Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Mx. 2K9. Drittes Blatt. Sonntag den 18. November e &
Schulstraße 7.
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Amtlicher Hyeil.
B e k a k n t m a ch u n g.
Betreff: Die Bezeichnung d.S RaumgehalteS der Schankgefäße.
Mit dem 1. Januar 1884 tritt das Reichsgesetz, die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße betr., vom 20. Juli 1881, in Kraft. Mit: Rücksicht hierauf inachen wir durch nachstehende wiederholte Veröffentlichung der Vorschriften die Gast- und Schankwirthe darauf aufmerksam, daß ste recyt- reitta sich bis zu dem gedachten Zeitpunkt in ihren Gast- bezw. Schankwirthschaften mit vorschriftsmäßigen Schankgefäßen für die Verabreichung, von Wein, Obstwein, Most oder Bier (§ 1—3), sowie mit gestempelten Flüssigkeitsmaaßen, zur Prüfung ihrer Schankgefaste 4) versehen. Für die säuinigen Gewerbtreiöenden werden vom 1. Januar nächsten Jahres an die empfindlichsten Nachtheile eintreten, da von diesem Zeitpunkte .an sämmtliche in Gast- oder Schankmirthsckaften zur Verabreichung der genannten Getränke dimenden Schankgefäße, welche die voroezeichnete Juhalts- aMabe nicht tragen, oder sonst den Anforderungen des Gesetzes nicht genügen, ausnahmslos der Einziehung unterliegen, außerdem aber diejenigen Schankoder Gastwirthe, ivelche solche verwenden, in die im § 5 des Gesetzes angedrohte Strafe (Geldbuße bis zu 100 Mark oder Haft bis zu vier Wochen) versauen.
In dem Gesetz ist nicht ausgesprochen, daß die Bezeichnung der Schankgefäße den Character einer aintlichen Feststellung und Beglaubigung trägt _ve-> ist daher den Gast- und Schankwirthen überlasten, sich auf beliebige Weise die Bezeichnung der in Rede stehenden Gefäße mit dem Sollinhalt zu befchaffen, loobci es selbstverständlich ist daß sie für die Richtigkeit der Bezeichnung haften.
Wir bemerken noch, daß die nach dem 1. Januar 1884 eintretende strenge Controls über die Ausführung des Gesetzes stch mcht nur darauf erstrecken wird, ob die Schankgefäße die im § 1 des Gesetzes vorgeschriebene Bezeichnung des Sollinhaltes tragen, sondern auch darauf, ob die .Bezeichnung des SollinhaltS innerhalb der im § 3 des Gesetzes angegebenen Fehlergrenzen dem wirklichen Inhalte entspricht.
Gießen, den 13. November 1883. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius.
v. Boetkicher.
Verwaltungsbehörde hinsichtlich solcher Schankgefäße, in welchen eine ihrer Natur nach stark schäumende Flüssigkeit verabreicht wird, über die vorstehend bezeichneten Grenzen hinaus festgestellt werden.
§ 3. Der durch den Füllstrich begrenzte Naumgehalt eines Schankgefäßes darf
a) bei Gefäßen mit verengtem Halse höchstens '/so,
b) bei anderen Gefäßen höchstens Vao geringer sein als der Sollinhalt.
§ 4. Gast- und Schankwirthe haben gehörig gestempelte Flüssigkeitsmaaße von einem zur Prüfung ihrer Schankgefäße geeigneten Einzel- oder Gefammt- inhalt bereit zu halten. m rr
§ 5. Gast- und Schankwirthe, welche den vorstehenden Vorschriften zuwidcr- handeln, werden mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. Gleichzeitig ist auf Einziehung der vorschriftswidrig befundenen Schankgefäße zu erkennen, auch kann die Vernichtung derselben ausgesprochen werden. „ , „ „
§ 6. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf festverschlossene (versiegelte, verkapselte, festverkorkte u. s. w.) Flaschen und Krüge, sowie auf. Schankgefäße von Van Liter oder weniger nicht Anwendung.
§ 7. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1884 in Kraft.
Urkundlich unter unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Gegeben Bad Gastein, den 20. Juli 1881.
(Nr. 1442.) Gesetz, betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße. Vom 20. Juli 1881.
Wir Wilhelm, von Gotttes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
§ 1. Schankgefäße (Gläser, Krüge, Flaschen rc.), welche zur Verabreichung von Wein, Obstwein, Most oder Bier in Gast- und Schankwirth- schasten dienen, müssen mit einein bei der Aufstellung des Gefäßes auf einer -horizontalen Ebene den Sollinhalt begrenzenden Strich (Füllstrich) und in der Mhe des Strichs mit der Bezeichnung des Sollinhalts nach Litermaaß ver« .sehen sein. Der Bezeichnung des SollinhaltS bedarf eS nicht, wenn derselbe ein Liter oder ein halbes Liter beträgt.
Der Strich und die Bezeichnung müffen durch Schnitt, Schliff, Brand -oder Aetzung äußerlich und in leicht erkennbarer Weise angebracht sein.
Zugelassen sind nur Schankgefäße, deren Sollinhalt einem Liter oder einer Maaßgröße entspricht, welche vom Liter aufwärts durch Stufen von ’/i Liker, vom Liter abwärts durch Stufen von Zehntheilen des Liters gebildet wird. Außerdem sind zugelassen Gefäße, deren Sollinhalt Vi Liter beträgt.
§ 2. Der Abstand des Füllstrichs von dem oberen Rande der Schank- Gfüße muß f
a) bei Gefäßen mit verengtem Halse, auf dem letzteren angebracht, zwischen 2 und 6 Zentimeter,
b) bei anderen Gefäßen zwischen 1 und 3 Zentimeter betragen.
Der Maximalbetrag dieses Abstands kann durch die zuständige höhere
(L. S.) Wil h el m.
Fort mit dem Doppeljoch.
Wie viel ist über diese Frage schon geschrieben und gesprochen worden und immer noch sieht man dieses Martcr-Ji struwent, das längst all« vernünftigen Land- »tt:be, die ihr Vieh schonen, die Kräfte desfilbm auSnutzen und nicht zu srüh oer- drauchen wollen, längst abgeschasst haben, aus allen Straßen. Gegen Unvernunft hilft «den nur Gewalt und eS ist mit Freuden zu begrüßen, daß nun wieder eine Behörde, das Großh. KreiSamt Laut-rbach, eine Pol zeiverordnung erlassen hat, die daS Doppel- toch verbietet. Möge doch dieses Beispiel tn allen Kreisen der Provinz und deS Landes Nachahmung finden, mögen alle Thierfreunde und alle Mitglieder oes Thierschutz- veretns in ihren Kreisen willen, daß endlich das liebe Vieh von dieser Marter erlöst wird.
Der Gießener Thierschutz-Verein macht auf den Artikel des Herrn Dr. Schäfer in der .Allgemeinen Tvierfchutz-Z-itfchrist« Nr. 9 d- I- aufmerksam und ihcilt tn der Hoffnung, der guten Sache zu nützen, nachstehendes Referat des Herrn Profifi or Pflug über daS Doppelzoch in<t: .
Thiere, welch« zum Zagdienst verwendet werden sollen, müssen natürlich an den Mäzen rc. gespannt werden.
I Je nach der Thtergatiung sind die Anspannungsmethoden verschieden und richten sich dieselben insbesondere na» dem anatomischen Bau der Zugthiere.
Bet unserem Rindvieh sind veischiedeneAnspannmelhoden im Brauch: a. das Kopsjoch und zwar daS einfache und das doppelte, beide werden gewöhnlich hinter dm Hörnern (im Gen ck deßhalb auch Genickjoch), seltener vor den Hörnern befestigt, und i>. das Widerrist- oder Stockjoch, welches vorzugsweise als Doppeljoch tn Ungarn rc-, dann aber auch in Mecklenburg im Gebrauch sein soll. In Belgien hat man ein zweckmäßigeres, ein gepolstertes einfaches Widerristjoch-
Unter die Kategorie deS Kopfjochs gehören auck die Stirnbänder, b. s- gut gepolsterte halbmondförmige, kaum handbreite, mit hölzerner oder eiserner Grundlage Ders.hcne, außen mit Metall beschlagene und nicht selten anderweitig verzierte Geschirr- i Mcke, welche mit Riemen an den Hörnern beseitigt werden und auf einer gepolsterten Unte-laae, einem Kissen, unter den Hörnern auf dem oberen Tbeil der Stirne des Rindvi-hstücks liegen. An den beiden Enden dec Stirnbänder sind die Zugstränge L-festigt. r t
Die beste Anspannungsmethode ist unzweifelhaft die mittelste der eben beschriebenen Stirnbänder. Denn hier kann das Thier ohne l-gliche unnöthige Quälerei seine volle Zugkraft entwickeln und ermüdet sich nicht so leicht, wie beim Doppeliock, da das schwächere Thier von dem stärkeren nicht so sehr unterdrückt werden kann. Mittelst Stirnbänder angespannte Thiere können gegenüber den tm Dopp ljoch gehen
den Thieren größere Märsche über Berg und Thal machen und auch größere Lasten ziehen. Jedes Thter kann sich frei bewegen und die Kraft der einzelnen Thiere kommt m^r ^Da^Anlerncn der Thiere im Stirnjoch und auch in den Stirnbändern ist allerdings mühevoller als beim Doppeljoch. Da aber di- Thiere tm ersteren Falle längere 8ett fort diensttauglich bleiben und der Thierkörper somit weniger abgenutzt wird, so darf man sich beim Etnlernen des Rindviehs im Stirnband eine etwas größere Mühe nicht verdrießen lassen, zudem da diese Mühewaltung doch nur wenig großer ist, als tn den Fällen, wo man die Thiere im Doppeljoch emlernt. ,
Die Stirnbänder finden stch nunmehr tn allen landwtrthschaftlich gut fitu.rten Gegenden, mögen dieselben gebirgig sein oder nicht, sie verdrängen z-de andere An- spannungSmethode immer mehr, und wer ihre Vorzüge kennen g e lernt h atz gib t gern- eine allerdings nöthige etwas größere Summe für die Anschaffung dieser G-schirrstücke aus. Aus diesen Gründen steht man die Stirnbänder auch schon längst in oltltn ärmeren Gebirgsgegenden, so z. B- im Fichtelgebirge, ganz allgemein-
Da meines Dafürhaltens nach die Stirnbänder diejenigen Geschirrstücke sind, welche sich am besten sür Zugvieh eignen, und vom landwtrthschafltzcheli uvd thier- schützenden Standpunkt- aus empfohlen werden müssen, so wünsch- ich, daß dieselben auch bet uns, wo das Genickdoppelioch noch so häufig stch findet, allgemein etn- 8efÜ$rt®“sraß"’berrfß° oder Stockjoch brauche ich hier nicht weiter zu beschreiben, in unserer Gegend ist es ganz unbekannt. Ich möchte nur erwähnen, daß in manchen Gegenden, z. B. tn Schwaden, daS Rindvieh in einem d-m Pserdekummet ähnlichen em- sachen Skockjoch geht- Auch diese Widerrist- oder Stockioche und die Vtehkummete mag i^^nicht doppeljoch allerdings daS älteste A»spanngcschirr sein, denn tn Abbildungen altg-rmanifchcr Zustände begegnen wir ibm stets. In den in der land- wirtbschafilichen Cultur noch wett zurückstchenden Landern ist ausschließliche Spannmetbode. In arm-n Gegenden, und das sind häufig die Gebirgsgegenden, ftnbct man das Doppeljoch gewöhnlich am meisten verbreitet. ES läßt sich nicht leugnen, daß daS Doppeljoch dos einfachste, dauerhafteste und billigste Anspanngeschinstück ist, tw dem daS störrige Vieh leinen muß, ob es will ober nicht; gerade so, wie der Mmsch in den mittelalterlichen Folterkammern zu allen möglichen wahren und unwahren Aus» fasen bat gezwungen werden können. m , , . „ _ ,
Wie man aus Vorstehendem ersieht, so hat meiner Meinung nach das Doppel- joch gegenüber den Stirnbändern allerdings zwei Vorzüge: e6 ift billiger und das liebe Vieh läßt sich darin leichter anlernen. Alle anderen vow ihm behaupteten guten Eigenschaften sind illusorisch.


