Erstes Blatt
Vergess-
Sureau r Schulstraße 7.
»lizeiamt Gießen.
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Telegraphische Depeschen.
WoLF'S telegr. Corresponvenz-Bureau.
Berlin, 20. Juli. Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht den Wortlaut des deutsch-spanischen Handelsvertrages. Derselbe ist Meistdegüustlgungs- Vertraa, tritt 10 Tage nach Ratification in Kraft und dauert bis zum ZW^um 1887. Beioegeben sind Tarife für die spanische und deutsche Emfuhr. Rach dem Schlußprotokell kann Spanien nur solchen Sprit als deutsche Waare behandeln, welcher aus deutschem Spiritus in Deutschlano hergestellt ift. Spanien behält sich die Vorlage specieller Ursprungs-Atteste und die Duplicate der Bom- fications-Anerkenntnisse vor. Die Bindung des deutschen Zolls für Wem m Flaschen erstreckt sich nicht auf Schaumwein, die Bindung des deutschen Rog- genzolls wird nur für nachweislich in Spanien producirten Roggen zugestanden. Der Zoll aus das aus Spanien seewärts nach Deutschland eingehende Salz soll nicht mehr betragen, als die innere Verbrauchssteuer des in Deutschland gewonnenen Salzes. Die spanische Küstenschifffahrt ist der spanischen Handelsmarine vorbehalten. Den spanischen Schiffen steht, so lange dies der Fall ist, kein Anspruch auf Zulassung zur Küstenschifffahrt in Deutschland zu. Der spanische Zoll sür Eisenbahnschienen beträgt 4,55, für Eisenstahldraht 6,55, für gefärbtes Wollgarn 1,95 Pesetas per 100 Kilo, sür Branntwein 17,35 Pesetas per Hectoliter.
Nyiregyhaza, 20. Juli. Tisza-Eszlarer-Proceß. Der Präsident des Gerichts- hoss sprach sich auf das Entschiedenste gegen die gestrigen Insulten des Ageordneten Onody gegen den Staatsanwalt aus, welche er als unqualificlrbar bezeichnete und erklärte, solche Ausschreitungen ahnden zu wollen. Der Staatsanwalt dankte und überreichte einen Strafantrag gegen Onody. Es wird demzufolge gegen Onody das gerichtliche Verfahren etngeleitet. Andreas Hatalovszky und Julie Vamosi, welche ausgesagt halten, sie häiten die Esther noch am Nachmittag des 1 April 1882 gesehen, widerrufen heute diese Aussagen, es wird deßhalb gegen beibe ein Mermrds- proceß angestrengt. ,
Petersburg, 20. Juli. Heute Morgen 9 Uhr fand in der hiesigen Pulverfabrik eine Explosion statt. Neun Todte und zwei Schwerverletzte wurden gesunden. Die Anreibekaminer ist gänzlich zerstört.
Kairo, 20. Juli. (Telegramm des „Reuter'schen Bureaus. > In der Vorstadt Bulak sind bisher 108 Personen an der Cholera gestorben, m den übrigen Stadttheilen von Kairo 32. Ein Theil der englischen Truppen wird beute Abend nach Suez abgehen.
Gefundene Gegenstände r
1 Theil einer Nähmaschine, 1 Wasserwaage, 1 Damen-Umhang, 1 blecherne Schwimmbüchse, 1 Geldbeutel, 1 Studentenmutze, 1 Sporn, 1 Messerchen,
unseren Redacteur wegen fr 0t otti t Beschluß der Herren Stadtvci ordneten tu ÄÄ erkannt, fomte Mn ch
Beschluß der Stadtverordneten Abhilfe geschaffen worben.
1 ^^Huf"dem IKlatz gefunden und theilweise nachträglich abgeliefert: Itseidenes Tüchelchen 1 Meffer, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Herrenkragen, 2 Schlüssel, 1 Herren-Sonnenschirm, 2 Regenschirme, 1 Präsentirteller, 1 ElswLtuch, 1 wollenes Tuch.
Gießern, den 21. Juli 1883. Großherzogliches Mrzeramt Greßen.
_________________ FresePrus.__
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New < Aork, 20. Juli. Einer Depesche aus Lima zufolge erhielt der General Lunch einen Brief des Obersten Grostjago, datirt aus der Nahe von Huanueo vom 10. d. Mts., in welchem gemeldet wird, daß bie Bereinigten Streitkräfte des Caceres und anderer peruanischer Führer: m einem zweitägigen Kampfe unterlegen feien. Caceres soll nahe an 1000 Mann verloren haben, von den Anführern aber Niemand verwundet sem.
L o k a l e
(Äiefeeit, 21 Jul». lSitzung der Stadtverordneten vom 19. Juli.1 Anwesend: Herr Ä» «ramm, Herr Beigeordneter
Jrhtiptpn hie Herren- Batst. Grüneberg, Haustein, Hoch, Homo er g er, Kau Lü d eftnT 'Ad Noll Petri, Psannmüller, Sch -kl. S ch 0 p b a ch, an e„ 5 et Wortmann. — Die Vertheilung der Hast ichen Stittungs- linfe^n an 10 bedürftige Familien hiesiger Stadt wird den Bestimmungen des Testamentes ^^re»enbOuntb£?lfÄ?f=nm6'« M Mn Stadtpfarrers (j-tzt Herrn 0r N°umann)
bezüglichen Bestimmungen eingcfügt und bte auf 450 JL ^stgesetzten Kosl '
ßtatttS (Ä««.) mit dm Ob-rh-,fischen Bahnen °°rg°l-st wird wurde s. Z. WWW Z-UWW-S-MW 8ZSWWMS gestellt und somit der ungehinderte Verkehr mst dem j s g .. . Wieseckufer her- Ebenso ist die Versammlung gegen die Einziehung des Eisenbahn-
führenden Weges, dessen Fortbestehen bei der proiec Kurzem im „Gießener
brücke über die Wteseck in Frage kommt H Anläßlichdes °ors^tner Beerdigung Anzeiger" erwähnten Vorfalles auf dem Friedhöfe, wos s gel 0^ ^nQ^t in dieselbe die den Sarg an die Grube hegenden Personen ausg SY3ArrjSturmen Beschastung fielen, wurde beantragt, außcr H^'st^ung ff^lgne erer^^ pro Beerdigung zu breiterer Dielen rc., die Gebühren für den ^odtengrnb- nur pte festgesetzte Taxe erhöhen (der Todtengräber hatte bisher für eine «ec 0 0^ 2 Mann mehr zu den von 2 Gulden 12 Kr. - 3,77 «X zu verlangen , wo «afonen, welche
erfordnlichen Htlfsarbeiten zu stellen hat. B 6 0 Die Klage
auf öffentliche Kosten bestattet werden, fallt diese Zulage je w betreffs des
gegen den Ortsarmenverband'Nieder-Cunnersdorf ^ode'schen Garten um Beleuchtung Gesuches der Bewohner der Straße t» bcm9t ^ane her Sflii^eputation entsprechend, u. s. w. beschließt die Versammlung b^nt ^ntGe ^tabtbaumc|fter mit Gutachten zu daß vorerst über den Zustand frag ' ^ng entsprechender Ableitung desi Fluth- hören sei. — Der Nothwendigkett zur Herfteuu g ^m^sammlung die Herstellung grabens in der Kornblumengasie ge^nüber b -utgt 1 Hausern die betr. auf städtische Kosten, ma^enb-bie notMfltn ainbirunflen ^^n. - Dem Gesuch Besitzer selbst zu treffen und dle Kosten h^ Mr fz zur Erbauung eines Lagerhauses des Kaufmanns Alexander Mayer um.^^^en wird nicht stattgegeben aus für Lumpen an Stelle des am 2-/3^og Gesuches des Commisfionars Rücksicht gegen sanitäre Bedenken. m-n» am Leibgesterner Weg, gegenüber der Blitz um Ellaubniß zur Erbauunggefaßten Beschlüsse, Wtlson'schen Besitzung, beharrt di. V Namm genommene Bauplatz außerhalb
welcher sich gegen das Gesuch richtet da der m«uvs um ^laubniß zur Vör
des Bauplanes ließt. .-,„Das Gesuch DM tenfelben erworbenen Möhl'scken Hause nähme von Dauveranderungm an Die übrigen Gesuche werden nach den Anträgen in der Neustadt öirb befürwortet. - ie8 3abre8beri»t8 des hiesigen
X® b“oe?Ä wirb Äntnl6 geiwwmen. - SchUetzlich wird noch mitgetheilt, bau d°8
d^x 167 Erstes Wlatt. Sonntag den 22. Juli 1883.
Giehener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Darmstadt, 19. Juli. Das Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section sür Justizverwaltung, Nr. 16, enthält' Aus- fchreiben d d. Darmstadt, am 14. Juni, betr.: Die Mittheilung von ärztlichen Gutachten über zweifelhafte Zurechnungs- und Dispositionssähigkeit an die Ministerial-Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege.
Dasselbe lautet: . ,
Die durch unser Amtsblatt Nr. 38 von 1879 in § 1 unter A. IV. 15 verfügte periodische Einsendung der gerichtsärztlichen Sectionsprotokolle und Gutachten über das Resultat von Leichenöffnungen an die MinisteriaWbtheilung für öffentliche Gesundheitspflege hat nach competentem Urthetle die besten und beachtenswerthesten Erfolge gehabt und ist hierdurch der Gedanke angeregt worden, daß jener Behörde Gelegenheit geboten werde, auch von dem Jnhaite solcher ärztlichen Gutachten, welche in gerichtlichen Angelegenheiten über Geistesund Gemiithszustände abgegeben werden, Kenntniß zu nehmen.
Wir bestimmen daher, daß die in dem angeführten Amtsblatte in § 1 unter A. IV. 15 enthaltene Verfügung in gleicher Weise wie auf genchtsärzt- liche Sectionsprotokolle und Gutachten über da s Resultat von Leichenöffnungen auch auf ärztliche Gutachten über Geistes- und Gemüthszustände in Strafsachen Anwendung finden soll. *
Da gegen die Ausdehnung dieser Anordnung auf Cwusachen im HmvlM auf die Vorschrift des § 271 Abs. 2 der Civilproceßordnung Bedenken geäußert worden sind, so wollen wir, obgleich nach unserer Auffassung unter „dritter Personen" im Sinne jener Vorschrift öffentliche Behörden, welche ein dienstliches oder sonstiges öffentliches Interesse an der Einsicht von Proceßacten haben, mcht verstanden sein können, zwar von einer Anordnung, durch welche auch für Cwi- sachen die Einsendung solcher Gutachten nebst den Acten an die Aiinistenal- Abtheilunq für öffentliche Gesundheitspflege verfügt würde, Umgang nehmen, bestimmen aber, wie dies neuerdings wiederholt in Preußen geschehen >st, daß die Gerichte von allen ärztlichen Gutachten über Geistes- und Gemüthszustände, welche in Civilsachen abgegeben werden, alsbald, nachdem solche Gutachten zu den Acten gelangt sind, Abschrift an nie Ministerial-Abtheilung für öffentliche Gesundheitspflege einzusenden haben und erwarten, daß dieser ttn Interesse der Rechtspflege selbst getroffenen Anordnung von allen Seiten punktltch nachge- kommen wird. -----
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