Ausgabe 
20.12.1885 Erstes Blatt
 
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Wir wünschen daher der Herberge noch eine recht reiche Weihnachtsbescheerung von Beiträgen.

^Turnerisches.^ Auf dem am 25. October dss. Js. zu Darmstadt statt- gcfun denen Turntage des Mittelrheinkreises wurde bekanntlich über den Antrag:Der Kreist urniag wolle den Beschlutz des Turntages des Gaues Hessen, die Aufnahme der beiden akademischen TurnvereinePhilippina" und ^Hassia-Guestphalia" zu Marburg betreffend, vernichten (der Turntag hatte die Aufnahme der beiden Vereine in den Gau verweigert) und den Beschluß des Gau-Ausschusses, welcher jene Vereine in den Gau Hessen ausgenommen, wieder herstellen" zur Tagesordnung übergegangen, da der mütelrheinische Turntag nicht competent sei, und den beiden genannten Vereinen anheimgegeben, sich direct beim Kreisausschuß zu beschweren. Nachdem diese Beschwerde erfolgt, hat jetzt der Kreisausschuß die Zulassung der beiden akademischen Vereine in den Gau Hessen verfügt.

Der MordproM Herbst vor dem Mainzer Schwurgericht.

(Von unserem Svecial-Correspondenten.)

O. K. Mainz, 18. December, Morgens.

iv.

Der Andrang des Ptiblikums zu der gestrigen Nachmittagssitzung war ein der­artiger, daß Fußgensdarmie und Schutzmannschaft zur Aufrechterhaltung der Ordnung nicht ausreichten. Berittene Gensdarmerie drängte die Massen aus den Straßen in der Nähe des Justizpalastes zurück. Schon einige Minuten vor Eintritt des Gerichts­hofs ist der Angeklagte in den Saal geführt worden. Sein Gesicht ist sehr bleich, unstät irren seine Augen durch den Saal, seine ganze Haltung läßt darauf schließen, daß er durch die Wucht der durch die Zeugenaussagen hervorgetretenen Belastungs­momente niedergedrückt ist.

Als erster Zeuge tritt Untersuchungsrichter Keller vor, welcher die Vorunter­suchung führte. Die in dem Haftlokal in Laubenheim vorgefundenen Ringe und Schlüssel, bereu sich der Angeklagte dort entledigt hat, könnten gewiß als wichtiges Jndtcium gelten. Bei dem Vorzeigen dieser Fundstücke an Herbst sei derselbe sichtlich überrascht gewesen und einen Augenblick schien es dem Untersuchungsrichter, als ob der Angeklagte ein Geständniß ablegen wolle.

Vorsitzender:Angeklagter, was haben Sie hierauf zu erwidern?"

Angeklagter:Nichts, ich werde ja doch unterliegen."

Es folgen mehrere Zeugen, deren Aussagen als belanglos unerwähnt bleiben können.

Mittlerweile ist der Zudrang des Publikums ein so starker geworden, daß die zwischen dem Zuhörer- und Zeugenraum angebrachte Barriöre bedenklich in's Schwanken geräth. Der Vorsitzende sieht sich veranlaßt, den Saal vom Publikum räumen zu lassen, welche Verfügung ein unwilliges Gemurmel erregt. Nur zögernd folgt ein Theil der Anwesenden der Aufforderung der Gensdarmerie, ungesäumt den Saal zu verlassen.

Zeugin Wegner erzählt, sie habe am Abend des 26. August, gegen V29 Uhr, die Wothe in Begleitung eines Mannes zu deren Wohnung gehen sehen, doch kann sie nicht bezeugen, ob der Angeklagte mit diesem Manne identisch ist. Sie hörte bald darauf einen Schrei und einen dumpfen Schlag. Dann ward es wieder still. Zeugin verblieb bis 3/*10 Uhr an ihrem Fenster, sah aber Niemand das Haus verlassen.

Dr. Hellwig erklärt auf Befragen des Vorsitzenden, daß nicht festgestellt werden konnte, welches der beiden Opfer zuerst ermordet wurde.

Damit schließt das Zeugenverhör.

Verthcidiger Dr. Horch beantragt nunmehr getrennte Fragestellung wegen Mordes event. Todtschlag und ferner eine event. Fragestellung auf Grund des § 214 des Straf­gesetzbuchs, wonach derjenige, welcher bei Unternehmung einer strafbaren Handlung, um ein der Ausführung derselben entgegentretendes Hinderniß zu beseitigen, oder sich der Ergreifung auf frischer That zu entziehen, vorsätzlich einen Menschen tödtet, mit Zucht­haus nicht unter 10 Jahren (event. mit lebenslänglicher Zuchthausstrafe) zu b^afen ist, und zwar bezüglich beider Verbrechen, eben weil nicht constatirt werden (wm, Peches zuerst begangen worden ist.

Der Gerichtshof zieht sich zur Beschlußfassung über diese Anträge zurück.

Den Geschworenen werden alsdann die folgenden Fragen vorgelegt:

1) Ist der Angeklagte schuldig, vorsätzlich und mit Ueberlegung die Tödtung des Wothe'schen Ehepaares ausgeführt zu haben?

2) Die Frage, entsprechend dem oben citirten § 214 des Strafgesetzbuchs, und

3) Ist der Angeklagte schuldig, die Tödtung ohne Ueberlegung vor­genommen zu haben?

Die Fragen 2) und 3) kommen nur im Falle der Verneinung der ersten in Be­rücksichtigung.

Die Sitzung wurde alsdann geschlossen.

O. K. Mainz, 18. December, Mittags.

Der Angeklagte erscheint gefaßter als gestern, doch lagert sich eine große Blässe auf seinen Zügen. Der Assisenhof hat, einer Ankündigung des Präsidenten zu Folge, in der Fragestellung an die Geschworenen insofern eine Aenderung vorgenommen, als die jeweilige Frage 2 (in Betreff der Anwendung des § 214 des Strafgesetzbuchs) hinter die gestern als Frage 3 bezeichnete gestellt worden ist.

Staatsanwalt Dr. Ewald begründet alsdann in zweistündiger Rede, deren In­halt wir nur in großen Zügen wiedergeben, die Anklage, indem er nochmals die Details des grausigen Verbrechens und der Entdeckung desselben recapitulirt. Wir sehen um so weniger Veranlassung, über diese Rede genauer zu berichten, als deren Inhalt nach den vorhergegangenen ausführlichen Berichten Ihren Lesern bekannt sein muß. Nach der Ansicht der Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung keinen Zweifel darüber gelassen, daß Herbst zuerst Wothe umgebracht, und als darauf dessen Frau dem Mörder Vor­würfe über seine That machte, auch diese als gefährlichen Zeugen des Mordes aus dem Wege zu schaffen trachtete. Das Motiv der That erblickt die Staatsanwaltschaft in dem Egoismus des Angeklagten. Herbst, ein arbeitsscheuer Mensch, der die schwersten Diebstähle begangen, um sich arbeitslos Geld zu verschaffen, wurde bei der Ermordung Wothe's von der Absicht geleitet, sich in bequemer Weise von den Erträg­nissen des unsittlichen Lebenswandels der Wothe ernähren zu lassen. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem vorliegenden erdrückenden Beweismaterial alle Merkmale des von Herbst verübten Doppelmordes und erwartet dementsprechend die Fragebeantwortung von den Geschworenen.

Der Vertheidiger des Angeklagten, Herr Rechtsanwalt Dr. Horch, nimmt als­dann das Wort. Er weist darauf hin, daß die Presse von Anfang an Anklägerin seines Clienten gewesen sei. Ihre Ausführungen erfolgten oft in oberflächlicher und einseitiger Weife, bis in die Tage der Verhandlungen hinein.Ich kann mich nicht enthalten, der totalen Entstellung der Zeitungsberichte über diesen Fall Erwähnung zu thun, und ich bitte Sie, geben Sie keiner Beeinflussung Gehör, auch der Erregung nicht." Und an einer anderen Stelle seiner Rede heißt es:Ist die That klar, wo die Momente, die jedes Menschen Neugierde erregen, wo die Motive fehlen? Es sind 300 Zeugen in der Untersuchung vernonunen worden; hundert Ueberführungs-Gegenstände hat man. vorgelegt und doch hat man vergeblich nach den Motiven gesucht." Die Angaben der Staatsanwaltschaft über die Art der Ermordung des Wothe ließen sich nicht so auf­recht erhalten, daß man von einem Morde, öffn einer mit Ueberlegung ausgeführten That sprechen könne. Wothe war nicht besser wie Herbst. Möglicher Weise hatte der­selbe einen Wortwechsel mit demselben und schlug ihn im Verlaufe desselben nieder. Das wäre folglich kein Mord, sondern ein Todtschlag.

Ihr Berichterstatter war genöthigt, hier die Verhandlung zu verlassen, um ein rechtzeitiges Expediren der Berichte zu ermöglichen.

Das Urtheil wird gegen 7 Uhr gefällt werden.

O. K. Mainz, 18. December, 7V- Uhr Abends. Herbst wurde hon den Geschworenen des vorsätzlichen Doppelmordes, verübt an dem Wothe» schen Ehepaar, für schuldig befunden und vom Schwurgericht zuuFTode verurtheilt.

Kandel und Berk-br.

Gießen, 19. December. Auf dem heutigen Markt kostete Butter per Pfunv JL 1.101.15, Hühnereier per Stck. 78 Enteneier St. 00 Käse pr. St. 59 Käsematte 30 Erbsen pr. Liter 20 <4, Linsen 28 H, Tauben per Paar 0,50 bis 0,60 X Hühner per Stück 1.001.40, Hahnen pr. Stück JL 0.901.50, Enten per Stück 1.301.70, Ochsenfleisch per Pfund 6264 Kuh- und Rindfleisch 5456 H, Schweinefleisch 5060 H, Hammelfleffch 50-62 H, Kalbfleisch 4850 Kartoffeln per 100 Kilo 3.003.80, Milch per Liter 1218 Zwiebeln per Centner JL. 4.00-0.00. Weißkraut pr. St. 58

Verkauft wurde die Hofraithe der Frau Carl Lony Wwe., Neuenweg, an Herrn H. F. Nassauer. Der Abschluß geschah durch Agent H. Hof, Bahnhof­straße 33. 9047

Auszug aus den Standesamtsregistern des Standesamts Gießen.

Aufgebote.

December: 17. Der Metzgermeister Johann Eduard Schunk mit Elisabeth Weigel, Tochter des Müllermeisters Justus Weigel zur Trümpermühle bei Momberg. 17. Der provisorische Bremser an der Main-Weser-Bahn Martin Ohr mit Elisabethe Christ, Tochter des verstorbenen Schuhmachermeisters Gottfried Christ von Grünberg. 18. Der Civilkrankenwärter Eduard Otto mit Wilhelmine Elisabethe Euler, Tochter des Schneiders Heinrich Euler in Gießen.

Ehefchlietzungen.

December: 16. Schlosser Eduard Max Schellwien mit Amanda Elvira Hedwig Reimann, Tochter des verstorbenen Malermeisters Friedrich Wilhelm Reimann in Danzig. 16. Der Schuhmacher Friedrich Schäfer mit Katharina Zink in Gießen. 18. Der Schneider Georg Decher mit Susanne Karoline Friederike- Schmidt, Tochter des Fuhrmanns Friedrich Schmidt in Herborn.

Geborene.

December: 6. Dem Bierbrauer Heinrich Schnautz eine Tochter, Johanna Friederike Louise. 10. Dem Bäckermeister Fritz Schreiner eine Tochter. 11. Dem Feldwebel Andreas Kleiß eine Tochter. 11. Dem Maschinenschlosser Franz Mäder eine Tochter, Marie. 13. Dem Sänger Peter Burghardt ein Sohn, Paul Rudolf. 15. Dem Maschinenmeister Gustav Ruff eine Tochter, Hermine Helene. 15. Dem Schuhmacher Kurl Heß eine Tochter.

Gestorbene.

December: 11. Clementine Strauß, 32 Jahre alt, von Friedberg. 12. Küfer Ludwig Lenz, 37 Jahre alt. 12. Wilhelm Dauber, 11 Jahre alt, von Niedergirmes. 13. Großh. Domänenrath Friedrich Schliephake, 65 Jahre alt. 13. Großh. Amtsrichter Ludwig Schudt, 35 Jahre alt. 14. Großh. Universitäts-Tanz- und Fechtmeister Heinrich Ludwig Röse, 58 Jahre alt. 15. Karl Louis Christian, 2 Monate alt, Sohn des Schlossers Daniel Kleinke. 16. Ludwig, 11 Monate alt, Sohn des Lademeisters Heinrich Christ. 16. Wilhelm, 10 Monate alt, Sohn des Taglöhners Johs. Wagner VIII, 17. Heinrich Bepler, 4 Jahre alt, von Kleinlinden. 18. Gertrude Karoline, 1 Jahr alt, Tochter des Locomotivführers Moritz Flett.

Auszug aus bett Kirchenbüchern der Stadt Gieße».

Evangelische Gemeinde.

Getränte.

Den 16. December. Friedrich Sckäfer, Schuhmacher und Katharine Zink.

Getaufte.

Den 18. December. Dem Schreiner Heinrich Haas eine Tochter, Anna Marie Margarethe, geboren den 18. November.

Beerdigte.

Den 12. December. Johannette Katharine Völzel, geb. Müller, Wittwe, von Hasselbach, alt 51 Jahre, starb den 9. December.

Denselben. Ernst Döring, Bureauassistent, Sohn des Maschinenbesitzers Ernst Döring, alt 22 Jahre, starb den 10. December.

Den 15. December. Friedrich Schliephake, Großh. Domänenrath, alt 65Jahre> starb den 13. December.

Denselben. Ludwig Schudt, Großh. Amtsrichter, alt 35 Jahre, starb den 13. December.

Denselben. Ludwig Lenz, Küfer, alt 37 Jahre, starb den 12. December.

Den 16. December. Heinrich Ludwig Röse, Universitäts-Tanz- und Fechtlehrer, alt 57 Jahre, starb den 14. Decemder.

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