en
2L8. Donnerstag den 20. September 1888.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
itrasse.
ung im 1. Stock am rl. Oktober zuvmÄ-i _________F. Agn> .ßogi§ mit schömßM verrniethm.
ren Stock meinet M von 4-6 Zimm sii zu vermieden.
Briel, RechlM^^ Stock in meinem ciethen und am 15. Ct-
lötber, NeuMi-l" -1
um Nebenhause ei«'«i I ihige Leute »Wffl
Chr.,Tck>ofttt anfardenstock^!^ »oais vonsor.d^
üig zu vcruncM .«eh, saim*;
Er, ßorribor M-J
> FMilien zu.^k nem von HemU^ Hause sind M' abge^M Ä a er ;
irteS 3imm*r n!vi i - -SS,
Bureau: Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des «»Haft*.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
WMWWW»»MW»W»WW«WWW>WWWWMWW«DBI»«MWM»0«H
Amtlicher Hh eil.
Betreffend: Anlage von Feldwegen rc. in der Gemarkung Gießen.
Bekanntmachung.
Die Einweisung in den Besitz der neu gebildeten Parcellen in den Wiesen zwischen dem Wismarer Weg und der Lahn findet Montag den 24, l. MtS., Vormittags 9 Uhr, statt. Alle Betheiligten werden eingeladen, sich an Ort nnd Stelle einzufinden.
Gießen, den 15. September 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Boekmann.
Politische Uebersicht.
Gießen, 19. September.
Der Kaiser ist durch ein leichtes Unwohlsein leider verhindert worden, der Stadt Halle am Sonntag den im Programm -der Manöverfestlichkeiten vorgesehenen Besuch abzustatten. Statt seiner war der Kronprinz in Begleitung des Prinzen Albrecht und eines zahlreichen Gesolges in der alten Hallorenstadt erschienen und wurde von der Bevölkerung wahrend seiner Rundfahrt durch die Stadt überall stürmisch begrüßt; am Mittag kehrten der Kronprinz und seine Begleiter nach Merseburg zurück.
Die Reichstags-Nachwahl im 19. Hannoverschen Wahlkreise Otterndors-Neuhaus, der alten Domäne des Herrn v. Bennigsen, hat ein für die nationalliberale Partei ungünstiges Resultat zur Folge gehabt. Während früher Herr v. Bennigsen gegenüber den Candidaten der Welfen und der Socialdemokraten mit großer Majorität gewählt wurde, muß sich diesmal der von den Nationalliberalen aufgestellte Candidat Hotteudors einer Stichwahl mit
dem fortschrittlichen Candidaten Cronemeyer unterziehen, deren Ausgang kaum zweifelhaft erscheint. Die Welfen und die Socialdemokraten werden jedenfalls in der Stichwahl für Cronemeyer stimmen und fomit dürfte der Wahlkreis von der nationalliberalen Partei, welcher er seit der Constituirung des ersten norddeutschen Reichstages ununterbrochen gehört hat, an dre Fortschrittspartei übergehen Für die Nationalliberalen würde der Verlust eines so alten Stammsitzes höchst deprimirend sein; im Uebrigen liegt hierin aber nur ein weiterer Beweis für die seit dem Rücktritte Bennigsen's von der Führerschaft in der nationalliberalen Partei platzgreifende Zersetzung.
Die „Nordd. Allgem. Zeitung" wendet sich wiederholt gegen die Versuche der „Times", die Franzosen gegen Deutschland zu hetzen, indem das englische Weltblatt in consequenter Verdrehung aller Thatsachen Deutschland der Bedrohung Frankreichs bezichtigt. Ein derartiges fortgesetztes Bemühen, in hinterlistiger Weise Zwietracht zwischen Nachbarn zu säen, müsse in bewen Ländern eine tiefe Verstimmung aller der Faktoren Hervorrufen, welche aufrichtig den Frieden wollten. Das englische Blatt werde hierbei von durchsichii-
B et reffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen. Gießen, den 15. September 1883.
Das Großycrzoglrche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Art. 2 des Gesetzes vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung des Gemeindevoranschlags 6etr._ (Neg.-Bl. S. 416) jott unmittelbar nach den Gemeiuderathsergänzungswahlen die Wahl der Vertreter der Forensen stattfinden. Es hat daher diese Wahl, soweit es noch nicht geschehen sein sollte, in denjenigen Gemeinden, in welchen überhaupt Forensen (das sind diejenigen, welche, ohne in der Gemeinde zu wohnen, m der Gemarkung begütert find, oder eine Gewerbsanlage besitzen) vorkommen, und in welchen weiter Umlagen, an denen die Forensen Theil zu nehmen Haben, oder Anleihen, durch welche die Schuldenlast der Gemeinde erhöht wird, beabsichtigt sind, nunmehr stattzufinden, insofern die Gemeinderathsergänzungswahl voll-
Wir verweisen Sie roegeit des Verfahrens bei der fraglichen Wahl im Allgemeinen auf die Wahlanleitung vom 26. November 1872.
Als WahlcouiNiisston für die Forensenwahl fungirt die nämliche Commission, welche bei der Gemeinderathsergänzungswahl thätig war (s. § 8 das.). Diese Commission hat alle Forensen der Gemarkung zunächst in Unterabtheilungen nach ihren alphabetisch aufzuführenden Wohnorten, und innerhalb dieser llnterabtheilungen nach ihren Namen in alphabetischer Ordnung, vorerst ohne Beifügung von Ordnungsnummern, nach Formular 1 der Anleitung zu verzeichnen. Auch diejenigen Forensen, welche an der Wahl nicht Theil zu nehmen haben, sind in die Liste aufzunehmen, nämlich: .
1) der höchstbesteuerte Forense, welcher nach dem Gesetze vom 3. Mai 1858 (Neg.-Bl. S. 189) schon das Recht hat, selbst, oder durch einen Ver-
treter in den Gcmeinderath einzutreten; r ... . ,
2) diejenigen Forensen, welche in Folge eines richterlichen Urtheils der bürgerlichen Ehrenrechte für verlustig erklärt worden sind,
3) über deren Vermögen ein gerichtliches Concursverfahren noch anhängig ist;
4) welche für die Bedienung der Person oder der Haushaltung eines Anderen Kost oder Lohn empfangen.
Es ist aber alsdann zu dein betreffenden Namen unter „Bemerkungen" anzUgeben, daß die fragliche Person aus dem bezüglichen, vorstehend unter 1—4 angegebenen Grunde, nicht stimmberechtigt ist. f -r-
Die Listen sind dem Großherzoglichen Steuercommissariate mitzutheilen, nach dessen Benierkungen nothigenfalls zu berichtigen, sodann unter Beifügung von Ordnungsnummern nach Maßgabe des Vordrucks in Formular 1 abzuschließen, und nack vorausgegangener Bekanntmachung gemäß Formular 2 offen ;u legen, di ad) vollzoaener -vffenlegun» und Erledigung etwaiger Reclamatwnen (s. § 14—16 der Anleitung) pnd vre festgestellten Listen an uns einruscnden. Nachdem wir Ihnen solche mit Verfügung wie viele Vertreter der Forensen zu wählen find, wieder zugestellt haben werden, wollen Sie die Wahi veranlassen, wozu jedem stimmberechtigten Forensen eine Einladung nach Formular 3 mindestens 3 Mal 24 Stunden vor der Wahl zuzusenden ist. Für den Großherzoglichen Domanialfiscus sind die Einladungen den Großherzoglichen Obersörfterelen, und für die Großherzogliche Chausiee- nnd Fluß- baukasse den Großherzoglichen Kreisbauämtern mitzutheilen. t „ ,, ,
Die Wahl ist unter Beobachtung der Vorschriften der Anleitung abzuhalten. Insbesondere sind die mit fortlaufenden Nummern zu versehenden Stimmzettel schon im Voraus vorzubereiten, und die bezüglichen Handlungen unter Anwendung der Formnlarien 4 -7 der Anleitung vorzunehinen. Wir machen Sie noch besonders darauf aufmerksam, daß nach 8 20 der Anleitung bestimmte Forensen persönlich abstmnnen dürfen (welche jedoch auch das Neckst haben, durch einen bevollmächtigten Stellvertreter abstimmen zu lassen), daß aber wieder andere Forensen nur durch einen bevollmächtigten Ttellv.rtreter abstimmen lassen können. Wählbar sind aber nur diejenigen Forensen, welche zur persönlichen Abstimmung berechtigt sind, sowie außerdem noch die zum Gemeinderath wählbaren Ortseinwohner. , ,
Hat kein Stimmberechtigter abgestimmt, so ist derjenige höchstb-steuerte Forense, welcher wählbar und Nicht berei t Gemeinderathsmitglied oder Gemeinde-Einnehmer ist, als Vertreter der Forensen zu erklären. Wenn also der hochstbesteuer e Forense eme Frau, der Staat re, kurz eine Persönlichkeit fein sollte, ivelche nur durch einen Stellvertreter, nicht persönlich, abstimmen kann, also nicht wahlbar ist, so muß der nächstfolgende wählbare hochstbesteuerte Forense als Vertreter der Forensen erklärt werden. Auch diese Ernennung des höchstbesteuerten Forensen ist unter Offenlegung der Akten mit entsprechender Anwendung eines Formulars 7 bekannt zu machen und den Betreffenden zu eröffnen. (f (
Nach Offenlegung der Akten sind uns solche mit Begleitbericht vorzulegen, in welchem Sie zedenfalls angeben wollen, ob der Gewählte, oder Ernannte, Gemeinderathsmitglied oder Gemeinde-Einnehmer ist. , c . r .. .
Diejenigen Großherzoglichen Bürgermeistereien, in deren Gemeinden nach dem Eingangs Bemerkten keine Forensenwahlen stattzuftnden haben, wollen dies binnen 8 Tagen berichten. r
Ür. Bookman n. _
Betreffend: Die Einrichtung der Fortbildungsschulen. Gießen, am 18. September 1883.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
au die Schulvorstände des Kreises.
Wir erinnern an die Einsendung der noch rückständigen Schülerverzeichnisse.
Dr. Boekmann.


