Darmstadt, 21 Mai. Schluß des Inhalts des Großherzoglichen Regierungsblattes Nr. 14:
Hochwasser-Nachrichtendienst innerhalb der Grenzen des Großherzogthums Hessen.
S 8 Postamt WormS. Das Kaiserliche Postamt Worms empfängt die Waffer- standsnachrtchten des oberen Rheins (Waldshut, Kehl, Maxau und Mannheim), des oberen Neckars (Heilbronn und Wimpfen), sowie die Pegelbeobachtungen des Großherzog- lichen KreiSbauamts Worms am Wormser Brückenpegel.
Die von dem oberen Rhein und Neckar einlaufenden Depeschen werden von dem Postamt Worms sofort dreifach ausgestellt und übermittelt an:
a. Großherzogltches Kreisamt Worms,
b. Großherzogliches Kreisbauamt Worms, c. Großherzogliche Bürgermeisterei Worms.
Gleichzeitig gibt das Postamt Worms diese Depeschen, sowie die von dem Kreisbauamt Worms empfangenen Beobachtungen am dortigen Brückenpegel telegraphisch weiter auf die rechtsseitigen und auf die linksrheinischen Telegraphenltnten. Es ist dabet in Aussicht genommen, daß die Stationen, an welche die Wasserstands-Nach- rtchten abzugeben sind, gleichzeitig angerufen werden und daß die durchlaufenden Depeschen zur Uebermittelung an die ein- für allemal bezeichneten Adressen abzugeben sind.
Folgende Behörden erhalten die Wasserstands-Nachrtchten mittelst Telegramme oder Eilboten:
A. Linksrheinische Linie.
Telegramme von Worms nach
1) Osthofen. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Osthofen benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Rhein-Dürkheim.
2) Eich. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Eich benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Hamm den daselbst stattonirten Dammwärter und die Bürgermeisterei Ibersheim.
3) Alsheim, resp. Gimbsheim. Die mit telegraphischem Fernsprecher mit Alsheim verbundene Station Gimbsheim gibt die Depeschen an die Bürgermeisterei Gimbsheim ab und letztere benachrichtigt den daselbst stationirten Dammwärter.
4) Guntersblum. — Bürgermeisterei.
5) Oppenheim- — a. Kreisamt- — b Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Dienheim stationirten Dammwärter.
6) Nierstein. — Bürgermeisterei.
7) Nackenheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Nackenheim stationirten Dammwärter.
8) Bodenheim. — Bürgermeisterei.
9) Laubenheim. — Bürgermeisterei.
10) Weisenau. — Bürgermeisterei.
11) Mainz. — a. Kreisamt. — b. Kreisbauamt- — o. Bürgermeisterei-
12) Mombach. — Bürgermeisterei- — Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Mombach stationirten Dammwärter.
13) Budenheim. — Bürgermeisterei.
14) Heidesheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei benachrichtigt durch Eilboten den in Hetdenfahrt stationirten Dammwärter.
15) Nteder-Jngelhetm. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Nieder-Jngel- heim benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Frei-Weinheim und die Bewohner der Sporkenheimer Höfe. — Die Bürgermeisterei Frei-Weinheim thetlt die Depeschen den daselbst stationirten Dammwärtern mit.
16) Bingen. — a. Kreisamt. — b Kreisbauamt. — c. Bürgermeisterei.
17) Bingerbrück. — König! Eisenbahnstation.
B. Rechtsrhetnische Linien.
Telegramme von Worms nach
1) Bensheim. — a. Kreisamt. — b. Kreisbauamt.
2) Lampertheim. — Bürgermeisterei, — Die Bürgermeisterei setzt die in Lampertheim stationirten zwei Dammwärter in Kenntniß.
3) Bürstadt. — Bürgermeisterei.
4) Hofheim. — Bürgermeisterei. — Hofheim erhält die Nachrichten durch den Bahntelegraphen. — Die Bürgermeisterei Hofheim übermittelt die Depeschen an den auf dem Währzollhaus stationirten Dammwärter.
ö) Biblis. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Biblis setzt den daselbst stationirten Dammwärter in Kenntniß und thcilt die Depeschen durch Eilboten mit an die Bürgermeistereien:
Bobstadt,
Wattenheim, Nordheim.
Die Bürgermeisterei Nordheim setzt den daselbst stationirten Dammwärter in Kenntniß.
6) Groß-Rohrheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Groß-Rohrheim setzt den daselbst stationirten Dammwärter in Kenntniß.
7) Gernsheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Gernsheim theilt die Nachrichten dem daselbst stationirten Dammwärter mit.
8) Biebesheim. — Bürgermeisterei. — Biebesheim empfängt die Depeschen durch den Bahntelegraph. Die Bürgermeisterei theilt die Nachrichten dem daselbst stationirten Dammwärter mit.
9) Stockstadt. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei setzt den in Stockstadt stationirten Dammwärter in Kenntniß.
10) Goddelau. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Goddelau gibt die Nachrichten durch Eilboten weiter an die Bürgermeistereien
Erfelden, Leeheim-
Die Bürgermeisterei Erfelden benachrichtigt den daselbst stationirten Dammwärter. Die Bürgermeisterei Leeheim schickt die Nachrichten durch Eilboten nach dem Kammerhof, von wo solche der auf dem Schusterwörth stationirte Dammwärter abholt.
10) Darmstadt. — Kaiser! Telegraphenamt. — Dasselbe stellt je eine Ausfertigung der Telegramme der Abtheilung für Bauwesen des Großh. Ministeriums der Finanzen zu und gibt solche weiter an das Kaiserl. Telegravhenamt Frankfurt, sowie an die nachstehend näher bezeichneten Orte und Adressen.
S 9. Telegraphenamt Darmstadt. Das Kaiser!. Telegraphenamt Darmstadt empfängt nach Vorstehendem die Wasserstands-Nachrtchten des Rheins und Neckars von dem Postamt Worms und ferner die telegraphischen Wasserstands-Nachrtchten des oberen Mains. — Alle anlangenden Nachrichten werden der Abtheilung für Bauwesen des Finanzministeriums mitgetheilt und dem Kaiserl. Telegraphenamt in Frankfurt a. M. übermittelt. Ferner erfolgt die Benachrichtigung der nachstehend bezeichneten tnteressirten Behörden und Gemeinden in den Gebieten des Rheins und Mains.
Telegramme von Darmstadt nach:
1) Groß-Gerau. — a. Kreisamt. — b. Kreisbauamt.
DaS Kreisamt befördert die Wasserstands-Nachrtchten durch Eilboten an die Bürgermeisterei Geinsheim. Die Bürgermeisterei Geinsheim benachrichtigt den auf Kornsand stationirten Dammwärter.
2) Trebur. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Trebur benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Asthelm. Die Bürgermeisterei Astheim benachrichtigt den auf der Jacobsberger Aue stationirten Dammwärter.
3) Bischofsheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Bischofsheim befördert die Nachrichten durch Eilboten an die Bürgermeisterei Ginsheim und letztere benachrichtigt den in Ginsheim stationirten Dammwärter.
4) Kastel. — Bürgermeisterei.
5) Kostheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei benachricht den in Kostheim stationirten Dammwärter.
S 10 Von dem Telegraphenamt Darmstadt empfangen die nachstehend genannten Behörden und Gemeinden nur die vom oberen Main — Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg — etnlaufenden Wasserstands-Nachrichten:
1) Seligenstadt. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Seligenstadt gibt die Nachrichten durch Eilboten weiter an die Bürgermeistereien in
Klein-Welzheim, Mainflingen und benachrichtigt den in Seligenstadt stattonirten Dammwärter.
2- Klein-Krotzenburg. — Bürgermeisterei.
3) Hainstadt. — Bürgermeisterei. — NB Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen.
4) Klein-Auheim. — Bürgermeisterei. — NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen. Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Klein-Auheim stationirten Dammwärter.
5) Groß-Steinheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Groß-Stetnheim benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Klein-Steinheim.
6) Mühlheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei Mühlheim benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeistereien In:
Dietesheim, Rumpenbeim.
7) Bürgel. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Bürgel stationirten Dammwärter.
8) Offenbach. — a. Kreisamt. — b Kreisbauamt. — c. Bürgermeisterei.
9) Kelsterbach. — Bürgermeisterei. — NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt durch Benutzung des Bahn-Telegraphen
10) Raunheim. — Bürgermeisterei. — NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen.
11) Rüsselsheim. — Bürgermeisterei. — Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Rüsselsheim stationirten Dammwärter.
S 11. Die unterhalb Hanau gelegenen Orte — nach dem Einfluß "der Kinzig in den Main — empfangen auch die von der Königlich Preußischen Flußbaubehörde in Hanau an das Kaiserliche Telegraphenamt Darmstadt gerichteten WasserstandS- Nachrichten.
§ 12. Das Telegraphenamt Darmstadt gibt auch sämmtliche bet demselben aus Main-Orten (Schweinfurt. Würzburg, Aschaffenburg und Hanau) einlaufenden Wasser- stands-Telezramme an das Postamt Mainz ab. Diese Nachrichten werden gleichzeitig zugestellt a. dem Kreisamt, b. dem Kreisbauamt. c. der Bürgermeisterei und sodann nach den rheinabwärts gelegenen Stationen weiter telegraphirt und befördert wie die Wasserstands-Nachrichten des Rheins, welche von Worms ankommen.
§ 13. Das Großherzogliche Kreisbauamt Mainz gibt die in § 3 vorgeschrtebenen Beobachtungen am Mainzer Brückenpegel dem Kaiserlichen Postamt Mainz auf. Letzteres befördert dieselben an die rheinabwärts gelegenen Stationen Mombach, Budenhcim, Heideshetm, Nieder-Jngelbeim, Bingen und Bingerbrück, wie die von dem oberen Rhein und Neckar kommenden Wasserstands-Nachrichten.
Außerdem telegraphirt das Großherzogltche Kreisbauamt Mainz die Wasserstände am Mainzer Pegel direct an:
a die Strombaudirection Coblenz;
b. den Wafferbaumetster in Biebrich.
S 14. Die Großherzoglichen Kreisämter, die Großherzogltchen Kreisbauämter und die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben die etnlaufenden Wasserstands-Telegramme mit Vermerk der Zett der Ankunft zu versehen und aufzubewahren. Abschriften der Telegramme sind sofort an den betreffenden Geschäflslokalen zur öffentlichen Kenntniß anzuschlagen. Die Depeschen blelden bis zur Ankunft der nächsten Telegramme, oder, falls keine solchen mehr kommen, während 24 Stunden ausgehängt.
Den Großherzoglichen Kreisämtern und Großherzogltchen Bürgermeistereien wird überdies zur Pflicht gemacht, die Wasserstands-Nachrichten in ihren Kreisen und Gemeinden auf geeignete Weise thunlichst zu verbreiten.
S 15 Da nach den vorstehenden Anordnungen ausreichend für die Verbreitung von Hochwasserstands-Nachrichten in den interesstrten Gemeinden Sorge getragen ist, so sind directe Anfragen der Kreisämter, Kreisbauämter, Bürgermeistereien und von Privaten bei der Rheinbau-Jnspection Mannheim und bei den die Wasserftands-Nach- richten für die Diesseite abgebenden Behörden der Nachbarstaaten zu unterlassen.
S 16. Mit einem Abdruck dieser Bekanntmachung werden den Großherzoglichen Kreisämtern, den Großherzoglichen Kreisbauämtern und Dammwärtern, sowie den Großherzoglichen Bürgermeistereien „Erläuternde Bemerkungen über die Wasserstands- verhättnisse des Oberrheins, insbesondere an den Pegelstationen zu Waldshut, Kehl, Maxau und Mannheim, mit Rücksicht auf den Nachrichtendienst bei Hochwasser" zu- gestellt werden. Es ist ferner die Absicht, das Material, welches geeignet sein kann, den Verlauf der Hochfluthen innerhalb des Großherzogthums nach Maßgabe der Nachrichten aus den oberen Flußgebieten zu beurtheileu, thunlichst zu vervollständigen und allgemein bekannt zu machen Indessen ist es sehr schwierig, aus den einzelnen Wasser- stands-Nachrichten vom Oberrhein über das zu erwartende Verhalten der Hoch oasier auf der diesseitigen Rheinstrecke sich ein zutreffendes Urthetl zu bilden. Hierzu kommt noch, daß die Nullpunkte der Pegel nach verschiedenen Grundsätzen angelegt sind. Während bei den badischen Pegeln die Nullpunkte annähernd je der Höhe der verglichenen Flußsohle entsprechen, wurden die Nullpunkte der diesseitigen Pegel seiner Zeit auf die Höhe des gemittelten niedrigsten Wasserstandes gelegt- Hiernach zeigt z. B. der Pegel in Mannheim bet mittlerem Wasserstand ca. 250 Cm. mehr als derjenige von Mainz.
8 17. Eisgänge sind erst in der Rhetnstromstrecke von Mannheim abwärts von Belang und für die im Großherzogthum Hessen gelegene Rheinstrecke von Bedeutung. — Es werden telegraphische Nachrichten über Eisversetzungen und Eisgänge am Rhem, Neckar und Man ebenso an die diesseitigen tnteressirten Behörden und Gemeinden befördert, wie die Hochwasserstands-Nachrichten.
Darmstadt, 12. Mai 1883.
Großherzogliches Ministerium Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. der Finanzen.
v. Starck. Schleiermacher.
Achenbach.
Telegraphische Depeschen.
Wolffs lelegr. Correspondenz-Burearr.
Berlin, 24. Mai. Die „Nordd. Allg. Ztg." hebt hervor, daß in der Sitzung des preußischen Landtags vom 7. März in erster Linie das Vorgehen gegen im militärpflichtigen Alter stehende, in Nord-Schleswig wohnende Dänen zur Discussion stand. Von diesem, weil es zu bestehenden internationalen Verträgen in Beziehung gesetzt werden konnte, sagt Minister v. Puttkamer, die Angelegenheit könne mittelbar auch das Reich angehen, sie höre -deshalb aber nicht auf, eine vorzugsweise preußische zu sein. Bei der Interpellation Johannsen dagegen handelte es sich um eine interne Naturalisations-Angelegenheit, deren Erörterung int Reichstage Minister v. Scholz im Natnen des Bundesraths mit Recht abgelehnt hat. Die behaupteten Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Ministern seien daher nicht vorhanden.
— Hiesige Abendblätter melden die plötzliche nicht unerhebliche Erkrankung des Polizeipräsidenten v. Madai.
Bern, 24. Mai. Der bekannte Physiologe, Gabriel Gustav Valentin, zu Breslau am 8. Juli 1810 geboren, ist in vergangener Nacht gestorben.
Luxemburg, 24. Mai. Ein heute publicirtes Rescript des Königs, betr. die Entfestigung Luxemburgs, sowie des darauf bezüglichen Londoner Vertrags sagt, der König gewann durch die Berichte uno Schriftstücke der Regierung und nachdem er sich selbst über den gegenwärtigen Zustand der Oertlich- keiten vergewissert hatte, die vollständige Ueberzeugung, daß die Verpflichtungen des Art. 5 des Londoner Vertrages und die Intentionen der Vertragsmächte loyal erfüllt sind. Der Staatsminister erhält den Auftrag, dies den Vertragsmächten anzuzeigen.
London, 24. Mai. Eine Nachmittags abgehaltene zweite Versammlung der Schiffsrheder beschloß die Bildung einer Gesellschaft zur Sicherung der Herstellung eines zweiten Suezkanals. Die Zeichnung ergab 20,000 Pfund zur Bestreitung der vorläufigen Kosten. Die Summe wurde größtentheils sofort von den Anwesenden gezeichnet. Der Schriftführer ist beauftragt, die Bildung der Gesellschaft und ihre Zwecke der Regierung anzuzeigen.
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