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1855

Samstag reu 17. Januar

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Erscheint ISglich mit Ausnahme be3 Montag»

Vnrean t Schulstraße 7.

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Gießen, den 13. Januar 1885.

Betreffend: Die Krankenversicherung der Arbeiter.

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18 . . crepirten oder getödteten Thiere-

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über die in der Gemeinde

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Namen der Besitzer

Datum

Monat

Gießen, den 14. Januar 1885.

Betrefseud: Die Mathildenstiftung für Oberhefsen.

Ord.- Nr.

Anzeigen.

»fähiger p. ilcrhäufu tb sofort gesucht. 0 an btt Ln-d.

3u dem Voranschlag der Mathiltumstistung für Oberhessen find für das Jahr 1884 850 JL vorgesehen, welche zu wohlthätigen Zwecken verwendet und womit in erster Linie die in der Provinz bestehenden Kleinkinderschulen bedacht werden sollen. . ... . , ,,

Es werden hiernach die Vorstände solcher Schulen, für welche eine Subvention gewünscht wird, aufgesordett, ihre desfallstgen Gesuche, mck welchen eine möglichst ausführliche Mittheilung über Ausdehnung, Mittel und Bedürfnisse der betr. Anstalt zu verbinden ist, bis zum 20. Februar l. I. an den

Bemerkungen

über Krankheit, wenn solche durch den Thierarzt sestgestellt ist, sowie über die Art der Beseitigung der Cadaver.

Unterzeichneten gelangen zu lasten, Gießen, am 14. Januar 1885.

Der Vorstand der Mathildenstistung für Oberhefsen. Dr. Boekmann.

Politische Ueberficht.

Gießen, 16. Januar.

Kaiser Wilhelm hat wiederum das Hinscheiden eines seiner alten Wastengenoffen zu beklagen, intern am Montag Prinz August von Würt­temberg, der frühere langjährige Befehlshaber des Garde-Corps, den Folgen eines Schlaganfalles, der ihn am 9. Januar während einer Jagd im königlichen Forste zu Zehdenick betroffen, erlegen ist. Der dahingeschiedene Heerführer war am 24. Januar 1813 als zweiter Sohn des Prinzen Paul von Württemberg geboren und trat 1831 als Rittmeister in die vreußifche Armee ein, wo er verhältnißmäßig rasch avancirte, da er bereits 1850 zum Gererallieutenant und 1856 zum Commandeur der Garde-Kavallerie ernannt wurde. 1858 zum com- mandirenden General des Garde-Corps ernannt, führte er dasselbe mit Aus­zeichnung in den Feldzugen von 1866, wo die Garde besonders durch die Erstürmung von Chlum, dem Schluffel der österreichischen Stellung bei König- grätz, mit zum Gewinn dieser Entscheidungsschlacht beitrug, und von 187071,

wo sich das Garde-Corps in den Schlachten von St. Privat und St. Marie aux Chönes, dann in der Riesenschlacht von Sedan und später in den Belage­rungskämpfen vor Paris und besonders bei Le Bourget rühmlichst auszeichnete. 1873 wurde der Prinz zum Generaloberst mit dem Range eines Generalfeld­marschalls ernannt und erhielt Ende August 1882 den erbetenen Abschied. Die herzliche Sympathie, welche den Entschlafenen mit unserm greifen Kaiser in Krieg und Frieden verband, ist allgemein bekannt und wird darum die Trauer­botschaft von dem Ableben des Prinzen ihres tiefschmerzlichen Eindruckes aus den allerhöchsten Kriegsherrn nicht verfehlen.

Der Reichstag hat am Dienstag die Kamer un-Voriage ohne besondere Abstimmung destnitiv genehmigt, nachdem er derselben schon in der zweiten Lesung vom vorigen Samstag mit überwilttgender Majorität zuge- stimmt hatte. Vom Reichstage ist hiermit der Bewers geliefert worden, daß ec nicht gesonnen ist, stch den Mahnungen der Natron zu einer kräftigen Unter- ftützung der colonialen Politik der Reichskanzler» länger zu entziehen und wird

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Das Großhcrzoglichc Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Nach einer Mittheilung dc» Herrn Reichskanzlers an Großherzoglichc« Ministerium des Innern und der Justiz sind sämmtlrche Bunderregierungen der Ansicht, daß die in der Fischerei gegen Lohn beschäftigten Personen zu den auf Grund des § l des Krankenversicherungsgefetzes Lirpcherungspflichtige» nebören. Dieieniaen von Ihnen, in deren Dienstbezirk Flußsischerei betrieben wird, wollen Nch hiernach bemessen-

Weiler machen wir Sie zur Vermeidung von Jrrthümern ausdrücklich darauf aufmerksam, daß HaudwerkSlehrlinge versicherungspflichtig und. Deren Anspruch aus freie Station gilt laut § 1 lichter Absatz) des Gesetzes als Lohn. Die Versicherungspfltcht kann dadurch nicht beseittgt werden, daß die Eltern der ^Lehrlinge sich verpflichten, ihr Kind im Krankheitsfälle während 13 Wochen zu verpflegen, denn nach § 3 sAbsatz 2) des Besitzes fönnen nur diejenigen Versicherungspflichtigen vom Beitritt zur Kasse befreit werden, welche int Krankheitsfälle mindestens für 13 Wochen Anspnich auf Verpflegung bet Familie des A r b e itgebers haben. Lehrlinge, welche bei ihrem eigenen Vater in der Lchre stehen, sind hiernach von der VerncherungSpflicht befreit.

mie Krankenkaffedeilräge für den Lehrling sind dem Lehrmeister selbstverständlich zu zwei Dritteln von dem Lehrling oder dessen Eltern zu. Hetzen. 3ft der Lehrling eine Waise so hat sein Vormund Ersatz zu leisten. Ist der Lehrling gänzlich vermögenslos, so erhalt bet Meister ein Forderungsrecht an bat Lehrling für die vorgelegten Krankenkassebeiträge, deren Abverdienst nach beendeter Lehrzeit er verlangen kann.

Dr. Boekmann. .______

Betreffend. Maßregeln zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau. Gießen, am 9. Januar 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherioglicheu Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen- Birklar, A*»rf-Gill, Oberstadt, Groß:L?nden, Grüningen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Klein-Ltnden, Langd, Lang-GonS, Augsdorf, Leih­gestern, Lieh, Muschenheim, Obbornhofen, Ober-Horgern, Rabertshausen, Rodherm, Sternheim, LraiS Horloff und Utphe.

Sie werden, insoweit Sie noch im Rückstände sind, an baldige Einsendung der in unserem Ausschreiben vom 23. August 1880 - Anzeiger Nr. 201 voraeschriebenen Tabelle nach dem unten abgedruckten Muster über die in dem letzten halben Jahre crepirten Thiere erinnert, wobei namentlich in der Spalte Bemerkunaen" die Angabe über die Krankheit des ThiereS und die Art der Beseitigung des Cadavers nicht zu vergesien ist.

Dr. Boekmann.

Preitz vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit 8rin<tcrl»Nii Durch die Post bezoqen rierteljkkrlich 2 Mark SO V*.

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Gießen, am 16. Januar 1888t/

Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des KreiseS.

Sie haben binnen 8 Tagen zu berichten, wie viele Scheine Sie im Jahr 1885 für zum Bedecken zu bringenden Stuten bedürfen werden.

Dr. Boekmann.

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