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Pesth, 4. November. Der feierliche Schluß der Ausstellung fand Vor­mittags durch den Protector, Kronprinz Rudolf, im Beisein sämmtlicher Mini­ster und Würdenträger und eines sehr zahlreichen Publikums statt. Die Begrüßungsrede des Handelsministers erwidernd, betonte der Kronprinz die hohe Bedeutung der Ausstellung, welche Zeugniß ablege von dem Aufschwung Ungarns aus allen Gebieten der Cultur. Alle, welche an diesem Werke theilnahmen, haben dem Vaterlande gedient, an welches die Bewohner durch die stärksten Bande treuer Liebe geknüpft sind. (Stürmische Eljenrufe)

Reichenberg, 4. November. Im Proceß gegen Fabrikarbeiter Huebel und Genoffen in Langenbruck wegen der am 31. August gegen mehrere Personen aus czechischen Ortschaften begangenen Thätlichketten, wurden sämmtliche Ange- klagte der öffentlichen Gewaltthätigkeit für schuldig erkannt und Huebel zu stebenmonatlicher, die Uebrigen zu je viermonatlicher schwerer Kerkerstrafe verurtheilt.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S telegr. Korrespondenz - Burean.

Berlin, 4. November. DieNordd. Allg. Ztg." veröffentlicht die Tages­ordnung des am 9. November zusammentretenden Landesöconomie-Collegiums und fügt hinzu, dem Collegium werde außerdem eine Vorlage über den Verkauf von Do­mänengrundstücken gegen eine unablösbare Rente zugehen, welche die Erleichterung der Colonisation zunächst ausgedehnter Hochmoore, an zweiter Stelle aber auch großer landwirthschastlich benutzter Flächen bezwecke.

Der9tationalzeitung"_zufolge werden in der Nordostseecanalvorlage 156 Mill, für den Bau gefordert, wovon Preußen 50 Mill, vorweg beisteuert. Die Bauausführung soll Preußen übertragen werden.

Berlin, 4. November. DieGermania" veröffentlicht ein von dem Stell­vertreter des Reichskanzlers, Herrn v. Bötticher, ihr am 3. dss. Mts. auf Grund des Preßgesetzes zugefertigtes Schreiben, welches die Ausführungen derGermania" vom 21. v. Mts. über Religionsfreiheit in den Colonien berichtigt: Gegenüber der Be­hauptung, daß in Angra Pequena und Kamerun die Katholiken ausgeschlossen werden, «rrd erklärt seitens des Deutschen Reichs sei keinerlei dahingehende Anordnung ge­troffen und den Parifer Missionären der Congregation du Saint Esprit sei eröffnet worden, daß die Congregation nach Bundesrathsbeschluß als mit dem Jesuitenorden verwandt anzusehen sei und folgeweise ihre Niederlassungen weder in den Schutz­gebieten noch in Deutschland selbst zugelassen werden dürfen. Gegenüber der Be­hauptung der vorerwähnten Missionäre: es sei auf dem auswärtigen Amt mitgetheilt worden, die Niederlassungen katholischer Missionäre in Kamerun seien nicht gestattet weck seitens der Reichsregierung mit der Baseler Missions - Gesellschaft ein diesbezüg- Wr Vertrag abgeschlossen sei, erklärt das Schreiben, es sei mit keiner protestantischen Missions-Gesellschaft irgend welche Vereinbarung getroffen, insbesondere sei seitens des Reichskanzlers niemals ein angeblich von Lüderitz mit der protestantischen Missions- Gesellschaft abgeschlossener Vertrag, durch welchen den katholischen Missionären der Aufenthalt und die Wirksamkeit in Angra Pequena untersagt sei, anerkannt öder ab­gelehnt worden. Das Vorhandensein dieses angeblichen Vertrages sei nicht einmal zu Kenntlich der Reichsbehörde gelangt. Endlich seien die Verhältnisse in Natal und den Südsee-Jnseln bei jener Gelegenheit mit keinem Worte berührt worden.

Düsseldorf, 4. November? Der Vorstand des deutschen Colonialvereins ge­nehmigte in seiner heutigen Sitzung die Entsenduna einer Commission nach den süd- brasilramschen Provinzen, um geeignete Plätze für deutsche Ansiedelungen zu ermitteln und zu sichern. Der brasilianifche Generaldirector der Telegraphen, Capanema, be­grüßte das Vorgehen des Colonialvereins im wohlverstandenen Interesse beider Länder Dr. Hammacher berichtete über die Schritte, die geschehen seien, um für coloniale Unternehmungen geeignete neue Formen des Gesellschaftsrechts zu schaffen.

Braunschweig, 4. November. In dem heute veröffentlichten Dankschreiben des Regenten vom 3. November spricht derselbe Allen, welche sich an dem ihm und der Prinzessin - Gemahlin bereiteten herrlichen Empfang beteiligte«, seinen wärmsten und aufrichtigsten Dank aus. Ferner wird eine Bekanntmachung des Staatsministers Görtz-Wnsberg vom 2. November veröffentlicht, worin dieser im Auftrage des Regenten für die vielen, dem Prinzen brieflich und telegraphisch zugegangenen Glück- wunsche anläßlich feiner Wahl zum Regenten seinen tiefgefühlten Dank öffentlich ausjpricht.

_ Bei dem gestrigen Galadiner toastete Görtz-Wrisberg auf das Regentenpaar

Der Prinz erwiderte mit einem Toast auf das Wohl des Braunschweiger Landes, dessen Wohlfahrt sein einziges Ziel sei. '

Wien, 4. November. DiePolit. Corresp." meldet aus Konstantinopel: Die Pforte ernannte Server Pascha zum zweiten Conferenzbevollmächtigteil. Im gestrigen Mimsterrathe wurden die Instructionen festgestellt, die Eröffnung der Conferenz wird morgen erwartet. 0

Paris, 4. November. Die Münz-Conferenz beendete heute ihre Arbeiten. Das Einvernehmen über die bisher unerledigten Punkte ist hergestellt. Die neue Con­vention wird Freitag unterzeichnet; dabei wird das Protokoll für den eoent Beitritt Belgiens offengehalten.

Der bulgarische Delegirte Gueschoff ist hier eingetroffen.

s m klerikalenBlätter mißbilligen alle conservatioen Journale

den Vorschlag Mun s, die katholischen Forderungen an die Spitze des Programms der Rechten zu stellen.

London, 4 November. Während ein Telegramm desStandard" aus Nisch Astern behauptet, König Milan sei nach Pirot abgereift und die serbischen Di- DTim^^SnarC Befehl erhalten, die Offensive zu ergreifen, meldet die lPej -Unfalls von Astern aus Nisch:Heute ist nichts Neues vorgekommen, der ^O1lT0-^,tr\ r^Vtiemücf) moröcn oder übermorgen nach Pirot begeben." Die Nachrichten desStandard" finden auch sonst nirgends Bestätigung.

« 7" lNeuter's Bureau.) Aus bester Quelle verlautet, daß die serbischen Truppen

Resultates der Conferenz nicht betreten werden. Der harsche Gesandte in London hat noch keine Bestätigung der Nachricht, daß den serbischen Truppen Befehl zum Einmarsch m Bulgarien zugegangen sei.

Rom, 4 November. In der Provinz Palermo kamen gestern 19 Cholera- UfRrnfnrm unb I? R6TCsna?'0<ibeSfaUe Dor' b"DOn entfallen auf die Stadt Palermo 14 Erkrankungen und 6 Todesfälle.

4-3i0^mber- <^af Tolstoi hat gestern wiederum die Leitung des Ministeriums des Innern übernommen.

Konstanlinopel, 4 November. Das Sanitätsamt beantragte, die Quaran- !anCrc!u französische, italienische und Festlandsprovinzen auf 5, auf spanische, sicilianische tunesische und algerische auf 10 Tage zu reduciren, die Provenienzen aus Varna Ru­mänien und Odessa bloß ärztlich zu visitiren. '

c* November. Gestern fanden in elf Staaten Wablen L, ^aatsamtern und'Staatslegislaturen statt. Im Staate Newyork siegten die Demokraten bei den Wahlen für die Staatsämter; auch Gouverneur Hill »urde gewählt. Bei den Wahlen für die beiden Häuser der Staatslegislatur erzielten die Republikaner eine Majorität, so daß die Wahl eines republikanischen Candidaten vecrn Washington gesichert erscheint. In Virginien siegten die Demokraten

Bei der Wahl des Staatsgouverneurs und bei den Wahlen für die Staatslegislatur

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Betreffende Ermittelung der landwirthschastlichen Bodenbenutzung und des Ernte-Ertrags. Gießen, am 2. November 1885.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Sie. soweit Sie noch im Rückstände sind, an Einsendung der Ernte-Berichte binnen 3 Tagen bei Meldung der ^usendunq von Wart voten. vr. B o e k m a n n.

ebenso in Maryland und Mississippi. In Connecticut haben sie beträchtlich an Terrain gcm°nnen. Die Republikaner siegten in Massachusetts, Iowa, Pennsylvanien, Colorado uuo Nebraska.

,. . ~ '^us Texas wird der Beginn von Arbeiter-Strikes gemeldet, der alle Arbeits­gebiete zu berühren droht. Weiße Arbeiter hatten eine Lohnerhöhung gefordert unb "'.aren /"Folge dessen durch Neger ersetzt worden; darauf legten 1600 weiße Arbeiter Die Arbeit nieber.

Konstantinopel, 4. November. Ein Jrade des Sultans, welcher den Zu­sammentritt der Conferenz fanctionirt, wurde heute veröffentlicht. Die erste formelle Sitzung findet morgen statt.

Die Pforte berief die Botschafter morgen Nachmittag um 2 Uhr zur Con ferenz ein, welche un ^ophanearsenal ftattfinbet. Said Pascha und Server Pascha ver­treten bekanntlich die Türkei.

. - ~ 3u den gemeldeten Quarantäne-Maßregeln wird noch officiell verlautbart

unterliegen'"0ÖCIUCII3Cn QU§ 2'ricft/ typten und Gibraltar der ärztlichen Visitation Kähler Pascha ist gestorben.

Petersburg, 5. November. sPrivat-Depesche.ff Durch Tagesbefehl des Kaisers Alexander wird der Fürst von Bulgarien, welcher als General-Lieutenant ä la suite der russischen Armeen geführt wurde, in der Lifte gestrichen und a£eicö= fettig von der Jnhaberschaft des 13. russischen Schützenbataillons enthoben.

Unübertragbarkeit der Cisenbahnretourbillets.

der Praxis der Eisenbahnverwaltungen und der juristischen Theorie schwebt seit längere«. Zeit ein Conflict über die Frage, ob Eisenbahnretourbillets über: tragbar sind oder Nicht? Die Praxis der Eisenbahnoerwaltungen hat sich entschlossen, "mdemHandel mit Retourblllets em Ende zu machen, die llebertragbarfeit derselben ausdrücklich zu verbieten und Contraventionsfälle gerichtlich zu verfolaen Die

Ph°r C f^rt dagegen nach Professor v. Jhering aus, daß Eisenbahnretour- blllets Jnhaberpaplere sind und daß ihnen dieser Character durch die Aufschrift: Nicht übertragbar nicht genommen werden kann, daß mit anderen Worten die Elsenbahnverwoltungen die Uebertragung der Retourbillets an Dritte nicht verbieten c p So hat wie wir derBayerischen Handelszeitung" entnehmen, der Strafsenat des Obeilandesgenchts Celle m der Reviftonsinstanz lürzlich eine Entscheidung' von allgemeinem Jntereffe abgegeben. B

Ein R-t°urbill-t für bie Strecke Geestemünde-Bremen war, nachdem der erste Erwerber auf dasselbe die Fahrt van Geestemünde nach Bremen gemacht hatte, ,ar umgekehrten Fahrt van Bremen nach Geestemünde an einen Anderen verkauft und m foldjer Fahrt van diesem unangefochten benutzt worden. Hinterher entspann sich tuen au? ein genchtliches Strafverfahren gegen den Verkäufer wegen Betrugs und zwar in erfter Instanz vor dem Schöffengerichte zu Geestemünde, in Zweiter Instanz vor bem r<£n^en$aviltf.4V«ben erklärten den Verkäufer des Betruges für

huldig Die ch°ffengerichtl,che Entscheidung beruhte auf der später widerlegten An­nahme, das Billet sei damals zur Zeit seines Verkaufes eben schon bereits abgelaufen gewesen, die landgencht iche dagegen aber ging davon aus, das Billet habe iii Folge b^ ??riUf befindlichen VermerkesRicht übertragbar" für den Käufer keine Gültiake t gehabt, der Verkäufer habe in Beziehung hierauf in dem Käufer wissentlich einen Fn- thum erregt: auch habe er dadurch das Vermögen sowohl des Eisenbahnstskus, wie daszemge des Käufers beschädigt, und zwar erstens, weil dem Eisenbahnfiskus das ihm für die Fahrt des Käufers gebührende Passagiergeld entzogen, letzteres, weil dem Kaufer die vermeintlich von diesem erworbene Fahrberechiigung in Wahrheit nicht verschafft sei.

Aus hiergegen von dem Verkäufer eingelegte Revision hat der Strafsenat des Oberlandesgeiichts das Urtheil des Landgerichts Verden aufgehoben, den Verkäufer von der gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last gelegt. 1 M

In den Entscheidungsgründen ist in Übereinstimmung mit der einem srüheren gleichartigen Urthecke des Oberlandesgerichts in Naumburg zu Grunde gelegten, von Profeffor von Jhermg (Göttingen) m den Jahrbüchern für Dogmatik des römischen Rechts vertretenen Ansicht ausgesprochen:

"Die Eisenbahnbillets haben den Character eines Jnhaberpapieres. Dieser Character kann ihnen nicht dadurch genommen werden, daß die Eisenbahnverwaltuna auf dieselben den VermerkNicht übertragbar" drucken läßt. Es hatte demnach das fragliche, noch nicht abgelaufene und zur Fahrt von Bremen nach Geestemünde noch nicht benutzte Retourbilltt zu solcher Fahrt für den Käufer volle Giltigkeit. Mithin eilkär^uin ln.dem Käufer erregt, noch hat der Eisenbahnfiscus, da er schäd^ing Äitten " ^^n Inhaber des Billets zu befördern, eine Vermögens-

. Die entscheidende Frage ist, wie schon bemerkt, ob die Retourbillets Jnhaber- papiere sind oder mcht? Die Lehrbücher führen in der Regel Eisenbahnbillets, Theater- Nrn!^ be" Beispielen der Jnhaberpapiere auf, und soweit es sich um einfache Billets solcher Art handelt, macht die Construction, daß sie Forderungsrechte darstellen, deren Geltendmachmig iedem Inhaber zusteht und deren Erfüllung der Schuldner jedem Vorzeiger gewahrt und gewahren muß, keine Schwierigkeiten. 1

9r , L?"^"^rs liegen die Verhältnisse bei den Abonnementsbillets irgend welcher Art. Bei zahlreichen Veranstaltungen, wie Kunstausstellungen rc., gewährt der Unter­nehmer Demiemgen, welcher verspricht, das Unternehmen öfter zu frequentiren, einen ^°datt in der 6orm, daß der für eine Mehrzahl, etwa ein Dutzend Billets zu zahlende Preis geringer ist, als er für die gleiche Zahl einzeln nacheinander gekaufter Billets fein wurde £>terbet sind die betreffenden Unternehmer zweifellos berechtigt, an das ^°nwnn!n dw Bedingung zu knüpfen, daß der Abonnent nur für feine Person von d^". Billeten Gebrauch machen, sie an dritte Personen nicht überlasten dürfe Bei Saisonkarten für Ausstellungen ist es z. B. gebräuchlich, daß zur Verhütung von Mißbrauch den Salsonkarten die Photographie des Abonnenten beigefügt werden muj. Niemand ratrb eine solche Saisonkarte für ein Jnhaberpapier erklären. Aber auch wenn derartige Vorsichtsmaßregeln unterlassen werden und die Einhaltung der Abonnementsbcdingungen mehr dem guten Willen des Abonnenten anheimgestellt wird, ändert dies am Character des Vertrages nichts. 01 '

r-j ?Ä,?bi den Eisenbahnretourbillets handelt es sich um ein ganz bestimmtes per­sönliches Abkommen zwischen den Reisenden und der Transportgesellschaft. Letztere gewahrt dem Ersteren dafür, daß er innerhalb einer gewissen Frist die 2ran5poft: enri<$!jlJl9e" her Gesellschaft auch zur Rückreise benutzen will, einen gewissen Rabatt- e3 wird ein Aocord abgeschlossen, der dadurch, daß er etwa durch öffentliche ^efannh ""Allgemeinen angeboten wird, seinen persönlichen Character

m r n5 a- spielt darum nicht, weil der eine Theil ausdrücklich

art,H?lUV? clnc bestimmte Person gebunden sein zu wollen.

Es ist schon fraglich, ob das einfache Eisenbahnbillet unter die Jnhaberpapiere Vassa?i^"nn^^Elger wäre vielleicht sie als Quittungen über den von dem

L'lenbahnkass«: gezahlten Fahrpreis als Bestätigungen über den ab;

IÖCld)t zugleich als Ausweis gegenüber dem Eisenbahn- unh Sollen, und welche nur der Einfachheit halber nicht geschrieben

h??snirL? " ornlf9cftat/ gedruckt werden, zu betrachten. Aber wenn auch

J s 2mS;n;.cinFn 3n^t)erPapiere sind, so verlieren sie diesen Character rin ber Passagier in die Ausnahmestellung des Abonnenten sich begibt,

eingeht °C wcnifler persönliches Vertragsverhältniß mit der Transport - Anstalt