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5.7.1885 Zweites Blatt
 
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188S

Sonntag den 5. Juli

WWtteWt Gchul^raßr 7.

1885.

unterziehen, werden hier-

Meldende im Grotzherzogthum

stets die nähere Adresse ange-

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geben wird. , ,

Dem Gesuche sind folgende Papiere berzufugen:

treffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst Bekanntmachung.

Dieienmen jungen Leute welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1885 stattsindenden rubr. Prüfung zu durch aufgefordert, chre deßsallsigen Gesuche um

Wochen - Uebersicht.

Gießen, 4. Juli.

Die abgelausene Woche gestaltete sich in Bezug auf die innere Politik insofern bedeutungsvoller wie ihre Vorgängerinnen, als sie uns endlich die vorläufige Entscheidung über den preußischen Antrag im Bundesrathe ge­bracht hat. Wir sagen, die vorläufige, denn es handelt sich zunächst nur ym das Votum ves Justizausschusses; dieses ist, wie dieNordd. Allg. Ztg. meldet, in seiner am Mittwoch abgehaltenen Sitzung abgegeben worden und spricht Die einstimmige Annahme des Antrages Preußens, betr. die Ausschließung des Herzogs von Cumberland von der Thronfolge in Braunschweig, aus. Die Mtt- scheidung des Plenums selbst wird für diesen Samstag erwartet, doch bezweifelt man nicht int Geringsten, daß das Plenum sich dem Votum des Jusüzaus- schuffes anschließen wird. Noch vor dem Bundesrathe hat sich der braun­schweigische Landtag über die Affaire des Herzogs von Cumberland , zu deren Erledigung er extra am Dienstag einberufen worden war, schlüssig gemacht. An dem genannten Tage hielt der Landtag eine geheime Sitzung ab, als deren Resultat die einstimmig erfolgte Annahme des Antrages der staatsrechtlichen Commission erscheint, der Landtag erkläre sich mit dem preußischen Anträge an den Bundesrath für vollständig einverstanden. Am Mittwoch ist der Landtag bis aus Weiteres vertagt worden, nachdem Minister v. Görtz noch den Schrift­wechsel mit dem Herzog von Cambridge, welcher Ansprüche auf die Regentschaft unter Vormundschaft, eventuell Succession, erhebt, verlesen hatte. Die braun­schweigische Landesvertretung hat demnach ihre Entscheidung über den preußischen Antrag eher getroffen, als der Bundesrath, und zwar mit einer Emmüthigkeit, welche dem Herzog von Cumberland endlich die Augen darüber öffnen muß, wie wenig er auf die Sympathieen der braunschweigischen Bevölkerung selbst zu rechnen hat. Wie sich, nachdem nun auch das Plenum des Bundesrathes ge- sprochen haben wird, die braunschweigische Frage weiter entwickeln wird, läßt sich allerdings noch nicht absehen. Am 18. October d. Js. lausen bekanntlich die dem braunschweigischen Regentschastsrathe ertheilten Vollmachten ab, viel­leicht, daß sich bis dahin der Boden für die den Jntereffen des Herzogthums günstigste Neugestaltung der Verhältnisse geebnet hat.

Der deutsche Kronprinz begiebt sich diesen SamStag nach Aachen, um dem 25jährigen Jubiläum des daselbst garnisonirenden Jnsanterie'Regiments Nr. 53 beizuwohnen. Zum festlichen Empsange des hohen Herrn find m der alten Kaiserstadt umfassende Vorbereitungen getroffen worden. Auch die ultra­montane WahlgesellschaftConstantia" gedenkt sich an den Empsangs'Fererlrch- keiten zu betheiligen, will aber diese Gelegenheit benutzen, dem Kronprinzen zugleich die Klagen der katholischen Einwohner Aachens über die schwere Noth- lage der Kirche, über die Sedisvacanz in Köln, die Fortdauer der Maigesetze rc. zu übermitteln. Ob indessen der Kronprinz über eine derartige, sozusagen vom Zaune gebrochene Demonstration sehr erfreut sein wird, möchte doch zu be­zweifeln sein.

lehener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Die interimistische Weiterführung der Geschäfte des Statt- Halters von Elsaß-Lothringeen ist soeben durch einen kaiserlichen Erlaß an den StaatSsecretär von Elsaß-Lothringen, v. Hofmann, geregelt werden. Der Erlaß bestimmt zunächst, daß, so oft eme landesherrliche Verordnung oder Ver­fügung sich nothwendig mache, die Entschließung des Kaisers emzuholen ser- Weiter wird verfügt, daß bei Abordnung von Commlffaren m den Bundesrath aus Grund des $ 7 des Gesetzes, betr. die Verfaffung und die Verwaltung El.Lothringens vom 4. Juli 1879, an den Kaiser zu berichten und gle,q. falls dessen Entschließung einzuholen sei. Endlich bestimmt der Erlaß, bag in allen sonstigen Befugnissen und Obliegenheiten der Statthalter durch den Staats- secretär, und bei Behinderung durch den Unterstaatssecretär zuertrete" [el-

Die Lösung der Kölner Bisthumssrage scheint endlich bevor- rustehen. Wenigstens veröffentlicht dieKöln. VolkS-Ztg." eine Mittherlung des Erzbischofs Paulus Melchersaus dem Orte des Exils", daß er m Folge einer Aufforderung des Papstes sich sofort nach Rom begeben werde.

Auf colonialpolitischem Gebiete ,st wieder eme Neuigkeit zu verzeichnen. Die Neu-Guinea-Gesellschast hat m.t dem. Contre-Adm.ral a D Werner, Verhandlungen wegen Uebernahme des Postens als LandeS-Haupt- mann des Kaiser Wilhelms-Landes und pes Bismarck-Archipels gepflogen. Die- selben sind nunmehr abgeschlossen und wird Contre-Admiral Werner im Herbst diese Stellung antreten. Jedenfalls kann man die Neu-Guinea-Gesellschast dazu beglückwünschen, daß sie für diesen, große Umsicht und Thätigkelt erfordernden Posten einen so energischen Mann gesunden hat.

* Nack, dreitägigen Verhandlungen hat der Frankfurter Gerichtshof gegen den der Ermordung des Polizeiraths Dr. Rumpfs an- mklaaten Schuhmacher Lieske das Urtheil gefällt. Daffelbe lautet, gemäß dem den Lieske schuldig sprechenden Verbiet der Geschworenen, auf Todesstraft und vierjähriges Zuchthaus nebst zehnjährigem Ehrverlust. Zwar haben sich keine directen^ Schuldbeweise gegen den Angeklagten ergeben, aber die tndirecten Beweise für seine Schuld waren derartig, daß man letztere nicht bezweifeln durste und demgemäß Haden auch die Geschworenen ihr Verdict abgegeben.

Die französische Deputirtenkammer durfte m dieser Woche die Rudaet-Verbandlungen zum Abschluß gebracht und somit den wichtigsten Thell orft nm 25 ^uli erfolat, so hat bie Kammer hmlängllch Zett, Den Jteft oer Ö «'SMn. 3« «»->«-- l*i » «Ä'E

Versumpfung gerathen, denn auch am Mittwoch, an welchem Tage sich Die

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b LSguK-Ättest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Ber-itwMigkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen

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bei der wird im Speciellen das Folgende bemerkt:

0 das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubrmgen, wenn er sich Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

ct\{a Qn[nffnnfl rur Prüfuna kann nicht vor vollendetem 17. Ledensfahr crfolAen.

Das Gesuch muß von dem^Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn

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nderung.

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fb. Anweisung z. hing von Trunk- It mit und ohne i. M. 0. Falken- -rftr. 62. [6483

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