Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
ISS*
M
B«rean r Schulftraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
PreiA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlcchn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hßeil.
Betreffend: Die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.
B e k a n n t m a ch n n g.
Die nachstehende Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz bringen wir mit dem Bemerken zur öffentlichen KennLniß, daß mit dem ersten Unterrichtskursus am 2. Januar k. I. begonnen werden wird, dem der nächste am 15. März k. I. folgen soll. Anmeldungen zu dem nächsten Cursus können ausnahmsweise bis zum 28. l. Mts. bei dem Director der Veterinäranstalt an Großherzoglicher Landesuniversität eingereicht werden.
Gießen, den 8. December 1885. Größherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Wie oben.
Bekanntmachung.
An der Veterinäranstalt der Großherzoglichen Landesuniversität zu Gießen werden vom kommenden Jahre ab regelmäßig zweimal im Jahr acht- wöchentliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag abgehalten werden. Bei vorhandenem Bedürsniß soll noch ein dritter Kursus von derselben Dauer eingeschoben werden.
Die regelmäßigen Unterrichtskurse beginnen jedesmal am 15. März und am 1. October; wird noch ein weiterer Kursus abgehalten, so beginnt derselbe jedesmal am 2. Januar.
Der Unterricht erfolgt unentgeltlich.
Gesuche um Aufnahme zu den Unterrichtskursen müssen 14 Tage vor Beginn derselben bei dem Director der Veterinäranstalt schriftlich eingereicht werden.
Für die Aufnahme ist der Nachweis einer (einschließlich der bestandenen Lehrzeit) mindestens vierjährigen Thätigkeit im Schmiedehandwerk erforderlich. Von diesem Nachweis kann nur durch das unterzeichnete Ministerium dispensirt werden.
Jeder Aufzunehmende hat bei Beginn des Unterrichtskursus ein von der zuständigen Ortsbehörde auszustellendes Führungsattest, sowie einen Ausweis darüber vorzulegen, daß er die nothwendigen Mittel besitzt, um während der Unterrichtszeit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Können wegen zu großer Anzahl von Anmeldungen nicht alle Gesuche berücksichtigt werden, so entscheidet die längere Zeitdauer, während welcher die Angemeldeten das Schmiedehandwerk ausgeübt haben. Diejenigen, welche hiernach zurückgestellt werden, sollen in den nächsten Unterrichtskursus ausgenommen werden.
Angehörige des Großherzogthums sind unter allen Umständen vorzugsweise aufzunehmen.
Ueber die Aufnahme entscheidet vorbehältlich des Recurses an das unterzeichnete Ministerium der Director der Veterinäranstalt.
Die Schüler haben sich den Bestimmungen der Lehrordnung zu unterziehen, widrigen Falls sie unter Umständen Ausschluß von dem Unterricht zu gewärtigen haben.
Darmstadt, den 1. December 1885.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
8Mama«i38iJ!imaiiunm ■ ।n—■■■
Universttäts - Chronik.
Göttingen, 12. December. Das amtliche Verzeichniß des Personals der Georg-August-Universität für das Winter-Semester 1885—86 ist soeben im Druck ec- Ichienen. Dasselbe ergibt nach der vorläufigen Feststellung die Zahl 1002 von Studirenden (gegen 1017 der vorläufigen und 974 der endgültigen Feststellung des letzten Semesters).
Jena, 14. December. Das soeben ausgegebene Verzeichniß der Lehrer, Be- üörden, Beamten und Studirenden der Großh. und Herzog!. S. Gesammt-Universitüt Jena im Winter-Semester 1885—86 weist einen gegenwärtigen Bestand von 577 im- matrikulirten Studirenden auf, wozu noch 18 Personen kommen, welchen zum Besuch der Vorlesungen besondere Erlaubmß crtheilt worden ist, so daß die Gesammtzahl 595 beträgt, demnach 33 weniger als im vorigen Wintersemester.
VerrrristHteS.
Limburg, 8. December. Im Anschluß an den von der hiesigen Handelskammer in ihrer Sitzung vom 30. November gefaßten Beschluß: „Das Geschäftsgebahren verschiedener Hamburger und Bremer Colomalwaarenhandlungen, wodurch sowohl die ansässigen Kaufleute, als auch das Publikum geschädigt würden, in angemessener Weise .zur Kenntniß und Aufklärung des Publikums zu bringen" knüpfen wir die Mittheilung, daß die Limburger Großhändler durch eine Mittelsperson bei einer Hamburger Firma, welche ihre Maare in den öffentlichen Blättern wiederholt angepriesen hat, Bestellungen gemacht und die erhaltenen Kaffeesorten einer sorgfältigen Prüfung unterzogen haben, welche das nachstehende Resultat ergeben hat:
Anstatt des als „crtrafeinen Ceylon Perl" ä Jd 1.15 bezeichneten Kaffee's wurde ordinärer Riokaffee mit ausgeprägten! schlechtem Riogeschmack und künstlich schwarz gefärbten Bohnen, dessen Engroswerth höchstens 0,70 JL ist, geliefert.
Für „ächt bläulich Ceylon-Plantation" ajt 1,10 ist Centralamerikanischer Kaffee gesandt worden, der einen Werth von noch nicht 0,90 hat.
Für „feinfein Goldjava" k 0.95 ist „Quatemala" im Werthe von JL 0,70 geliefert worden. Die „Goldjavas" ä x 1 und die braune „Java-Manado s at 1.20 wurden als auf warmem Wege gebrühte und gelb, resp. braun gefärbte geringere Kaffee's, die einen Minderwerlh von 30 H haben, ermittelt.
Die Untersuchung liefert also das Ergebniß, daß in keinem Falle die bestellte und in der Preisliste genannte Kaffeesorte geliefert wurde.
Aus Vorstehendem geht zur Genüge hervor, daß durch solche Anpreisung das Publikum getäuscht und das solide Kaffeegeschäst im Jnlande geschädigt wird; ferner, daß jeder Privatmann die von solchen inserirenden norddeutschen Firmen offerirten Kaffee's in allen soliden Detail-Geschäften in besserer Qualität mindestens ebenso billig kaufen kann. Eine weitere Beeinträchtigung des reellen Kaffeegeschäfts und Benach- tbeiligung des Publikums liegt in dem Umstande, daß nach den Annoncen in den öffentlichen Blättern zum Vertriebe des Hamburger Kaffee's an Private Agenten gegen ein Fjxum von JL 1000 jährlich oder 83,35 monatlich, bei zwei Aufträgen & 9</2 Pfd. pro Tag gesucht werden. Diese Provision und das Packetporto von Hamburg vertheuern den Kaffee um 15—20 pCt. von vornherein und liegt es gewiß im Interesse des Publikums, den, wie bereits nachgewiesen, an und für sich schon sehr un- vortheilhaften Kaffeebezug von Hamburg oder Bremen sich nicht noch mehr durch hohe Provision und Porto vertheuern zu lassen.
Koblenz, 12. December. Ueber das bereits erwähnte Attentat auf einem Eisenbahnzuge veröffentlicht das Königliche Eisenbahn-Betriebsamt Folgendes: „In Lcr verflossenen Nacht (vom 10. auf den 11. d. Mts.) ist auf einen Passagier des um
12 Uhr von Köln nach Mainz abfahrenden Personenzuges ein thätlicher Angriff verübt worden. Auf der Fahrt zwischen Brohl und Andernach ivurde dieThüre des Coupö's 2. Classe, in welcher der Passagier (ein Herr aus Görlitz) sich befand, von eineni mit einer Uniformsmütze hekleideten Manne geöffnet, dessen auffälliges Benehmen den Passagier veranlaßte, gleich aufzuspringen und den Eindringenden zur Rede zu stellen, was er bei ihm wolle. Hierauf schloß derselbe die Thür wieder zu und ging über dos Trittbrett des Wagens entlang fort. Als nun der Passagier das Fenster des Coupö's öffnete, wurde auf ihn von dem Manne ein Schuß abgegeben. Bei Einfahrt in die Station bemerkte der Passagier, daß der Angreifer vom Zuge absprang und davon- lief. Dem diensthabenden Stalionsbeamten machte er sofort Anzeige von dem Vorfälle und der letztberichteten Wahrnehmung. Dank der von dem Stationsbeamten sogleich aufgenommenen Verfolgung gelang es, begünstigt durch die im Schnee zurück- g«lassene Spur, den Thäter bald in einem auf einem Seitengeleise stehenden Güterwagen, bezw. in dessen Bremserhäuschen zu entdecken und festzunehmen. Derselbe gab an, in Kalscheuren auf den Zug gesprungen zu sein; auch räumte er das Attentat auf den Passagier ein; in seinem Besitze befand sich ein mit noch drei Schüssen geladener Revolver und eine Blendlaterne. Der Attentäter ivurde der Polizeibehörde in Andernach übergeben. Der, soweit zu ermitteln, nicht verwundete Passagier hat die Reise mit dem nämlichen Zuge fortgesetzt." — Aus Andernach wird der „Cobl. Ztg." ferner geschrieben: „Der Verbrecher ist vorläufig im hiesigen Gefangenthurme in- ternirt; er ist 20 Jahre alt und soll der Sohn eines auf der Linie postirten Bahnwärters sein. Als Grund seiner That gab er einmal Roth, das anderemal einen beabsichtigten Scherz an."
Bremen, 11. December. (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Rettung aus Seegefahr.^ Der Vorstand der Station Borkum berichtet:
Am 4. December, Morgens 7Vz Uhr, brachte mir der Badewärter A. Okkenga die Nachricht, daß auf dem hohen Riff ein Schuner festsitze. Es wehte ein Sturm aus SSW mit heftigen Schneeschauern bei hohem Seegange. Das Rettungsboot „Emden" wurde sofort zu Wasser gebracht und fuhr gegen 8 Uhr von dem Südstrande ab. Rach dreistündigem, hartnäckigem Kampfe mit Sturm und Wellen gelang es dem Rettungsboote, in die Nähe des gestrandeten Schiffes zu kommen. Die hier stehende furchtbare Brandung konnte jedoch von dem Rettungsboote nicht überwunden werden, trotzdem die Rettungsmannschaft den Versuch mit größter Bravour wohl 12 Mal erneuerte; mehrere Male schlug das Rettungsboot voll Wasser. Dasselbe ging nun ca. 60 bis 70 Meter vom Schuner entfernt vor Anker und ließ ein Tau mit einem Remen nach dem Schuner treiben. Glücklicherweise wurde derselbe von den Schiffbrüchigen aufgefischt und war somit eine Verbindung zwischen Schiff und Boot hergestellt. Von der Schiffsbesatzung band sich nun ein Mann nach dem anderen an das Tau und ivurde dann eine lange Strecke durch die Brandung in das Rettungsboot geholt, auf welche Weise es gelang, die ganze aus 9 Mann bestehende Besatzung zu retten. Drei der Schiffbrüchigen waren besinnungslos und wurden erst nach längerer Zeit durch Reibeir und Bewegen des Körpers wieder in's Leben zurückgerufen. Dem Einen floß das Blut aus Nase und Mund. Mittlerweile war ein holländischer Lootsenkutter herangesegelt, welcher die armen erschöpften Menschen an Bord und das Rettungsboot bis unter Borkum in's Schlepptau nahm. Der Lootsenkutter fuhr mit den Schiffbrüchigen direct nach Delfzyl. Das Rettungsboot langte gegen 4 Uhr, also nach achtstündigem Dienst, hier am Strande wieder an und konnte man demselben ansehen, daß es einen, starken Kampf zu bestehen gehabt hatte.
Beim Anlegen an den Lootsenkutter erlitt das Rettungsboot Beschädigungen am Vordersteven. Außerdem verlor dasselbe Anker, Trosse und 4 Remen. Der gestrandetL


