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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Mittwoch den 31. October
Str. 233.
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DUvettU: Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. ^'^>?^effährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohr,
w i p ** ö Durch bte Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.
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Amtlicher H - eil.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh in der Gemeinde Ettingshausen.
Bekanntmachung.
In Ettingshausen ist in den Stallungen von Heinrich Römer IV., Johannes Sann II. und Konrad Sann (letztere zwei haben einen gemeinschaftlichen Stall) die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ausgebrochen.
Gießen, den 30. October 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
____Dr. Boekmann.______________________________________________
Betreff end: Gesuch des Comitös der permanenten Ausstellung für Kunst und Kunstgewerbe in Weimar um die Erlaubniß zum Vertrieb einer von ihm zu veranstaltenden Lotterie im Großherzogthum.
Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Comitö der permanenten Ausstellung für Kunst-und Kunstgewerbe in Weimar die Erlaubniß ertheilt, Loose für eine am 1. December d. I. in Weimar zu veranstaltende Ausspielung von Kunst- und kunstgewerblichen Gegenständen im Großherzogthum zu vertreiben. Zweck der Verloosung ist die Förderung des Kunstsinns durch Verbreitung von Erzeugnissen der Kunst und des Kunstgewerbes im Publikum. Rach den genehmigten Verloosungsbestimmungen dürfen 30,000 Loose ä 1 «M. ausgegeben werden und werden 300 Gewinne im Ge- sammtwerthe von 18,000 zur Verloosung gelangen.
Gießen, am 29. October 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
, Dr. Boekmann.
Berlin, 27. October. Die Greifswalder Wahl beschäftigt noch fortwährend alle Blätter. Die gegenseitigen Anklagen auf Wahlmanöver mögen auf sich beruhen, aber folgendes Wahlkunstftück welch-s das „Greifswalder Tageblatt" mtttheilt, verdient doch noch einen andern Namen: „Schon feit über 15 Jahren besteht zwischen den beiden Partien in unserem Wahlkreise das Abkommen, dos Papier für die Wahlztttil gemeinschaftl'ch zu beziehen, damit das Geheimntß der Wahl gewahrt bleibe. Auch dieses Mal war das Abkommen getroffen Der konservative Buchdrucker bestellte das Papier und überließ unserer Druckerei den Bedarf. Ja, es wurden sogar auf Verlangen conservative Wahlzettel unserer Druckerei geliefert, um durch Vergleiche feft- zustellen, ob Farbe und Format auch thatsächlich übereinstimmten. Sie stimmten überein. Nun gaben die Liberalen ihre Stimmzettel im guten Glauben aus; die Con- servativen ab.r verschickten andere, die sich durch Farbe des Papiers und Format auf den ersten Blick von den liberalen unterschieden. Die Liberalen waren dupirt, das ist richtig; aber die Conservat ven haben ihren Zweck erreicht, denn unzählige liberale Wähler sind burd) die leicht auszuführende Controle von der freien Ausübung ihres Wahlrechts zurückgeschreckt worden. Wir beneiden die Partei um diesen gelungenen Stre'ch nicht. Es ist dieser Vertrauensbruch ein Flecken auf dem Schilde der con- servat'v-n Partei."
— Der Magistrat hat beschlossen, für die Luther-Stiftung 100,000 JL und für das Luther-Denkmal 50 000 herzugcben und wird zur Zustimmung hierzu eine darauf bezügliche Vorlage der Stadtoerordneten'Versammlung zugehen lassen.
— Der römische Correspondent der „Germania" schreibt: „Aüs zuverlässiger Quelle erfahre ich, daß der Herr Kardinal Hohenlohe nach feiner Abnise von hier beim hl. Vater schriftlich um einen vtermonatltchen Urlaub eingekommen sei, weil ec eines so langen Zeitraumes bedürfe, um seine Angelegenheiten zu ordnen, daß aber Seine Heiligkeit dieses Gesuch dahin habe beantworten lassen, er erwarte die Rückkehr Seiner Eminenz hierher bis Mitte November."
— Prinz Heinrich von Preußen ist an Bord S. M. S. „Olga" glücklich in Trinidad eingetroffen.
Telegraphische Depeschm.
Wolss'H telegr. Correspsndenz-Bnvean.
Berlin, 29. October. Die „Nat.-Ztg." kann die Nachricht, daß der Cabinetsrath Tempeltey in Koburg aus seiner Stellung scheide und nach Leipzig überzusiedeln beabsichtige, auf Grund glaubwürdigster Quelle in allen seinen Theilen für irrthümlich erklären.
Dieselbe Zeitung erfährt, daß die Frage eines neuen Landtagsgebäudes beim Beginn der Session zur Sprvche gebracht werden soll, um wenigstens die Angelegenheit klarzustellen und die Schwierigkeiten kennen zu lernen, welche eine Verzögerung herbeiführten.
Dasselbe Blatt vernimmt, daß in Oldenburg ein zweites Duell des Majors Steinmann stattgefunden habe, die aus Oldenburger und Bremer Blättern vorliegenden Darstellungen erwähnen aber nichts Derartiges.
Stuttgart, 29. October. Der „Staats-Anz. für Württemb." schreibt, der König werde am 8. k. Mts. nach San Remo abreisen. Die Erholung des Königs habe in den letzten Monaten erfreuliche Fortschritte gemacht und obgleich der König wegen eines Catarrhs derzeit besonderer Schonung bedürfe, lasse sich doch hoffen, daß ein längerer Aufenthalt im Süden vollständige Genesung bringen werde.
München, 29. October. Die Kammer der Abgeordneten hat den außerordentlichen Militärkredit, im Betrage von nahezu einer Mill. eX, nach dem Anträge des Ausschusses mit 136 gegen 1 Stimme bewilligt.
Paris, 29. October. Deputirtenkammer. Die Kammer setzte heute die Be- rathung des Muntcipalgesetzes fort. Der Minister des Auswärtigen beantragte die Bewilligung einer Jahrespension von 80,000 Frcs. an die Söhne Ab-del-Kabers. Am Schlüsse der Sitzung brachte Granet die angekündigte Interpellation ein, deren Besprechung für morgen festgesetzt wurde. Gatineau vertagte bte Einbringung seines Antrags auf Ausweisung der Prinzen bis nach der Debatte über die Tongkingfrage.
London, 29. October. Dem Reuter'schm Bureau wird heute aus Dover gemeldet, daß eine große Schaluppe, welche zu dem untergegangenen deutschen Kriegsschiffe „Großer Kurfürst" gehörte, gehoben und nach dem Hafen von Dover gebracht worben ist.
Alexandrien, 29. October. Die internationale Sanitätskommission hat heute beschlossen, am 7. November die Quarantäne für die Provenienzen aus Bombay auf- zuheben. Die Vertreter Deutschlands, Oesterreichs, Rußlands, Frankreichs und her
Türkei enthielten sich der Abstimmung, während die Vertreter der andern Mächte für die Aufhebung stimmten.
— Nach hierher gelangten Berichten ist in Mekka die Cholera ausgebrochen und sind die vorschriftsmäßigen Quarantänemaßregeln dagegen angeordnet worden.
— Die Mitglieder der deutschen Cholera-Commission werden sich morgen nach den Ouaranräneftatfonen Eltor und El'vedj begeben.
Kairo, 29. O et ob er. ^Telegramm des Reuter'schen Bureaus.j 150 Mann egyp- Truppen sind von aufrührerischen Bergstämmen in dem Defilee zwischen Suakim und Kassala überfallen und niedergemacht worden.
Das Submissionswesen/
Die außerordentl che Verschiedenheit der Preisforderungen, welche in den meisten Submissionsterminen von den verschiedenen Submittenten für ein und dieselbe Leistung gestellt werden, lassen es wünschenswerth erscheinen, nach den Gründen dieser ausfallenden Thatsache zu forschen und die Mittel zur Sprache zu bringen, welche gegen ein in so verderblicher Weise auftretendes Unwesen angeroenbet werden können. Die vorkommenden Abweichungen von den ordnungsmäßigen Preissätzen sind zu bedeutend, als daß eine Erklärung durch gemäßigte Gewinnansprüche auch nur versucht werden könnte. Der Sachkundige erkennt vielmehr, daß die Mehrzahl der niedrigeren Preis- forberungen in häufigen Fällen bedeutend unter den Selbstkosten stehen. Es steht daher fest, daß ein erheblicher Theil der Offerten, welche in den Submissionen den Zuschlag erlangen, der geschäftlich reellen Grundlage entbehrt. Manche Submittenten hoffen, den unleugbar vorhandenen Verlust durch etwaige außerkontraktl^che Leistungen, durch spitzfindige Auslegung des Vertrags oder durch Abwälzung auf Lieferanten und Arbeiter ausgleichen zu können. Andere täuschen sich selbst über die Preisverhältniffe und malen sich dort einen Gewinn vor, wo thatsächlich nur Verluste in Frage kommen können, wahrend wieder andere überhaupt nicht rechnen, sondern auf den Zuschlag um jeden Preis binarbetten, um aus den durch die Ausnutzung des Credits flüssig werdenden Geldern alte Verbindlichkeiten zu decken und den bevorftehenben Zusammenbruch ihrer geschäftlichen Stellung zu vertagen. Den wirklich sachgemäß, unter Zugrundelegung eines mäßigen Gewinnes rechnenden Concurrenten ist es daher nur in seltenen Aus- nahmcfällen vergönnt, als M ndestfordernder zu ersche'nen.
Es handelt sich also im Grunde nicht mehr um ein wirkliches Geschäft, sondern um ein Spiel der bedenkl'chsten Art, so daß das heutige Submissionswesen als die Unehrlichkeit befördernd angesehen werden muß. Demgemäß wirkt das Submifsions- weseu den höheren Aufgaben des Staates — insbesondere auch den heutigen socialpolitischen Bestrebungen — direct entgegen. Andererseits ist der Staat darauf angewiesen, sich der aus der Concurrenz entspringenden Vortheile zu sichern und ver- pfl'-chtet, jedem hierzu geeigneten Staatsbürger die Bewerbung um die zu vergebenden Lieferungen und Leistungen zu gestatten. Es steht daher fest, daß die Submissionen — und zwar im Allgemeinen die öffentlichen — für den Staat unentbehrl'ch sind.
Die im Vorstehenden angedeuteten Schaden entspringen auch nicht aus dem eigentlichen Submissionswesen, sondern aus der heute üblichen, mißbräuchlichen Anwendung desselben. Bei der ^uschlagsertheilung wird nämlich die Frage: „Ist der Submittent bet ordnungsmäßigem Geschäftsbetriebe in der Lage, die geforderte Waare für den verlangten Preis zu liefern?" überhaupt nicht geprüft. Demgemäß kommt also die eigentliche moralische Basis des abzuschließenden Geschäfts überhaupt nicht in Frage und zwar ohne Zw-.i^el detzhalb, weil man dieselbe als selbstverständlich voraussetzt. Diese Voraussetzung mag nun unter normalen Zeitverhältniffen zutreffend erscheinen, heute hingegen, bei dem in allen Geschäftskreisen herrschenden Ueberwiegen des Angebots, ist dies keineswegs der Fall. Hieraus folgt, daß die früher vielfach nn- nöthige Prüfung der moral schen Basis der Offerten heute unumgänglich nothwendig ist. Der Fluch dieser Unterlassungssünde zeigt sich nun darin, daß der Submittent sich ebenfalls der moralischen Rücksichten überhoben erachtet und nach Thunlichkeit Ausbeutung gegen Ausbeutung setzt. _, ,,, _
Für den Einzelnen gilt es als Grundsatz, daß er sich nur der redlichen Con- currenz bedienen darf. Jeder redlich denkende Mann wird es als mit seiner Ehre unverträglich erachten, ein Oeschäst adzuschließen, welches für den andern Theil nothwendig mit Verlust endigen muß. Wollte man derartige Geschäfte als zulässig betrachten, so bleibt es vollständig unerfindlich, wie man den Wucher und die Ausbeutung der Noth- lagc unter Strafe stellen kann.
Was nun für den Einzelnen gilt, muß für den Staat, sowie für die übrigen großen Verwaltungen in noch höherem Maße für zutreffend erachtet werden. Der Staat erscheint um so mehr verpflichtet, die vorstehend angegebene moralische Basis der Offerten zu prüfen, als ihm in seinem Beamtenpersonal tüchtige Sachverständige für alle Geschäftsbräuchen zu Gebote stehen. Der Einwand, jeder Submittent müsse seine Offerte selbst prüfen, ist lediglich formeller Natur und kann erst eine Bedeutung beanspruchen, nachdem das Erfordernitz der moralischen Basis des Geschäfts über Bord geworfen ist.
Ebensowenig vermögen die bei den Submissionen beobachteten Formen den an- gezogenen Grundfehler zu decken. Es ist selbstverständlich, daß die Staatsregierung die heutige mißbräuchliche Entwickelung des Submissionswesens nicht wünscht. Dem-


