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9lr. ISS» Freitag den 15. Juni 1883»
Gießener Anzeiger
Amts- und
für den Kreis Gießen.
Bureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MsutagS. ?rlVi€2^rIi$ 2 20 Ps- nüt Brin-erNchn.
E—————-2^-^1^!^bzogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Th eit.
Betreffend: Die Regulirung der Lumda in der Gemarkung Lollar.
Bekanntmachung.
. rr.r in Nr. 27 dieses Blattes von 1882 erwähnten Projecte der Regulirung der Lumda in der Gemarkung Lollar wird eine Aenderuna hauvt-
lachllch darin beabsichtigt, daß das Wehr der Lollarer Mühle sammt einem kleinen Theile des Baches verlegt werden soll, während die gegenwärtige Höhe des Wehrs verbleibt. ö 7
Die bezüglichen Pläne mit Beschreibung rc. liegen vom 18. Juni bis zum 30. Juli l. I. auf der Großherzoglichen Bürgermeisterei Lollar zur Einsicht offen. Einwendungen gegen das beabsichtigte Unternehmen, sowie gegen die Ertheilung der bis jetzt nicht eingeholten Concession bezüglich der gegenwärtiaen Hohe des genannten Mühlwehrs sind bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung spätestens im Termine Montag den 30. Juli l. I. Vormittaas zwischen 9—11 Uhr bei uns vorzubringen. ö 1 7
Gießen, den 12. Juni 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__________________Dr. Boekinann.
m .. . L r , Gießen, am 12. Juni 1883.
Betreffend: Die von dem Rechtsanwalt Pfaf.f zu Darmstadt herausgegebene Erläuterung der allgemeinen Bauordnung vom 30. Aprll 1881.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie werden darauf aufmerksam gemacht, daß eine Ausgabe der allgemeinen Bauordnung mit Erläuterungen und Sachregister von F. Pfaff im Verlage von I. Di em er in Mainz erschienen und zum Preise von 3 «M. in allen Buchhandlungen zu beziehen ist.
--Dr. Boekmann.__________________
Bekannt m ach ung.
Zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar v. I. in Betreff des gewerbsmäßigen Feilhaltens und Verkaufes von Petroleum hat der Kreistag des Kreises Gießen die Errichtung einer Centralstelle zu Gießen beschlossen, welcher die Aufgabe zufällt, das Petroleum in Bezug auf seine Entflammbarkeit mittelst des Abel'schen Petroleumprobers zu untersuchen.
In Ausführung dieses Beschluffes hat der Kreisausschuß einen Abelffchen Petroleumprober angeschafft und die Functionen eines Sachverständigen, welcher die Proben vorzunehmen und die Bescheinigung auszustellen hat, dem Eichmeister Baumann dahier übertragen.
An Gebühren für jede einzelne Probe und die Bescheinigung sind von einem Privaten zwei Mark zu entrichten.
Bei Untersuchungen aus Antrag von Polizeibehörden werden in allen Fällen, in denen eine Verurtheilung nicht erfolgt, die Gebühren vorläufig gestundet und nach Ablauf eines Vierteljahres mit Rücksicht auf die bis dahin gemachte Erfahrung in Bezug auf Anzahl und Schwierigkeit der Untersuchungen niedriger als zwei Mark von dem Kreisausschusse festgesetzt. Erfolgt eine Verurtheilung, so ist obiger Betrag von 2 Jl. alsbald zu erheben.
Für dem Kreise nicht angehörige Privaten und Behörden sollen höhere Gebühren nicht berechnet werden.
Gießen, den 9. Juni 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Politische Ueberficht.
Gießen, 14. Juni.
Der Kaiser gedachte am heutigen Tage, den 14. Juni, Abends, die Reichshauptstadt zu verlassen und seine Sommer- und Badereisen anzutreten. Zunächst begiebt sich der hohe Herr zu einem dreiwöchentlichen Kurgebrauch nach Bad Ems und sodann zu einem mehrtägigen Aufenthalte bei den Großh. Bad. Herrschaften nach der Insel Mainau, woran sich die ebenfalls auf drei Wochen berechnete Nachkur in Bad Gastein schließt. Die Rückkehr des Kaisers nach Berlin dürfte sonach in die erste Hälfte des August fallen.
In unserm parlamentarischen Leben hat sich ein Ereigniß vollzogen, welches selbst das Interesse an den Verhandlungen des Reichstages und des preußischen Abgeordnetenhauses momentan abschwächt. Herr v. Bennigsen, der Führer der nationalliberalen Partei, hat ganz unerwartet die Mandate, welche er zu beiden Parlamenten besaß, niedergelegt, durch welchen bedauerlichen Schritt zunächst seine Fraktion in nicht geringe Erregung versetzt worden ist. Es heißt, daß sich Herr v. Bennigsen im Widerspruch mit der Majorität seiner Partei bezüglich der Haltung gegenüber den Verwultungsgesetzen und der kirchenpolitischen Novelle besand und er in Folge dessen seine Mandate niedergelegt habe; vielleicht hat zu diesem Entschlüsse auch der Gang der parlamentarischen Arbeiten in den letzten Jahren mitgewirkt. Ob der hochverdiente Parlamentarier und Staatsmann sich durch die Bitten seiner Freunde bestimmen lassen wird, seine Mandats-Niederlegung wieder zurückzuziehen, läßt sich noch nicht sagen, doch halten wir dies für sehr unwahrscheinlich. Jedenfalls wird man aber im Reichstage wie im Abgeordnetenhause das Scheiden eines Mannes, der wie Keiner sich bemühte, die herrschenden Geaensätze soviel wie möglich zu mildern und zu versöhnen, allseitig tief bedauern.
Das preußische Abgeordnetenhaus hatte sich am Sonnabend noch einmal mit Verwaltungsgesetzen zu beschäftigen, die aus dem Herrenhause mit etwas veränderter Form zurückgekommen waren. Bezüglich des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung stimmte das Abgeordnetenhaus im Wesentlichen den vom Herrenhause vorgenommenen Abänderungen bei, während es beim Competenzgesetz seine früheren Beschlüsse ausrecht erhielt- Aus Grundlage der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses vom Sonnabend hat nun auch Fürst Bismarck seine Zustimmung zum Zustandekommen der Verwaltungsgesetze erklärt. Am Montag war die mit vieler Spannung erwartete erste Lesung der kirchenpolitischen Novelle alleiniger Gegenstand der Tagesordnung. Wer indessen ein heftiges Aufeinanderplatzen der Geister, wie bei früheren „Culturkampf-Debatten", erwartet hatte, der sah sich hierin getäuscht, denn alle Redner faßten den zur Debatte stehenden Gegenstand mehr oder weniger mit Handschuhen an. Die Ceutrums-Redner Reichensperger und Windthörst
bemängelten die Vorlage an verschiedenen Punkten, da dieselbe nur ein Noth- behelf sei, und hofften von einer Commisstons-Berathung noch weitere Abmilderungen. Sehr diplomatisch erklärte Herr Windthörst, das Centrum müsse sich seine definitive Stellung zur Vorlage bis zum Schluß der Berathung Vorbehalten. Cultusminister v. Goßler bemühte sich, den Centrumsmännern auseinanderzusetzen, daß die neue kirchenpolitische Vorlage ein entschiedener Friedensakt und ein ernster Versuch sei, ob es sich ermöglichen lasse, den Frieden auf dem Gebiete der Anzeigepflicht zu erreichen und einen Zustand wie vor 1849 und 1867 zu schaffen. Im lieb eigen war die Rede des Cultusministers sehr entgegenkommend und versöhnlich gehalten, was das Centrum allerdings zu der Hoffnung berechtigen mag, in der Commissions-Berathung noch weitere Milderungen vornehmen zu sehen. Von freiconservativer Seite sprachen sich die Abgg. v. Zedlitz, Neukirch und Graf Limburg-Stirum sympathisch für die Vorlage aus, während sich der Abg. Richter-Hagen in der ihm eigenen sarkastischen Weise gegen Vie Vorlage äußerte. Die Weiterberathung derselben wurde schließlich bis auf die nächste Sitzung vertagt.
Die Nachrichten aus Tongking lausen in Paris recht spärlich ein, indessen geht aus diesen spärlichen Mittheilungen doch hervor, daß sich die Lage der Franzosen auf dem tongkingnesischen Kriegsschauplatz wesentlich gebessert hat. Vor Allem ist es gelungen, der im Fort von Hanoi eingeschlossenen französischen Truppenabtheilung Hülfe zu bringen und scheint der Entsatz von Hanoi ohne irgendwelches Blutvergießen erfolgt zu sein. Auch über den französisch-chinesischen Conflict liegt nichts Neues vor. Vorläufig hat China sein Säbelrasseln eingestellt, vielleicht, weil die drohende Sprache, welche vor Allem sein Vertreter am Petersburger Hofe, der bekannte „Marquis" Tseng, führte, aus die französische Negierung nicht den mindesten Eindruck gemacht hat; eine Verständigung zwischen Frankreich und China in der Tongking-Affaire ist darum wieder wahrscheinlich geworden. — In der Montags-Sitzung der Deputirtenkammer legte der Minister der öffentlichen Arbeiten die mit den großen Eisenbahn-Gesellschaften Lyon, Nord, Ost und Süd abgeschlossenen Conventionen vor, durch welche u. A. die Gesammtlänge der neu zu erbauenden hinten aus nahezu 2400 Kilometer festgesetzt wird.
Während die Engländer mit Argusaugen die Bemühungen anderer Mächte, ihren Colonialbesitz zu vergrößern, überwachen und hierbei namenttid) den Franzosen alle möglichen Hindermsse m den Weg legen, stecken sie selbst in aller Stille neue, große Gebiete in ihre Tasche. Erst vor ein paar Monaten wurde gemeldet, daß die australische Colomatregierung im Namen der Krone Englands sörmlich Besitz von Neu-Guinea (nördlich vom australischen Contment) ergriffen habe. Die Zeitungen brachten diese Meldung in einem so gleichgültigen Tone, als ob es sich um eine kleine Scholle Erde im Stillen Ocean und nicht unf eine schöne fruchtbare Inselgruppe im Gesannnt-Flachen«


