Ausgabe 
7.6.1885 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt

Sonntag den 7. Juni

188»

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brirr-erkotz*.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf

Erscheint tLgttch mit Ausnahme d«S Mont«--.

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)r. Straä, Vorsitzender

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| mutigen des Schulgesetzes in der hier fraglichen Beziehung sich wohl bewährt haben und ein Bedürfniß zur Aenderung in keiner Richtung vorliegt. Es ist durch dieses Gesetz insbesondere auch ein Boden geschaffen, auf dem Kirche und Schule, Geistliche und Lehrer in friedlicher und einträchtiger Arbeit zureligiös­sittlicher und nationaler Bildung" der Jugend mit segensreichem Erfolg Zusam­menwirken können.

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m «nffonftbi Gefunden: 1 Kleiderbürste, 1 Eiswolltuch, 1 Kännchen, 1 Kinderschürze, 1 Kinderschuh, 1 Kinderkragen, einige Pfennige, 1 Quaste, 1 Militär- Ngetr. Gelwft t Halsbinde, 1 Theil eines Messingkrahnens, 1 Bleifederhalter, 1 Armband, 1 Fingerring, 1 Handschuh.

ujsichtsrathes: 1 Gießen, am 6. Juni 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

.in, I. V.: Kraemer.

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Telegraphische Depeschen.

Wolff's telegr. Correfpondenz-Bnreau.

Berlin, 5. Juni. Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Nachmittag 2 Uhr mittelst Extrazugs nach Sigmaringen abgereist, um im Auf­trage Seiner Majestät des Kaisers den Beisetzungsfeierlichkeiten für den verstorbenen Fürsten von Hohenzollern beizuwohnen.

Berlin, 5. Juni. Der Director im Auswärtigen Amt, Graf Berchem, wurde zum preußischen Bundesbevollmächtigten ernannt.

DerVoss. Ztg." wird aus Petersburg gemeldet:Der^taatsauzeiger" publicirt eine Zollerhöhung auf Metallerze, Eisen, Stahl, Kupfer, Metall-Erzeugnisse, Draht-Fabrikate und landwirthschaftliche Maschinen. Der Einführungslermin ist wahr­scheinlich der 1./13. Juni.

Königsberg i. Pr., 5. Juni. Die Ansprache, welche der Kronprinz bei der Begrüßung seines Regiments an dasselbe gerichtet, hatte folgenden Wortlaut:Ich stehe beute an der Stelle, wo vor 25 Jahren Se. Majestät die Gnade hatte, mir mein Regiment zu verleihen. Es war im Augenblick tiefen Friedens, wo wir nur Gelegen­heit hatten, auf große Zeiten hinter uns zurückzublicken. Seit der Zeit, daß ich das - Regiment das meinige nenne, sind große Thaten unvergänglichen Ituhmes uns be- schieden worden. Wie in den früheren Zeiten wir gewöhnt waren, mit dem Regiment an fast allen Schlachten Theil nehmen zu können, die unserem Heere beschieden waren, so in den letzten 25 Jahren abermals. In den entscheidungsreichen Zeiten der Jahre 1866, 1870 und 1871 habe ich mein Regiment stets gefunden, wo seine ruhmreiche Vergangenheit ihm seinen Platz anwies und wenn es auch nicht immer unter meinem Oberbefehl stand, so mußte ich, was es leistete. Deshalb danke ich den Offizieren^ denen, welche früher bei dem Regiment gestanden und denen, die ich in deii Reihen des Regiments noch erblicke, besonders denen, die während der ruhmvollen Ereignisse, der letzten Zeit ihm angehört haben, für die Hingebung und Pflichtttene im König»

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ihschild, Bekanntmachung.

''M ,, , ®em£6jeit des § 9 der Gesetzes vom 13. Februar 1375 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hierinit

ke nachstehende Durchjchmttsmarktpreise vom Monat April veröffentlicht:

-_____ . Hafer JL 16.75, Heu 4.70, Stroh 4 pro 100 Kilogramm.

©lefeex, den 5. Juni 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

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| jur ein Lehrer oder sind zwar mehrere Lehrer, aber keine verschiedenen Con- ß|| Asgns- (Religions-) Gemeinden vorhanden, so sind die Lehrer aus der Confession

l| 4 entnehmen, zu welcher sich die Gesammtheit oder Mehrzahl der Einwohner br Gemeinde bekennt. Sind mehrere Lehrer und verschiedene Confejsions- BrrWeligions-) Gemeinden vorhanden, so können die Lehrer an den gemeinsamen ßentlichen Volksschulen aus jeder solchen Confession entnommen werden, zu Mer sich die bei den Schulen beteiligten Confessions- (Religions-) Gemeinden »kennen. Dabei ist auf die Größe der einzelnen Confessions- (Religions-) Ge- »emden wesentlich Rücksicht zu nehmen.

,, c.A 56, Bei dem Unterricht in der Religion sind die Kinder stets con- SflhWfr ' ffionell getrennt und wird dieser Unterricht soweit derselbe nicht nach ' i'lroffener Vereinbarung zwischen den oberen Schul- und Kirchenbehörden von

0 -t geHy'in betr. Geistlichen oder einem besonderen Religionslehrer übernommen ist ie-cr./ gast-jn dem oder den Lehrern der betr. Confession ertheilt.

Es ergiebt sich hieraus, daß das hessische Volksschulgesetz auf den Prim 'M der gemeinsamen Schulen beruht, gleichzeitig aber bei der Anstellung rr Lehrer auf die Confession der Gemeinden entschiedene Rücksicht nimmt ben Religionsunterricht getrennt eonfessionell ertbeilen läßt Die V^eini- jjrnii 9jing eonfessionell getrennter in gemeinsame Schulen ist m ähnlicher, die Rechte Consessions-Gemeinden wahrender Werse durch das Schulgesetz geordnet.

ss Nachdem die Schwierigkeiten des Uebergangs in die Verhältniffe

. M' ßMg ausgeglichen worden sind, darf man mit Grund sagen, daß dre Bestrm- I

OliSla Darmstadt, 4. Juni. In den Verhandlungen der allgemeinen deutschen Hrerversammlung Hierselbst über die Simultanschulen und die Ertheilung des Reli-

^^ch^-RkÄionsunterrichtes sind die Grundsätze nicht zur Sprache gekommen, auf welchen Mkl tu der hier fraglichen Beziehung unser hessisches Volksschulgesetz vom 16. Juni

* * «874 beruht. DieDannst. Ztg." findet sich deshalb veranlaßt, daraus hin-

tMisen, daß nach Art. 4 des gedachten Gesetzes die öffentlichen Volks- . MEteur- chulen gemeinsame Schulen, d. h. für die Kinder sämmtlicher An- ehörigen einer politischen Gemeinde bestimmt sind. Ist in einer Gemeinde

Betreffend: DaS Ober-Ersatz»Geschäft für 1885.

Das Ober-Ersatz-Geschäft für 1885. wird im Kreise Gießen

Mittwoch den 1. Juli im Rathhause zu Lich, Vormittags 9 Uhr,

Donnerstag den 2. Juli in dem alten Rathhause zu Gießen, Vormittags 8 Uhr,

Freitag den 3. Juli daselbst, Vormittags 8 Uhr,

SamStag den 4. Juli im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Vormittags 8 Uhr,

i, eingetragene GenoffenWattfinden.

Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commisston im

Wtlhfl 8 M Bezirk der 49. Infanterie-Brigade in sämmtlichen AuShebungSorten zu gestellen: (AVUIV9 0 W a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpftichtigen ' r .

b. die zur Ersatz-Reserve II. Klaffe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen/sowelt denselben noch eine besondere Ladung zugeht;

c. die zur Ersatz-Reserve I. Klaffe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigeü;

die von der Ersatz-Commission als tauglich und einstellungsfähig erkannten MilitärpflichUgen, 'einschließlich derjenigen aus ftüheren Jahrgängen;

die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlaßenen Soldaten;

die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen anzuzeigen. Die Militärpflichtigen sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsscheine n g: mit zur Stelle zu bringen.

$4. Die zur Beurtheilung von Reclamationen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.

, AuMsrathes; Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem

' ^esMmg m Msherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.

«Xifpnbe Marge; Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober-Ersatzgeschäfte selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Mllitärpflichtigeu ikchtzeitig zur Stelle sind.

Gießen, am 6. Juni 1885. Der Civil:Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

von Bechtold, Regierungsrath.

, SamStag ben 13. l. Mts., Bormittag» 11 Uhr, findet eine außerordentliche Sitzung de» Kreistages be» Kreises 2 Üst^Eeßen im Regrerungsgebäude dahier statt.

ressest m der Kirck/ T a g e S o r d.n u n g:

e des Vereins Md-« t ' Berathung und Beschlußfassung über definitive Anstellung des Herrn Kreisingenieurs Gnauth.

ls W den 1 ©regen, am 5. Juni 1885. Der Vorsitzende des Kreistages des Kreises Gießen.

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