die Kindesgemeinschaft mit Golt und in den Gnadenbund Jesu Christi anerkannt wird, so gehören doch die oben erwähnten Fälle nicht zu den Seltenheiten, und es wird Sache der kirchlichen Gesetzgebung sein, Bestimmungen darüber zu treffen, durch welche Mittel die Eltern zur Erfüllung der ihnen obliegenden heiligen Pflicht, ihre Kinder durch die Taufe der Kirche zuzuführen, veranlaßt werden. Unabhängig hiervon muß aber die Frage behandelt werden, ob ungetaufte Kinder in den evangelischen Religionsunterricht ausgenommen werden sollen.
Es ist hierbei zwar daran festzuhalten, daß nur Getaufte als der christlichen Kirche angehörig betrachtet, daß deßhalb auch nur solche confirmtrt werden können, doch darf nicht die Rede davon sein, ungetaufte Kinder christlicher Eltern von dem Religions-Unterricht auszuschließen, zumal angenommen werden darf, daß die Unterlassung der Taufe bei evangelischen Eltern ihren Grund weniger in bewußter Feindschaft gegen die Kirche und ihre Ordnungen, als vielmehr in Gleichgültigkeit und falscher Auffassung der durch Einführung des Personenstondgesetzes geschaffenen Verhältnisse hat. Es kann hiervon umsoweniger die Rede sein, als das Schulgesitz die Eltern verpflichtet, ihre Kinder an dem in der Schule erthctlten Religionsunterricht ihrer Religion Theil nehmen zu lassen, und als gerade in dem Religionsunterricht ein geeignetes Mittel gegeben ist, bei dem Kinde den Wunsch aus Nachholung der Taufe rege zu niachen und hierdurch auch die Eltern zur Erfüllung dieser heiligen Pflicht zu bewegen. Jndeffen ist es für den Geistlichen und für den Lehrer in hohem Grade wichtig, zu wissen, ob ungetaufte Kinder die Schule besuchen, weßhalb wir die Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Schulvorstände anweisen, bet der Aufnahme der Kinder in die Schule, beziehungsweise den Religionsunterricht durch Vergleichung mit den Taufregistern, einzuziehende Erkundigungen rc. sich möglichst Kenntniß darüber zu verschaffen, ob einzelne Kinder etwa die heilige Taufe nicht empfangen haben, um bet den Eltern oder deren Stellvertretern auf die Nachholung des Versäumten bei Zeiten htnzuwirken.
Auch in den Confirmandenunterricht find Ungetaufte, welche für denselben angemeldet werden, aufzunehmen. Es ist mit Ernst dahin zu wirken, daß sobald als möglich die Taufe nachgeholt wird; namentlich sind die Kinder und bte Eltern mit Entschiedenheit darauf aufmerksam zu machen, daß eine Confirmation ohne vorherige Taufe nicht vorgenommen werden könne; es sind sonach solche Confirmanden, für welche die Taufe nicht nachgeholt wird, unter allen Umständen von der Confirmation zurückzuweisen.
Indem wir Ihnen Vorstehendes zur Nachachtung mitthetlen, empfehlen wir Ihnen, nicht nur jede sich darbtetende Gelegenheit zu benutzen, um den Eltern ihre Pflicht, die Kinder durch die heilige Taufe dem Herrn zuzusühren, dringend an das Herz zu legen, sondern auch den Eltern die Erfüllung dieser Pflicht möglichst zu erleichtern.
Taufzeugnisse, deren EUheilung von den Eltern behufs Aufnahme der Kinder tn den Religions- und Confirmandenunterricht gewünscht wird, sind unentgeltlich auszustellen.
Dr. G o l d m a n n.
Ackermann.
2. Ausschretben an die sämmtlichen evangelischen Pfarrämter des Großherzog' thums, die reglementären Bestimmungen über die Führung der Tauf-, Trauungs und Beerdtgungsregister in der evang. Kirche des Großherzogthums betr.
3. Ordensverleihung.
4. Dienstnachrichten.
5. Characterverleihung.
6. Dienstentlaffung.
7. Sterbefälle.
......—....... e
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Correspondenr -Bureau.
Berlin, 10. Mai. Das Herrenhaus nahm in seiner heut'gm Sitzung das Sekundärbahngesetz unverändert nach den Brschlüsfen des Abgeordnetenhauses an. Minister Maybach befürwortete das Gesetz. — Nächste Sitzung unbestimmt.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz, betreffend die polizeilichen Strafverfügungen.
— Die Hygieine-Ausstellung wurde heute Mittag ohne besondere Feierlichkeit eröffnet. Vorher hatte eine Sitzung des Centralcomite's stattgefunden, welche der Staatsminister a. D. Hobrecht mit einem dreifachen Hoch auf die Kaiserin schloß. Die 25 Pavillons ~bcr Ausstellung sind mit Flaggen aller deutschen Länder, Oesterreichs, Hollands, Dänemarks, Italiens geschmückt. Die feierliche Eröffnung findet am Samstag um 2 Uhr durch den Kronprinzen, tn Vertretung der Kaiserin, statt. Am 1. Juni beginnt ein Cyclus hygiemischer Vorträge von d»n Professoren Esmarch, Petten- kofer und Mundi (Wien).
— Der „Retchsanzeiger" meldet aus Kairo, die egypttsche Regierung beabsichtige die von der internationalen Commission bewilligten Entschädigungsgelder, soweit sie den Betrag von 200Lires, egypt'sch, nicht übersteigen, fofo.i voll auözuzahl^n, hinsichtlich aller höheren Entschädigungssummen reservtrt sich die Regierung das vor- behaltene Recht proportioneller Reduktionen, wenn die Gesammtsummen der zugesprochenen Entschädigungen 3 Millionen egypttscher Lires übersteigt.
BerVin, 10. Mai. In der heutigen Stadtverordnetensitzung wurde die Magistratsvorlage über die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung mitgetheilt. Die Versammlung beschloß mit 101 gegen 2 Stimmen eine von Virchow, Büchtemann und Genossen beantragte Resolution, besagend, der Magistrat habe der Aufsichtsbehörde nachgewtesen, daß eine Auflösung, verbunden mit einer Neueintheilung der Wahlbezirken, rn der Städteordnung nicht begründet sei- Die durch die ungleiche Zunahme der Bevölkerung in den Wahlbezirken entstandenen Schwierigkeiten seien nur durch gesetzliche Regelung zu beseitigen. Die Versammlung habe den Magistrat tn voller Ueberzeugung in seinen Bemühungen unterstützt, die Auflösung abzuwenden. Angesichts der höchsten Entscheidung nehme die Versammlung von weiteren Schritten Abstand. Sie stelle das Urthetl über ihr Verhalten der Wählerschaft anheim nnd werde ihr Mandat bis zum Auflösungstage gewissenhaft wahrnehmen. Virchow und Sptnola begründeten die Resolution. Letzterer hob hervor, was auch kommen möge, die Versammlung würde diesen Saal als politisch vollständig neutralen Boden betrachten und lediglich das Wohl und Gedeihen der Stadt Berlin im Auge haben und die Liebe und Treue für Kaiser und Reich bewahren.
Frankfurt, 10. Mai. Dem „Franks. Journal" wird aus Kairo von heute gemeldet, die egyptffche Regierung habe erklärt, daß sie auf eine Anfrage Englands die Concession zur Anlegung eines zweiten Kanals wahrscheinlich ertheilen werde, Baron v. Leffeps besitze kein Monopol.
Posen, 10. Mai. Das „Amtsblatt" veröffentlicht eine Verfügung der hiesigen Regierung, durch welche mit Rücksicht auf die bedeutende Ausdehnung
der Rinderpest in den benachbarten Gegenden Rußlands das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr lebenden Rindviehs aus Rußland aus alle Arten von Vieh, aus die von Wiederkäuern staniinenden thierifchen Theile, auf unbearbeitete Wolle. Haare, Borsten und Lumpen ausgedehnt wird.
Paris, 10. Mai. Rach Nachrichten aus Massuah wurde der dortige französische Viceconful von Soldaten mißhandelt. Die von der egyptijchen Regierung in zuvorkommender Weise angebotene Genugthuung wurde an- genommen.
_ „ London, 10. Mai. Eine größere Anzahl von Schiffsrhedern, zusammen geg.n 3 Millionen Tonnen nptäfentirenb, womit jährlich Schfffe den Smzkanal passiren, hielten heute eine Versammlung ab und nahmen mehrere, die Erbauung eines zweiten Canals befürwortende Resolutionen an. Sie ernannten eine Kommission der angesehensten Schiffsrheder und zeichneten eine beträchtliche Summe als Garantie dafür, daß das angeregte Unternehmen ernst gemeint sei- Es heißt, eine Deputation werde sich zu Granville begeben und ihn fragen, ob der Verwirklichung des Projekts politische Htndern'ffe im Wege ständen.
New-Nvrk, 10. Mai. In die Standard-Oelfabrik in Jersey-City hat der Blitz eingeschlagen und über eine halbe Million Oelfässer verbrannt Der Schaden
Lokales.
Gießen, 11. Mai. In der gestrigen außerordentlichen Sitzung der Stadtverordneten, welcher als Tagesordnung die Quellwasserleitung zu Grunde lag, wurde b.schlossen, Herrn Rosenfeld, früher Techniker der Firma Aird tn Berlin und Erbauer der Friedberger Wasserleitung, zu engagiren und die Wasserleitung tn eigener Regte der Stadt unter Oberaufsicht der bestehenden Commission ausführen zu lassen. , rr“ Local-Notiz im Gießener Anzeiger Nr. 102, den Transport einer Bettlerin betreffend, ist allem Anschein nach nicht richtig aufgefaßt worden. Es war nicht die Absicht vorhanden, zu wissen, ob es m Albach eine Bachgasse gibt, obschon man auch für diese tn Nr. 105 desselben Anzeigers ertheilte Auskunft dankbar ist, sondern es geschah im Interesse der Sicherhe.tsmanuschaft zu Albach selbst, die doch gewiß nicht gerne Zeit unnöthtger Weise versäumt und noch ihr Gelb dabei verzehrt. Sie bekommt doch keine Vergütung für den Transport, es sei denn, daß sie aus der Gemeindekasse bezahlt wirb, was Schreiber dieses n chr weiß. — Zur Begründung des eben Gesagten sei bemerkt, daß z. B. am 26. Februar I. I., es war dies kein So.rn- oder Feiertag, sondern ein gewöhnlicher Montag, ein bettelnder Handwerksbursche von Albach nach G eßen der zuständigen Behörde vorgeführt wurde, aber nicht von 6, sondern von 9 Mann der Stcherheitsmannschaft aus Albach. — Es konnte dem freundlichen ®r> suchen des Auftraggebers, den 9 Transporteuren t&re Gebühren gleich anweisen zu wollen, keine Folge gegeben werben; ob die Mannschaft für ihre Zettversäumniß anderswo etwas erhalten, muß dahingestellt bleiben. _____________
Eingesandt.
Den Schreiber dieser Zeilen berührt es immer höchst unangenehm, wenn er eine Leiche aus der Klinik ohne alle und jede Begleitung zum Friedhof bringen sieht. Traurig genug, daß deren auswärts wohnende Angehörige wegen der Entfernung oder aus anderen Gründen selten im Stande sind, sie zu Grabe zu geleiten. Wie tröstlich wäre es da für dieselben, wenn sie wüßten, daß ihren Lieben darum doch die Ehre anständiger Leichenbegleitung zu Theil werde. Möchte es dieser Anregung gelingen, die Aufmerksamkeit verehrl. Kltnik-Direction diesem Gegenstände zuzuwenden.
731) Ueber die Höhe der Kosten, welche die Einrückung einer Anzeige in eine oder mehre Zeitungen verursacht, wird man sich niemals enttäuscht sehen, wenn man von der Annoncen - Expedition von HAASEä'STIEIX' «fc in
Frankfurt a. M. (Karlsruhe, Stuttgart oder München) zuvor Auskunft einfordert, die auch hinsichts der für den jeweiligen Zweck geeigneten Blätter auf Grund reicher Erfahrungen und gründlicher Beobachtungen zuverlässigen Bath ertheilt
-WM—■um ii —«in ijiiiu. Kirchliche Anzeigen -er Stadt Gießen.
Evangelische Gemeillde.
Gottesdienst:
Samstag den 12. Mai.
Nachmittags 2 Uhr: Beichte, Pfarrer Dr. Naumann.
Sonntag den 13. Mai (1. Pfingftfeiertag).
Vormittags 91/? Uhr: Pfarrer Schlosser. Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Dingeldey.
Nach beiden Gottesdiensten wird eine Kollekte zum Besten armer Theologie- Studirenden erhoben.
Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche, Pfarrer Schlosser.
Montag den 14. Mai (2. Pfingftfeiertag).
Vormittags 9Vz Uhr: Pfarrer Dr. Naumann.
Confirmation der Mädchen und Feier des heiligen Abendmahls.
^(Die Gemeinde wird gebeten, die 10 ersten Bankreihen vom Altar der Kirche aus für die Angehörigen der Confirmandinnen frei lassen zu wollen.)
Nachmittags 2V2 Uhr: Pfarrer Schlosser
Nach beiden Gottesdiensten Kollekte für die Armen unserer Gemeinde.
Die P f a r r g e s ch ä f t e in der Woche vom 13. bis 19. Mai besorgt Pfarrer Dingeldey.
Katholische Gemeinde.
Heiliges Pfingstfest.
Von 6 Uhr an: Beichte. 7 Uhr: Frühmesse und Austheilung der h. Communion. VzlO Uhr: Hochamt und Predigt.. 2 Uhr.^Festandacht, nach derselben Beichte.
Von 6 Uhr an: Beichte. 7 Uhr: Frühmesse und Austheilung der h. Communion. V2IO Uhr: Hochamt. Die Nachmittagsandacht fällt aus.
Mittwoch und Freitag um 6 Uhr: Maigebet.
Gottesdienst in der Synagoge.
Freitag Abend 7 Uhr, Samstag Morgen 8 Uhr, Samstag Mittag 4 Uhr, Samstag Abend 820 Uhr.
wird auf drei Million Dollars veranschlagt.
Allgemeiner Anzeiger.
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