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12 Dienstag den !6. Januar 188S.

Gießener Anzeiger

Amts- uitb Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

® virtau : Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag?.

Amtlicher H h e i t.

PreiS vierteyährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringcrlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Bekanntmachung.

getroffen ?" Uebcremfhmmun3 mit ber Gemeindebehörde werden hiermit auf Grund des § 76 der Deutschen Gewerbeordnung nachstehend Bestimmungen

0 Die Berechtigung bei entstandenem Eise daselbst zum An- und Ab­schnallen von Schlittschuhen, Kehren der Eisbahn 2c., öffentlich seine Dienste anzubieten, steht nur demjenigen zu, welcher die in dem Polizei-Reglement vom 6. März 1877,' die Regelung des Gewerbes derjenigen Personen, welche auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ihre Dienste anbieten, insbesondere der Dienst- und Lobnmänner betreffend, vorgeschriebene polizeiliche Concesston erhalten hat. Für das Kehren der Eisbahn werden jährlich ein oder mehrere Unter­nehmer je nach Bedürfniß concessionirt, welche sich für das nöthige Lülfspersonal zu sorgen haben.

2) Als Taxe dürfen verlangt werden:

a) für das An- und Abschnallen der Schlittschuhe pro Person 5 H b) für das Bahnkehren:

von jeder männlichen, die Bahn mit Schlittschuhen benutzenden Person . . bei starkem Schneefall .

von jedem Schlitten . .

Gießen, am 18. November 1881.

Kinder unter 14 Jahren und erwachsene Personen, welche das Eis ohne Schlittschuhe besuchen, zahlen nichts.

3J Für Begleitung aus den: Eise und für das Schieben von Schlitten gilt der Zeittarif für die Dienst- und Lohnmänner vom 6. März 1877, wonach

für eine halbe Stunde oder weniger .....40

für eine ganze Stunde..........ßo

zu zahlen sind.

4) Überschreitung dieser Tarifsätze werden mit Geldstrafe bis zu 50 Thaler (150 Mark) und im Unvennögensfalle mit Hast bis zu 4 Wochen bestraft.

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51 Personen, welche ohne Concesston sich zu Dienstleistungen gegen Ver­gütung anbieten, werden nach dem sub I erwähnten Reglement mit einer Geldstrafe von 18 Mark 57 Pfennige belegt.

GroßherzoglicheS Polizeiamt Gießen. Fresenius.

~ Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz werden wir benachrichtigt, daß nach Mittheilung des Reichskanzlers die Könial

,u ach? ik ^bnttwnrf vorgelegt hat, wonach der deutsch.spanische Handelsvertrag vom 30. Mär; l868, nachdem derselbe

Lvani cke Realeruna b » hi.hS ® i ^"«te in Geltung bleiben soll. Bis zum Zustandekommen dieses Gesetzes wirb die König!

opanndjt Jtegierung die bisherige Verlängerung des Vertrags auch ferner als zu Recht bestehend ansehen.

Gießen, den 15. Januar 1883. Großherzogliche Handelskammer.

Deutschland.

Darmstadt, 13. Januar. Den hessischen Landständen ist eine Vor- läge wegen der Uebernahme einer Garantie für das Capital einer Dampf. Ketten-Schleppschiffsahrt aus dem 'Dinin für die Strecke Mainz-Würzburg resp Malnz-Aichaffenburg, zugegangen. Es ist den,Berl. Börs.-Cour." jetzt aus Darmstadt diese Vorlage in ihrem Wortlaut mitgetheilt worden. Das Anlage. Capital für die Gesellschaft soll 2 Mill. Jt. betragen und es sollen 7 Kette», dampser in Anwendung kommen. Würde sich der Verkehr heben, -so soll das Anlage-Capital erhöht werden. Die Strecke Main,.Würzburg ist 251 Kilometer lang. Für Ine Bergfahrt ist eine Geschwindigkeit von 5 bis 6 Kilometer per ötunbe, für bie Thalfahrt eine solche von 10 bis 12 Kilometer per Stunde 'N Ansatz gebracht. Die Bergfahrt von Mainz nach Würzburg mürbe demnach ca. 3 Aage dauern. Würde die Kette zunächst nur von Mainz bis Aschaffen- bürg gelegt, so berechnen sich die Anlagekosten auf ca. 1 Mill. JL Die betr. fetrede beträgt 87 Kilometer. Es heißt in ber Vorlage bann:Der Versuch bie Beschaffung bes erforberlichen Aktienkapitals ohne staatliche Beihülfe herbei- äurnpren, ist dem Comitö bis jetzt nicht gelungen, einestheil«, weil bie gegen- wattigen Zeitverhältnisse derartigen llnternehnuingen überhaupt nicht günstig lind, und anderentheils, weil bie Hanbels- unb Main-Stabt Frankfurt mit ihren Fmanzkraften für bas Project nicht förbernb eingetreten ist. Das Comitö auf Erfolg, wenn Seitens ber Uferstaaten eine staatliche Belhulje m Aussicht gestellt wirb. Die königl. bayerische Regierung hat es uorertt abgelchnt stch an einer Zinsgarantie für bas Unternehmen zu belhei- ud|^t darauf ist zunächst bie Ausführung ber Dampf-Ketten. Sm « .rt, '""erhall) bes Großherzogthums Hessen auf ber Strecke Mainz. Dldjarfenburg ms Auge gefaßt worben, unb bas Couiitö beabsichtigt, bemnachst bas Unternehmen weiter bi« Würzburg, euent. dis Bamberg auszubehnen. An die Grojih. Regierung ist das Ansinnen gestellt worben, ihrerseits burch Gewäh. rung einer Zinsgarantie in ähnlicher Weife bas Unteriiehnien zu unterstützen, ^SUKc6r b.er tbnjßlid> wütttembergischeu Regierung bezüglich ber Ketten-Schleppschlfffahr aus dem Neckar geschehe« ist. Dort hat die genannte Regierung von den Regierungen der Uferstaaten allein eine Zinsgarantie von J gewährt, welche indeffen wegen Prosperität des Unternehniens noch nicht in Anspruch genommen worden ist, indem dort schon in den ersten Betriebs- lahren stch das Anlage-Capital zu 51/a pCt. verzinste. In Erwägung der vor­liegenden 'Verhältnisse und insbesondere in Rücksicht aus die mit der Main- ^iftfahrt engDerfnüpften Interessen ber Stabte Mainz und Offenbach, sowie und in der Nähe des Mains gelegenen Orte

b*5 ®r°H- R"g'erug, dem gestellten Ansinnen entsprechen zu sollen. Die t 'I ber Jnfl*1- das' einer sich bildenden Actiengesellschast für

^r^fn^ra"9 bc.y Ketten-Schleppschiffsahrt auf der Mainstrecke Rlainz-Aschaffen. 8 . "ro ^arntiLD0" 5 PeL Zinsen bes Anlage-Capitals bi« zu bei» Betrag ,CmAhrt"^lUk eJÜr. b,ev°n 10 Jahren und unter der Bedingung wuä&rt werden könnte, daß der von dem Staat zu leistende Zuschuß zu den

Zmseii den Betrag von 30,000 JL pro Jahr niemals übersteigen darf. Dabei würde vorzubehalten sein, daß, wenn in folgenden Jahren die Betriebsüber- schuffe eine höhere Rente als 5 pCt. des Anlage-Capitalü ergeben, der Mehr­betrag zur Rückzahlung der von dein Staate in früheren Jahren geleisteten Zu- fchüfle verivendet werden soll."

w. Darmstadt, 14. Januar. Ueber die Vorlage Großh. Ministeriums des Innern und Der Iuntz, sowie der Finanzen, vorläufige Bewilligung einer Summe von 500,000 vH. zur Beseitigung deS Rothstandes in den überschwemmten Landestbeilen betr hat Namens de« Finanzausschusses der zweiten Kammer der Abg. Wolfs kehl einen schriftlichen Bericht erstattet, dem wir Folgendes entnehmen:

Bei dem Umfange so wird ausgeführt welchen die durch die Ereignisse der letzten Woche herbeigeführten Verheerungen in den von dem Hochwasser heimgesuchten Laiidestheilen erreicht haben und dem gegenüber alle noch so erhebl'chen Leistungen der Privatwohlthätigkeit unzureichend seien, müsse das Eingreifen deS Staates zur Hülfe- letstung als durchaus gerechtfertigt, sogar als notbwendig bezeichnet werden. Indem die Gtsammlhclt zur Beseitigung der außerordentlichen Schäden etntrcte, welche über zahlreiche Landesangehörtge ohne deren Verschulden herengebrochen, erfülle sie nicht nur eine ihr schon vermöge des StaatsgedankenS an sich obliegende Aufgabe, sondern sie diene damit auch ihrem eigenen Interesse, indem sie darauf htnwtrke, einen nicht geringen Theil der Bevölkerung vor Verarmung und demgemäß vor Einbuße seiner Steuerkraft zu bewahren.

Set hiernach der Ausschuß über die Berechtigung der StaatShülfe in^vorltegen- den Falle nicht im Zweifel, so könne er sich auch damit nur einverstanden erklären, daß mit einer solchen nicht etwa gezögert werde, bis es gelungen, ein genaues Bild von den entstandenen Schäden und ein Urthetl über die Höhe der zu ihrer Beseitigung erforder­lichen Geldmittel zu erhalten, daß vielmehr so rasch als möglich alle durch die augen­blickliche Sachlage gebotenen Maßnahmen ergriffen werden und zu diesem Behufe als­bald die vorläufige Bewilligung einer angemessenen Pauschsumme erfolge.

In der Ausschußberathung sei zwar u. A. auch erwogen worden, ob sich em­pfehle, im Hinblick auf die süngsten Vorkommnisse ein Eingreifen des Reiches als solchen einerseitü in der Richtung auf eine einheitliche Leitung de« StrombauwesenS der großen Flüsse, andererseits auf eine finanzielle Mitwirkung bei den hierdurch ver­anlaßten Ausgaben anzuregen. Der Ausschuß habe indessen geglaubt, diese Frage mit der Behandlung der gegenwärtigen Vorlage schon deren Dringlichkeit halber nicht in Verbindung bringen zu sollen, zumal eine bereits eingegangene, auf die Eorrcction deS Rheinstron,s bezügliche Vorlage und eine in gleichem Betreff demnächst zu erwartende Gelegenheit bieten werden, den hier angedeuteten Punkt eingehend zu erörtern.

WaS die von der Groß!) Regierung als Gegenstände der StaatShülfe bezeichneten Zwecke betreffe, so sei in der Vorlage urit Recht betont worden, daß unter den ob waltenden Umständen dieselben nur im Allgemeinen nambaft gemacht werden können. Dessenungeachtet habe der Ausschuß für geboten gehalten, sich über die hierbei zu be­obachtenden Principicn schon jetzt so viel als möglich mH Großh. Regierung zu vcr- ftänbigen und es habe deßbalb über alle diese Punkte und die damit in Verbindung stehenden Fragen eine eingcbende Besprechung mit Großh. Regierung stattgefunden, über deren Ergebniß Folgendes zu bemerken ist:

Hinsichtlich der Beschaffung vorläufiger UnterkunftSräume für die durch lieber- schwemmung aiis ldren Behausungen vertriebenen Einwohner und deren Vieh seien unter Anerkennung der Rothwendigkeit hierfür in erster Linie Vorsorge zu treffen, Zweifel geäußert worden, ob die Erbauung von Baracken zu diesem Behufe zweckmäßig sei. Es sei auf deren Kostspieligkeit und andererseits Geringwerthigkeit bet demnächstigem Freiwerden hingewiesen worden, sowie auf die Mißstände, welche das Zusammen wobnen einer größeren Zahl von Menschen in solchen gemeinschaftlichen Raumen nach sich ziehen könnte, weßhalb es für räthlich erachtet worden sei, so viel alS möglich vorhandene llnte,kunft«räume, wenn auch in eiwaS entfernteren Orten, zu benutzen.