Ausgabe 
26.3.1885 Erstes Blatt
 
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Rx. 72 Er-ftss Blatt. Donnerstag den 26. März I§8S

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

ÖMtrenttt Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag».

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Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Bringerlohn» Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheit.

Betreffende Den Nemonte-Ankauf pro 1885.

Bekanntmachung.

Zum Ankauf von Nemonten im Alter von vorzugsweise 3 und ausnahmsweise 4 für dieses Jahr nachstehende Märkte anberaumt worden und zwar Morgens 8 Uhr am: 30. Juni in Alsfeld, 8. Juli /, Nidda, 27. Butzbach,

28. Nieder-Wöllstadt,

29. Groß-Bieberau,

Jahren sind int Bereich des

in

24. August

25.

26.

27.

Großherzogthums Hessen-Darmstadt

Lampertheim,

Bickenbach, Gernsheim, Groß-Gerau.

Die von der Nenlonte-Ankaufs-Commission erkauften Pserde werden zur Stelle abgenonunen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, tvelche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer (Köpper), welche sich innerhalb der ersten 28 Tage nach bem Eintreffen im Depot mit diesem Fehler behaftet zeigen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigen der Commission vorgestellt werden, sind wom Kauf ausgeschlossen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einen Kopshalter von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen starken hänfenen Stricken ohne besondere Vergütrmg mitzugeben. Um Ue Abstammung der vorgesührten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst nütgebracht werden, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. , c r

Berlin, den 26. Februar 1885. Königl. Preußisches Kriegs-Mrnisterium, Abtheilung sür das Remonte-Wesen.

Freiherr von Troschke. Graf von Klinkowstroem.

Darmstadt, 24. März. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen heute eine Deputation der Ersten Kammer Der Landstände, bestehend aus Sr. Erl. dem Grafen Schlitz, genannt v. Görtz, Sr. Durchl. dem Fürsten zu Men- 'ourg-Büdingen, Sr. Durchl. dem Fürsten zu Isenburg-Birstein, Sr. Erl. dem Grafen zu Erbach-Schönberg, Sr. Erl. dem Grafen zu Solms-Laubach, sowie dem Frhrn. Wamboldt von Umstadt; Se. EU. dem Grafen zu Erbach-Erbach; eine Deputation der Zweiten Kammer der Stände, bestehend aus den Herren Kugler, Wolfskehl, Oberlandes-Gerichtsrath Heinzerling und Oberamtsrichter Arnold; den Hofceremonienmeister v. Werner, den Oberstallmeister Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau; den Oberhofprediger Bender.

Darmstadt, 24. März. Die von der Zweiten Kammer der Stände Se. Königl. Hoheit dem Großherzog anläßlich des Ablebens Ihrer König!. Hoheit der Prinzessin Karl überreichte Adresse lautet:

Allerdurchlauchtigster Großherzog!

Allergnädigster Großherzog und Herr!

Ew. Königl. Hoheit haben den Ständen Kenntniß zu geben geruht, daß es dem Allmächtigen in seinem unerforschlichen Rathschluffe gefallen hat, am 21. d. Mts. Ew. Königl. Hoheit Mutter, die Durchlauchtigste Frau Elisabeth Marie Karoline Victorie, Prinzessin von Hessen und bei Rhein, geborene Prin­zessin von Preußen, Königl. Hoheit, in die Ewigkeit abzuberufen.

Dte Zweite Kammer hat von dieser schmerzlichen Kunde mit tiefster Be- trübniß Kenntniß genommen und säumt nicht, diesem Gefühle, sowie dem des innigsten Beileids gegenüber Ew. Königl. Hoheit und dem ganzen Durchlauch­tigsten Großh. Hause den wärmsten Ausdruck zu geben.

Wie Ew. Königl. Hoheit in der hochverehrten Verblichenen den Heimgang der innigst geliebten Mutter beklagen, so betrauert das Volk in derselben den Verlust einer Fürstlichen Frau, welche als Vorbild ächter weiblicher Tugenden das Schöne und Edle zu fördern unausgesetzt bestrebt war und durch selbstlose aufopferungsvolle Hingabe an Werke der Wohlthätigkeit sich ein dauerndes Denk­mal in den Herzen der Bevölkerung gegründet hat.

Möge das Bewußtsein von der" Hochachtung und Liebe, welche der Hohen Verlebten allseitig folgen, Ew. Königl. Hoheit und Allerhöchstdessen Familie einen Trost bei dieser schweren Prüfung gewähren!

Mit dem Ausdruck lebhaftesten Dankes sür die erneuerte Versicherung Landessürstlicher Huld und Gnade verharrt

in tiefster Ehrfurcht

Ew. Königl. Hoheit Allerunterthänigst treugehorsamste Zweite Kammer der Stände.

Darmstadt, den 23. März 1885.

1. Darmstadt, 23. März. (Zweite Kammer der Landstände.j Der Präsident eröffnet die Sitzung m t der Msttheilung, daß bte Betleidsadresse Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog heute Morgen vom Bureau überreicht worven sei. Die Beisetzung Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Karl findet morgen Vormittag 8 Uhr statt.

Man schritt nunmehr zur Berathung über die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, den Gesetzentwurf, die Wsttwen- und Watsenkasse der Volks­schullehrer, insbesondere die Höhe der Pensionen und der jährlichen Beiträge betreffend. Nach kurzer Diskussion wird die Gesetzesvorlage in der Fassung der Regierung ein­stimmig angenommen, also die Größe der Pensionen der Wittwen und Waisen von Volksschullehrern wird auf 450 JL jährlich festgesetzt. Ferner habe jeder zur Thetl- nähme an der Schullehrer - Wittwen- und Wmsenanstalt berechtigte und verpflichtete Lehrer an die Kasse dieser Anstalt einen jährlichen Beitrag von 42 zu leisten. DaS Gesetz tritt mit dem 1. April 1885 in Kraft.

Es folgte nun die Berathung und Abstimmung über die Recommuuicationen der 1. Kammer, über die von dem Abg. Theobald Bericht erstattet wurde. Bet Haupt- abthetlung l, «Lasten und Abgänge", Kap. 1, hatte die 2. Kammer seiner Zeit die Frage,will die Kammer, nach dem Anträge der Majorität des Ausschusses, Großh. Regierung wiederholt um eine Gesetzesvorlage wegen Beseitigung der bestehenden

Steuerfreiheit der Pfarr- und Schulbesoldungsgüter ersuchen?" bejaht. Die 1. Kammer war diesem Beschluß nicht betgetreten und beschloß nun die 2. Kammer, auf dem früheren Beschluffe zu beharren.

In gleicher Weise beharrte die 2. Kammer auf den früheren Beschlüssen 1) bet Kap. 16,Oberrechnungskammer", nämlich unter Absetzung der Mehrsorderung für den Präsidenten, den Secretär und den Dirigenten der Just ficatur, 183,650 «X zu be­willigen ; 2) bet Kap. 27,Geusdarmerfi", räml ch 1000 ön dem Gehalt des Corps-Cowmandems, 200^L an dem Gehalt detz 1. Districts-Cowmandeurs abzusetzen und somit 343,800 Jt. darunter den Gehalt des CorpS-Commandems nur für den dermaltgen Inhaber, zu bewilligen; 3) bet Kap. 34,Katholische Kirche", nämlich die angefottverlen 108,102 «M. mit der Beschränkung zu bewilligen daß die für den Bischof zu STOÄtt und für den Erzbischof zu Freiburg sttpulirten Beträge nur daun zur Aus­zahlung kommen, wenn diese Stellen wieder besetzt find; 4) bet Kap. 58,Landgestüt", nämlich unter Abstrich von 300 JL für die Secretartats- und ReMraturgeschäfte, 115,560 zu bewilligen; 5) bei Kap 65,Bergwesen", nämlich 29,033 JL. zu be­willigen, bte Anstellung des Assistenten bet der geologischen Anstalt mit StaarSdiener- qual'tät nicht zu genehmigen, die Regierung zu ersuchen, das Personal der oberen Bergbehörde zu verringern; schließlich 6) bet Kap 57,Für die Landwtrthschaft und die Förderung der Bodenmelioration", bezüglich des beschlossenen Ersuchens, die Bureav- beamten bet den Centralstellen für die Landwrrthschaft und für die Gewerbe, den Cal- culator- und Bureaubeomten, zugleich technischen Assistenten bet der Aichungstnspectron, sowte die Secretäre an der Landesuniverfität und an der technischen Hochschule, den Revisionsbeamten nach ihrer Anciennetät tm Dienste so vollständig emzureihen, daß auch für diese Beamten io Zukunft tm Hauptvoranschlog immer nur der DurschntttS- gehalt von 2500 (2100 Minimal- und 3300 JL. Maximalgehalt) eingestellt

erscheint.

Die übrigen Dissense wurden erledigt, indem die 2. Kammer ihre früheren Be­schlüsse fallen ließ und den Beschlüssen 1. Kammer bettrat. Also 1) bet Kap. 15, CabinetSdirection", wird die Regierungsvorlage, den seitherigen Gehalt oeS Sccretärs des CabtnetS von 2200 JL auf 3000 M zu erhöhen und zwar aus dem seitherigen CanzleikostewAoersum von 1750 Jl. genehmigt; desgleichen 2) bet Kap. 16,Ober» Rechnungökammer", Frage 2. Es wird also an Besoldungen für die 5 Ober-Rech- vungSräthe die angeforderte Summe von jährlich 27,500 X für die Finanzpertode 1885 -88 bewilligt. Desgleichen 3) bet Kap. 35,Landesumversität". Es wird also bte Erhöhung des Functionsgehaltes deS Kanzlers um 310 JL 29 H jährlich genehmigt. Desgleichen 4) bet Kap. 67,Centralstellen für die Lanoesstattsttk". Es wird also die Besoldung des Secretärs von 3300 Jt auf 3800 JL erhöht werden.

In außerordentlicher NachmittagSsitzung wird die Berathung über die Recow- municotwnen erster Kammer fortgesetzt werden.

Berlin, 24. März. Die V-rsammlung des Reichstages dauerte heute kaum 2 Stunden, denn die Beschlußunfähtgkeit bereitete demselben ein jäheS Ende.

Die dritte Berathung des Gesetzes, betreffend bte Ergänzung des Retchsbeamten- gesetzes wurde auf einen aus dem Hause geäußerten Wunsch von der Tagesordnung abgesetzt, danach in dritter Berathung das Gesetz, welches Seefahrzeugen, die nicht zur Gattung der Kauffahrteischiffe gehören, die Führung der Reichsflagge gestattet, ange­nommen.

Ferner genehmigte das Haus in dritter Lesung die allgemeine Rechnung über den ReichshauShalt für das EtatSjahr 1880/81 mit dem gelegentlich der zmeiten Be­rathung angenommenen Vorbehalte, daß tn den erörterten Fällen bet der Militär­verwaltung Zahlungen ohne daS Vorhandensetn einer Verbtndlichke.t der Reichsrasse

In der danach folgenden Berathung des Zolltarifs standen die nicht besonders genannten Erzruanisse des Bergbaues zur Bermhung, für bte bte Derbünbeten gierungen einen Zoll nickt vorgefchlagen haben. DieFreie "'iribschastltche Vereinigung beantragt tndkssen für Cichorien einen Zoll von 1 JL pro 100 Kilo, ein..n Zomatz, unter dem, wie von den Gegnern desselben ausgeführt wurde, gerade und die ärmeren und ärmsten Klaffen der Bevölkerung zu ttiden haben würde. Deutschland^ fabricirt kein genügendes Quantum dieses Artikels und würde, ®en uicht dem

Monopol Magdeburgs velfallen will, ausschließlich auf d^n Bezug aus Holland und Belgien angewiesen sein, wo jetzt bereits in der Voraussicht der Einführung dieses Zolls in Deutschland eine erhebliche Preissteigerung einsetreten sei.

In diesem Stadium der Verhandlungen beantragte der Abg. Fr ege, welcher Mitglied her freien Vereinigung ist und bei der heutigen schwachen Befitzung des Hauses es nicht auf eine zufällige Entschetdung ankommen lasten wollte, die Vertagung des HauseS^^ mm hierüber stellte sich die Beschluhunfähigkeit des Plenums heraus, so daß bte Berathungen gesckäftSordnungsmaßig abgebrochen werden mußten.

Die nächste Sitzung des Reichstages findet DlMstag den 14. Aprrl statt.