Nr. 291.
Freitag den 14. December
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
19urcai< t Schulflratze 7.
Erscheint täglich mit Aufnahme des Montags.
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Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Deutschland.
Darmstadt, 10. December. Se. Königt. Hoheit der Großherzog em« Pfmgen heute den Generalmajor Frhrn. Röder v. Diersburg, Commandant der Haupt- und Residenzstadt Dcn'mstadt, den Oberstlieutenant a. D. Frieß, den Rittmeister Frhrn. Schenk zu Schweinsberg, persönlichen Adjutanten Sr. Großh. Ho beit des Prinzen Heinrich, den Maschinenmeister Querner aus Gießen, den Rechtsanwalt und Mitglied der ersten Ständekammer Dr. Dornseiff aus Gießen, den Herrn Dörner aus Worms ; zum Vortrag den' Staatsminister Frhrn. v. Starck, den Ministerpräsidenten Schleiermacher, den Generalmajor ä la suite Mootz, den Hoftheater-Director Wünzer.
—l. Darmstadt, 12. December. Heute Morgen 9 Uhr fuhr die 1. Kammer fort in der Bermhung der Steuergffche. Der zu dem Kapitel Nentenfteuergesetz von der 2. Kammer beschlossene E'ngang, wonach der Ertrag der Stmern zur Ermäßigung rc. der seitherigen Grund- und Gewerbesteueransätze verwendet werden soll, wurde abge- lehnt und die Negterungsvorlage angenommen. Die Ausschußanträge zu den Art. 1 bis 10, größtenthetls in Uebereinstlmmung mit den Beschlüssen 2. Kammer, wurden «cceptirt mit unwesentlichen Abänderungen. Zu Art. 11 entstanden einige Debatten <Solms-Laubach, Heil, Isenburg-Birstein) bezüglch der Veränderungen der Verhältntßzahl 8 in 10 und wurde zuletzt diese Veränderung mit 14 gegen 9 Stimmen angenommen. Der von der 2. Kammer beschlossene Strich des 2. Abs. des Art. 13, welcher die Bestimmung enthält, daß die Passiv - Kapitalzinsen an den steuerbaren Linsen in Abzug gebracht werden dürfen, wurde abgelehnL- Der 2. Absatz des Art. 32, d-e ev. Strafe der Mitglieder der Einschätzungs-Commission bei Uebertretung der Vor- schriften betr., wird entgegen dem Beschluß 2. Kammer in der Fassung der Negicrungs- vorlage angenommen. Die Art. 12—34 boten sonst keinen Anstand und wurden in der Fassung der 2. Kammer angenommen. Das Gewerbesteuergefitz hatte im Ausschuß nur geringe Differenzen hervorgerufen und wurde deßhalb auch dem Ausschuß- Antrag gemäß von der Kammer acceptirt. Die Steuergesetzentwürfe wurden sämmt- lich, wie sie aus derBerathung hervorqegongen, von der 1 Kammer angenommen und die sich darauf beziehenden Eingaben für erledigt erklärt. Den Gewerbesteuertsrif nahm die 1. Kammer in der Fasiung der 2 Kammer, jedoch unter Ablehnung der Aenderung cr.if Seite 18 in den Bemerkungen Zeile 7 bei der pos. „Banquter" an. Dem pos. 1 des von der 2. Kammer zu dem Tarif beschlossenen Ersuchens aber wurde nicht bei- getreten, sowie die pos. 2 tn folgender Fassung angenommen: „An Großh. Regierung das Ersuchen zu riwten, dm Gewerbesteuertarif mst Rücksicht auf die darin vorkommen-, den bedeutenden Ungleichheiten nach Anhörung der Centralstelle des Lanoesgewerbe- veretns einer allgemeinen Revision und sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und von dem Ergebuiß den Ständen baldmöglichst Mittheilung zu machen.
Der Gesetzentwurf, d'e Gewann- und Parcellenverwessung betr., bot schon dem Ausschuß rveMg Anstände und wurde derselbe nach längerer Diskussion mit einer unwesentlichen Abänderung schl eßlich im S nne 2. Kammer angenommen, dagegen die von der 2. Kammer acceptirten Anträge der Abgg. Haas und Genossen, wonach die Parccllenvermtssung nur für diejenigen Gemeinden in Anwendung kommen soll, für welche die Parcellenvermessung von dem betr. G>'markungS-Jnhaber verlangt wird und wo dies nicht der Fall, ihre zwangsweise Durchführung b s zum Erlaß eines neuen Eonscil'dationsgesetzcs aufgcschoben werde, abgelehnt. Die auf das Gesetz bezüglichen Anträge erklärte d'e Kammer für erledigt.
Hmsichklrch des Antrags der Abg. Frank und Genossen auf Vorlage eines auf Aushebung ber A't. 16, 17 und 23 des sogenannten Schulgesetzes (der obligatorischen Fortbildungsschule) gerichteten Gesetzesentwurfs wird der neulich von unserem Blatte gebrachte Autzschußarstrag, nach welchem die bezüglichen §§ des Schulgesetzes insoweit abgeändert werden sollen, daß der Fortbestand einer Fortbildungsschule nur von denjenigen Gemeinden verlangt wird, deren Gemeinde- und Schulvorstände in ihrer Mehrheit sich für eine solche aussprechen rc. rc., angenommen mit 16 gegen 7 Stimmen und die eingelaufenen Eingaben für erledigt erklärt. Von der Beschwerdevorftellung des bischöflichen Domcapitels zu Mainz in Betreff der Anordnung und Ertheilung des katholischen Religionsunterrichts in den Schulen des Großherzogthums wurden einzelne Punkte der Großh. Regierung zur möglichsten Berücksichtigung anheimgegrben, andere jedoch außer Beachtung gelassen.
Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung, Mittheilungen 2. Kammer, Vorstellungen geringern Interesses, wurden im Sinne 2. Kammer angenommen, resp. gänzlich abgelehnt.
Schluß der diesmaligen Session.
Berlin, 11. December. Der Geh. Cabinetsrath des Kaisers, Wirk!. Geh. Rath v. Wilmowski, hatte vor einigen Tagen das Unglück. auf der Straße auszuqleiten und sich den rechten Unterarm zu brechen. Das Befinden des Kranken ist, eingezogenen Erkundigungen zufolge, zufriedenstellend und der Verlauf der Heilung normal.
— Mit Allerhöchster Ermächtigung hat der Krlegsmmifler unterm 28.. t Mts bestimmt - Beurlaubte Soldaten haben sich während der Reise nur dann bei Ofsicieren zu melden, wenn sie letzteren auf der Landstraße begeg. nen - auch haben dieselben am Urlaubsort nur beim Commandanten bezw. Gar- nison'Aeltesten — an Orten ohne Garnison bei der Ortsbehörde — Meldungen zu erstatten.^ ( Termin der nächsten allgemeinen Volkszählung kann nackr den vom Bundesrath seither festgestellten Grundsätzen der 1. December 1885 angenommen werden. Die betr. Behörden sind demgemäß angew.esen ber der bevorstehenden Ansetzung der Kram- und Viehmarkte pro 188° dre -tage vom 30. November bis 2. December einschließlich marktfrei zu lassen.
Spanien.
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den im Hafen befindlichen Handelsschiffen ist eine große Anzahl beschädigt worben, von dm Mannschaften der dmtschen Schiffe ist Niemand zu Schaden gekommen. In der Vorstadt Barcelonas waren die Wosserwogen in mehrere Straßen eingedrungen.
Telegraphische Depeschen.
Wolff's irlesr. Eorrefporrdenr-Brrreau.
Berlin, 12. December. Unter der Mittheilung über die Begnadigung deS Bischofs Blum macht der Oberpräsident von Hessen-Nassau im „Deutschen Reichsanzeiger" bekannt, daß die Amtstvätiakeit des Bischofs am 8. December wieder begonnen und daß am nämlichen Tage die AmtsthäÜgkest des königlichen Commissars für die bischöfliche Vermögensverwaltung aufgebört habe.
— Die Provinzialcorrespondenz sagt, der Besuch des Kronprinzen bei dem Könige von Italien sei so direct angezeigt, daß die Unterlassung ungleich auffallender gewesen wäre, als die Abstattung. Der Kronprinz berühre binnen kurzer Frist wiederum das Gebiet eines mit Deutschland in den freundschaftlichsten Beziehungen stehenden Staates, mit dessen Souverän der Kronprinz durch enge persönliche Bande verbunden sei. Es nochmals bei einer bloßen Durchreise bewenden zu lassen, wäre mit den Rücksichten internationaler Höflichkeit ebenso unvereinbar wie mit der Natur der persönlichen Beziehungen beider Fürsten. Die Hauptstadt Italiens sei aber auch der Sitz des Oberhauptes der katholischen Kirche, bei welchem Preußen durch einen Gesandten vertreten sei; es sei daher selbstverständlich, daß der Kronprinz Gelegenheit nehme, den Papst zu besuchen. Die Veranlassung und die begleitenden Umstände der römischen Steife Z'igtin deutlich an, daß dieselbe nicht aus politischen Absichten unternommen oder zu politischen Zwecken bestimmt sei. Die Begnadigung des Bischofs Blum sei eine interne Maßregel ohne politische Nebenabsicht und hänge mit der Reise des Kronprinzen n cht zusammen.
London, 12. Decbr. Seit letzter Nacht herrscht hier wie in den Provinzen ein sehr heftiger Sturm, der namentlich in mehreren großen Städten sehr großen Schaden angerichtet hat. Von mehreren Orten wird auch der Verlust von Menschenleben gemeldet.
Cordova, 12. December. Der deutsche Kronprinz ist heute Mittag hier angekommen und nach dem Besuch der Kathedrale um 2 Uhr nach Alcazar weitergereist.
Granada, 12. December. Der deutsche Kronprinz machte gestern Vormittag Einkäufe in der Stadt und besuchte dann wieder die Alhambra, wo er besonders im Saale der Gesandten und des Gerichts verweilte. Einer eingehenden Besichtigung wurden auch die Gärten mit ihren vielen Fontänen unterworfen. Von den Thürmen bot sich eine wunderbare Aussicht auf die schneebedeckte Sierra Nevada dar. Nach dem Dejeuner wurden Palast und Gärten des dem Grafen Pallavicini gehörigen Generaliff's besichtigt. Am Nachmittag besuchte der Kronprinz die sehenswerthesten Gebäude der Stadt, darunter die Kathedrale mit ihren Denkmälern. Abends fand em nochmaliger Besuch der Alhambra bei eleclischer Beleuchtung statt. — Bei Tage war warmer Sonnenschein, während Nachts starker Frost eingetreten mar.
Antwerpen, 12. December. Die Schelde ist über ihre User getreten, die neuen Quais und die dieselben umgebenden Straßen sind überschwemmt, es herrscht ein heftiger Sturm aus Nordwest.
Kairo, 12. December. Der Gouverneur von Khartum ist mit den Truppen, welche die Garnisonen von Duem und Shat bildeten, sowie mit einem aus Geschützen, Munition und Lebensmitteln bestehenden Transport nach Khartum zurückgekehrt. Durch die vom Gouverneur mitgebrachten neueren Nachrichten aus El Obeid wird durchaus bestätigt, daß der Mahdi mit den von den egyptischen Truppen eroberten Geschützen und Munitionsvorräthen seinen Einzug in El Obeid gehalten hat. Der Mahdi traf Vorbereitungen, um 10,000 Mann naH der Provinz Darfur und weitere 10,000 Mann zur Unterwerfung des Kabbabish-Stammes abzusenden._____________________________
Oeffentliche Sitzung des Provinzial-Ausschufses der Provinz Ober- Hessen vom 11. und 12. Juni 1883.
In Sachen betr. Recimnatron gegen die Bürgermeisterwahl zu Dortelweil entschied der Provtnzialausschuß mit Rücksicht darauf:
daß der Recurs innerhalb ber gesetzlichen Frist nicht in genügender Weife gerechtfertigt worden sei, wie dies schon daraus hervorgehe, daß in der nach Ablauf der Frist eingelaufenen Eingabe vorn 7. Juni l. I. im Eingänge angeführt werde: „2Btr haben bereits in unserem Vortrage vom 12. Februar l. I. unseren Antrag formultrt. Zur Rechtfertigung desselben wollen wir noch Nachstehendes anführen";
daß in Gemäßheit des Art. 104 der Krersordnung der Recurs binnen der gesetz. lichen Frist anzuzetgen und zu rechtfertigen sei;
daß von einer eingehenden Erörterung ber in dieser Beziehung in Betracht kommenden rechtlichen Grundsätze um so eher abgesehen werden könne, als dieselben demselben Anwälte gegenüber tn dem Urtheile des Großh. Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Mai 1879 in Sacken ber sämmtlichen Freiherrn von Riedesel zuEismback gegen die Gkmeinde Ober-Moos wegen Gemarkungsrecht bereits in ausführlicher Werse dargelegt worden seien,
dahin, ,
daß ber Recurs als formell unzulässig abzuweisen sei, unter Verurtheilung ber Reclamanttn tn die Kosten des Verfahrens und zur Zahlung eines Aversionalbetrages von 20 JL in die Provinzialkasse.
In Sachen betr. die Reclamat'on gegen die Bürgermeisterwahl zu Elbenrov erkannte der Provinztalausschuß tn Erwägung:
daß der Großh. Beigeordnete Diehl auf Dienstpflicht behauptet habe, Reclawant habe bei ihm nur erklärt, er wolle wahrscheinlich gegen dre Wahl reclamtren, und auf die Frage, weshalb et reclamtren wolle, nur angegeben, er wolle seine Reclamation schriftlich einreichen;
daß diese Behauptung durch den Umstand wesentlich unterstützt werde, daß Reclamant in seiner an Großh. Kreisamt gerichteten Eingabe vom 9. März l. I. mit keinem Worte der Abweisung seiner Reclamation durch den Großh. Beigeordneten erwähnt habe;
daß hiergegen die Aussagen ber drei anderen Zeugen nicht in Betracht kommen könnten, zumal sie auch den Angaben des Großh» Beigeordneten nicht direct widerstritten;


