Sonntag den 22. März
Drittes Blatt
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Erscheint mit Ausnahme Msntags.
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Militärdienst ertheilt worden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben r!
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder ftir einen solchen von seinem Vater, oder seiner
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I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Montag den 20. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
kt Mllitärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda und Odenhausen;
Dienstag den 21. April, Vormittags von 8 Uhr an:
derjenigen der Gemeinden Queckborn, Reinhardshain, Mddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhauses.
Mittwoch den 22. April, Vormittags von 73/4 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Mendorf a. d. Lda., Alt-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden und Daubringen;
Donnerstag den 23. April, Vormittags von 73/4 Uhr an:
derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1883 und 1884);
Freitag den 24. April, Vormittags von 73/4 Uhr an:
derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1885) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Groß-Buseck, Hattenrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;
Samstag den 25. April, Vormittags von 73/4 Uhr an:
derjenigen der Gemeinden Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis, a d. Lda., Trohe und Wieseck.
Bekanntmachung.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1885 findet an den nachgenannte» Tagen statt und zwar:
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Dfeis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlo-Hri.
Durch die Post bezogen vierteljährUch 2 Mark 50 Pf.
hre Loosungsscheine mitzubringen.
3I Wenn von einem iwuuarpmcnngen, uuei Tm «nm iviuAk wn ,........ ~--------- ,-üier Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird,
j ist sür Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten vermine zu
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_ unter Ersatzg-schaftes - an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben fernen
Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben stch, bei Meldung der gesetzlichen StmsML^Kn^^^,^'- .
Dieieniaen dem Großherzoathum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches m^gehorigen ---
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren standrgen Wohnsitz — haben und sich Mcht m emem^ andern Theile des Großherzogthums Hesien oder einem andern Staate in einer der nachsteher^ unter ^ angegebenen Eigenschaften aufhalten, d) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und D obeTff ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eme sonstige
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Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten, und im Jahre 1865 geboren sind;
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1884 bezw. 1883 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen sijnmmer disvonibel aeblieben, d. b. nicht einberufen worden sind. , ,, .
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt oder Berechtigung zum einiahrig-sreiwilligen
Montag den 27. April, Vormittags von 73/» Uhr an:
Loosziehung
(auch der in Grünberg Gemusterten).
Hi. Zu Lich im Rathhaussaale.
Dienstag den 28. April, Vormittags von 9 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Mendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen und Hausen;
Mittwoch den 29. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Leihgestern und Lich;
Donnerstag den 30. April, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Muschenheim, Münster, Rieder-Bessingen, Ronnenroth Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges;
Freitag den 1. Mai, Vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 2. Mai, Vormittag von 9 Uhr an:
Loosziehung.
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W 4) Ä“®üSi4tiqer an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, 5. S9. Taubheit, MHSrigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugniffe des Arztes, sowie des Bürgermeisters^Geistlichen'Lehrers u. m.
Das Vorhandensein von Epilepfie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwurdtgen Zeugen zu erhärten.
5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diezemgen, welche bei dem Aufrufe mcht anwesend gnd, r‘ H ÄtoÄÖKSSeäliaben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde^-stellungspflichtigen Mlli^^^^ - die vorübergehend auswärts sich aushaltenden schriftlich - auf Grund der ihnen bereitszugegangenen Stammrollen zu^der Musterung v°Mladen.
Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Genumden anw s. ) ! mnhrmb des Musterunas- daß die Letzteren -/- Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und remlich gekleidet erscheinen und wahrend des Musterungs-
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so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeistern, bezw. eme Besch 6 9 Nestrasuna des Militär- Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß em Mllrtarpflrchtrger wegen gerrch ch
dienstes unwürdig ist, und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
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SamStag den 23. April im Saale des alten Rathhauses zu Gietzen uno
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Großen, den 22. Marz löbo. Bechtold, Regierungsrath.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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