-Nkr 3 JL. M-ndartti-nkaften 17 X. Ad. Noll. Commerzienralh 20 X, Alice und Hedwig O. 5 X, Frau Hofrath Wehn 5 Maschinenmeister Qu et n er 10 X. LandgerichtSrath Onorier 3 X, 6- Äafofnfletn iv X, Frau Brühl 2 X. D- Währum, Bergwerk 1 x, Joh. Sewv la^.Leibtzesteru O in einem Kränzchen junger Mädchen gesammelt 10 X Summa 229,50 X gesammt 696,12 X . ____
Weitere Gaden nimmt die Exped. b. Bl gerne entgegen.
tzer 1 Kammer weiter fort, da die Dringlichkeit ber Sache einstimmig bejaht worben „ar Bezüglich Kap. 90, ^Mluistenum selbst", war die 1. Kammer bem Beschlüsse 2 Kammer beigetreten mit ber Abäuberung: Den von verehtlicher 2. Kammer bewilligten Betrag von 258.640 X unter Zusatz don 5500 X für ben Gehalt eine« weiteren vortragenden RathS, zusammen also 264,140 X lohrlich zu bewilligen. Die 2 Kammer beharrte jedoch einstimmig auf dem früheren Beschluß, die Besoldung von 5500 X für ben Vortragenden Rath von der Regierungsvorlage abzusetzen.
qu Kap. 97, -Technische Forstverwaltung und Forstschutz , war zur Zeit von b<r 2. ftammtr befAlofien öotbtn, statt der unl-r Ttt-l 1 L-s°ldu°g sür Forst- meister", geforberten 40,500 X und ber unter Titel 2, -Obersörster , für Besoldung und Zulage geforderten 238,363 X, incl- deS Zuschusses von 1200 X, für deide Posten die Äesammtsumme von 280,063 tn der Voraussetzung zu bewilligen, daß die vorhandenen 80 Stellen in 5 Gehalisklassen mit je 16 Inhabern von 2500 X, -(XX) X. 3500 X, 4000 X. 4500 X eingetheilt würden. Der Ausschuß beantragt nunmehr bet Titel 1, „Forstmeister-, folgende kleine Modification etntteten zu lassen: Die vorhandenen Forstmeister sind tn die erste GehattSklasse einzureihen, die neu anzustellenden 111 bte ber^Urau^eT öffneten Diskussion glaubt Minifterialprästbent W e b - r, her Vorschlag beS Ausschusses könne vielleicht verbessert werden, denn ein Oberförster, ber bereits tn der 1. GehaltSklaffe sich befinde, könne man doch bei seinem Avancement zum Forstmeister nicht in die 2. GehaltSklaffe versetzen.
Der Ansschußantrag wird nunmehr dahin geändert, daß die neu anzustellenden Forstmeister je nach ihrer Äncienuetät als Oberförster einzureihen sind, worauf er ein- stimm 9^8 ^te Regierung gerichteten Ersuchen, die Zahl der Forstmeisterstellen zu vermindern, sowie die Obersörsteret König einzuziehen, beschließt die 2. Kammer zu beharren. Desgleichen bei Kap. 101, „Localbaubeamten", beharrt die 2. Kammer auf dem früheren Beschluß, die für bte KreiSbaumeister in Darmstadt, Mainz, Offenbach, WormS und Bingen geforderten Localzulagen von je 600 X, also im Ganzen 3000 X, ^Auch bte für Wiederherstellung der Wafferleitung aus Jagdschloß WolfSgarten geforderte Summe wird dem schon früher gefaßten Beschluß gemäß gestrichen. Dagegen wird bte in Kap. 104, „Domanialbauwesen" Pos. 5 geforderte Summe von 14,000 X für Neubau eines Wohnhauses und Versetzung deS SchafstalleS auf Hof Dauernheim nachträglich genehmigt.
Nächste Sitzung Donnerstag Vormittag 9 Ubr.
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SzwStäg, i|t'* 1
Iorv'ittaS
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Si«gen, M
In ber N. hohenisims 1 «Bi an Ort u'
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1. Montag in beit Distrikten ,i$ulerßgrunb
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Prügi 138 „ dgl. E 4050 Wellen dgl. 1300 „ dgl. 000 „ Äief 137 tifyitßtän flute r, jii 5 Grubenholz i Drr Anjung bei
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