Darmstadt, 6. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allsrgnädigst geruht: t
Am 29. April Den Kreisarzt des Kreisgesundheitsamter Singen, Dr. Johannes Jhring, zum Kreisärzte des Kreisgesundheitsamtes Offenbach, Den Kreisarzt des Kreisgesundheitsamtes Lauterbach, Dr. Karl Spanier, zum Kreisärzte der Kreisgesundheitsamtes Bingen, den Kreisassistenzarzt Dr. Ludwig Matthias zu Mainz zum Kreisärzte des Kreisgesundheitsamtes Lauterbach, den Kreisassistenzarzt Dr. Ludwig Lehr zu Offenbach zum Kreisassistenzarzt der Kreisgesundheitsamtes Mainz zu ernennen-
Darmstadt, 6. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen heute den Königlich Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmäch» tiaten Minister, Legationsrath Stumm; den Rittmeister und Divisions-Adjutanten Prinz den Director des Landes-Hospitals Hofheim, Medicinalratz Dr Werld den zweiten Arzt an der Landes-Jrrenanstalt in Heppenheim, Dr' Wittich ■ zum Vortrag den Staatsminister Finger, den Geheimerath $r’ Becker, den Hosjägermeister v. Werner.
Darmstadt, 6. Mai. sZweite Kammer der Landstanbe.j Die Zweite Kammer trat heute nochmals zusammen, um über einige Recommumcationen der Ersten ^^'^D??Erste Kammer war in ihrer gestrigen Sitzung dem diesseitigen Beschluß aus Heranziehung der Actiengesellschaften sowohl rote der Aetionare am Ort ihres in den Kommunalumlagen nicht betgetreten. Die jJcaprttat oes -nus schusses 8wetter Kammer beantragt nunmehr, die Actiengesellschaften "»ter Ausschluß der Actionäre zur Sommunalfteuer heranzuziehen, die Mnorrtat dagegen, dre Regrerungs- vorlage^aiizunehmen.^^ Ministerialrath Rhode sprachen sich für die Annahme
hin, daß er schon Antrag der
Minorität eingetretcii sei. Ganz selbstverständlich seien- ^Nen"zu^leisten°
Staatssteuer herangezogen wurden, auch mit welcher
, . . 'feiner Zett gefaßt wurde, ausmerksam. Er persönlich
rin «RpJtJarunb "für Öeine doppelte Besteuerung der Actiengesell- - Lien S * Ä ®ne S tfun8 ^ Regierungs-Vorlage bringe eine große JKtftaÄÄS«! für die er dann die Verantwortung der Kammer aufbürM müsse^ r ebeufaIls bie Regierungs-Vorlage roiederherzustellen und das Zustandekommen des Gesetzes nicht mehr zu hmoern. , ,
10 Aba Qiaun erwidert, daß die Zweite Kammer gewiß keme Schuld daran trage, ivenn inan sich jetzt^ii?^iner Zwangslage befinde. Man hätte das Gesetz früher m der
Nr. 106,
Freitag den 8. Mai
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
iin
®reil vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit ®ringerinn Durch bie Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 D'.
Erscheint tägkich mit Ausnahme des Montags
Gießen, am 6. Mai 1885.
Betreffend: Die Vertilgung der Blutlaus.
auf
Bekanntmachung
iebigstr. 63 Mgelpfadj
Gießen, den 7. Mai 1885.
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de« mit
und
rte5 Zimmer unb Cabfi Pension, zu vemiethen-
Ein Welt-Conflict vor dem Friedensrichter.
Gießen, 7. Mai.
Miß nicht sehr erbaulich. t w pr
In London schmeichelt man sich allerdings, das Aergste schon überwunden zu haben; die Organe Gladstones-verkündigen sogar schon, daß die „Basis' für den Ausgleich bereits gefunden sei, und daß alle drei Betheiligten, nämlich England, Rußland und Afghanistan mit der bevorstehenden Vereinbarung zufrieden: sein würden.
Dieselbe optimistische Sprache war von den Organen Gladstone's vor Nmatssrist zu hören, bis sie durch eine russische Finte plötzlich aus allen Hirn-
»„MA Gladstone hat in dem Conflict mit Rußland die Machtfrage von der Mk s ghenfrage getrennt. Bios die letztere, die als besonders schwierig gilt, soll «. (i bem Spruch eines unparteiischen Dritten anheimgestellt werden. Rußland duldet it illanntlich keine Untersuchung darüber, ob General Komaroff loyal oder illoyal
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Rach uns gewordener Mittheilung ist neuerdings wieder die Blutlaus in mehreren Gemarkungen des Kreises wahrgenommen worden. Indem wir unser Ausschreiben vom 5. April 1879 (Anzeiger Nr- 87) Hinweisen, beauftragen wir Sie, nach demselben zu verfahren.
vr. Boekmann.
mein ihrer Vertrauensseligkeit gestürzt wurden. Wird sich diese Erfahrung aber, fragt die „Deutsche Zeitung" in Wien mit Recht, nicht ein zweites- und drittesmal einstellen? Die russische Diplomatie ist mit ihren Listen und Ränken noch lange nicht zu Ende; sie wird einem definitiven Ausgleich fort und fort neue Schwierigkeiten in den Weg stellen, um schließlich vielleicht rundheraus zu erklären : Fort mit dem Schein, mir machen in der Grenzfrage überhaupt kein Zugeständniß!
Vielfach herrscht die Ansicht vor, daß Rußland mit seiner Friedfertigkeit nur eitel Spiegelfechterei treibt, um seine unfertigen Rüstungen zu vollenden. Der nordische Koloß braucht bekanntlich geraume Zeit, um sich in Bewegung zu setzen, und es steht noch in Erinnerung, daß Kaiser Alexander II. schon im November 1876 bie Mobiliflrung von 6 Armee-Corps anbesahl, um bann — nach fortgesetzten Friedens-Unterhandlungen und Steuerungen — Ende April 1877 die Kriegserklärung an den Sultan abzuschicken. Jedenfalls wird man nut thnn, nicht allzurafch an die Rettung des Friedens zu glauben und nicht allzu vorschnell eine Hymne auf die Versöhnlichkeit der Nordmacht anzustimmen. England will den Frieden, das steht außer Zweifel, und es wird bereit fein, einen hohen Preis dafür zu bewilligen. Ob Rußland nicht entschlossen ist, einen unmöglichen Preis zu fordern, ist eine andere Frage.
Lehver-Conferenz
des Conssrenzbezirks Grünberg: Montag den 11. Mai, Morgens 10 Uhr, in Grüuberg. ,
- - ’ 5 Büchner, KreiSfchulrnfpector.
Marburgersiraße 9, i( ।
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nfl ist her mittlere d i, bestehend aus 7 Z>mc Me und M M
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_ WilhelnGfi nstps.
gehandelt hat; der Czar erklärt, daß sein General ihm genau so glaubwürdig p— (ei, wie Lamsden der englischen Regierung. Der Schiedsrichter - der Kömg
9 Ta-e^! von Dänemark — wird also nur zu entscheiden haben, welcher von den beiden Generalen seine Instructionen „falsch aufgefaßt" hat.
Die Nebenfrage wird aus diese Weise allerdings aus der Welt geschafft mden. Der König von Dänemark ist mit beiden Höfen eng befreundet, er ist zugleich der Schwiegervater des Czaren und des Prinzen von Wales; fern Schiedsspruch ist also unschwer vorherzusehen, oder richtiger: er ist. von vornherein gegeben. Seine Majestät wird das salomonische Urtherl fällen, daß beide Generale im besten Glauben gehandelt haben. Die Ruffen schlugen nur in Folge eines „Mißverständnisses" auf die Afghanen los; die Engländer „mißverstanden" wieder die ehrlichen Absichten der Rusten ^und geriethen ganz über- ftifiq in Harnisch; Mr. Gladstone endlich forderte gleichfalls nut m Folge dieser Verkettung irriger Ansichten von Rußland eine Genugthuung, welche eine Großmacht unmöglich zugestehen konnte. Das Alles wird nun König Christian durch eine weises Wort aus der Welt schaffen.. — Gewiß ist, daß man in London nichts Befferes wünscht. Die englischen Staatsmänner wollen ja iint jeden Preis mit diesem ärgerlichen Handel fertig werden.
Aber es bleibt dann noch immer die eigentliche Hauptfrage zu losen, Die nämlich der Grenzstreit zwischen England und Rußland, der Conflict um dos strittige Gebiet der Afghanen geordnet werden soll. Pendjeh — der Zul- fiarpaß — Herat — das sind die Objecte des diplomatischen Kampfes zwischen den beiden Großmächten; nicht um die Ehrlichkeit Komaroff'S, sondern um die Borwerke Indiens handelt sich's bei diesem Ringen, und hier soll vorläufig kein Schiedsrichter den erlösenden Spruch fällen; dies soll die oft genannte „Grenz- Commission" ordnen, welche sich aus den Herren Komaroff und Lumsden mit» lammt ihren Generalstäblern zusammensetzen wird. Die Aussichten auf eine Vereinbarung zwischen diesen beiden Generalen sind für die Sache des Friedens
Es ist ein schöner, ein idealer Gedanke, die Streitigkeiten zwischen den einzelnen Staaten dem Urtheile eines Schiedsgerichts zu unterbreiten. Noch gilt zwar im Ganzen und Großen der herbe Ausspruch Moltke's, daß der Krieg eine Nothwendigkeit sei. Aber unser Zeitalter hat bereits eine erfreuliche Ausnahme von dieser furchtbaren Regel erlebt. Der große Alabama-Streit zwischen England und Nordamerika wurde einem Spruche der Rechtsgelehrten V mtermorfen. Anstatt einige Milliarden auf Rüstungen zu verschwenden und
hunderttausend Menschen abschlachten zu lasten, zogen es zwei kluge, praktische Nationen vor, den bösen Handel durch ein Collegium von sieben Juristen ohne Blutvergießen aus der Welt schaffen zu lasten. Man wird zugestehen, daß dies vernünftig und menschlich zugleich gehandelt war.
Nun taucht die Idee des Schiedsgerichtes zum zweiten Male auf, meber ist es England, von welchem sie ausgeht. ,


