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S’BZ™ sra d^Sch^ (am Schluffe) bezeich- menben Mrtznblung f^n.
ZU
2)
3)
4)
zu verfahren-
g) Meldeschein zum freiwilligen Eintritt.
"zum Landsturm übergetreten"
„aus dem Seewehr-Verhältnisse entlassen
„aus dem Heere oder der Marine ausgestoßen"
Andernfalls ist zu controliren, ob Inhaber fernen Meldepflichten bnm Bezirksfeldwebel nach Maßgabe der dem Paffe vorgedruckten Bestimmungen
e. Wo bisher oder zuletzt in Controle.
b. wenn"derselbe den ihm auferlegten Meldepflichten beim Bezirksfeldwebel nachzekommen und dies aus dem Passe ersichllich ist.
Andernfalls ist in dem Falle
ru a gegen den Inhaber nach Abschnrtt HL B.
zu b. „ „ „ „ Abschnitt III. A.
Treten Gültigkeitsdauer als legitimirt zu erachten. .
cyft die Frist abgelausen, und befindet sich Inhaber bereits im militärpflichtigen Alter (vollendetes 20. Lebensjahr), so ist mit ihm nach Abschnitt u.
zu verfahren.
«) Ersatz-Reserve-Schein I.
Inhaber ist als leaitirnirt zu betrachten, wenn bie in bemselben vorge- schrienen An- unb Abmelbungen beim Bezirksfelbwebel erfolgt unb bescheinigt sind, ober wenn sich auf bem Scheine bet Vermerk bestnbet, baß Inhaber zur Ersatz-Reserve II übergesührt ist.
Andernfalls ist nach Abschnitt III. A. zu verfahren.
7) Ersatz Reserve-Echein II. , .,
Inhaber unterliegt keiner Controle und ist daher als legitimirt anzusehen.
8) Loosungsschein.
Inhaber ist als chegitimirt zu erachten, wenn er a. zu den Musterungsterminen erschienen, b. den ihm in dem Scheine auferlegten Meldepflichten nachgekommen ist.
Andernfalls ist in dem Falle
zu a. gegen den Inhaber nach Abschnitt III. B.,
zu b. ,, „ ,, „ Abschnitt HL A.
Drittes Blatt Sonntag den 18 October
, Anzeigen-
Mr-
verfahren-
Ausmusterungsschein. ...... r <
Inhaber unterliegt keiner Controle und ist daher als legitimirt anzusehen.
Ausscdließungsschein.
Wie vorstehenb zu 2.
Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Militar-
b. Tag unb Ort ber Geburt
d 'J^Zche°m Aushebungsbezirke"unb für welchen Truppentheil aus-
Mr die Volt,ei- und «emcindedchörden wr Mitwirkung bei Ausübung der mititürischen Csntroic.
Einleitung. I 10) legitiMrt^zu^rachten, wenn sich in bem Paffe einer bet
Bei Hanbhabung ber militätischen Controle ist davon auszugehen, daß ^^h^den Vermerke befinbet;
regelmäßig jede männliche, im Alter vom vollenbeten 20. bis zum notabeten «««91 9 qanzinvalibe»
42 Lebensjahre stehenbe, bem Deutschen Reiche angehörige Person stch im I » „ -------------"
eines Militär-Papieres befinden muß. . „
Die Controle hat sich vorzugsweise auf Personen im Alter vom vollen
deten 20. bis zum vollendeten 31. Lebensjahr zu erstrecken
Grunbsätze, nach welchen mit denjenigen innerhalb bet im Eingänge bezeichneten Altersgrenze befindlichen Personen zu verfahren ist, welche keine Militärpapiere haben- Jeder Reichsanqehvrige, welcher sich im Alter vom vollenbeten 20- bis zum vollenbeten 42. Lebensjahre befinbet unb keine Militarpapiere hat ober sich über seine Militärverhältnisse nicht anderweit glaubhaft auszuweisen vermag, ist, wenn er am Orte seinen Wohnsitz hat, ber nut der Führung ber Rekrutirungsstammrolle betrauten Bebörde (Guts - Gemembevorsteher re.) zur Anzeige zu bringen, andernfalls derselben zuzufuhren. -
2. Die zu 1 genannte Behörde hat alsbald eme emgehende Prüfung der Militärverkältnisse des Betreffenden zu veranlassen.
3. Etgiebt sich, baß berfelbe noch militärpflichtig, b. h. über seine Dienstpflicht von ben Ersatzbehotben noch nicht endgültig entschweben ist, so sinb seine persönlichen Verhältnisse unter Benutzung eines Formulars bei Jietrutu rungss^mmrMn^N' M $erne^mimg h^aus, baß ber Militärpflichtige seiner Melbe- unb Gestellungspflicht (beim Stammrollenführer bezw. bei ber Ersatz- Kommission) nicht nachgekommen ist, unb hat ber Betresimde am Dr e ober m bem betreffenben Aushebungsbezirke (einen festen Wohnsitz, so ist derselbe unter gleichzeitiger Uebersendung bes ausgefullten Formular..
Vorsitzenden der Ersatz-Kommisston zuzusühren. .
Hat der Militärvflichtige am Aufgreifungsorte oder m dem betreffenden Aushebungsbezirke seinen Wohnsitz, so genügt schristliche Anzeige uub^ senbuna bes Formulars an ben Cwil-Vorsitzenben bet Ersatz-Komnusnon- ' 4 Eraibt sich, baß ber Betreffende als Rekrut ausgehoben aber noch
I nicht zur Einstellung gebracht worben, so »st m einer mit demselben aufzuney-
3; 6lot ,
UIII.
I. Abschnitt.
Sitten ber Militär-Papiere unb Gesichtspunkte, nach welchen bei Prüfung betselben zu verfahren ist-
(Die Militätpapiete sinb nachstehenb in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt-)
Annabmeschcin. ,
cinbaber ist als legitimirt zu erachten, wenn aus bem scheine ersichtlich ist, daß er ben ihm obliegenden Meldepflichten beim Bezirksfelbwebel nachge- E°"'^Anbetiifalls ist gegen benselben nach ben Bestimmungen im Abschnitt III. A.
Inhaber diese Meldepflichten verabsäumt, so ist gegen denselben nach Abschnitt III- A. zu verfahren.
11) ^“aberVft ^l^ legitimirt zu erachten, wenn sich in dem Scheine der Vermerk befindet:
. aus dem Seewehr-Verhaltniß entkaffen-
Andernfalls ist die Controle und das Verfahren wie vorstehend zu 10.
12) Urlaubspaß (für Rekruten).
a ist in demselben ein Gestellungstetmm angegeben, so ist Inhaber bis zum Ablaufe dieses Termins als legitimirt zu erachten, wenn er die vorge- schtiebenen Reibungen beim Bezirksselbwebel bewirkt hat. „
Wenn ber angegebene Gestellungstermin verstrichen, so ist mit bem Betreffenden nach Abschnitt III- B. zu verfahren- Ist nut bte Melbung beim Bezirks- feldwebel versäumt, so ist nach Abschnitt HL A zu verfahren-
b ist in bem Passe kein Gestellungstermin angegeben unb hat Inhaber in'wiick>en keine Gestellunqsotbre zum Eintritt bei einem Truppentheil erhalten, so ist nur bie Erfüllung ber Alelbepflicht beim Bezirksfelbwebel zu tontroliren eventuell nach Abschnitt III- A. zu verfahren.
II. Abschnitt.
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TTfine 2ßobnun8' ui eattto. i.
Meßmer Anzeiger
Amts- und Anzeigtblatt für den Kreis Gießen.
$ Hat Inhaber das militärpflichtige Alter noch nicht erreicht, so unterliegt derselbe einstwellen keiner weiteren Controle.
Gießen, am 14. October 1885.
Betreffend: Anweisung für bie Polizei- unb Gemeinbebehotben zur Mitwirkung bei AuÄtbung ber militärischen Controle.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
Indem mir ben na^enben »Jrad 1>er bei Ausübung der militärischen Controle
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bio,"mber ist als legitimirt zu betrachten, wenn ber auf dem Scheine eingetragene Zurückstellungstermin noch nicht abgelaufen ist. Andernfalls ist nach Abschnitt III- B. zu verfahren.
5) Ersatz Reserve - Paß I (in Buchform).
Inhaber ist als legitimirt zu erachten .
a. wenn ber im Paß angegebene Gestellungsterrnm noch Nicht ver-
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