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Anstrengungen gemacht, um ein weiteres Rutschen zu verhüten; der Unfall kam an Mer ca. 38 Meter langen Strecke vor, welche noch nicht ausgemauert war.
— Eine Ironie der Weltgefch'.chte kann man es nennen, daß in der Biece'schen Ptanofortefabrik aus den Etchenstämmen, welche von der Römerbrücke bei Mainz herrühren, jetzt äußerst geschmackvolle Piantnokörper verfertigt und ausgestellt sind. So ist hier die modernste Technik mit dem denkbar ältesten Rohmaterial eine Verbindung eingegangen, wie sie paradoxer und zugleich wirksamer von keinem Märchendlchter erfunden werden könnte. Ein römischer Feldherr rammt in vorchristlicher Zelt hölzerne Brückenpfeiler in den Hauptstrom eines von ihm zu unterjochenden wilden Volkes und zweitausend Jahre später fabrtctrt die hochentwickelte Technik eben dieses Volkes Musikinstrumente aus dem Holze dieser wieder ausgehobenen Pfeiler..
Berlin, 9. Mai. Nach den bisherigen polizeilichen Ermittelungen scheint bezüglich des gestern gemeldeten Todes des Häuseradmintftrators L-uhn kein Raubmord, sondern Selbstmord vorzuliegen.
Mannheim, 8. Mar. Dte beiden jugendlichen Durchbrenner von hier, Großholz und Fromm, wurden gestern in der Schwerz verhaftet und sollen ihre unfreiwillige Rückreise nach hier bereits angetreten haben- Von dem mitgenommenen Geld sollen dieselben bereits einige hundert Mark verausgabt haben, während sich glücklicherweise der größte Theil der Summe noch in ihrem Besitz vorgefunden yat.
Limburg, 5. Mai. Der Basaltberg „Stephanshügel", von der Stadtgemeinde zur Gewinnung von Chaussee-Material an den Staat verkauft, hat beute, Mittags nm 2 Uhr, seinen Kops verloren, indem ein Basaltblock von etwa 50,000 Centnern mit alle», was darunter saß, zu Th >l ging. Das Gesammtgestein, welches da in wenigen Minuten herunterkam, wird auf über 100,000 Centner geschätzt.
Berlin, 2. Mai. Von den Abgg. Dr. Porsch und Edler ist beim Reichstag ein Antrag auf Erlaß eines Gesetzes betreffend das Recht zum Halten der Bienen eingebracht worden. aus dem wir nachstehend die wichtigsten Bejttmmungen wiedergeben: S 1- Bienen auf seinem Eigenthum zu halten, ist einem Jeden erlaubt. § 2. Nießbrauchsberechtigte, Pächter und Miether sind zum Bienenhalten ebenfalls berechtigt; die Miether indessen nur mit Einwilligung des Vermiethers. 8 3. Die Besugntß, Bienenvölker aufzustellen, kann durch eine polizeiliche Vorschrift dahin beschränkt werden, daß Bienenstände nach der Ausflugsseite hin von der Straße oder nachbarlichen Grundstücken bis zu 10 Meter entfernt oder, wenn sie näher stehen, von Gebäuden oder Einfriedigungen, Zäunen, Hecken bis zu 21/2 Meter Höhe eingeschloffen sein müssen. $ 4. Bei Aufstellung der nach der Haide, in Oelsaaten und Buchwetzenfeldern zur Tracht gebrachten Bienenvölker ist eine Entfernung von mindestens 200 Metern von der nächsten besetzten Jagd und von 25 Metern von Wegen und Viehtrieben einzuhalten. 8 5- Bet Bleichen, Färbereien und Gerbereien dürfen neue Bienenstände nur in einer Entfernung von mindestens 50 Metern errichtet werden. 8 H- Herrenlose Schwärme, welche sich auf öffentlichen Plätzen, Straßen, an Ufern schiffbarer Flüsse oder an Eisenbahndämmen angelegt haben, werden Eigenthum desjenigen, welcher sie findet und in Besitz nimmt. 8 12. Ziehen Noth-, Hunger- oder sogenannte Bettel- i——mm
Allgemeine
schwärme in fremde besetzte Wohnungen ein, dann werden sie Eigenthum desjenigen, in dessen Wohnung sie etngezogen sind. Der bisherige Eigenthümer kann weder deren Herausgabe noch Entschädigung verlangen. 8 14. Wer fremde Bienen — auch sogen. Raubbtenen — in Massm durch Wasser, Feuer, Dämpfe, Gift oder künstliche Vorrichtungen tobtet, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder Gesängnißstrafe bis zu einem Jahre bestraft. Auch hat er dem Eigenthümer vollen Schadenersatz zu leisten. 8 15. Mit Geldstrafe bis zu einhundert Maik ober mit Hast bis zu einem Monate wird bestraft: 1) wer Völker, Btenenwohnungen, Rähmchen, Honig oder Waben, von denen er weiß, daß sie von der Faulbrut inficirt sind, anderweitig hingibt oder verkauft; 2) wer auf seinem Bienenstände dergleichen Völker ober Waben aufstellt, oder saulbrutartige Waben wissentlich liegen läßt; 3) wer es unterläßt, von der Faulbrut inficirte Wohnungen bei Seite zu schaffen, oder die Fluglöcher bis zur gehörigen Desinsicirung solcher Wohnungen zu verschließen. 8 16- Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. Januar 1884 im ganzen deutschen Reiche in Kraft. (D. Z.)
SchiffSbericht. Mttgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd in Bremen, C- W- Dietz Nachfolger, Gießen.
Bremen, 9.^ Mai. Der Postdampfer Oder, Capt. C. Undütsch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 28. April von Newyork abgegangen war, ist heute 6 Uhr Morgens wohlbehalten in Southampton angekommen und hat nach Landung der für dort bestimmten Passagiere, Poft und Ladung 9 Uhr Morgens die Reise nach hier fortgesetzt. Derselbe überbringt 205 Passagiere und volle Ladung und hat 39 Passagiere vom Dampfer Habsburg in Southampton an Bord genommen.
Kandel und Verkehr.
Frankfurt, 9. Mai. Auf dem heutigen Markt kostete der Gentner Heu JL 3.50—3.90, Stroh «X 2.00—2.40, Eier das Hundert <X 4.50, Stück 5^, Butter 1. Qualität «X 1.50, 2. Qualität «X 1.35, Kartoffeln per Gentner «X 3.80—4.40, Weißkraut per St. 00—00 H, Kohlrabi 4—5 Spinat 30 H, Rothkraut 35—50 \ Poularden <X 3—3.50, Huhn «X 2—3.25, 1 Ente <.X 3—4, 1 Taube 50—60 H, Hahn cX 2.00—2.50, Sommergans -X. 3—10.
Limburg, 9. Mai. Rother Weizen <X 18.20, Weißer Weizen «X 00.00, Korn tX 12.20, Gerste JL 9.30, Hafer «X 7.10, Erbsen «X —, Kartoffeln «X —.—.
Frankfurt a. M., 10. Mai, Nacbmittaas 2 Ubr — Min. (Telegraphischer Goursbericht. Mitaetbeitt durch das Bankgeschäft Albert Kaufmann in Gießen.) Greditactien 262, Staatsbahnactien 2837/8, Galizier 262*/«, Lomoarden 128Vz, Nord- weftbahnactien 1733/h, Gotthardbahnactien 1233/4, Darmstädter-Bankactten 153 V4, Disconto Gommandit 2017/8, Oesierr. Silberrente 67V4, 4% Ungar. Goldrente 76, 4o/o 1880er Russen 73, 5o/o 1877r Russen 90, 2. Orient-Anleihe 57V4, 4o/6 Spanier 623/4, 5% Rumänische Rente 935/8, 4% Unific. Egypter 741/8, 5% Türke« 12Vg, Dux-Bodenbach-Actien —. Tendenz: schwach.
r Anzeiger.
Freitag den 22. Juni 1883,
Nachmittags 2 Uhr
soll auf hiesigem Ortsgericht die Hof- raithe des Otto Mögenburgr
Flur I/2145/io, Hofraithe auf dem Reichenfand, i/2148/io, Grabgarten daselbst, nochmals versteigert werden.
Gießen, den 2. Mai 1883.
Großherzogliches Ortsgericht.
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