Ausgabe 
16.9.1883 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt.

Kr. 215

Sonntag den 16. September

Preis vierteljährlich 2 Msrk 20 Pf. mit Bri, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark

Erscheint täglich mit Ausnahme des MsmiggS.

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Art. 1. Am 21. September 1883 find die nachbezeichneten Straßen und Wege von Morgens 7 Uhr ab bis zur Beendigung der Parade für den Durchgangsverkehr geschlossen und zwar: 1. die Straße (versteinter Weg) von Mer-Eschbach nach Nieder-Erlenbach; 2. die Straße (Kreisstraße) von Nieder- Wach nach Ober-Erlenbach; 3. die Steinstraße (Feldweg) von Kloppenheim lach Nieder-Eschbach; 4. der die Steinstraße schneidende Feldweg von Nieder- Ambach nach Ober-Eschbach.

Diese sämmtlichen Straßen dürfen zu der angegebenen Zeit^nur zum

So wie die Eingänge zum Paradefelde durch den Drahtzaun an den Colonnenwegen für die Truppen mittelst Flaggen markirt sind, so werden auch durch Plakate an den geeigneten Stellen die Richtungen nach den Aufstellungs- plätzen für das Zuschauer-Publikum angedeutet sein. Der Ort Nieder-Eschbach wird von den Truppen nicht passirt und es ist nicht allein im Interesse der ungehinderten Bewegung der Truppen, sondern hauptsächlich auch zur Ver­hütung von Unfällen geboten, daß der Hauptzu- und Abfluß des Publikums durch den ebengenannten Ort stattfindet. Für die aus Frankfurt kommenden Wagen wird dringend empfohlen, den Straßenzug von Frankfurt nach Ecken­heim, Preungesheim, Bonames und Nieder - Eschbach einzuschlagen, da sie auf diesem Wege nicht durch marschirende Truppentheile aufgehalten werden.

Wo immer bei Gelegenheit der Parade oder bei den Manövern überhaupt Wagen von Privaten mit den Truppen in Verbindung kommen, müssen die Wagen auf der Stelle halten bleiben, bis der Abzug der Truppen stattgefun­den hat.

Sodann wird auch darauf aufmerksam gemacht, daß es während des großen Feld Manövers, welches am 22. September innerhalb des von den Orten Homburg, Oberursel, Bommersheim, Kahlbach, Bonames, Haarheim, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Ober-Erlenbach und Seulberg begrenzten Ter- rams zur Ausführung gebracht werden wird, für das Publikum nicht ohne Gefahr fein würde, sich in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis zum Schluffe des Manövers inmitten dieses Feldes zu begeben und sich daselbst aufzuhalten. Als ein geeigneter Aufstellungspunkt für das Publikum empfehlen sich bei diesem Manöver die Höhen nordwestlich von Ober-Erlenbach, wo ein freier Ueberblick über das Manöverfeld gewonnen werden kann. Für den Wagenverkehr sind an dem ebengedachten Tage die in dem Manöverfelde belegenen Straßen Ober- ErlenbachOber-Eschbach, Ober-EschbachNieder-Eschbach bis zur Preußisch- Hessischen Landesgrenze nach Bonames, Nieder-EschbachOber-Erlenbach und Nieder-EschbachNieder-Erlenbach für die Dauer des Manövers geschloffen.

Bei den umfassenden Anordnungen, welche von den Behörden getroffen sind, darf verhofft werden, daß die Ansammlung des Publikums zur Besich­tigung der großen Kaiser-Parade auf den freigestellten ausreichenden Zuschauer­raum, sowie die Rückkehr vom Paradefelde ohne Störung der allgemeinen Ordnung und Ruhe und ohne Gefahr bringendes Gedränge vor sich gehen kann, daß auch der Verkehr auf den Zugangswegen nicht behindert sein wird, und daß die Fluren vor Beschädigungen geschützt bleiben. Etwaige Ausschreit­ungen, Widersetzlichkeiten und überhaupt Störungen der öffentlichen Ordnung würden für die Urheber und Betheiligten die sofortige zwangsweise Entfernung

In den Tagen vom 19. bis 27. September d. I. werden die Herbst- vmgen des IX. Armee-Corps in der Umgegend von Homburg v. d. H. Nsindenund es wird vor Sein er Majest ä t dem Kaiser und Könige -Ni 21. September, Vormittags 10 Uhr, große Parade in dem Straßen- ttneck zwischen Ober-Erlenbach, Nieder-Erlenbach und Nieder­erbach, Front gegen letzteren Ort, abgehalten werden.

Bekanntmachung.

»ttrifft bte diesjährigen großen Herbstübungen des XI. Armee-Corps und insbesondere die am 21. September er. in Aussicht genommene Kaiser-Parade.

Gehen und Fahren bis an das Paradefeld und zurück, bezw. bis zu den auf diesen Straßen angebrachten Warnungstafeln hin benutzt werden.

. Art. 2. Die zum Aufmarsch der Truppen rc. nach dem Paradefelde besonders angelegten und bestimmten Colonnenwege dürfen von dem Publikum in keiner Weise benutzt werden.

Art. 3. Am 22. September laufenden Jahres sind die nachbenannten Straßen und Wege, nämlich: 1. die Straße (Kreisstraße) von Ober-Erlenbach nach Ober-Eschbach; 2. die Straße (Staatsstraße) von Ober-Eschbach über Nieder-Eschbach nach Bonames bis zur Landesgrenze; 3. die Straße (Kreis­straße) von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach; 4. die Straße (versteinter Weg) von Nieder-Eschbach nach Nieder-Erlenbach von Vormittags 10 Uhr an bis zum Schlüsse des Manövers für den Wagenverkehr geschlossen.

Art. 4. Uebertretungen dieser Polizei-Vorschriften werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.

Friedberg, den 6. September 1883.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

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Unter Zustimmung des Kreis-Ausschusses und mit Genehmigung Groß- snzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz iverden in Anwendung feä Art. 78 des Gesetzes vom 12. Juni 1874, die innere Verwaltung rc der Leise und Provinzen betreffend, zwecks Aufrechterhaltung der Ordnung und Schulung von Unglücksfällen bei der am 21. September l. Js. vor Seiner «ajestät dem Deutschen Kaiser 2C. rc. zwischen den Orten Ober-Erlenbach, Wer-Erlenbach und Nieder-Eschbach stattfindenden großen Parade, sowie bei kn 22. September l. I. in dem Raume Ober-Ursel--BonamesMassenheim * Seulberg ftattfindenden Manöver des XI. Armeecorps nachstehende Polizei- Hnschrrften erlassen:

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d, Bekanntmachung.

ff:Polizei-Reglement wird andurch bekannt gemacht, daß zwischen den für das Großherzogthum Hessen und das Königreich B br"lmnten Civil Conmirssaren ber den diesjährigen großen Herbstübungen des XI. Armee-Corps folgende Bestimmung vereinbart worden ist, nämlich:

V] 9fri "Ä Zwecke der besseren Aufrechthaltung der Ordnung auf dein Parade- und Manöverfelde während der diesjährigen großen Herbstübunq des LJdNonat September stattfinden und sowohl Großherzoglich Hessisches wie Königlich Preußisches Staatsgebiet berühren werden, er® Cwck-Commlfsaren vertretenen Regierungen gegenseitig die Zusicherung daß die von der einen und der anderen Seite « k 5/ r <.nb Gendarmen für die ganze Dauer der Manoverzeit zur instructionsmäßigen Function auf dem anderseitigen, zum Manöoer- khmma. r» L -^gebiet ^[0^1'1 und beziehungsweife beiderseits zur entsprechenden Function generell beauftragt werden sollen. Die gleiche Zulassung tzchMAweise Beauftragung soll ^uch auf andere Polizeibeainte staatliche oder Gemeinde-Polizeibeamte, einschließlich der Forstschutzbeamten des einen « bctheiligten Staaten aus dem Territorium des anderen Staates ausgedehnt sein ° '

Fri'edberg den 7. September 1883. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

----- Dr Braden.

i . Das von den Truppen benutzte Paradefeld, welches von den Bahnhöfen pyomburg und zu Bonames gleichweit entfernt ist, wird rings von einem ' lWzaun umschlossen und nur mit einigen Einlaß-Oeffnungen im Anschluß I $le, Zuur Aufmarsch der Truppen bestimmten Kolonnenwege versehen sein. |pr Eintritt in den inneren Raum _ ist für das Publikum nicht gestattet, wo- ifür dasselbe die Räume außerhalb des Drahtzaunes und insbesondere (Mer Front des von den Vicinalwegen (Kreis-Straßen) Nieder-Ejchbach s '-r-Erlenbach und Nieder-EschbachNieder-Erlenbach begrenzte Feld südwest- ^des umschlossenen Paradeterrains, sowie der Raum dem rechten Flügel der k gegenüber, nächst dem Orte Ober-Erlenbach, zur Benutzung bestimmt W. Die nächsten Plätze am Drahtzaun sind den Fußgängern eingeräumt;

Nene Zuschauer und Wagen haben rückwärts von den Fußgängern Auf- Mng zu nehmen. Derjenigen Stelle gegenüber, au welcher der Vorbeimarsch ^ Truppen bei der Parade erfolgt, wird ein besonderer, übrigens sehr be- | Mutter Raum für Fußgänger und Wagen reservirt und es können in diesen W nur solche Besucher zugelassen werden, welche auf den Namen ausgestellte ^erhalten haben. y

h- beT! P^adetag haben von 7 Uhr Morgens ab bis zur Beendigung s? Parade die das Paradefeld durchschneidenden und an dasselbe anstoßenden Tatzen und Wege, und zwar:

die Kreisstraße von Nieder-Eschbach nach Nieder-Erlenbach, der Verbindungsweg von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach, die Steinstraße (Feldweg) von Kloppenheiin nach Nieder-Eschbach und der die Steinstraße schneidende Feldweg von Nieder-Erlenbach nach Ober- .. Eschbach

Durchgangsverkehr gesperrt werden müssen, in welcher Beziehung auf - vM dem Großherzoglich Hessischen Kreisamte Friedberg erlassene Polizei- id'Ement vom 6. d. M. verwiesen wird. Die bezeichneten Straßen dürfen |J6r wahrend des gedachten Zeitraumes nur zur Fahrt bis an das Parade-

1 Md zurück benutzt werden. Die Benutzung der zum Aufmarsch der nach dem Paradefelde angelegten und bestimmten Kolonnenweqe ist ^d«s Publikum überhaupt untersagt.

Bekanntmachung.

mir d>e bezüglich der diesjährigen großen Herbstübungen des XI. Armeecorps getroffenen Anordnungen.

Gießen, am 13. September 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen. S

Dr. Boekmann.

1883 ietzener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.