Misch t 6847 mvrmuz".
Mn
> den hart- sf.Dr.iuvä.
*)=== s et Garantie H >at.
i Pros. Dr. T°ht gegen Nachnahme lpotheke • Reuß j. L.
d)ctt, ann, in allen d mit nuten r «ne kleine auf dem Ber- 7499
ag: Linden*
7227
irteo.
8
Jovember.
. . 20 Pfg.
• -20 ,
en . 45
äalat 45
Hülsen
in Wehlar.
age l
: Treppe hoch, 1
J. Hohl
aren
7136
9
KreuW^l ießen, zu verkaufe»: hastshäuser»
iphentn greifen
uw
lstiimS.
M r» A
S88S
Sonntag dm 11. November
Zweites Blatt
Mr. 2K3
Erscheint tkalich mit Ausnahme des Montags.
Bureanr Schulstraße 7.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 3. l. M. zu Nr. M. d. I. 25433 und Zustimmung des Kreis- Ausschusses des Kreises Gießen wird auf Grund des Art. 78 der Kreis-Ordnung vom 12. Juni 1874 folgende Polizeivorschrift erlassen.
Gießen, am 6. November 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
den Kreis Gießen
Reglement,
das Einernten des Obstes betreffend.
Gießen, am 20. August 1868.
zu Nr. M. d. I. 8613 ertheilte Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums Gießen mit Ausnahine der Gemarkungen Arnsburg, Lollar, Ruttershausen,
§ 1. Die Einerntung der Zwetschen, Aepfel und Birnen darf nicht vor dem von dem Bürgermeister mit Zuziehung mehrerer der bedeutendsten Baumstück-Besitzer bestimmten Tag begonnen werden.
§ 2. Wer deßhalb, weil sein Obst früher zur Reife gekommen, dasselbe vor dem allgemeinen Termin ernten will, hat um Erlaubniß hierzu bei dem Bürgermeister nachzusilchen, welcher, insofern er es für nöthig hält, durch einen oder nach Umständen zwei bis drei der im § 1 erwähnten Besitzer einen Augenschein darüber einnehmen läßt, ob das Obst den nöthigen Grad der Reife erreicht hat und ohne Nachtheil des Eigenthümers nicht bis zur allgemeinen Ernte hängen bleiben kann. Wird die Ernte gestattet, so hat der Bürgermeister zugleich einen Termin festzusetzen, bis zu welchem dieselbe vollendet sein muß.
Von der ertheilten Erlaubniß hat der Bürgermeister die Feldschützen zu benachrichtigen und für geeignete Aufsicht Sorge zu tragen.
§ 3. Von dem Zeitpunkt an, wenn das fallende Obst als Viehfutter
verwendet werden kann, ist das Auflesen des Fallobstes außerhalb der von dem Bürgermeister nach Maßgabe der Lokalverhältnisse hierfür wöchentlich zu bestimmenden Tage und Stunden verboten.
Der Zeitpunkt, von wann an die vorstehende Bestimmung bezüglich des Lesens des Fallobstes eintritt, wird von dem Bürgermeister festgesetzt und bekannt gemacht.
Kinder, welche bas Alter der Schulpflichtigkeit noch nicht überschritten haben, dürfen nur unter Aufsicht von Erwachsenen das Geschäft des Lesens verrichten.
§ 4. Von den Bestimmungen der §§ 1 bis 3 sind ausgenommen: alle rundum eingefriedigten und an den Wohnhäusern oder innerhalb des Orts an der Ortsstraße liegenden Grundstücke.
§ 5. Uebertretunzen der §§ 1 bis 3 des vorstehenden Reglements werden nach Art. 69 des Feldstrafgefetzes bestraft.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Goldmann.
Da die Erfahrung gelehrt hat, daß durch zu frühes Einernten des Obstes nicht nur die Gesundheit gefährdet, sondern auch der Frevel erleichtert und fer Ruf des in den Handel gebrachten Obstes zum allgemeinen Nachtheil der Gegend herabgesetzt wird, so wird unter Bezugnahme auf die unterm 25. Juli l. I. ~ ~ ~ " "" des Innern und nach Anhörung der Lokalpolizeibehörden für den ganzen Kreis
Staufenberg, Trohe und Winnerod Folgendes verfügt:
Wochenschau,
Gießen, 10. November.
Mit dieser Woche sind wir in den Kreis der eigentlichen Luthpr- Feierlichkeiten eingetreten, deren Mittelpunkt allerwärts die am 10. November stattfindende Feier bildet. Festgottesdienst, Festzüge, Schmuck der Kirchen und Rathhäuser, Illumination u. s. w. bilden allerorten die Hauptpunkte des Festprogramms für diesen Tag, während nebenher noch eine Reihe speciellerer Festlichkeiten läuft, wie Vorträge über Luther, Concerte, angepaßt der Bedeutung des Tages, und ähnliche Veranstaltungen mehr. Von ultramontaner Seite hat man es sich nicht versagen können, eine Art Gegen-Demonstration zur Lutherfeier in Scene zu setzen, indem sie an den Tagen des 10. und 11. November große Sühnungs-Communionen veranstalten, als „Ausdruck der Trauer der katholischen Kirche über den fortdauernden Protest des Protestantismus gegen die Liebe des Heilands", wie es in einein klerikalen Blatte heißt. Dem gegenüber muß immer wieder darauf hingewiesen werden, wie sehr man auf protestantischer Seite gleich von Beginn der ganzen Bewegung an bestrebt gewesen ist, das Luther-Jubiläum jedes provocatorischen Charakters gegen die katholischen Mitbürger zu entkleiden. Ersreulicher Weise schicken sich dieselben, soweit sie nicht unter dem Einflüsse der ultrainontanen Presse stehen, auch an, die Feierlichkeiten zum Andenken an den großen Reformator gemeinsam mit den Prolestanten zu begehen — und dies mit Recht! Ganz abgesehen von seiner Thätigkeit als kirchlicher Reformator, so hat ja Luther auch auf einer Reihe anderer Gebiete Großes und Bleibendes geschaffen, wobei wir nur sein Wirken für Die deutsche Sprache, für die Literatur, für die Schule, für den Gesang rc. herhorheben wollen, ja, Luther hat überhaupt das ganze deutsche Volksleben ungestaltet und ihm einen ganz neuen, frischen und kräftigen Geist eingehaucht. Jeder deutsche Mann, welcher Confessio« er auch sei, kann daher getrost an der Erinnerungsseier für den großen deutschen Volksmann theilnehmen und gerade !ie soll eine Mahnung sein , daß uns Alle gemeinsame Bande umschlingen, daß uns Allen das Vaterland, Sitten und Sprache gemeinsam sind.
Die parlamentarische Wintercampagne läßt sich für das französische Ministerium in durchaus befriedigender Weise an. Nachdem dem Cabinet Ferry in der Tongkingfrage ein so glänzendes Vertrauensvotmn von Seiten der Kammermajorität zu Theil geworden ist, hat es jetzt einen weiteren bemerkenswerthen Erfolg davongetragen. Der bonapartistische Antrag, das Ministerium in Anklagezustand zu versetzen, und ein weiterer Antrag, eine Commission zur Prüfung der Tongkingangelegenheit einzusetzen, sind nämlich von der dazu eingesetzten parlamentarischen Commission abgelehnt worden und werden also nicht einmal an das Plenum gelangen. Das Cabinet Ferrp kann nun dem weiteren Verlaufe der Tongking-Affaire in Ruhe entgegensehen, trotz- öem, daß dieselbe eine immer ernstere Gestalt annimmt. Die jüngsten Depeschen aus Hongkong melden, daß überall in China lebhafte kriegerische Vorbereitungen getroffen würden und daß die Arsenale sehr beschäftigt seien. Der chinesische General Pang, ein Anhänger der Kriegspartei, ist im Süden Chinas
eingetroffen, um das Commando über die daselbst stehenden chinesischen Truppen zu übernehmen. Das nächste Objekt der französischen Operationen wird die im Norden von Tongking liegende Stadt Bacninh bilden, deren aus Chinesen bestehende Besatzung verzweiselten Widerstand leisten will; wegen des schlechten Zustandes der Wege wird der Vormarsch der Franzosen erst Anfangs Decembcr erfolgen. Der französische Civilkommissar Harmand wird demnächst nach Frankreich zurückkehren und sieht man seinen Rücktritt als die Beseitigung des Haupthindernisses für eine erfolgreiche Campagne der Franzofen an.
Aus dem britischen Jnselkönigreiche sind in letzter Zeit wenig erfreuliche Nachrichten auf den Continent gelangt. In Irland mehren sich wieder die Agrarverbrechen und daneben gibt sich der Haß zwischen den Anhängern Parnell's und den protestantischen Orangisten fortgesetzt in blutigen Excessen kund. In London hat die fenische Partei durch die Attentate auf der unterirdischen Eisenbahn ein' neues Zeichen ihrer unheimlichen Thätigkeii gegeben und es ist nicht beruhigend für die öffentliche Meinung Englands, daß die unmittelbaren Urheber der stattgefundenen Explosionen noch immer mcht entdeckt sind. Endlich kommt noch aus London die Kunde von einem zu Monksield stattgefundenen Grubenunglück; von 110 Bergleuten, die sich zur Zeit der Explosion in der Grube befanden, wurden 50 verwundet herausgeschafft, die übrigen 60 befind en sich noch in der Grube und dürften wohl nur als Leichen an's Tageslicht befördert werden.
Wsr«ifchr-S.
Mainz, 7. November. Der Platzcommandant Rittmeister Lohde, wurde gestern Morgen, während er auf dem Ludwigsbahnhofe war, um die ankommenden Rekruten zu erwarten, vom Schlage getroffen und mußte nach Hause gebracht werden, wo er QlS&a%Uifnhb6. November, lieber die in der Nähe der Anlage seit ^gen Tagen gemacht.n römischen Funde wird uns Folgendes mitgetheilt. Dor dem N-mthor am Albansberge war ein bürgerlicher Begraomßplatz des römischen Marnz. Schon in den vierziger Jahren hat der Mainzer Alterthumsverein Ausgrabungen am AlbanS- berge mit Erfolg vorgenommen; in den letzten Tagen sind weiter unterhalb, ru der Neuen Anlage, dem Eingänge in den Fink'schen Weinberg gegenüber, durch die Um» führungsarbeiten der Ludwigsbahn römische Graber blosgelegt, und zwm bisyer nur Frauen- und Kindergräber. Bis jetzt sind zwei Sternsärge aufgedeckt, außerdem e.n Bleisarg und mehrere Emzelgräber obne'epurcn eines Sarkophages, ,V°n der Frauenleiche des einen Steiniarges hat sich ein prächtiger Haarzovf, in acht zierlichen Sträng n geflochten, mit Resten der Haube erhalten, das uriprüngltch ^"0^- Haar ist von der Erde rötbliib n-tnn-'ben. Der Sarg barg außerdem u- a. eine Nadelbüchse aus Bein mit drei Goldreifen, eine Bronce-Bulle, ein größeres Holzkästchen mit Broncebeschlag und aut erhaltenem Schlüssel, Nadeln aus Bein mit Knöpfchen, wie sie häufig m römischer/Gräbern*sich finden. Die dabei gefundenen Münzen gehören der Zeit von Hadrian bis zum Ende des dritten Jahrhunderts an. In einem andern Frauengrabe fanden sich Armringe und Nadeln aus Gagat, ein mterefiantes Rauchergefaß in Form einer sibend-n Maur u. A. Der Bleisarg barg auffallenderweise nur noch ein weib- Uches Gerippe Fne stde Beigabe. Die Kindergräber sind durch die betliegenden Spiel- fachen, sowie durch die Zierl'chkeä drr Beigaben charakterisirt; sodurch em niedliches Broncegefäß von 9 Ctm7 Höhe, durch kleine Gläser und Thongesahe Armringelchen rc. Ein besonderes Interesse bietet eine kleine Broncefigur einen Genius in bisher wohl noch nicht bekannter Weise darstellend. Für die sorgfältige Aushebung und dankens-


