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Freitag den 22 Juni 1883,

Nachmittags 2 Uhr

soll auf hiesigem Ortsgericht die Hof- raithe des Otto Mögenburgr

Flur I/2145/io, Hofraithe auf dem Reichen­sand, l/2148/io, Grabgarten daselbst, nochmals versteigert werben.

Gießen, den 2. Mai 1883.

Großherzogliches Ortsgericht.

3281 Lüdcking.

3491 8 Stück rothc Cardinüle, direet importirt, sind preis werth zu ver­kaufen bei I. Blitz, Neuenweg 25.

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lung im Familienkreise wiederspiegele, die Pietät in den jugendlichen Gemüthern unter­graben müsse. Zur Abwendung der Gefahren wurden sehr gesunde Vorschläge ge­macht: Nicht Ablchließung der Jugend, sondern Stärkung des sittlichen Einflusses der Familie, gemeinsame Thätigkeit der Kirche und der Familie Hand in Hand mit Staat und Schule, Weckung des öffentlichen Interesses an der Erziehung, sorgfältigere Pflege des Gemüthes und der körperlichen Ausbildung der Jugend. Die sich an das Referat anschließende Diskussion ergab allseitige Zustimmung zu diesen Gedanken, die nur nach verschiedenen Seiten bestätigt und ausgerührt wurden. Betont wurde, daß wir die Jugend nicht ankllagen, sondern vor den ihr drohenden Gefahren schützen wolle. Die Jugend sei von Haus aus empfänglich für das Edlere, aber der Widerspruch, in welchem das öffentliche Leben, die Eindrücke, welche sie vielfach von den Erwachsenen empfangen, und deren Beispiel oftmals mit den guten Lehren stehe, welche sie in Schule und Kirche empfangen, müsse verwirrend wirken. Die Zucht an der Jugend müsse begonnen werden mit ernster Zucht, die wir au uns selbst üben. Eine beherzigenswerthe Mahnung war es, welche der Vorsitzende mit jenem alten Worte in die Versammlung hineinries: Maxima debet pueri reverentia; wir müssen mehr Rücksicht auf unsere Kinder nehmen, d. h. nicht, wie ein anderer Redner treffend bemerkte, daß wir sie v rwcichlichen und verzärteln dürfen, indem wir ihnen allen Willen thun, sondern es hcißl, daß wir unsere Worte und unser Be­nehmen in Rücksicht auf unsere Kinder auf die Goldwaage legen müssen, daß wir sorgfältig auch über die Hauslektüre wachen müssen u. dgl. Der Raum verbietet weitere Mittheilungen. Es sei darum nur die Hoffnung ausgesprochen, daß die ersten Anregungen dieser Verhandlungen nicht ohne Frucht bleiben mögen. S-

Vermischtes

Berlin, 15. Mm. Der Verein für Kinderheilstätten an den deutschen Seeküsten batte in dem am 16 December v. I. erfolgten Tode seines Schöpfers, des Geh. Med.- Raths Prof. Beneke, einen schweren Verlust zu beklagen, der zu den ernstesten Be­sorgnissen für die gedeihliche Wetterentwickelung der angeregten Idee Veranlassung gab. Glücklicherweise ist der befürchtete Rückgang nicht eingetreten, da es gelungen ist, zwei der tüchtigsten Kräfte für den Vereins-Vorstand zu gewinnen den Hamburger Ministerresidenten Dr. Krüger und Geh. Rath Leyden in Berlin. Ersterem werden mehr die rein geschäftlichen, Letzterem die ärztlichen Angelegenheiten obliegen. Das Amt des Schriftführers und des Kassiers ist in den Händen des Prof. Ewald in Berlin und des Bankdirectors Thorade in Oldenburg verblieben. Diese Namen bürgen wohl genug schon für die Lebensfähigkeit der Sache, und es bedarf kaum des Hinweises auf die hocherfreulichen Resultate, die der Verein in seinen verschiedenen Hospizen während der kurzen Zeit seines Bestehens bereits erzielt hat. So war z. B der erste Versuch, den das Hamburger Waisenhaus mit einer öwöchentlichen Kur von 15 seiner Zöglinge im Hospiz zu Norderney gemacht, von so außerordentlichem Erfolg gekrönt, oaß der Vorstand des genannten Waisenhauses sich veranlaßt gesunden hat, sein Budget für Krankenpflege zu erhöhen, um in diesem Jahre 25 seiner Zöglinge dieselbe Kur ange- ^eihen lassen zu können. Die Anmeldung zum 15. Juli nach Norderney ist bereits erfolgt. Anderweitige Anmeldungen gehen bei sämmtlichen Hospizen zahlreich ein. Einer soeben erscheinenden Bekanntmachung des Vereinsoorstandes entnehmen wir noch Folgendes: Die Vereinshospize auf Norderney, in Wyck auf Föhr und in Gr. Müritz in Mecklenburg werden am 1. Juni resp. 1. Juli d. I. (Gr. Müritz) eröffnet werden. Bewerbungen um Aufnahme von Kindern sind unter Beifügung eines ärztlichen Ältestes zu richten: für Norderney an Dr. Boekmann, Norderney, für Wyck an Dr. Ger der, Wyck, für Gr. Müritz an Geh. Med-Rath Dr. Mettenheimer, Großh. Leibarzt in Schwerin. Formulare zu den ärztlichen Attesten sind von den vorstehend genannten Adressaten und dem Vorstand zu beziehen. Das Verpflegungsgeld für ganz unbemittelte Kinder, für welche ein Armuthszeugniß erforderlich ist, beträgt 10 <X pro Woche, für besser situirte Kinder 15 «X pro Woche. Die durch bte Reise veranlaßten Kosten sind hierin nicht inbegriffen. Im Falle der Aufnahme werden die Bewerber von derselben in Kenntniß gesetzt. Nach Einsendung eines öwöchentlichen Verpflegungsgeldes von resp. 60 und 90 an die genannten Adressaten erhalten die Bewerber alsdann einen ,/Zulassungsschein" mit genauer Angabe der Reiseroute und weiterer In­struction. (Fr. Z.)

Frankfurt, 19 Mai. Eine aufregen de Familtenscene fand gestern Abend in einer der Gartenwtrthschaften, welche sich in der frequentesten nach Bornheim führenden Straße befindet, statt. Ein Mann kam mit einem jungen schönen Mädchen in die i Gartenwirthschast und bestellte neben dem unvermeidlichen Bier auch einige Portionen I Braten mit dem Bemerken, der Kellner möge sich eilen, man habe mcht viel Zeit. Die ! Weisung wurde befolgt. Doch keines der beiden Gäste sollte sich des Mahls erfreuen; tenn während der Mann sreundlich zum Essen einlud und vorlegte, stürzte plötzlich eme Frau zum Garten herein auf das Paar zu und mit den Worten:Wart' Kerl, ich will Dir die Frauenzimmer aus dem Kopf schlagen", schlug sie auf die beiden jungen Leute ein, ergriff die Schüsse! mit den Wiener Schnitzeln und schleuderte sie nach dem ungetreuen Manne; damit nicht genug, ergriff sie auch die Biergläser und goß sie über das Pärchen aus. Das Publikum schaute stumm dieser Familienscene zu und auch die beiden von Bier und Sauce Triefenden waren vor Schrecken sprachlos. Das Schweigen wurde jedoch von dem jungen Mädchen zuerst unterbrochen. Denn mit den Worten: Elender, Du bist verheirathet und wolltest mich ins Unglück stürzen", schlug es dem Herrn Anbeter ins Gesicht und eilte davon; er aber bezahlte die Zeche unter dem Halloh des Publikums und verließ den Garten mit den Worten:Wart', wenn ich

Dir heim komme." Eine Anzahl Personen folgte der Neugierde halber nach, sand jedoch, daß nicht er, sondern sie das Wort führte.

Metz. Ein großartiges Project ist, wie dieMetzer Ztg." hört, seitens der Regierung geplant und bereits in die Wege geleitet. Auf den sogenannten Buttes Charles V., dem der Metzer Esplanade zugekehrten Vorsprunge des St. Quentin- Berges, soll ein monumentales Mausoleum oder richtiger Ossarium erbaut werden, in welchem die Gebeine sämmtltcher tm letzten Kriege um Metz gefallener Kämpfer Aufnahme finden sollen. Der Bau ist im großen Maßstabe gedacht, denn es ist für denselben eine Summe bis zu einer Million Mark in Aussicht genommen. Herr Bauinspector Rettig soll mit dem Plan und Kostenentwurf für diesen Bau bereits beauftragt sein.

Wir wollen im Interesse des Publikums jetzt schon auf die am 15. Juli jeden Jahres beginnenden Gertchtsferien aufmerksam machen. Während derselben werden auf Grund des Gertchtsverfassungsgesetzes nur in Feriensachen Termine abgehalten und Entscheidungen erlassen. Feriensachen sind: Strafsachen, Arrestsachen und die eine einstweilige Verfügung betreffenden Sachen, Meß' und Marktsachen, Streitigkeiten zwischen Vermtethern und Miethern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung derfelden, sowie wegen Zurückhaltung der vom Miether in die Miethsräume eingebrachten Sachen, Wechselsachen, Bausachen, wenn über Fortsetzung ein»3 angefangenen Baues gestritten wird. Das Gericht kann jedoch auf Antrag auch andere Sachen, soweit sie der Beschleunigung bedürfen, als Ferien­sachen bezeichnen. Die gleiche Befugniß hat vorbehaltlich der Entscheidung des Gerichts der Vorsitzende. Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreckungs^Verfahren und das Concursverfahren sind die Ferien ohne Einfluß. Das preußische Aussührungs- gesetz zum Gerichtsoerfassungsgesetze bestimmt noch, daß die Gerichtsferien auf die Angelegenheiten der nicht streitigen Gerichtsbarkeit gleichfalls ohne Einfluß sind, daß die Bearbeitung der Vormundschaftssachen, Nachlaßsachen, Lehns-, FamiUenfidticommiß- und Stiftungssachen jedoch während der Ferien unterbleiben kann, soweit das Bedürfniß einer Beschleunigung nicht vorhanden ist. Nach der Civilprocch-Ordnung werden auch durch die Gerichtsferien, ausgenommen in den Ferien- oder als solche bezeichneten Sachen, die Einlassungs- und Ladungsfriften unterbrochen. Erstere sind die Fristen, welche zw schen der Zustellung der Klage und dem Termin zur mündlichen Verhandlung, letztere, welche in anhängigen Sachen zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstage liegen müssen. Ebenso erfolgt durch die Ferien eine Hemmung der sogen, richterlichen Fristen. Als solche sind die Fristen anzusehen, welche von dem Gericht nach freiem Ermessen bestimmt werden. Der noch übrige Theil aller dieser Fristen beginnt dann mit dem Ende der Ferien zu laufen. Fällt der Anfang der Frist in die Ferien, so beginnt der Lauf der Frist mit dem Ende derselben. Nachfristen werden jedoch durch die Ferien nicht unterbrochen. Diese sind nach der Cwilproceßordnung: die Einlassungsfrist, die Berufungsfrist, die Revisionsfrist, die Frist für bte sofortige Beschwerde, bte Frist für die Nichtigkeits- und Restitutionsklage, die Frist für die Anfechtungsklage gegen das Ausschlußurtheil tm Aufgebots-Verfahren und endlich die Frist für die Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs nach Erlaß des Vollstreckungs- Urtheils. Die Gerichtsferien endigen am 15. September.

Handel und Verkehr.

Limburg, 23. Mai. Rother Weizen <X 18.15, Weißer Weizen -X 17.70, Korn eX 12.20, Gerste «X 9.25, Hafer «X 7.20, Erbsen <X, Kartoffeln <X 8.00.

Frankfurt, 23. Mai. Auf dem heutigen Markt kostete der Centner Heu cX 3.003.60, Stroh <X 1.501.90, Eier das Hundert «X 4.50, Stück 5^, Butter 1. Qualität «X 1.50, 2. Qualität <X 1.40, Kartoffeln per Zentner <X 3.804.50, frische Kohlrabi 20 H per Stück, Spinat 25 , Rothkraut 3550

Poularden 3L 33.50, Huhn -X 23.25, 1 Ente <X 34, 1 Taube 5060 H, Hahn vM* 2.002.50, Sommergans «X 310.

frtattfftirt <u M., 24. Mai, Nachmittags 2 Uhr Min. (Telegraphischer Coursbericht. Mitgetheilt durch das Bankgeschäft Albert Kaufmann in Gießen.) Creditactten 262%, Staatsbahnactien 285%, Galizier 257%, ßombarben 134%, Nord- weftbahnactien 171%, Gotthardbahnactien 118%, Darmstädter-Bankactten 152%, Disconto Commandit 201%, Oesterr. Silberrente 67%, 4% Ungar. Goldrente 76, 4% 1880er Russen 73%, 5% 1877r Russen 90%, 2. Orient-Anleihe 57%6, 4% Spanier 63%, .5% Rumänische Rente 93%, 4% Unific. Egypter 753 %, 5% Türken 12%, Dux-Bodenbach-Actien. Tendenz: fest.

Wir entnehmen dem achtzehnten Jahresbericht des Kaufmännischen Vereins 'N Frankfurt a. M., umfassend den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. December 1882. nachstehenden Passus: Bureau für Stellenvermittelung re. In Anbetracht der hohen Kosten ca. 1500 «X per Jahr, welche uns die Annoncen der Stellenvermittelung in hiesigen und auswärtigen Blättern verursachen, entschlossen wir uns, bei drei hiesigen ^Innoncen-Expedilionen dieserhalb Offerten einzuholen. Nach genauer und gewissenhafter Prüfung derselben übertrugen wir alsdann unsere sämmtlichen Annoncen der Expedition von Haasenstein & Vogler, welche uns bte günstigsten und coulanteften Beding­ungen gestellt hatte rc.

Wafferwärme der Lahn.

Am 24. Mai, Mittags zwischen 11 und 12 Uhr: 4-13%° R-, Luftwärme + 19° R-

L. Chr. Rübsamen.

Submission auf Backsteinfabrikation.

Die Anfertigung von ca. 150000 Stück Feldbrandbacksteinen zum Neubau eines Schulhauses in Heuchelheim soll auf dem Submissionsweg vergeben werden. WDie Angebote sind bis längstens Samstag den 26. Mai ds. Js-, Vormittags 9 Uhr, verschlossen bei Großh. Bürgermeisterei Heuchelheim einzureichen, woselbst auch die Bedingungen re. zur Einsicht auf­liegen.

Gießen, am 21. Mai 1883.

Der Kreisingenieur: 3557 ___Gnauth.

Freitag den 25. ds. WtsJ

Nachmittags 3 Uhr, wirb vor dem Gemeindehaus zu All en - dorf a- d. Lda-

1 Locomobile mit Sägewerk, 1 zweithüriger Kleiderschrank, 3 runde Tische, 1 Cornrnode,

1 dergl. mit Glasaufsatz,

1 vollständiges Bett, 6 Stühle

öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigert.

(Stießen, den 19. Mai 1883.

Bühner,

Ml Großh. Gerichtsvollzieher.

Allgemeiner Anzeiger.

3507

// if n

Der Stadtrentmeister: Enders.

Arnica-Seife 1 von F. Wolff & Sohn in Carlsruhe, gegen unreine Haut, Sommersprossen rc- und zur Verschönerung der Hautfarbe, empfiehlt «. tierhardt, Lmdenplatz.

b. für die erweiterte Mädchenschule 10 J-L

Bei dem Besuche dieser beiden Schulen durch mehrere Kinder derselben Eltern ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind auf zwei Drittel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden Betrags.

e. Für die Stadtknabeu- und Mädchenschule 1 JL

Bei dem Besuche dieser Schule durch mehrere Kinder derselben Eltern ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind auf drei Viertel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlen­den Betrags.

Gießen, den 19. Mai 1883.

Bekanntmachung.

Die Schulgelder für die höhere Mädchenschule, sowie für die Stadt­knaben- und Mädchenschule pro IV. Quartal 1882/83 (Januar, Februar und März) können in den nächsten 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.

Das Schulgeld beträgt von einem Kind:

a. Für die höhere Mädchenschule:

1) in der I. u. II. Classe 18 «X

Sommer-Unlkfiacken u Hosen, Hemben, Kragen, Manschetten, Ihlipse, Hemsen-Tuche und -Einsittzc, Taschentücher, Socken und Strümpse enipstehlt 3230

21. Haubach, Mamburg.

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2) Hl. IV.

3) V.-VII.

4) VIII,X.

Submission auf Backsteinfabrikation.

Die Anfertigung von 80-100000 Stück Feldbrandbacksteinen zum Neu­bau eines Schulhauses in Men­dorf a. d. Lahn soll auf dem Sub­missionsweg vergeben werden.

Die Angebote sind bis längstens Samstag den 26. d I., Nachmittags 2 Uhr, verschlossen auf unserem Bureau ein­zureichen , tvoselbst auch die Be­dingungen rc. zur Einsicht aufliegen.

Allendorf a. d.Lahn, 21. Mai 1883. Gr-BürgermeistereiAllendorfa.d.Lahn. 3558 Volk.