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Samstag den 23. Juni

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1883

Vvreau r Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

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Betreffend: Das Löschwesen im Kreise Gießen.

Gießen, den 20. Juni 1883.

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Polizei-Reglement für Watzenborn und Steinberg

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§ 1. Um die den Mitgliedern der Pflichtfeuerwehr auferlegten Dienste unb Verrichtungen (Bedienung der Spritzen, Handhabung der Rettungsgeräthe, der Signale re.) denselben gehörig bekannt zu machen, hat die Großh. Bürger­meisterei die Besugniß, jährlich zweimal Inspektion der gesammten zur Pflicht- seuerwehr gehörigen Mannschaft mit allen Geräthen, Spritzen re. abzuhalten und mit derselben eine Generalprobe zu verbinden.

§ 2. Wer bei der Generalprobe ohne Entschuldigung fehlt, sich auch nicht durch einen gehörig befähigten und im Voraus seitens der Großh. Bürger­meisterei angenommenen Ersatzmann vertreten läßt, oder den die Hebungen betreffenden Anordnungen der Großh. Bürgermeisterei zuwiderhandelt, hat Strafe von 1 bis 10 eX zu gewärtigen.

Bürgermeisterei zu genehmigen und den Interessenten alljährlich im Voraus bekannt zu machen.

Abweichungen von diesem Plane bedürfen der Genehmigung der Bürger­meisterei.

§ 5. Entschuldigungen wegen Nichterscheinens bei den Proben oder Bränden .sind alsbald und längstens binnen 24 Stunden bei der Bürger- mei^erei vorzubringen, welche zu entscheiden hat, ob solche begründet, sind.

§ 6. Gegen alle Verfügungen der Bürgermeisterei Grünberg ist Recurs an tu o vorgesetzte Kreisamt und gegen dessen Entscheidung an Großherzogliches Ministerium zulässig.

§ 7. Für den inneren Dienst der Pflichtfeuerwehr ist das Statut der freiwilligen Feuerwehr mit Dienst-Instruction maßgebend und bleiben im Hebrigen die Bestimmungen der Verordnung vom 21. März 1857 in Anwendung.

§ 8. Das unentschuldigte Fehlen bei einer Probe, oder einem Brande, sowie die Nichtbeachtung der Anordnungen der Vorgesetzten des Corps ist nach § 368, Nr. 8 des Strafgesetzbuches strafbar.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlvhn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Politische Ueberficht.

Gießen, 22. Juni.

ein.

Sr H Vhr isilale.

Einladung

zu einer Sitzung der Mitglieder des Landespferdezucht-Vereins und Freunde der Pferdezucht auf Sonntag den 1. Juli, Nachmittags

2 Uhr, nach Butzbach,Hotel Joutz".

Tagesordnung: 1) Entscheidung mit dem Ausschuß über Ott, Zeit und Tagesordnung für einige in der Provinz im Interesse der Pferde­züchter abzuhaltenden Besprechungen.

2) Ankauf von Stutfohlen in Hannover oder Oldenburg. Entgegennahme desfallsiger Bestellungen.

3) Ergänzung der Ankaufscommission.

Die Herren Ausschußmitglieder wie Vertrauensmänner sind in Anbetracht 1. der Tagesordnung höflichst gebeten, wenn irgend thunlich, unserer ergebenen Einladung zu folgen. Im Auftrag des Präsidenten des Landes-Pferdezucht-Vereins.

Stamm heim, den 16. Juni 1883. Adf. Rullmann. _______

rtten. unb W ieIt/ Lammten, , hMuhen rc-

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzogliehen Bürgermeistereien des Kreises mit Ausnahme der Stadt Gießen.

Da die Verordnung vom 21. März 1857 (Regier.-Bl. S. 117) nur von der Löschung von Feuersbrünsten handelt, fehlt es an einer Bestimmung, um die Theilnahme der Feuerwehrlnannschaften an den für sie unbedingt nöthigen Hebungen zu erzwingen, indem die Gerichte unter feuerpolizeilichen An­ordnungen im Sinne des § 368, Nr. 8 des Strafgesetzbuchs nur förmliche Polizei-Reglements verstanden haben. Da sich die Klagen über Nichttheilnahme an den üblichen Feuerwehrproben mehren, bleibt nichts übrig, als entsprechende Polizei-Reglements zu erlassen. Wir geben daher nachstehend zwei im Kreise bereits eingesühtte Verordnungen im Abdruck wieder, von denen das erste für Orte empfehlenswerth ist, wo bereits freiwillige Feuerwehren bestehen Mendorf a. d. Lda., Grünberg, Heuchelheim, Hungen, Lang-Göns, Lich, Lollar und.Wieseck), das 'zweite für die Gemeinden ohne freiwillige Feuerwehr.

Indem wir noch bemerken, daß es in unserer Absicht liegt, einen Kreis-Feuerwehr-Jnspector anzustellen, welcher nach unserer Weisung die Lösch- einrichtungen der Gemeinden zeitweise zu besichtigen, die Löschmannschaften erforderlichen Falles einzuüben und uns über den Befund Bericht zu erstatten und Verbesserungsvorschläge zu machen haben wird, beauftragen wir Sie, den Gemeinderath und, wo freiwillige Feuerwehren bestehen, auch den Vorstand derselben, zu vernehmen, ob auf Erlaß eines solchen Reglements, und welches von beiden, angetragen wird, sowie welche Aenderungen daran etwa als wünschenswetth erscheinen.

Ihrer Vorlage sind wir binnen drei Wochen gewärtig. '

§ 1. Die Grünberger Pflichtfeuerwehr wird gebildet aus sämmtlichen männlichen Einwohnern Grünbergs vom 20. bis zum 50. Lebensjahre, insoweit dieselben nicht nach § 2 der Verordnung vom 21. März 1857 von der Lösch- Hülse dispensirt sind.

Diese Mannschaften werden von der Großherzoglichen Bürgermeisterei ; Grünberg der freiwilligen Feuerwehr daselbst nach vorherigem Benehmen mit : dem Commando derselben zugetheilt.

° 8 2. Den vorstehend erwähnten der freiwilligen Feuerwehr eingereihten

^Personen ist es gestattet, sich durch befähigte, im Voraus zu bezeichnende : Männer dauernd vertreten zu lassen.

§ 3. Der Commandant der freiwilligen Feuerwehr ist von dem Kreis- amte nach Anhörung der Bürgermeisterei und der freiwilligen Feuerwehr zu ernennen und zu verpflichten.

8 4. Bezüglich der regelmäßigen Hebungen und der Hauptproben, welche die der freiwilligen Feuerwehr zugetheilten Mannschaften zu besuchen haben, ist alljährlich im Voraus von der Feuerwehr ein Plan aufzustellen, von der

Dr. Boekmann.

Polizei-Reglement für Grünberg

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Lorstand.

Gesetzentwurf nichts Ernstliches einwenden zu wollen und somit kann das ßw trum am Schluß der Session triumphirend einen neuen Erfolg feiner Politik verzeichnen.

Die Unterhandlungen der preußischen Regierung mit wei­teren Eisenbahn-Gesellschaften wegen Uebernahme der betr. Eisenbahnbetriebe durch den Staat haben hinsichtlich der Breslau - Schweidnitz - Frewllrger Ecken- bahn bereits zu einem praktischen Resultat geführt. In der am Dienstag zu Breslau stattgefundenen Sitzung des Verwaltungsrathes der genannten Joa^n wurde die Verstaatlichungs-Offerte nebst Vertrag vorgelegt und nach eingehender Erörterung und Anhörung des Directoriums einstimmig genehnngt. Es wurde schließlich eine Commission ernannt, welche "."t Regierungs - Commiffaren m Berlin den desinitiven Ueberlassungs-Vertrag abschließen soll, vorbehaltlich der Zustimmung der demnächst einzuberufenden Generalversammlung.

Unter den mancherlei Gerüchten, welche sich an die Mandats- Niederlegung des Herrn v. Bennigsen knüpften, befand sich auch dasjenige, wonach der zurückgetretene Führer der nationalliberalen Partei für den erledigten Posten des koburg-gothaischen Ministers des Innern candidirm wolle Dieses Gerücht, welches schon an und für sich sehr wenig glaubwürdig erschien, ist nun durch die j'tzt erfolgte Ernennung des Landrathes Frhrn. v. Ketelhodt in Deutschkrone zum Chef des Ministeriums des Innern für das Herzogthum

icßemr Anzeiger

Amts- und Anzeigeblnü für den Kreis Gießen.

Die Zeit der politischen Sommerstille rückt immer näher heran, wie der sich immer bemerklicher machende Mangel an hervorragenden Ereignissen beweist. Es gilt dies sowohl in Bezug auf die auswärtige Politik, n au,»- , als auch auf unsere inneren Angelegenheiten; in den Regionen der hohen Sr Politik herrscht vollständige Windstille und selbst der französisch-chinesische Con- ßiet wegen Tongking scheint einen friedlichen Verlaus nehmen zu wollen. Auch in unserer inneren Politik wird demnächst vollständige Ebbe eintreten, da der Schluß des preußischen Landtages voraussichtlich schon in nächster Woche erfolgt. Zn die Schlußverhandlungen des Abgeordnetenhauses, welches am Donnerstag nach mehr als einwöchentlicher Pause wieder zusarnmengetreteu ist, fällt die Mite Lesung der kirchenpolitischen Vorlage, welche bekanntlich von der Mehr­heil der Commission mit nicht unbedeutenden Abänderungen angenommen wor­den ist. Da man nicht annehmen kann, daß sich das Stimmenverhältniß bei der Abstimmmung im Plenum über die genannte Vorlage wesentlich von dem- Sin der Commission unterscheiden werde, so erscheint die Annahme der politischen Vorlage in der Commissions-Fassung gegen die Stimmen der h-HonaUiberaten, Secessionisten und Freiconservativen als sicher. Auch die Nietung scheint gegen den zu Gunsten der klerikalen Ansprüche veränderten

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