Ausgabe 
6.12.1885 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt. Sonntag den 6. December

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

»*«<*«- Schulst°°ß°7. Erscheint täglich mit -l°sn.hm° d°S Montags. ^rk-IMrNch

Amtlicher Iheil.

Bekanntmachung.

Nachdem die Schafe des Philipp Heinrich Hublitz und Genoffen zu Trais-Horloff wegen Vorhandenseins der Näudekrankheit unter Stallsperre gestellt worden sind, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 4. December 1885. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

________________________________________________________Dr. Boekmann. _________

Gefunden: 1 Schürze, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Lochsäge, 2 Spannketten, 1 Leibgurt, 1 Handschuh, 1 Hundehalsband, 1 Visitenkarten- täschchen und mehrere Schlüssel.

Gießen, am 5. December 1885. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.____________________________

Deutschland.

Berlin, 3. December. Zur Information für den Reichstag hat der Reichskanzler dem Präsidenten des Reichstages eine Denkschrift über die deut­schen Schutzgebiete mit dem Ersuchen zugehen lassen, dieselbe zur Kenntniß des Reichstages zu bringen. In der Denkschrift ist in der Einleitung noch beson­ders darauf hingewiesen, wie der Grundgedanke der deutschen Colonialpolitik davon ausgehe, daß der Schutz und die Aufsicht des Reiches den deutschen Han­delsunternehmungen in überseeischen Ländern zu folgen und so weit einzutreten haben, als sich das Bedürsniß geltend macht, und wie dieser Grundgedanke auch bei der vorläufigen Regelung der inneren Verhältnisse maßgebend geblieben ist Im umfangreichsten Theile der deutschen Schutzgebiete, nämlich in den Erwer­bungen der Neu-Guinea-Compagnie und der Deutschen Ostasrikanischen Gesell- schast, konnte sich das Reich eines unmittelbaren Eingreifens in die Gestaltung der inneren Verhältnisse bisher enthalten. Hier scheint es von Haus aus thun- lich, die Korporationen der Unternehmer selbst mit der politischen und admini­strativen Organisation der Schutzgebiete nach den vorhandenen Bedürfnissen, wenn auch unter kaiserlicher Aufsicht, doch nach eigenem Ermessen vorgehen zu lassen. Es liegt in der Absicht der Behörden, von dieser Aufsicht einen spar­samen Gebrauch zu machen. Die Verhältnisse in Südwestafrika sind derartig, daß sie zu einem unmittelbaren Eingreifen amtlicher Art keinen Anlaß bieten. Der entsandte kaiserliche Commiffar wird nur dafür zu sorgen haben, daß die unter den Schutz des Kaisers getretenen Häuptlinge miteinander in Frieden leben und daß den deutschen Unternehmern zur Exploitirung der ihnen gewähr­ten Concesstonen und zur Bewirthschaftung der ihnen überlassenen Landstrecken keine Hindernisse bereitet werden. Nur das Kamerun- und Togo-Gebiet konnte trotz der Bemühungen des Reichs-Commissars nicht unter die unmittelbare Ver­waltung der interessirten Handelsfirmen gestellt werden, so daß die dorthin ge­sandten kaiserlichen Beamten unmittelbar in die Organisation einzugreisen haben. Aber auch hier wird die Bildung eines bureaukratischen Regiments sorgfältig vermieden werden. Der Gouverneur bedient sich bereits eines Beiraths, der aus Inhabern der dort ansässigen Firmen gebildet wird. Außerdem werden vom auswärtigen Amt dem Hamburger Spndicat für Westafrika die Be­schlüsse zur Begutachtung vorgelegt. Im Einzelnen beschäftigt sich sodann die Denkschrift in fünf Rubriken mit Kamerun, Togo, der Deutsche Ostasrikanischen Gesellschaft, Südwestafrika, Witu und Neu-Guinea. In jeder einzelnen Rubrik wird, soweit es thunlich war, der Umfang des Gebietes und die Stellung des­selben unter deutsches Protectorat angegeben und außerdem Alles das hervor­gehoben, was amtlich zur Kenntniß des Reichskanzlers gekommen ist, oder was Seitens des Letzteren, oder des Gouverneurs refp. der Kommissare angeordnet wurde. Ohne Zweifel bezweckt die Denkschrift, dem Reichstage alles mögliche Material für die Beurtheilung der Colonialpolitik zugängig zu machen und allensallsigen Wünschen nach dieser Richtung zuvorzukommen.

Bulgarien.

Sofia, 4. December. Fürst Alexander beantwortete die Depesche des Großveziers vom 1. ds. durch ein Schreiben, worin er erklärt: er wiederhole, daß er, getreu dem Versprechen, welches er dem Sultan gegeben habe, die Ent­schließungen der rumelischen Bevölkerung in keiner Weise beeinflussen werde, weder durch Sendung bulgarischer Truppen nach Rumelien, noch durch andere Mittel. Zur Sicherung des Friedens, der Ordnung und der Ruhe, welche zu erhalten ihm bisher gelungen sei, halte er es indeß für das geeignetste Mittel, wenn der Sultan die Absendung des kaiserlichen Commiffars nach Philippopel bis zum Abschluß oes Friedens mit Serbien verschiebe. Der Fürst zweifelt nicht, der Großvezier werde anerkennen, daß er sich der Pflichten gegenüber dem Suzeränenhos voll­ständig bewußt sei. Der Inhalt des Schreibens des Fürsten ist auch den Ver­tretern der Großmächte mitgetheilt worden.

Oberst Milanowitsch wird zur Ueberbringung der Antwort Serbiens uf die Waffenstillstands-Anträge morgen in Pirot erwartet.

Türkei.

Konstantinopel, 4. Decbr. Die Lloyddampser nahmen am 2. Decem­ber den Transport von Reservetruppen, welcher jüngst suspendirt worden war, wieder auf. 3700 Mann sind am 2. December von Kleinasien nach Dedeagatsch

und Salonichi abgegangen. Heute ist ein Schiff von hier nach Jsmidt gefahren, um weitere Truppen einzuschiffen.

Graf Corti wies den italienischen Konsul in Philippopel au, ebenfalls die türkischen Delegirten zu unterstützen.

Reichstag.

E. R. Berlin, 4. December. In der heutigen Sitzung des Reichstags wurde die Berathung der Anträge auf Arbeiterschutz fortgesetzt.

Abg. Cegielski (Pole) erklärt sich für Ueberweisung an eine Commission von 28 Mitgliedern.

Abg. Dr. Baumbach (bfr.) Die Rede des Abg. Pfannkuch hat gezeigt, daß der socialdemokratische Antrag nur eine Etappe zum Zwangsstaat sein soll. Wir glauben der Gesammtheit am besten zu nützen, wenn wir die Einzelkräfte stärken. Deshalb wollen wir keine polizeilichen Bevormundungen, keinen Jnnungszwang und Vorbildungs­nachweis. Wir wünschen die Stärkung der Fach- und Gewerbvereine, und glauben, daß man auf dem Gebiet der Frauen- und Kinderarbeit manchen Mißbrauch abstellen kann Der völlige Ausschluß der Kinderarbeit von der Fabrikarbeit ist discutabel und die Ausführung auch nicht schwierig; kommt doch y B. in Berlin auf 1000 Arbeiter nur ein weibliches Kind als Fabrikarbeiterin. Die Frau von der Fabrikarbeit aus- zuschlreßen, ist inhuman und die Beschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit zwingt sie zu un­ehrenhaftem Erwerbe. Ich warne den Abg. Lieber vor den Damen Guilleaume-Schack u. s. tv., die ja schon als Mitglieder in den Reichstag eindringen wollen. Gerade diese Vertreterinnen der Arbeiterinnen haben ja erklärt, von dem practischen Christenthum der Konservativen und des Centrums nicht satt werden zu können. Die Socialdemo­kraten verlangen einen Arbeitstag von 10 Stunden; dazu braucht man doch aber nicht die Einführung des Normalarbeitstages." Im Interesse der Arbeiter selbst und mit Rücksicht auf die Lohnfrage sind derartige generelle Organisationen aber unannehnrbar. Die Forderung, daß der Unternehmer den Ausfall tragen und einen Mintmallohn zahlen muß, klingt.sehr schön; aber dann wird kein Unternehmer mehr Arbeiter be­schäftigen wollen. Wann mag wohl, wie Abg. Psannkuch gestern meinte, Oie Arbeit ge­adelt haben? Ich meine, die Arbeit ist niemals so anerkannt worden, wie heute. Sorgen wir, daß diese Anerkennung noch größer werde aber nicht mit Hülfe des socialistischcn Polizeistaats. (Lebh. Beifall links.)

Abg. Ko patz check (cons.) Die Konservativen, die mitten im Volke stehen, haben ihre Anträge, ohne von der Socialdemokratie beeinflußt zu sein, gestellt. Die von den socialdemokratischen Abgeordneten geforderte internationale Erhebung über die Verhältnisse der Lohnarbeiter in Bezug auf die Arbeitslöhne ist ganz unausführbar. Eine Enquete über diese Materie ist nur im Jnlande möglich, und die Enquete über die Sonntagsseier gießt uns jedenfalls ein beachtenswerthes Material für die Arbeiten der Kommission. Dem Antrag des Kentrums auf Verbot der Kinderarbeit stimme ich bei, aber die Forderung des Kentrums, für verheirathete Frauen eine Arbeitszeit von nur sechs Stunden zu bewilligen, wird zur Folge haben, daß man angesichts des starken Angebots von weiblichen Arbeitskräften, verheirathete Frauen überhaupt nicht mehr be­schäftigen wird. Die Einführung der Maximalarbeitszeit ist für mich nur eine Frage, der Zeit. Erreichen wir jetzt den Schutz der Arbeiterfrauen und -Kinder, so ist dies schon ein großer Erfolg. Es gilt, die Selbstsucht zu bekämpfen mit der Kraft des Ehristenthums, und deshalb bekennen wir uns zu jenem practischen Ehristenthum der kaiserlichen Botschaft. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Böttcher (nat.-lib.) Die Ausführung der socialdemokratischen An­träge widerspricht völlig den realen Verhältnissen und sind nicht möglich ohne Schädi­gung des Unternehmers, was aber in den seltensten Fällen erträglich sein wird. Das Verlangen des Minimalarbeitslohns bedeutet das Zwangs-Unternehmen, denn welcher freie Unternehmer würde sich die Hände binden wollen Unsere Zeit ist die der indi­viduellen Freiheit, der höchste Kulturzustand, den die Menschen je gehabt. Bei der Frage der Kinderarbeit ist nicht die Industrie, sondern das Interesse der Kinder vor Allem zu berücksichtigen; bei der Sonntagsruhe dreht es sich doch auch darum, wie weit wir die Sonntagsfeier durchführen können. Durch die Kentrumsanträge wird die Frau aus der geregelten Fabrikarbeit in die uncontrolirbare Hausindustrie getrieben. Ehelosigkeit und Koncubinat ist die Folge. Für die wirthschastliche Tyrannei her Fabrikbesitzer hat Abg. Lieber keine Beweise erbracht. Wir wollen alle Anträge ein­gehend prüfen, aber es ist unmöglich, diese wichtige Frage aus dem Wege der Gesetz­gebung zu regeln.

Äbg. Win ter er (Elsässer). Zur Socialreform gehört nicht nur die ökono­mische Verbesserung, sondern vor Allem die Besserung der Familienverhältnisse; dazu gehört die Sonntagsruhe. Dem Arbeiter und seiner Familie muß dic Sonnlagsfeicr ohne Rücksicht auf den Kampf mit der Koncurrenz werden. Die Industrie ist der Menschen wegen da und nicht umgekehrt. Der Ausschluß der Frau von der Fabrik­arbeit ist undurchführbar; entschieden muß aber das Aufhören der Nachtarbeit der Frauen aus moralischen und sanitären Rücksichten gefördert werden. (Beifall rechts und im Kentrum). Die Discussion wird geschlossen.

Abg. Halben (dfr.) erklärt, daß er durch den Schluß der Debatte verhindert worden, sich Namens eines Theils der Freisinnigen für die Anträge in gewissem Um­fange zustimmend zu erklären. _

Am Schlußwort erklärt Abg. Auer (Socialdem.). Wenn der Regierungsver­treter gemeint hat, Kommifsionsberathungen feien wichtiger als Plenarreden, so erscheint das doch sonderbar, nachdem über minder wichtige Dinge, so z. B. über die Frage, ob in die Kolonien gescheitelte oder geschorene Missionäre zu senden seien, mehrere Stunden berathen worden fei.