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219. Freitag den 26. October 1888

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

,, . _ , . _ , Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohu.

Bureau: Schulstraße 7. Erscheint täglich mit -lusncchme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheit.

Lehrer-Co ufere uz

des Conferenz-Bezrrks Lich-Hungen: Mittwoch den 31. October, Vormittags 10 Uhr, in Hungen.

Gießen, den 24. October 1883. Büchner, Kreisschulinspector.

Politische Ueberskcht.

Gießen, 25. October.

Die Arbeiterpartei, welche zum ersten Male und zwar mit Erfolg in die communale Wahlbewegung Berlins eingegriffen hat, deckt sich äußerlich ohne Zweifel mit der socialdemokratifchen Partei. Allein ihr Auftreten zeigte, ganz abgesehen von den. principiellen Unterschiede, der bezüglich der Betheiligung an politischen und Gemeindewahlen besteht, eine sehr erhebliche Verschiedenheit von demjenigen, welches für die Socialdemokratie vor Erlaß des Socialisten- gesetzes charakteristisch war. Ihr Programm enthielt zwar radikale Forderungen, bewegte sich aber völlig auf dem Boden des bestehenden Communalrechts und ihr äußeres Auftreten unterschied sich von dem der beiden anderen Parteien höchstens durch größere Mäßigung und das Fehlen derjenigen Schimpfreden, zu welchen selbst Führer anderer Parteien bedauerlicher Weise sich hinreißen ließen.

Insofern ist die Einwirkung des Socialistengesetzes offenbar eine überaus günstige gewesen und es läßt sich an die Erfahrungen bei den eben verflossenen Wahlen die Hoffnung knüpfen, daß bei längerer Fortdauer die durch das Socialistengesetz bedingte Schulung in der Selbstsucht in Verbindung mit der praktischen Erprobung der in Aussicht genommenen Socialgesetzgebung dazu führen wird, die Anhänger der Socialdemokratie dauernd aus den Boden der bestehenden Staats-, Rechts- und Gesellschafts-Ordnung zurückzuführen.

Daß bei solchen Erwägungen die Nichtverlängerung des Socialistengesetzes nicht in Frage kommen kann, ist selbstverständlich und Alles, was nach dieser Richtung in der Preffe gesagt, ist Fabel.

Die Wahl zweier Arbeiter-Candidaten in die Berliner Stadtverordneten- Versammlung ist ein erheblicher Mißstand nicht; dieser Schluß bedarf bei der Betrachtung der Zahlenverhältnisse, 124 gegen 2, keiner besonderen Begründung. Die Communalverwaltung bietet an sich geringeren Anlaß zum Mißbrauch zu AgitationSzwecken, als diejenige an Reich und Staat; andererseits liegt erfah­rungsmäßig in der praktischen Mitwirkung an den die Bürger so unmittelbar berührenden communalen Angelegenheiten eine so starke Anziehungskraft, daß die Hoffnung auf rein sachliche Thätigkeit der Arbeitervertreter nicht ausge­schlossen ist.

Mit der Acclimatisirung der allgemeinen Wehrpflicht in Frankreich hat es anscheinend noch gute Wege. Bei allen Einberufungen der Reservisten und Landwehrmänner zu den gesetzlich vorgeschriebenen Hebungen tritt in großem Umfange das Bestreben hervor, sich den Beschwerden des Dienstes zu entziehen. Unabkömmlichkeits-Erklärungen, Dispensgesuche laufen massenhaft bei den Behörden ein. Bald sind es Secretäre, die ihren Chef, bald Dienstboten, die ihren Dienstherrn auf Reisen zu begleiten haben, bald Arbeiter, welche ihrem Fabrikherrn unentbehrlich zu sein behaupten. Die Militärbehörde wird durch dieses Treiben in peinliche Verlegenheit versetzt. In einem republi­kanisch orcanisirten Staatswesen, wo das souveräne Volk Alles gilt, will man selbiges nicht gern allzurauh und rücksichtslos anfassen; hinwiederum giebt es eine Grenze der Nachsicht, welche nicht überschritten werden kann, soll nicht das Interesse der Wehrhaftigkeit des Landes ernstlich in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Schlimmste aber ist, daß die Staatsbehörden selber die ersten sind, ihre Beamten in den weitaus meisten Fällen alsunabkömmlich" zu rekla- miren. Wie sehr in dieser Beziehung gesündigt wird, mag man daraus ent­nehmen, daß der Kriegsminister, um wenigstens den schreiendsten Mißbräuchen zu steuern, auf Ansuchen der Corps-Commandeure und im Einvernehmen mit dem Minister des Auswärtigen Maßregeln ergriffen hat, um namentlich dem außer Landesgehen von Hebungspflichtigen während der Dauer der Uebungs- perioden einen heilsamen Riegel vorzuschieben. Die ad hoc erlassenen. Instruc­tionen sind noch milde genug und werden kaum das gewünschte Resultat erreichen, so lange nicht die hohen und niederen Beamten, deren Beispiel von unzähligen Privat-Corporationen als maßgebend betrachtet wird, sich entschließen, mit ihrer bisherigen Praxis zu brechen, d. h. nicht mehr ihre Angestellten brevi manu als unabkömmlich zu reklamiren.

Wir besitzen nicht allzuviel Soldaten, und insonderheit ausgebildete Sol­daten klagtLa Rep. fran<?." um unsere Grenzen zu beschützen, im Fall sie von mehreren Angreifern gleichzeitig bedroht würden. Also haben wir auch nicht das Recht, einen einzigen von ihnen in Friedenszeiten dem Militärdienst zu entziehen. Der Herr Unterstaatssecretär int Kriegsministerium, der Lieutenant in einem Landwehr-Jnfanterie-Regiment ist, thäte sehr wohl daran, wenn er bei der Zusammenziehung seines Bataillons im nächsten Frühjahr, falls dies Ba­taillon unter die Zahl der aufzurufenden gehören sollte, seinen hohen Posten auf 14 Tage quittirte. Er würde so als der Erste bekunden, daß, so hoch Jemand auch auf der Leiter der Beamten-Hierarchie steht, er doch seinen Platz in der militärischen Hierarchie auf den ersten Befehl einnehmen muß, gleichviel, ob es sich nur um eine Hebung, oder um die Mobilmachung handelt."

Das klingt Alles recht schön und gut, wird aber trotzdem oder vielleicht eben deshalb seinen Zweck verfehlen. So lange es nicht gelingt, den im fran­zösischen Verwaltungs-Organismus eingenisteten Geist der Routine, zusammt dem System des Cliquenwesens zu bannen, dürften diese Wünsche derR6p. frany.", gleich so manchen anderen, fromme Wünsche bleiben.

Die Nachricht des Telegraphen, daß Italien mit der Errich­tung eines neuen Militär-Commandos, und zwar in Cagliari auf der Insel Sardinien, vorzugehen beabsichtige, fällt unter die Kategorie derjenigen Neuig­keiten, welche einen sensationellen Keim in sich tragen, der unter Hmständen einer wider Vermuthen schnellen Entwickelung fähig ist. Die in Rede stehende Maßregel trägt zwar zunächst einen lediglich militärischen Charakter, doch dürste es ihren Hrhebern mindestens sehr schwer fallen, sie der öffentlichen Meinung gegenüber jedes politischen Momentes zu entkleiden. Bekanntlich entfaltete Frankreich unlängst aus der Insel Korsika Symptome militärischer Thätigkeit, welche dem stets regen Mißtrauen der italienischen Politiker nicht entgingen, als­bald zum vielfach und leidenschaftlich ventilirten Erörterungs-Thema in der transalpinischen Presse wurden und dahin führten, daß einstimmig der Ruf nach wirksamen maritimen Schutzmaßregeln sich erhob. Man machte geltend, daß Italien einem französischen Angriffe von der Seeseite her nicht gewachsen sei, daß besonders die den werthvollsten Stützpunkt einer maritimen Vertheidi- gung abgebende Insel Sardinien in ihrer gegenwärtigen Verfassung zur mühe­losen Beute des Feindes werden müsse und daß es somit ein Gebot der Noth- wehr sei, hierin unverzüglich Wandel zu schaffen. In Regierungskreisen zeigte man sich nicht unzugänglich für die von der öffentlichen Meinung ausgehenden Impulse, wollte aber natürlich Alles vermeiden, was der Aufregung des Landes .neue Nahrung hätte zuführen können und suchte gleichzeitig allen mit Bezug auf Sardinien etwa vorzunehmenden Neuerungen a priori jedwede aUarmirende Tendenz zu benehmen. Es giebt aber Thatsachen, welche an und für sich so charakteristisch sind, daß sie aller Beschönigung^- und Bewältigungs-Versuche spotten. Dahin scheint auch die projectirte Errichtung eines Militär-Commandos auf der Insel Sardinien zu gehören. Wenn dieser Maßregel überhaupt irgend welche Bedeutung zugesprochen werden soll, so kann es eben nur im Hinblick auf Frankreich der Fall sein. Desgleichen kann ihre Bedeutung nur nach der Seite der Defensive gesucht werden, da Italien wohl kaum jemals in die Lage kommen dürfte, aus eigenem Antriebe angriffsweise gegen Frankreich vorzugehen. Trotzdem wird die Accentuirung der militärischen Position Italiens auf Sar­dinien in der französischen Presse Staub genug aufwirbeln, zumal in denjenigen Blättern, welche dem Ministerium Ferry grundsätzlich feind sind und jeden Anlaß, ihm Verlegenheiten zu schaffen, mit Freuden benützen.

Deutschland.

Hamburg, 23. October. DieHamb. Börsenhalle" bringt ein Tele­gramm aus Lima von heute Vormittag 10 Hhr, wonach der Friede dort ver­kündigt wurde und die Chilenen die Stadt verließen, während die peruanischen Truppen daselbst einzogen.

Arankreich.

Paris, 23. Octbr. Der Schiffslieutenant Viaud, welcher imFigaro" einen Bericht über die Einnahme der Forts von Hue veröffentlichte, der geeignet erscheint, die Armee und die Marine in Mißkredit zu bringen, ist nach Frank­reich zurückberufen und hat seinen Abschied erhalten. rx k an- m

Paris, 23. October. In den Kammern ist heule das Expose des MmifterS des Aeußcrn, Challemel-Lacour, über die Tovgking-Angelegenheit?ur Verthettung ge­langt. Dasselbe gibt in seinem ersten Thetle eine Ueberstcht der Ereignisse m Tongktng seit dem 26. Mat d. I., der zweite The.l beschäftigt sich mit den gepflogenen Verhand­lungen. Die ersten Besprechungen zwischen Li Hung Chang und Tricon seien ohne Erfolg geblieben. China habe den Vertrag von 1874 nicht anerfatint und den Krieg augenscheinlich vorbereitet. Die Besprechungen seien dann ausgenommen worden. Challemel-Lacour habe hierbei dem chinesischen Gesandten, Marquis Tseng, erklärt, Frankreich beabstch'ige keine Eioberung Annams, sondern nur eine Revision des Vertrags von 1874 und die Vertreibung derschwarzen Flaggen". Der Minister habe vollständige Enthaltung Chinas m ^ongkingtrage v^langt. Da aber die Antwort Chinas zweideutig ausgefallen sei und sich die chinesische R-- gierung Bedenkzeit erb ten habe, um sich schlüssig zu machen, ob sie eine Politik der Cntbaltuna veriolaen solle, habe Challemel-Lacour eine energischere Sprache geführt E daraus him°'wi-sen daß ble Anw-senh-i. chinesischer Truppen In Tongktng b.e Anführer crmutblacn körn- unb die Gefahr eines dauernden Conflictts jw.schen Frank­reich unb China schaffen werbe. Am 18. August habe -in- D-p-sch- Tseng's die Grunblaaen einer Verständigung mitgetheilt. Danach sollt-Frankrc ch keinerlei Gebiet von Anna " annckiiren, bi- Situation Annams soll- vielmehr unverändert sorib-st-h-n. Annam solle Vasallenstaat Chinas bleiben, ble Franzosen sollten Tongktng raumen, ein Tb-il TonakMgs aber würbe für den fremden Handel zugänglich unb der Roibe Must für be Sch fffahrt bis nach Thuang-Kfchouan geöffnet werben. Jede Convention ,nstfchen Frankreich unb Annam solle ferner einer Verständigung mit China unter = morfen sein Diese Vorschläge Chinas habe Challemel-Lacour am 27. August al« un­annehmbar bezeichnet, da Frankreich die Regelung seiner Beziehungen zu Annam nicht