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Mittwoch den 25. Juli

1883

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schulstraße 7.

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Msrrtags.

PreiK vierteljährlich 2 Aiark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark öO Pf.

Amtlicher Hheil.

Nr. 15 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 18. d. M., enthält:

(Nr. 1504.) Gesetz, betreffend Abänderung der Gewerbe-Ordnung. Vom 1. Juli 1883.

(Nr. 1505.) Bekanntmachung, betreffend die Redaction der Gewerbe-Ordnung für das Deutsche Reich. Vom 1. Juli 1883.

Nr. 16 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 18. d. M., enthält:

(Nr. 1505.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1883/84. Vom 8. Juli 1883.

(Nr. 1506.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr und die Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein- und Gartenbaues. Vom 12. Juli 1883.

Gießen, den 23. Juli 1883. Großherzogliches Kreis amt Gießen.

I. V.: vr. Hoffmann, Regierungsrath.

Betreffend: Die Aachen-Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft.

Bekanntmachung.

Die Direction der Aachen-Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft hat, dem deßfallsigen Ersuchen des Ausschusses des landwirtbschastlichen Vereins von Oberhessen entsprechend, den Landwirthen Oberhessens für eintretende Brandschadensfälle die Befugniß eingeräumt, außer dem Vertrauensmann noch weiter ein Mitglied des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen bei der Schadenregulirung zuzuziehen, welches letztere vom landwirthschaftlichen Verein gewählt wird.

Außerdem hat die Gesellschaft sich bereit erklärt, auf Verlangen der Beschädigten die Verhandlungen wegen der Schadenregulirung dem Präsidium des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen vorzulegen.

Dieses dankenswerthe Entgegenkommen ist geeignet, das große Vertrauen noch zu vermehren, welches die Gesellschaft sich seit lange schon bei dem versichernden Publikum erworben hat.

Friedel Haus en, am 19. Juli 1883. Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberheffen.

Adalbert Freiherr von Nordeck zur Rabenau.

Politische Ueberficht.

Gießen, 24. Juli.

Die Zusammenkunft Kaiser Wilhelms mit dem Kaiser Franz Josef in Gastein ist sicheren Mittheilungen zufolge auf den 4. August festgesetzt. Wiener Blätter haben in ihren Begrüßungen den wieder als Gast in Oesterreich eingetroffenen Kaiser Wilhelm darauf hingewiesen, daß dessen Begegnung mit dem Kaiser Franz Josef eine erneute Bekräftigung der deutsch-österreichischen Freundschaft sein werde und in Deutschland kann man sich dieser Anschauung nur mit vollem Herzen anschließen. Von der Badekur Kaiser Wilhelms in Gastein erfährt man, daß dieselbe den erwünschten Verlauf nimmt und der Kaiser auch regelmäßig seine Spaziergänge und Ausfahrten nach dem Böckstein- thal, dem Kötschachthal und anderen Gebirgspartien Gasteins unternimmt.

Dietodte Jahreszeit" hat für die Politik doch auch ihre Vor­theile, denn in Ermangelung neuer Stoffe für Kampf und Streit ist jeder Partei Gelegenheit geboten, entweder selbst prüfend das eigene Thun zu mustern, oder sich in das Studium der Ereignisse der letzten 9 Monate zu vertiefen. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß auf diese Weise mehr Erkenntniß und Klarheit der Zustände erreicht wird, als in der Zeit des unmittelbaren Kampfes und so sehen wir in Den gegenwärtigen akademischen Erörterungen der Preffe über die schwebenden und offenen Fragen der inneren Politik doch auch etwas Ersprießliches.

Die holländische Regierung hat das Ersuchen an die Reichs­regierung gerichtet, eine Anzahl deutscher Mitglieder der Jury für die Amster­damer Colonial-Ausstellung zu ernennen. Nach erfolgter Feststellung, daß Deutschland eine entsprechende Anzahl von Jury-Mitgliedern eingeräumt ist, soll die Reichsregierung jetzt damit beschäftigt sein, die Mitglieder auszuwählen.

Die Haltung der Stadt Wien gegenüber der Säkularfeier der Be­freiung Wiens von der Türkenbelagerung fordert den Tadel der Regierungs­blätter und slawischen Organe heraus und man ist in letzteren sogar geneigt, den Beschluß des Wiener GemeinderatheS zur Säkularfeier kein allgemeines Volksfest zu veranstalten, auf anti-patriotische Strömungen zurückzuführen. Dies ist aber durchaus nicht der Fall, sondern die Stadt Wien will durch jenen Be­schluß, wie im Gemeinderathe ausdrücklich constatirt wurde, nur zeigen, daß die Deutsch-Oesterreicher nicht voll Jubels über die gegenwärtigen politischen Zustände in Oesterreich sind.

In der das Interesse ganz Englands seit 8 Tagen in Anspruch nehmenden Suezkanal-Frage gedachte der Premierminister Gladstone erst am Montage über die Entscheidung der Regierung Mittheilungen zu machen, etwas Neues ist also über diese Affaire noch nicht zu berichten. Merkwürdiger Weise haben die conservativen BlätterStandard" undDaily News" eine Schwen­kung zu Gunsten der Regierung in der Suezkanal-Frage unternommen, indem sie die Ansicht vertreten, daß, wenn das Arrangement abgelehnt würde, Herr v. Lesseps den Kanal mit französischem Gelde erweitern würde und an eine Zollermäßigung nicht zu denken sei. Dem gegenüber vertritt dieTimes" noch immer starr die Meinung, England solle einfach einen neuen Kanal bauen und das Monopol der Kanalgesellschaft nicht anerkennen, eine Anschauung, welche die Regierung nicht theilt, sondern die Rechte der Kanalgesellschaft respectiren will. Der neuernannte französische Botschafter am englischen Hose, Herr Waddington, ist bereits in London eingetroffen und hofft man, daß es seiner Geschicklichkeit und sachlichen Ruhe gelingen wird, die wegen Madagaskar, Tongking und der Suezkanal-Frage schwebenden Differenzen zwischen England und Frankreich ausgleichen zu helfen.

Die neulichen Petersburger Meldungen über eine theilweise Steuerreform durch Erhöhung der Besteuerung industrieller und kaufmännischer Geschäfte zu Gunsten der zum Theil aufgehobenen Kopssteuer erfahren durch

die Veröffentlichungen des russischen Finanzministeriums noch eine ganz andere Beleuchtung. Danach sind nämlich im neuen Etatsjahre bis jetzt die Einnahmen um 31/2 Millionen zurückgeblieben, während die Ausgaben um 10 Millionen den Etat des Vorjahres überschritten haben, also ein Deficit von 20 bis 25 Millionen am Schluffe des Jahres in Rußland zu erwarten ist.

Aus Athen meldet man wieder von einer Ministerkrisis, indem der Marineminister Rufos und der Justizminister Rallis ihre Entlassung eingereicht h^ben. Doch kann die Krisis nicht viel zu bedeuten haben, denn der König von Griechenland will heute, am 24. Juli, nach Deutschland reifen, um in Wiesbaden die Badekur zu brauchen.

Es unterliegt nunmehr keinem Zweifel mehr, daß die Cholera, welche zuerst in Damiette auftrat, jetzt in ganz Egypten mit Aus­nahme von Alexandrien, Verbreitung gefunden hat. Einige Aerzte in Egypten behaupten freilich, daß es eine andere Krankheit sei, und daß die meisten Patienten in Folge der fehlerhaften Diagnose und der daraus folgenden unrich­tigen Behandlung dem Tode überliefert werden. Dr. Mackie dagegen hält in seinem letzten Berichte an Lord Granville die Anschauung aufrecht, daß man es mit der Cholera zu thun habe.

Darmstadt, 22. Juli. Das Amtsblatt des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Abteilung für öffentliche Gesundheitspflege, enthält fol­gendes Ausschreiben an die Großh. Kreisgesundheitsämter: d. d. Darmstadt, vom 14. Juli 1883, betr. die Medicinaltaxe, hier Taxe für die veterinärärztliche Leitung des Heilverfahrens bei räudekranken Schafherden:

Die beiliegende Bekanntmachung erhalten Sie zur Kenntniß und Nach­achtung, indem wir noch ausdrücklich darauf Hinweisen, daß die Großh. Kreis­veterinärärzte nach Vorschrift des § 34 Pos. a. der Medicinalordnung ver­pflichtet sind, das fragliche Heilverfahren für die in der Anlage verzeichneten Taxen vorzunehmen und höhere Sätze nicht verlangen dürfen.

Zugleich bemerken wir, daß dann, wenn ein Veterinärarzt die Arznei­oder Bademittel für die fragliche Kur besorgt, er hierfür nur seine eigenen baaren Auslagen in Anrechnung bringen darf.

Weber.

Fuhr.

Die oben erwähnte Bekanntmachung aus Nr. 19 des Großh. Regierungs­blattes lautet:

Bekanntmachung,

einen Zusatz zu der Taxe für Veterinärärzte betreffend.

Für die durch das Reichs-Viehseuchengesetz vorgeschriebene thierarz liche Heilung (Reinigung) ganzer räudekranker Schafherden enthält die Medicinaltaxe vom 14. November 1865 keine anwendbare Taxbestimmung. Zur Ergänzung der Vorschriften derselben unter B. VII. ist deshalb das Folgende bestimmt

SBenn die Räudekrankheit bei Schafen festgestellt und polizeilich angeordnet worden ist, daß die Besitzer solche dem Heilverfahren eines approbirten Thier­arztes zu unterwerfen haben, so hat der letztere, insofern es sich um eine Herde oder um mehrere zusammengebrachte Herden handelt, für die Zeitung jenes Heil- (Neinigungs-) Verfahrens ohne Rücksicht auf die Zahl der bei der Herde oder den zusammengebrachten Herden betheiligten Besitzer und ohne Rücksicht auf die Stückzahl der Schafe _ . , , . , .

1) eine Gebühr (Honorar) nach dem Zeitaufwand zu beziehen, und zwar (innerhalb wie außerhalb seines Wohnorts) für jede Stunde feiner Anwesenheit bei Aussührung des Heilverfahrens zur Tageszeit......1

für jede Nachtstunde dieser seiner Anwesenheit aber im Sinne der Medicinaltaxe A. § 7 (von Abends 9 bis Morgens 6 Uhr) . . . 2