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Nr. 172. Samstag den 28. Juli 188$.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Surearrr Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS M^rrtagS.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. tritt Bringerlohu Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hßeit.

Nr. 17 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 24. d. M., enthält:

(Nr. 1508.) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln, vom 29. Mai 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 122). Vom 18. Juli 1883.

Gießen, den 26. Juli 1883. Großherzogliches Kreiramt Gießen.

_________________________________________________I. V.: Dr. Hoffmann, Regierungsrath.__

Bekanntmachung.

Nachstehende Polizei-Verordnung wird auf Antrag des Königl. Preußischen Landraths zu Biedenkopf bekannt gemacht.

Gießen, den 25. Juli 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: vr. Hoffmann, Regierungsrath.

Polizei-Verordnung

Auf Grund der §§ 6 und 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 (Ges.-S. S. 1529) über die Polizei-Verordnung in den neu erworbenen Landestheilen wird für den Umfang unseres Verwaltungs- Bezirks verordnet, was folgt:

§ 1. An jedem Fuhrwerk ohne Unterschied der Bespannung muß beim Gebrauche auf öffentlichen Wegen jeder Art auf einer leicht sichtbaren Stelle mit deutlichen und unverwischbaren weißen Buchstaben auf schwarzem Grunde der Vor- und Familien-Name, sowie der Wohnort des Ei gen- thümers angebracht sein.

Ausgenommen von dieser Vorschrift sind Personenfuhrwerke und solche Fuhrwerke, welche lediglich dem Landwirthschastsbetriebe dienen, soweit letztere sich innerhalb der Gemarkung der Gemeinde, in welcher der Eigenthümer wohnt, bewegen.

§ 2. Jedes von mehreren Fuhrwerken eines und deffelben Eigenthümers muß außerdem über den nach 8 1 anzubringenden Namen unverwischbar nummerirt sein.

§ 3. Alle Fuhrwerke ohne Unterschied, welche sich in der Zeit zwischen der ersten Stunde nach Sonnenuntergang und der letzten Stunde vor Sonnen­aufgang auf einem öffentlichen Wege befinden, müffen mit einer an gut sichtbarer Stelle angebrachten brennenden Laterne versehen sein.

Personensuhrwerke müffen während d^r- gleichen Zeit durch zwei hell­brennende Laternen, welche zu beiden Seiten des Bocks anzubringen sind, beleuchtet sein. .

§ 4. Die Nichtbeachtung vorstehender Anordnungen wird mit einer Geldstrafe von 3 bis 30 «X oder verhältnißmäßiger Haft bestraft.

§ 5. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. August d. I. in Kraft, von welchem Zeitpunkte an unsere Polizei-Verordnung vom 11. Februar 1878 aufgehoben wird.

Wiesbaden, den 31. Mai 1883.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Mollier.

Politische Ueberficht.

Gießen, 27. Juli.

Auf kirchenpolitischem Gebiete ist es nach dem scharfen Ge­plänkel zwischen derNordd. Allg. Ztg." und den osficiellen Organen des Vatikans ziemlich still geworden und läßt der längere Urlaub, welchen der preußische Gesandte beim heiligen Stuhle, Herr v. Schlözer, in diesen Tagen an- getreten hat, darauf schließen, daß entscheidende Schritte in der Kirchenpolitik für die kommenden Wochen nicht zu erwarten sind, um so weniger, als ja erst unlängst die kaiserliche Sanction der kirchenpolitischen Novelle erfolgt ist. In Ermangelung eines anderen hervorragenderen Stoffes widmet daher die Presse gegenwärtig ihre Betrachtungen dem kürzlich perfect gewordenen deutsch-spanischen Handelsverträge und dem wieder aufgetauchten Reichseisenbahn-Projecte. Was ersteren Gegenstand anbelangt, so kann man nur Genugthuung darüber empfin­den, daß der neue Handelsvertrag zwischen Deutschland und Spanien, nachdem er mehr als einmal zu scheitern drohte, nun doch noch zu Stande gekommen ist, was den handelspolitischen Beziehungen zwischen beiden Staaten nur förderlich sein wird. In Bezug auf die Reichseisenbahn-Angelegenheit wissen verschiedene Blätter zu melden, daß der Gedanke einer Uebernahme der Eisenbahnen der Einzelstaaten durch das Reich zwar im Schooße der Reichsregierung wieder ein­mal erörtert worden sei, daß man diesen Gedanken aber wieder aufgegeben habe, da die größern Bundesstaaten, wie Bayern, Sachsen, Württemberg, der Ver­wirklichung nach wie vor entschiedenen Widerstand entgegensetzten. Für die Uebernahme der Einzelstaaten durch das Reich sind die Verhältnisse gegenwärtig allerdings nicht sehr geeignet und mit der geplanten Umwandlung des preußi­schen Eisenbahn-Ministeriums in ein Reichseisenbahn-Ministerium wird es daher wohl noch gute Wege haben.

Die Ueberführung des chinesischen PanzerschiffesTing Du en" von Swinemünde nach China wird in kürzester Zeit staltfinden und sind hierauf bezügliche Anweisungen der chinesischen Gesandtschaft in Berlin bereits in Stettin eingetroffen.

In Stuttgart hat am Mittwoch das Leichenbegängnß des württem- bergijchen Kriegsministers v. Wundt, welcher am 22. d. Mts. zu Tarasp ver­schieden ist, stattgesunden, v. Wundt, welcher seit 1874 mit der Leitung des Kriegsministeriums beauftragt war und 1879 definitiv zum Kriegsminister ernannt wurde, hat sich um die gedeihliche Entwickelung des württembergijchen Heerestheiles große Verdienste erworben und es verstanden, seine hohe Stellung mit großem Geschick und ausgezeichnetem Tact auszufüllen.

In Oesterreich nähert sich die Proceß-Affaire von Tisza-Eszlar, welche weit über die Grenzen des Kaiserstaates hinaus durch die sie begleitenden Um­stände Aufsehen erregte, ihrem Ende. Das Zeugenverhör ist Anfangs dieser Woche geschlossen worden, woran sich nach zweitägiger Pause die Plaidoyers des Staatsanwalts und der Vertheidigung schließen werden, nach deren Beendi­gung die sofortige Verkündigung des Urtheils erfolgt. Wie nun dasselbe auch ausfallen möge, so haben in jedem Falle die zum Theil widerwärtigen Scenen, welche seit Wochen im Gerichtssaale von Nyiregyhaza spielten, ein gar merk­würdiges Licht nicht nur auf die ungarische Justizpflege, sondern überhaupt auch auf die culturellen und socialen Zustände des Magyaren-Landes geworfen und

in dieser Beziehung wird der Proceß von Tisza-Eszlar noch oft von sich reden machen.

Für das französische Parlament ist endlich auch die Ferienzeit nach langer und angestrengter Arbeit herangekommen, da der Schluß der Kam­mern noch in dieser Woche, nach Beendigung der Berathung über die Eisenbahn- Conventionen, erfolgen wird. Die Lage des Cabinets Ferry am Ende der Session ist, den Umständen angemessen, eine ziemlich günstige. In Bezug auf seine innere Politik hat es alle Angriffe auf dieselbe, welche seine Gegner bei verschiedenen Gelegenheiten unternahmen, erfolgreich zurückgewiesen und da auch die Eisenbahn-Conventionen, mit denen sich die Deputirtenkammer gegenwärtig beschäftigt, allem Anschein nach die Zustimmung der Kammer erhalten werden, so hat das Ministerium Ferry alle Ursache, mit den Erfolgen seiner inneren Politik zufrieden zu sein.

Die Suezkanal-Frage, welche in der letzten Zeit die politischen Kreise Englands hauptsächlich bewegte, hat in dieser Woche ihre parlamen­tarische Erledigung gefunden. Vom Premier Gladstone ist am Montag im Un­terhause bezüglich des Abkommens, welches die englische Regierung mit Herrn v. Lesseps über den Bau des zweiten Suezkanals getroffen hatte, eine längere Erklärung abgegeben worden, welcher zufolge die englische Regierung die Sanction des Parlaments zu dem Vertrage nicht nachsucht und auf denselben überhaupt verzichtet. Herr Gladstone hatsich hiermit aus einer für ihn recht fatalen Situation herausgezogen, denn im Lande war die Stimmung gegen Mr. Glad­stone wegen seiner Haltung in der Suezkanal-Frage eine derartig aufgeregte, daß ihm die weitere parlamentarische Behandlung dieses Gegenstandes eine un­fehlbare Niederlage eingetragen haben würde; ob mit der Erklärung des Pre­mierministers die ganze Angelegenheit abgethan sein wird, bleibt freilich noch abzuwarten.

In Belgien zieht die Asfaire des Generals Brialmont noch immer ihre Kreise. Bekanntlich hatte derselbe einen Urlaub zum Gebrauch einer Kur in Karlsbad erhalten, General Brialmont verwendete aber den Urlaub zu einer Reise nach Rumänien, wo er der dortigen Regierung, wie es heißt, wichtige Dienste bei den Befestigungsarbeiten geleistet hat, welche jetzt in Rumä­nien im Gange sind. Dieser Schritt war nach mehr als einer Richtung hin höchst tadelnswerth und General Brialmont, obwohl einer der fähigsten Officiere der belgischen Armee, wurde daher sofort bei seiner Rückkehr nach Belgien in Nichtactivität versetzt. Die Sache erregt begreiflicher Weise in Belgien großes Aufsehen und hat am Dienstag zu einer Interpellation in der Repräsentanten­kammer geführt, wobei der Ministerpräsident Fröre-Orban die Gründe ent­wickelte, welche die Regierung veranlaßten, den General zur Disposition zu stellen. , L,rr _

Die Cholera hat nun auch die englischen Occupations-Truppen m Egypten ergriffen. In dem in Suez garnisonirenden Regiment starben 2 Mann an der Cholera und auch von dem englischen Regiment, welche die Citadelle von Kairo besetzt hält, erlagen der Krankheit 2 Mann. Die Garnison von Kairo ist daher theils nach Jsmailia, theils nach den Höhen von Mokattan, oberhalb der Citadelle von Kairo, und nach El-Warden verlegt worden. Ferner ist auch Lieutenant Lequesne an der Cholera gestorben.