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Nr. 2A6,

Dienstag den 23. October

1883.

ießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau: Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

PreiA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Betr.: Drainirungen in der Flur 1L III, V und VI der Gemarkung Obbornhofen.

Bekanntmachung.

Bei der Abstimmung vom 18. l. M. (siehe Bekanntmachung vom 28. August l. I., Anzeiger Nr. 202) wurde gegen die offengelegten Pläne kein Einwand vorgebracht. Die Ausführung derselben ist somit beschlossen worden.

Das Protokoll über die Abstimmung nebst Anlagen wird auf dem Bürgermeisterei-Bureau von Obbornhofen 14 Tage lang, von der ortsüblichen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, mit dem Anfügen offen gelegt, daß eine Anfechtung der Zulässigkeit, oder Rechtsbeständigkeit der Ab­stimmung, oder des vorbemerkten Resultates derselben nur binnen der angegebenen 14tägigeu Frist bei Meidung des Ausschlusses mittelst Recurses an den Kreis-Ausschuß des Kreises Gießen statthaft ist.

Wegen der Wahl eines Ausschusses von 5 Mitgliedern, welcher die Ausführung des. Unternehmens leiten soll, wird Termin durch den Großh. Bürger­meister Leschhorn von Obbornhofen, der zum Wahlcommissär ernannt worden ist, durch ortsübliche Bekanntmachung vorbestimmt werden.

Gießen, am 20. October 1883- Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

n ii i

JeutsHland.

Darmstadt, 18. October. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 11. October den Hauptsteueramtsdiener bei dem Hauptsteueramte Mainz Philipp Wein gärtner bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in den Ruhestand zu versetzen;

am 13. October den Steuercomnnssär des Steuercommissariats Höchst Franz Klietsch in gleicher Diensteigenschaft in das Steuercommissariat Hep­penheim zu versetzen, sowie

an dems. Tage den Districtseinnehmer der Districtseinnehmerei Bretzenheim Wilhelm Sandmann zum Steuercommissär des Steuercommissariats Höchst und den zur Zeit bei dem kaiserlichen Hauptzollamte Hamburg als Revisions- Controleur verwendeten Zollinspector Georg Fuhry zum Hauptsteueramtä- Rendanten unter 'Belassung des ihm verliehenen Charakters als Zollinspector zu ernennen.

Darmstadt, 20. October. Wie wir hören, beabsichtigen Se. Königs. Hoheit der Großherzog und bie Großherzogliche Familie, das am Dienstag den 30. October in der Dreifaltigkeits-Kirche zu Worms stattfindende Festspiel Luther" mit Allerhöchstihrer Anwesenheit zu beehren.

Berlin, 20. October. Zu Mißverständnissen und irrigen Auffassungen scheint in mancher Hinsicht die Fassung ces § 88 des Krankenkassen-Gesetzes vom 15. Juni 1883 Anlaß gegeben zu haben. Der Paragraph lautet:Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten, soweit sie die Beschlußfassung über die statutarische Einführung des Versicherungszwanges, sowie die Herstellung der zur Durchführung des Versicherungszwanges dienenden Einrichtungen betreffen, mit dem 1. December 1883, die übrigen mit dem 1. December 1884 in Kraft." Die statutarische Beschlußfassung über die Ausdehnung des Versicherungszwanges wird in § 2 des Gesetzes behandelt. Es können demnach bereits vom 1. Decbr. 1883 ab Gemeinden und Communal-Verbände höherer Ordnung unter Geneh­migung der Verwaltungsbehörde beschließen, daß vom 1. December 1884 ab der Versicherungszwang auch für die dort unter Nr. 16 erwähnten Katego­rien von Personen, namentlich also auf Handlungsgehilfen und Lehrlinge und auf die m der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter Anwen­dung finde.

Die zur Durchführung des Versicherungszwanges dienenden Einrichtungen sind im § 4 des Gesetzes aufgeführt. Danach kennt das Gesetz neben den JnnungS-, Knappschafts- und eingeschriebenen Hilsskassen, welche fortbestehen und dem System des Gesetzes nur eingeordnet werben, Orts-, Betriebs- (Fabrik-) und Baukrankenkassen als neue Einrichtungen, während die Gemeinde-Kranken­versicherung nur subsidiäre Natur hat. Demnach sind schon vom 1. December 1883 ab die Gemeinden Ortskrankenkassen, die Unternehmer Fabrikkrankenkassen noch außer Maßgabe des Gesetzes mit der Wirkung zu errichten berechtigt, daß diese Kassen am 1. December 1884 in Wirksamkeit treten, Rechte und Pflichten der Betheiligten ihnen gegenüber mit diesem Termine wirksam werden.

Jngleichen kann die Errichtung einer am 1. December 1884 in'S Leben tretenden Ortskrankenkasse auf Antrag der Betheiligten oder einer Baukranken­kasse schon vom 1. December d. Js. ab von der höheren Verwaltungsbehörde angeordnet werden.

Der leitende Gedanke des § 88 ist mithin der, daß die obligatorische Ver­sicherung selbst mit dem 1. December 1884 in vollem Umfange sich verwirk­lichen soll und daß demnach die gesetzliche Möglichkeit gegeben werden muß, alle Beschlußfassungen und Organisationen, welche zu diesem Ende nothwendig sind, bis zu diesem Termine zum Abschluß zu bringen.

Zu diesem Zwecke sind die auf diese bezüglichen Vorschriften des Gesetzes ein volles Jahr früher in Kraft gesetzt. Genau ebenso ist bei Einführung der Kreisordnung in Preußen verfahren, deren Einführungs-Termin der 1. Januar 1874 war, während die Amtsbezirks-Eintheilung, die Wahl und Constituirung des Kreistags und Kreisausschuffes, die Ernennung der Amtsvorsteher u. s. w. während des Jahres 1873 erfolgten.

Seit einigen Tagen bildet die Auswanderung nach Paraguay das Thema von Erörterungen in der Presse. Wir möchten die Discussion auch auf Südbrasilien ausgedehnt sehen und wollen den deutschen Auswanderungslustigen, welchen etwa Südbrasilien als Reiseziel vorschweben sollte, empfehlen, sich vorher

genau nach den Rechts- und Verwaltungs-Zuständen zu erkundigen, unter denen sie ihre neue Lebensbahn eröffnen werden und wahrscheinlich auch beschließen dürften. Sie werden da wenig Erbauliches vernehmen. Wenigstens gelangen, wie uns von befreundeter Seite mitgetheilt wird, nach Porto Alegre zahlreiche und fast immer begründete Klagen von Seiten in jener Provinz bereits ansässi­gen Kolonisten. Die Emen führen daß man ihnen ein seit Jahren

besessenes und zum Theil schon bebautes Stück Land vor der Nase fortreißt; Andere wiederum berichten von Erpressungen und Vergewaltigungen, welche sich Einzelne der niederen Behörden zu Schulden kommen lassen, die, wie Kläger sich ausdrücken,gleich Raubthieren auf der Kolonie Hausen"; noch Andere beklagen sich bitter über die Municipal-Kammern, welche in willkürlicher Weise mit den Renten des ihnen anvertrauten Municips schalten und walten und die Gevatterwirthschaft in Fluß zu bringen suchen; wieder Andere protestiren gegen den mangelnden Rechtsschutz, die gröbliche Unsicherheit von Leben und Eigen- thum und alle diese Klagen verhallen machtlos, sie verschwinden in den ungeheuren Haufen von Papieren, welche in dem Regierungs-Secretariat aufge­stapelt liegen. Man wird zugeben, daß diese Schilderung nicht geeignt ist, die Verhältnisse in den brasilianischen Kolonisations-Gebieten für Deutsche an­nehmbar erscheinen zu lassen; eine Aenderung derselben ist aber, bei der in den zuständigen' amtlichen Kreisen herrschenden Gleichgiltigkeit gegen den Fortgang der Kolonisation, einstweilen nirgends abzusehen.

Berlin, 20. October. Bei den heutigen Stadtverordneten-Wahlen der ersten Abteilung wurden sämmtliche Candidaten der liberalen Partei gewählt

Baden-Baden, 20. October. Se. Maj. der Kaiser hat die Abreise nach Berlin auf Montag Nachmittag 5 Uhr verschoben.

Koburg, 20. October. Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh sind mit ihren Kindern heute nach Darmstadt abgereist.

Hamburg, 20. October. Man hegt ernstliche Befürchtungen betreffs des PostdampfersAline Woermann", welcher am Dienstag Abend von Ham­burg nach Westafrika in See gegangen und somit der vollen Wucht des letzten Sturmes ausgesetzt war. Bei Terschilling sind drei Leichen und Wrackstücke, darunter eine Rettungsboje, bezeichnetAline Woermann", angetrieben. Die Besatzung bestand aus 30 Mann, außerdem befanden sich 3 Passagiere an Bord, von denen zwei Missionäre sind.

Kesterreich.

Agram, 20. October. Die mährend der Unruhen errichtete Militär­wache ist theüs ganz zurückgezogen, theils erheblich reducirt worden.

England.

London, 20. October. DemReuter'schen Bureau" wird aus Tama- tave vom 4. d. Mts. gemeldet, die Verhandlungen zwischen den französischen und madagassischen Behörden seien aufgehoben und es sei gegenwärtig keine Wahr­scheinlichkeit für eine friedliche Lösung vorhanden. Die madagassischen Streit­kräfte und die französische Flotte verhielten sich zwar noch unthätig, aber es gehe das Gerücht, daß die französische Flotte die offensiven Operationen bald wieder beginnen werde. Aus Furcht vor einer Erneuerung des Bombardements Seitens der Franzosen verließen die Bewohner in Schaaren die Stadt.. Admiral Galiber sei am 24. September angekommen und das KriegsschiffCreuse" werde täglich mit Verstärkungen erwartet. Der deutsche und der amerikanische Consul hätten ihre Flaggen noch nicht ausgehißt- Die madagassische Regierung verbiete die Ausfuhr von Vieh und Landesproducten, sei es auf englischen oder anderen Schiffen.

Halifax, 19. October. Bracker und Holmes wurden alsbald nach ihrer Verhaftung dem Untersuchungsrichter vorgeführt und erklärten, sie führten das bei ihnen vorgefundene Dynamit zur gesetzlich erlaubten Verwendung in den Minen bei sich. Das weitere Verhör wurde auf Montag vertagt.

Gibraltar, 20. October. Nach Mitternacht wurden hier drei rasch aufeinanderfolgende Erdstöße wahrgenommen, eine weitere Erschütterung erfolgte uni 2 Uhr Nachts. Die Richtung der Erdstöße ging von Norden nach Süden.