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Mx. 1S1 Erstes Blatt Sonntag bett 10. Ium . 1883
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
— ' „ _ . ... _ .. or _ - Ä Breil viertettührlich 2 Mark 20 Pf. ttiit Brinaerlohn.
Butcdü r Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 A
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Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche bei einer Kuh des Schreiners Schult Heß in Lich ist erloschen. Die Sperrmaßregeln sind hiermit aufgehoben.
Gießen, den 7. Juni 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Nr. 8 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 4. l. M., enthält:
(Nr. 1493.) Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Serbien. Vom 6. Januar 1883.
(Nr. 1494.) Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Serbien- Vom 6. Januar 1883.
(Nr. 1495.) Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsabgabe und die Steuerrückvergütung für Branntwein in Baden. Vom 23. Mai 1883.
Gießen, den 8? Juni 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmanil___________________________________________________
^treffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881. Gießen, am 6. Juni 1883.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien, beziehungsweise die Ortspolizeibeamten (mit Ausnahme von Gießens.
In Anwendung des § 80 der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882 zur allgemeinen Bauordnung weisen wir Sie hiermit an , sich bei Prüfung der baupolizeilichen Zulässigkeit aller derjenigen Bauausführungen, welche nicht der kreisamtlichen Genehmigung bedürfen, stets des Beiraths des Bezirksbauaufsehers zu bedienen, in Zweifelsfällen aber unsere Entscheidung über die zu stellenden baupolizeilichen Anforderungen einzuholen.
Sodann werden Sie wiederholt an die Bestimmung des Absatz 4 des § 101 der obigen Ausführungsverordnung erinnert, wonach dem Kreisamt durch die Localpolizeibehörde Anzeige von der erfolgten Rauhbaurevision genehmigungspflichtiger Bauten und Feuerungsanlagen zu erstatten und dabei zu bemerken ist, ob die Ausführung vorschriftsmäßig erfolgt ist, oder ob und welche Anstände sich bei der Revision ergeben haben und binnen welcher Frist der Bauherr diese Anstände beseitigen will.
___________Dr. Boekmann.__________________
Gefundene Gegenstände:
2 Taschentücher, 1 silberner Theelöffel, 1 Handschuh, 1 Halskette, 1 Stück Fensterblei, 1 Pinsel, 1 Stock, 1 Cigarrenetui, 1 Huppe mit Pfeife, l Lesebuch, 2 Kinderstrümpfe, Schlüssel und Hundeblechmarken.
Gießen, den 9. Juni 1883. Großherzogliches Potiznamt Gießen.
Fresenius. _________________________________
Deutschland.
Darmstadt, 8. Juni. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 13) enthält:
1. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Dieburg, die Umlagen der israelitischen Religions-Gemeinde zu Schaafheim für 1882/83 betreffend.
2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach pro 1883/84.
3, Ordensverleihungen.
4. Ermäßigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
5. Namensveränderungen.
6. Dienstnachrichten:
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 4. Mai dem zweiten evang. Pfarrer Adolf Horst von Nieder-Modau, zur Zeit Verwalter der Pfarrei Ober-Beerbach, die erledigte evang. Pfarrstelle zu Spachbrücken, am 11. Mai dem Lehrer an der Stadtmädchenschule zu Darmstadt Mitprediger Damian Bergmann die erledigte zweite evang. Pfarrftelle zu Babenhausen zu übertragen.
7. Concurrenzeröffnungen:
Erledigt sind: Die erste evang. Pfarrstelle zu Hungen; dotationsmäßiger Gehalt 2202 Jb.; das Präsentationsrecht zu dieser Stelle steht dem Herrn Fürsten zu Solms-Braunfels zu. Eine, die zweite, mit einem evang. Lehrer ZU besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Freienseen mit einem Gebalt von 900 Jb. Eine mit einer kath. Lehrerin zu besetzende Stelle an der Gemeindeschule zu Büdesheim mit einem Gehalt von 1000 Jb. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heidesheim mit einem nach dem Dienstalter des betr. Lehrers sich bemessenden Gehalt von 900—1200 cX; mit dieser Stelle ist Organistendienst verbunden. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Vendersheim mit einem Gehalt von 900 ; mit dieser Stelle ist Organistendienst
verbunden.
m Darmstadt, 8. Juni. fZwette Kammer der Stände. 41. Sitzung.j An neuen Eingaben werden verkündigt: Interpellation der Abgg. Kugler und Böhm, dm Anschluß der Localbahn Offenbach-Louisa an die Matn-Neckar-Bahn betreffend, und Interpellation des Abg. Matthäi, Abänderung eines Zuges auf der Bahnlinie Alzey-Bingen betreffend.
Es wird in der Specialberathung des Kapitalrentensteuergesetzes foitgefahren. — Nach Art. 11 soll die Veranlagung der Kapitalrentensteuer tn her Weise erfolgen, daß je acht Hunderttheile des festgesetzten Einkommens der einzelnen Pflichtigen die Steuer- kapitalien bilden. — Mölltnger will die Zahl acht auf zehn erhöht haben, Metz beantragt dagegen ein Herabgehen auf sechs Hunderttheile. — Die Abgg. Schröder urnd Möhn, sowie Ministerialrath Müller sprechen entschieden gegen den Antrag Möllinger, während Schaum sich dafür erklärt. — Wolfskehl ist gegen die beiden gcstellten Anträge, deren letzterer hierauf von dem Antragsteller zurückgezogen wird. ; Der Antrag Möllinger wird gegen 14 Stimmen abgelehnt, die Regierungsvorlage einstimmig angenommen. — Art. 12 gelangt ohne Debatte zur Annahme — Zu Art. 13 beantragt die Mehrheit des Ausschusses Strich des zweiten Absatzes, wonach von der , steuerbaren Kapitalrente die von dem Pflichtigen erweislich zu zahlenden Passivkapital-
Mußkavd.
Moskau, 7. Juni. Die feierliche Einweihung der Erlöserkirche hat heute stattgesunden. Die Majestäten mit ihren Kindern und alle Großfürsten nahmen an der Feier Theil. Der Kaiser hatte sich zu Pferde nach der Kirche begeben, die Kaiserin war in offenem Wagen nach derselben gefahren. Die Majestäten wurden von den überaus zahlreichen Volksmassen, die sich auf den in der Nähe liegenden Plätzen angesammelt hatten, sowie von dm Truppen enthusiastisch begrüßt. Die Feier verlief nach dem entworfenen Programme und endigte um 2 Uhr. Der Kaiser hat für die Armen der L-tadt Moskau eine Spende von 50,000 Rubeln gemacht. — Der Fürst von Montenegro hat dem Geh. Rath Katkoff den Danielo-Orden 1. Klasse vergehen. ___________
Telegraphische Depeschen.
Wolst'S telegr. Correspondem-Bureau.
Berlin 8 Juni Die Unfallversicherungs-Commission des Reichstags beschloß Angesichts der Geschäftslage auf die Durchberathung der Vorlage zu verzichten. Sie setzte eine Sub-Commisswn em, um eine Resolution für da« Plenuin des Reichstags auszuarbeiten. \ . . .
— Das Abgeordnetenhaus ging über die Petition des Allgememen deutschen Handwerkerbundes, betr. das Submisstonsverfahren, dem Commisstons- antraae gemäß mr Tagesordnung über, da die Petition unter einem Collectiv- Ramen gestellt , was unzulässig sei. Das Haus beschloß ferner bezüglich des
zinsen in Abzug gebracht werden sollen- — Nach langer Debatte, an welcher sich die Abgg. Böhm, Jöckel, Falk, Arnold. Schröder, Wolz, Hetnzerling, Metz, Lautz, Maurer, Osann, Tecklenburg, Wolfskehl, Racke, der Berichterstatter Möllinger, sowie Geh. Obersteuerrath Baur bethelligen, welch letzterer nach der zu Art. 1 abgegebenen Erklärung der Regierung den beanstandeten Absatz als unverfänglich und zur Beseitigung von Zweifeln geeignet bezeichnet, beschließt die Kammer den Strich mit 22 gegen 19 Stimmen.
Die nun folgenden, auf die Declarattonspflicht bezüglichen Arttkel des Entwurfs werden unter Berücksichtigung der bet dem Einkommensteuergesetz tm Einzelnen beschlossenen Abänderungen meist ohne Debatte angenommen. Schließlich wird eine zweite Lesung des Gesetzesentwurfs beschlossen-
Zu dem weiteren Gesetzesentwurf, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe bc- trefftnd, beantragen die Abgg. Kugler. Hanftern, Grünewald, Diehl, Geter, Jöckel, Sckaum, Schönberger, Metz, Stephan, Mathät, Lift, Tecklenburg und Möhn: 1. die Gewerbefteuergesetzesvorlage im Ganzen ohne Einttitt tn die Diskussion der einzelnen Artikel abzulehnen; 2. Großh. Regierung zu ersuchen, baldihunlichst und jedenfalls während dieses Landtags den Ständen einen neuen Gewerbefteuergesetzesentwurf vorzulegen, tn welchem die Gewerbesteuerkapttalien in Procenten der aus dem Gewerbe erzielten Einkommen zu bilden sind. — Präsident Kugler, welcher bei diesem Gesetzesentwurf den Vorsitz an den zweiten Präsidenten Muhl übertragen, begründet diesen Präjudicialantrag in eingehender Weise. — Falk ist für Berathung des Gesetzesentwurfs, Geter dagegen, obgleich er zugibt, daß derselbe mit den von dem Ausschuß oazu gestellten Anträgen einige größere Härten zu beseitigen geeignet ist. — Metz hält dre Grundlage der gewerblichen Besteuerung für falsch und ist für den Antrag Kugler, ebenso Böhm und Haustein, während Osann diesen Antrag bekämpft. -,r±
Wegen vorgerückter Tageszeit wird die Berathung abgebrochen. Nächste Sitzung morgen 9 Uhr.


