aus derartigem Materiale fabricirt, besser gegen Feuersgefahr, als durch einen guten Geldschrank gesichert sind-
— Seither war das Publikum der Ansicht, daß man die Zahlung einer Schuld von 300 Mark durch Vorlegung einer poslamtltchen Bescheinigung über die Ecnzahlung dieser Summe — Postanweisung — beweisen könne. Nun gibt aber der § 34 der Postordnung vom 8. März 1879 dem Postboten das Recht, Postanweisungen dis zum Betrage von je 300 Mark, falls er den Adressaten nicht antrifft, auch an ein erwachsenes FamiUenrnttgUed des Empfängers, beziehungsweise des Bevollmächtigten desselben aus- kubändiaen und ist weiter nach § 47 Das, was ein Briefträger oder Postbote über die von ihm geschehene Bestellung auf seinen Diensteid anzetgt, so lange für wahr und richtig anzunehmen, bis das Gegentheil überzeugend nachgewiesen wird- Die Con- seauenzen dieser Bestimmung traten in einem Fall drastisch zu Tage. Em gewisser Müller in Prüm erhielt von seinem in Bonn wohnenden Schneider seine Jahresrechnung im Betrage von 300 Mark. Sofort übersandte er das Geld durch Postanweisung. nahm sich aber wegen Uebertheuerung vor, diese Verbindung abzubrechen. Der Schneider wartete 6 Monate, bis er mahnte, der Brief blieb jedoch durch Zufall unbeantwortet Nach Ablauf zweier ferner Monate wurde Müller verklagt. Als sehr ordentlicher Mann hatte derselbe den Einlieferungsschein der Poststelle der Rechnung de,gefügt. AlS sein Rechtsanwalt glaubte, hierdurch die Zahlung beweisen zu können, hohnlächelte sein College über diese Unwissenheit. Er verwies aus $ 34 Nr. V der Postordnung, nach welchem die Post berechtigt sei, die Zahlung an em „erwachsenes Familienmitglied" zu leisten. Gleichzeitig wurde die Vecmuthung ausgesprochen, daß ein damals bei dem Schneider wohnender mißrathcner Neffe, der längft in Amerika sei das Geld in Empfang genommen haben werde. Müller wollte gegen das ihn vcrurtheilende Erkenntnitz appelliren, well er meinte, die Post sei mindestens verpflichtet, die Postanweisung vorzulegen, damit man sehen könne, an wen eigenllich der Postbote das Geld bezahlt habe, um vielleicht gegen diesen unberechtigten Empfänger einen Reareßanspruch erheben zu können. Der Anwalt verwies ihn aber auf § 14 der Postordnung, wonach die Haftpflicht der Postoerwaltung mit der längst abgelaufenen Frist von 6 Monaten erloschen sei. Die Post brauche sich, so meinte der Rechtsanwalt, auf gar nichts einzulassen. Müller mußte also seine 300 Mark nochmals und außerdem sehr erhebliche Kosten zahlen- t „
Absolut sicher geht der Einlieferer nur in dem Falle, wenn Sendungen wie die in Rede stehende vom Absender mit dem Vermerk „Eigenhändig" versehen sind.
— sMaskirt-) Ein vermögliches Familienhaupt in Boston veranstaltete unlängst einen maskirten Hausball. Als die geladenen Gaste vollzählich hier versammelt waren und das gesellige Vergnügen eben in besten Schwung zu kommen begann, begehrten vlötzlich zwei Constabler Einlaß und erhoben im Namen des Gesetzes Einsprache dagegen, daß hier außerhalb der Carnevalszeit ein Maskenball stattfinden solle. Der Hausherr machte geltend, daß sein Arrangement vermöge des durchaus piioaten CharacterS, den es trage, keinen Verstoß gegen die Landesgesetze in sich schließe und daß et innerhalb seines Hauses die Freiheit diesbezüglicher Verfügungen für sich in Anspruch nehmen müsse. Die beiden Vertreter der hohen Obrigkeit ließen sich aber nicht beschwichtigen, sondern forderten zunächst die Namen sämmtlicher Anwesenden, um dieselben ihrer vorgesetzten Behörde zur Veranlassung des Weiteren unterbreiten zu können. Um noch größeren Eklat zu vermeiden, blieb nichts übrig, als dem gestellten Ansinnen zu willfahren- Nachdem sämmtliche Namen zu Protokoll genommen waren und der gute Humor der Gesellschaft bereits unter Null herabzusinken drohte, setzten die beiden Polizisten ihrer Eigenmächtigkeit die Krone auf, indem sie an die wohlbesetzten Buffets herantraten und Anstalt machten, sich an den dort ausgestellten Leckerbissen und edlen Getränke» nach Herzenslust zu erquicken. Das wurde denn doch dem geduldigen Hausherrn etwas zu bunt und er verwies den beiden Eindringlingen das
Ungehörige ihres Benehmens in ziemlich barschen Worten. „Aber Mr- N. N- — erwiderten die Zurechtgewiesenen — herrscht denn bet Ihnen ein anderes gesellschaftliches Ceremontell, als es in ganz Neu-England der Brauch ist? Wir glaubten doch, als Ihre Gäste selbstverständlicherweise zur unumschränkten Benutzung der aufgestellten Erfrischungen aufgefordert zu sein. Dabei zeigten sie die an sie gerichteten Einladungskarten vor und entpuppten sich als zwei langjährige Freunde des Hauses, die ihre Masken „überaus glücklich" durchgeführt hatten. So scherzt man in Amerika.
— (Unfreiwillige Komik.) Im MÜnsterberger Wochenblatt lesen wir folgendes Inserat: „Eine Stube zu vermieihen und 1. Juli zu beziehen- Auch ist meine Taschenuhr gestohlen worden- Vor Ankauf wird gewarnt. Heinze, Bäckermeister." Soll das etwa eine Empfehlung des zu vermiethenden Logements sein? — Der Düsseldorfer Stadt-Anzeiger vom 2. d. enthält folgendes Signalement: „Die Leiche, welche gestern am alten Schloß gelandet wurde, ist die eines etwa 45 Jahre alten Reisenden in Lederimitation auf japanesischem Papier, 1,70 Mir. groß, hat blondes Haar, etwas Glatze, einen dunkeln, kurz geschorenen Vollbart und war bekleidet mit einem dunklen Anzug aus englischem Stoff." Woraus bestand nun der Anzug, aus englischem Stoff ober aus lederartigem japanesischem Papier?
— Ein französischer Ingenieur Namens Collignon hat soeben Den Beweis geführt, daß es möglich sei, von jedem Punkte der Erdoberfläche nach jedem andern Punkte in 42 Minuten 11 Sekunden zu gelangen. Dazu sind freilich dreierlei Dinge nöthig. Will beispielsweise der Berliner in 42 Minuten nach Melbourne kommen, so muß er zunächst einen geraden Tunnel durch das Erdinnere dahin bohren, denselben mit Schienen versehen und einen Wagen beschaffen, der den Luitdruck bei der schwindeligen Fahrt oushält. Dieser Luftdruck beträgt, in Atmosphären ausgedrückt, 320,000 zur 169)1 en Potenz erhoben! Auch müßte der kühne Fahrer mit dem Kopfe nach unten in den Wagen steigen, sonst käme er bei der Ankunft nicht auf die Füße zu stehen. Endlich hätte er für einen guten Freund in Melbourne zu sorgen, der den Wagen bei der Ankunft festhält, sonst fliegt derselbe mit der gleichen Geschwindigkeit zurück und so ad Infinitum. Diese auf der Anwendung der physikalischen Gesetze von der Schwere und der Fliehkraft beruhenden Bedingungen sind sonach nicht ganz leicht zu erfüllen.
— sReiterstÜckchen der Kosaken.) Der Moskauer Berichterstatter deS Standard berichtet über ein merkwürdiges Exercitium des Garde-Kosaken-Regiments, welches im Petrowsky-Park zu Moskau in Gegenwart des Großfürsten Nikolaus und vieler fremdländischer Offiziere ftattfanb. Die Exercttien, schreibt der Berichterstatter, stellten die kühnsten Kunststücke des Eirkus in den Schatten. Daß ganze Regiment jagte in vollem Galopp in lockerer Ordnung vorüber. Viele Mannschaften standen aufrecht im Sattel, andere auf ihren Köpfen mit den Beinen in der Luft, viele sprangen zu Boden und dann wieder in den Sattel in voller (Saniere; einige sprangen über die Köpfe ihrer Pferde hinweg, lasen Steine vom Boden auf und schwangen sich doch wieder in den Sattel. Wahrend der Ausführung mancher dieser Kunststücke schwenkten sie ihre Säbel, feuerten Pistolen ab, warfen ihre Carabiner in die Höhe, singen sie wieder auf und schrieen wie Besessene. Einige Kosaken ritten paarweise vorüber, jeder mit einem Beine auf dem Pferde des andern steh.nd. Ein wild aussehender Kerl trug einen al8 Frau gekleideten Kameraden in seinem Arm. Auf ein gegebenes Signal thetlte sich das Regiment in zwei Theile. Eine Abtheilung ritt davon, die andere machte Halt, ließ ihre Pferde auf den Boden sich niederlegen und die Mannschaften legten sich neben dieselben wie im Kriege, die Annäherung des Feindes erwartend; die andere Abtheilung des Regiments stürmte heran und im Nu war jedes Pferd auf den Beinen, jeder Reiter in seinem Sattel und mit wildem Geheul ging ed auf den vermeintlichen Feind los. Man wußte nicht, was man mehr bewundern sollte, die Gelehrigkeit und den Eifer der Pferde oder die Geschicklichkeit und dm Muth ihrer Retter.
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