Mr. 291
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Zweitss Blatt Sonntag den 13. December
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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««renn. Schu.str°ß° 7. schein, täglich mit des Montags. MVÄm
Amtlicher Hheil.
Betreffend i Die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.
Bekanntmachung.
Die nachstehende Bekanntmachung des Gcoßherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz bringen mir mit dem?Bemerken zur öffentlichen Kmntniß, daß mit dem ersten Unterrichtskursus am 2. Januar k. I. begonnen werden wird, dem der nächste am 15. März k. I. folgen soll. Anmeldungen zu dem nächsten Cursus können ausnahmsweise bis zum 28. l. Mts. bei dem Director der Veterinäranstalt an Großherzoglicher Landesuniversität eingereicht werden.
Gießen, den 8. December 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Wie oben.
Bekanntmachung.
An der Veterinäranstalt der Großherzoglichen Landesuniversität zu Gießen werden vom kommenden Jahre ab regelmäßig zweimal im Jahr achtwöchentliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag abgehalten werden. Bei vorhandenem Bedürfniß soll noch ein dritter Kursus von derselven Dauer eingeschoben werden. .
Die regelmäßigen Unterrichtskurse beginnen jedesmal am 15. März und am 1. October; wird noch ein weiterer Kursus abgehalten, so beginnt derselbe jedesmal am 2. Januar.
Der Unterricht erfolgt unentgeltlich.
Gesuche um Aufnahme zu den Unterrichtskursen müssen 14 Tage vor Beginn derselben bei dem Director der Veterinäranstalt schriftlich eingercicht werden.
Für die Aufnahme ist der Nachweis einer (einschließlich der bestandenen Lehrzeit) mindestens vierjährigen Thätigkeit im Schmiedehandwerk er.orderlich. Von diesem Nachweis kann nur durch das unterzeichnete Ministerium dispenfirt werden.
Jeder Auszunehmende hat bei Beginn des Unterrichtskursus ein von der zuständigen Ortsbehörde auszustellendes Führungsattest, sowie einen Auswe.s darüber vorzulegen, daß er die nothwendigen Mittel besitzt, um während der Unterrichtszeit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Können wegen zu großer Anzahl von Anmeldungen nicht alle Gesuche berücksichtigt werden, so entscheidet die längere Zeitdauer, während welcher die Angemeldeten das Schmiedehandwerk ausgeübt haben. Diejenigen, welche hiernach zurückgestellt werden, sollen in den nächsten Unterrichtskursus ausgenommen werden.
Angehörige des Großherzogthums sind unter allen Umständen vorzugsweise aufzunehmen.
Ueber die Aufnahme entscheidet vorbehältlich des Recurses an das unterzeichnete Ministerium der Director der Veterinäranstalt.
Die Schüler haben sich den Bestimmungen der Lehrorduung zu unterziehen, widrigen Falls sie unter Umständen Ausschluß von dem Unterricht zu -gewärtigen haben.
Darmstadt, den 1. December 1885.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Darmstadt, 9. December. Die gestern Abend nach Bulgarien abgegangene Ervedition hat ca. 36 Kisten mit Kleidern cc. und ein Faß Wein mitgenommen. Zwei von Berlin hier eingetroffene Pflegerinnen schlossen sich derselben an. Dieselben
Entscheidungen des Reichsgerichtes.
(Nachdruck verboten.)
Leipzig, 10. December. (Fahrlässigkeit beim Eide.j Der Vater des Polizeidieners Wilhelm Pfarrer in Villingen war in später Abendstunde den 14. September v. I. von einigen Personen auf der Straße überfallen und arg gemißhandelt worden. Pfarrer selbst war hinzugekommen und hatte später am 18. Februar d. I. vor der Strafkamvier des Landgerichts Gießen in der Anklagesache gegen die Uebel- thäter'Zeugniß abzulegen. Auf Befragen eines Prozeßbetheiligten, ob er auch Alles genau gesehen habe, ob denn die Straße beleuchtet gewesen wäre, antwortete Pfarrer, dies sei der Fall gewesen: denn die Straßenlaterne, welche an dem Hause sich befindet, vor dem der fragliche Vorfall stattfand, habe gebrannt. Später wurde festgestellt, daß am 14. September die Straßenlaterne noch gar nicht gebrannt haben konnte, weil erst am 17. die Anzündung der Straßenlaternen tut einen Unternehmer vergeben worden war Pfarrer wurde nun des fahrlässigen Falscheides angeklagt und mußte zugeben, Laß er das aus dem betreffenden Hause fallende Lampenlicht mit denr Lichte einer Straßenlaterne verwechselt habe. Das Gericht kam nun in der Sitzuna vom 16. October zu der Ansicht, daß Pfarrer bei seiner Zeugnißabgabe die Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt außer Acht gelassen habe und zum mindestens hätte sagen müssen, daß er sich nicht mehr genau erinnere, woher das Licht gekommen sei. Es wurde demzufolge .eine — wenn auch niedere — Strafe über den Angeklagten verhängt In seiner Revision, welche am 10. December vor dem I. Strafsenate des Reichsgerichtes zur Verhandlung kam, rügte Pfarrer die Verkennung des Rcchtsbegriffes der Fahrlässigkeit, indem er betonte, daß man sich wohl bei der- Wahrnehmung einer Thatsache in Folge von hochgradiger Erregung einer straflosen — Fahrlässigkeit schuldig machen könne und dennoch im Stande sei, mit gutem Gewissen und bestimmt zu beschwören, daß man die Thatsache so wahrgenommen habe, wie man sie im Gedächtniß habe. Denn wenn sich einmal im Bewußtsein und in der Erinnerung die falsche Wahrnehmung festgesetzt habe, dann helfe alle angewendete Sorgfalt nicht dani eine Erinnerung an den wirklichen Vorgang hervorzurufen. — Der Reichsanwalt, ^err Hofinger, nahm sich der Sache des Angeklagten mit warmen Worten an. Die -Ansicht des Gerichtes, sagte er, sei rechtsirrthümlich, wenn es annehme, daß eine Fahrlässigkeit deshalb vorliege, weil das Gegeuthcil der zeugeneidlichen Aussage möglich sei. Er könne sich gar feine Aussage denken, von der nicht das Gegentheil möglich sei. Was Lem Angeklagten passirt sei, könne jedem geschehen. Durch Fragen von dieser und iener Seite werde auf einen Zeugen eingedrungen und er gerathe dann in Verlegenheit, er wisse nickt, welche Wichtigkeit seine Aussage hat und ziehe sich dann eine Anklage zu. Der Angeklagte habe sich da.auf berufen, daß er in der Erregung des Augenblickes am 14 September v. I. zu einer falschen Auffassung gekommen sein könne und das Gericht gebe das selbst nachträglich zu. Wenn da- aber der Mll sei, so standen damit die Feststellungen des Thatbestandes der Anklage im Widerspruch, denn dann habe der Angeklagte gar keine Gelegenheit gehabt, die gehörige Sorgfalt anzuwenden. Er bitte daher wegen der prinzipiellen großen Folgen das Urtheil aufzuheben und zurück zu verweisen, damit die richtigen Grundsätze angewendet werden. — Das -Reichsgericht entsprach diesem Anträge und verwies die Sache an das Landgericht in Darmstadt zurück. __________ _ ------
hatten von dort 8 Kisten mit Verbandzeug rc. mitgebracht. Se. Großh. Hoheit Prinz Alexander und durchlauchtigste Gemahlin hatten sich an der Bahn eingefunden, um sich von den nach Sofia reisenden Damen und Herren zu verabschieden.
Butzbach, 8. December. Eine anerkennenswerthe Leistung von Ausdauer wollen wir nicht unerwähnt lassen. Am Samstag Mittag statteten drei Offiziere des Hess. Dragoner-Regiments Nr. 24 aus Darmstadt ihren hier garnisonirenden Kameraden einen kurzen Besuch ab. Dieselben hatten den Weg von Darmstadt nach Butzbach zu Pferde in 4t/« Stunden zurückgelegt. Reitern und Pferden scheint diese Tour gut be- fommen zu sein. Dieselben kehrten andern Tags nach Darmstadt zurück. (W. B.)
— Wie aus St. Peter (Kram) berichtet wird, treten in Jnnerkrain die Wölfe schaarenweise auf. Dieselben haben in mehreren Gemeinden auf der Weide befindliche Schafheerden angegriffen, Schafe und Hunde zerfleischt und hierdurch bedeutenden Schaden angcrichte^ Eine Gesellschaft von 7 Personen wurde kürzlich in lUacna-Triest von Wölfen angegriffen, doch gelang es den Männern, die Wölfe zu verscheuchen. Die Gemeinde St. Peter veranstaltete am 2. December eine große Wolfsjagd.
Hildesheim, 5. December. Der Füsilier Goldhagen aus Braunschweig, welcher in Hameln diente, war vorgestern von dort desertirt, wurde gestern Abend hier aufgegriffen und sollte heute früh durch einen Unterofficier wieder nach Hameln zurückgeführt werden. Kaum auf dem hiesigen Bahnhofe angelangt, nahm der Deserteur sofort wieder Reißaus, und da er auf mehrmaliges Haltrufen nicht stehen blieb, machte der Unterofficier von seiner Schußwaffe Gebrauch und traf den Fliehenden so unglücklich in den Rücken, daß sofort der Tod erfolgte.
Köln, 9. December. Oberbürgermeister Dr. Becker ist heute gestorben. Schon seit dem Frühjahre an der Schwindsucht leidend, wozu sich später die Zuckerkrankheit gesellte, hielt sich Becker seit einem halben Jahre von den Amtsgeschäften fern und suchte Heilung in längerem Aufenthalt auf dem Niederwalde und im Schwar-zwalde; zuletzt wohnte er in Brühl. In jüngster Zeit gab das Befinden des Leidenden zu keinen Befürchtungen Anlaß, der Tod erfolgte, Alle überraschend, heute Morgen 4 Uhr nach mehreren Blutstürzen. (F- Z-)
Berlin, 6. December. Die Zusammenstellung der vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung vom 1. December 1885, welche bis zum 3. December seitens der Reoier- Deputirten dem Statistischen Amt der Stadt gemeldet werden sollten, hat eine Bevölkerung von 1,316,382 ergeben. Es wird indeß vermuthet, daß eine Anzahl Doppelzählungen (Mitrechnung Abwesender) vorgekommen ist. Bei der Volkszählung am 1. December 1880 wurde eine Bevölkerung von 1,123,608 ermittelt. Berlin ist also innerhalb 5 Jahren um ca. 200,000 Personen gewachsen.
— sVolkszählungs - Euriosa.j Ein Unterofficier hat in der Zählkarte seiner Frau die Rubrik 2 (Verwandtschaft oder sonstige Stellung zum Haushaltungsvorstand) folgendermaßen ausgefüllt: Activ im X. Dragoner-Regiment. — Em anderer Einwohner behauptete, es sei ihm eine falsche Zählkarte zugestellt worden und habe er dieselbe corrigiren müssen. Er hatte das dem Zählbrief beigedruckte Muster einer Zählkarte als die für ihn bestimmte Karte angesehen und die aufgebrucfle Ausfüllung: entsprechend abgeändert.
Altkatholischer Gottesdienst.
Sonntag den 13. December findet um 11 Uhr in der Stadt- kirche altkatholischer Gottesdienst statt.


