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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
t Schulchrasir 1.
Versammlung mit
Gießen, am 28. August 1885.
Die Benutzung von Seift, das Waschen von Kleidungsstücken innerhalb der Badeanstalten, sowie jede sonstige Verunreinigung der Bade-Zellen und
n Bxi dem Baden in offener Lahn, sowie innerhalb der Badeanstalten haben sich die Badenden, falls sie sich nicht in einet geschloffenen Zelle baden, ohne Ausnahme der Badehosen zu bedienen.
Erstes Blatt. Sonntag den 6. September
§ 1.
Die polizeiliche Aufsicht über die Badeanstalten und die öffentlichen Badeplätze an der Lahn steht dem Grobherzoglichen Polizeiamte zu, welches dieselbe durch die ihm unterstellten Vollzugsorgane ausubt.
Deutschland.
Darmstadt, 4. September. Se. Königl. Hoheit der Grobherzog ein- «fingen heute im Schlöffe den Staatsminister Finger, den Mmistenalpräsidenten Weber den Ministerialrath Rothe, den Hosjäaermeister r>. Werner, den Forstmeister Muhl und den CabinetSsecretär v. Heffert zum Vortrag.
II Darmstadt, 4. September. Der Grobherzog begiebt sich heute Abend von Faadschloß Wolssgarten aus nach Viernheim, um im Lause des morgenden Tages im dortigen Forste zu jagen. - Der Prinz Christian v°n Schleswig-Holstein kam heute Vormittag mit dem Großherzog von Jagdschloß Wolssgarten herüber, um sich mit seinem Sohne Albert bei dem hiesigen Hos-Photographen Backosen ausnehmen ?n lassen. Da aber Herr BackvM g > rade verreck war, so konnte die Absicht, nicht zur That werden - Der Groß- d-rzog wird auch im Lauft der nächsten Woche dem Manöver der Großh. ' 4.5 Division im Odenwalve beiwohnen. Es sind mehrere Tage dasur m AuS- iicht genommen doch kehrt der Grobherzog allabendlich nach Jagdschloß Wolss- gar.en lurück - Wie neulich erwähnt, beabsichtigt der rheinische Kuns verein ein permanentes «uRjlaMlleaBnfl«.®ebäub,s yi entölen«•
, c Turnusousstelluna des Vereins im Saale des Darmstädter Hofes hierselvit j on Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 5 Uhr Besuchern gegen em Em- 1-iltsaeld von 30 aeöffnet. Die Ausstellung rst recht rerchhaltrg beschickt und Wche?»A übLg« die befferen Products. Besonders zahlreich und gut st die Landschastsmalerei vertreten. Auch mehrere henmsche Künstler haben ihre Bilder zur Ausstellung gebracht. Leider läßt der Besuch zu wünschen übrig.
Hallen ist untersagt.
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Die Badehäuser dürfen von Personen, welche nicht abonnirt sind, oder das Badehonorar nicht bezahlt haben, nicht betreten meiden.
In die Frauenbäder dürfen Knaben nicht mitgenommen werden § 8.
Das Tränken, Schwemmen, oder Waschen von Rindvieh, Schafen und Schweinen in der Lahn zwischen den beiden ober- und unterhalb der Lahn brücke ^men Wehren ist vom 1. Mai bis 15. September untersagt
Pferde dürfen in der Zeit vom 15. Mai bis 15. August nur bis , Uhr Morgens und nach 8 Uhr Abends und an den übrigen Tagen der Monate Mai^und August sowie im Monat September nur bis < Uhr Morgen^ und nach 7 Uhr Abends zur Schwemme gebracht werden.
8 9.
Das Loealreglement für die ProvinzialhauptstM Gießen vom 8. Mar 1856, betreffend das Polizeistrafgesetz, insbesondere Baden m Fluffen, tritt außer Wirksamkeit.
Zuw-d-i-handlungen werden, soweit nicht die einschlägigen Ctrasb-stlin- munqen des Reichsstrasgefttzbuchs und des Po izetstrafgefetzes M Anwendung zu kommen habem mit einer Geldstrafe von einer biS dreißig Mark geahndet
Frankreich.
Paris, 4. September. Der Trauerfeier, welche neulich in Abbeville anläßlich der Beisetzung der Leiche des Admirals Courbet stattgejunden hat, ist durch Eonflicte zwischen Radikalen und Klerikalen ein widerwärtiges 9Mtef Der* liehen morden. Dieselben sind daraus zurückzuführen, daß man dre Beisetzung lLourbei's für eine günstige Gelegenheit hielt, Partel-Demonstratronen m Scene zu setzen, ein Beginnen, welches allerdings nicht geeignet erscheint, das Andenken des tobten Helden zu ehren. Auffallend war dre überaus große Belheüigung del Clerus an der Beisetzungsseiereft waren^etwa 600 Werben
S 2.
Den Weisungen der diensthabenden Polizeibeamten (f- S 1) ist in jedem Falle, unbeschadet des Rechts der Beschwerde bei Großherzoglichem Polizeiamte, unweigerlich Folge zu leisten-
Jeder Unfug im Wasser und in den Badeanstalten ist "ntersagt^benso ist jede Beschädigung der Badeanstalten, der Uferbauten an denselben, der Nachen, sowie allen dazu gehörigen Geräthe und Einrichtungen untersagt.
§ 4.
Das Mitnehmen von Hunden in die Badehäuser ist nicht gestattet.
§ 5.
Von dem letzten, unterhalb der Pulvermühle gelegenen Badehause an, stromaufwärts bis zum sogenannten Schäferbrunnen, stt das Baden m der offenen Lahn (außerhalb der Badehüuser), sowie das Entkleiden an beiden
Reisekunasfeier: es waren etwa 600 Priester mu uen Der heute Nachmittag errmg» . — ■ Quf ...
Bischöfen von Angers, Amiens und Orleans erschienen; letzterer, Monsignore auf feiner Position °°r Anker, welche er.
Freppel, hielt die Leichenrede. f
--- ---------— -- Mr et» vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit »rm-er^cha
Erscheint tAcHÖ mtt ** Durch bit Post beroyen vierteljährlich 2 Mark 5S Pi.
Telegraphische Depeschen.
Wolffs telegr. Sorrefpondenr» Bureau.
Berlin, 4. September. Der Kaiser ist heute Nachmittag um 5 Uhr zu den mttUÖ^^»«H,ib4roSepÄ' Der Kaiser ist Abends 8'/. Uhr hier er.^trosien von der Gemralttät und den Spitzen der Behorden empsangen Auf dem W°ge^ur U"b ittÄ'4. September. Die katholischen Missionen melden die Medermetzelung
* hier dreizehn Cholera-
Todesfälle. . ^ielt in Sheffield eine Rede, worin
MMtzSZIVN SASZMM-M Anleihe von 100 Millionen Pesetas f“\K“XTn'orinUt'aeftern in Peterhos augelangt.
Alerandria" unter dem Breitwimpel deS Kaisers em. »one i’-ÄÄÄÄ »«-SKIS S
und Samstag regelmäßige Sitzungen abzuhatten. _
Klottenmanövcr bei Wilhelmshaven.
& Wilhelmshaven, 2. September.
Der heute Nachmittag erfolgte Augrisi ^^iemdttchen^ Geschw d^
Polizei-Verordnung, die Bade - Anstallen M Gießen betreffend.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.___________________
---M sw 1iiÄiw * ‘ »-» 1 ««<>*•*,1*- ’* 1 Halstuch, 2 Pferdedecken, 3 Betttücher, 1 Stauchen, 1 Regenschirm und mehrere Schluffel.
%tti^fn8benn:5.1efpUmber 1885. Großherzogttches Polizeiamt Gießen.


