Man darf erwarten, daß der Bundesrath dem so gut wie einstimmigen Ansuchen im Verordnungswege stattgiebt.
England.
Halifax, 7. Mai. Die Stadt ist beunruhigt durch Gerüchte über Attentate, welche die Fenier für den 14. d. Mts., als den für die Hinrichtung der Phönixpark-Mörder in Dublin bestimmten Tag beabsichtigen sollen. Der Gouverneur erhielt einen Brief, der ihn auf die zu erwartende Ankunft von zwei verdächtigen amerikanischen Schiffen aufmerksam macht. Wie anderweit gerüchtweise verlautet, sollen diese Schiffe mit fenischer Schiffsmannschaft und mit Torpedos von Boston ausgelaufen sein, um Handelsschiffe zu zerstören. Im hiesigen Hafen wurden Vorsichtsmaßregeln getroffen.
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Correspondenr-Bureau.
Berlin, 8. Mat. Der Reichstag genehmigte definitiv die Handelsverträge mit Serbien und Mexiko und begann die zweite Berathung der Holzzölle. Dirtchlet platdirt für pure Ablehnung derselben, stellt den Nothstand der Waldwtrthschaft in Abrede und protestirt gegen die neue Theorie, neben dem Recht des Arbeiters auf Krankenversicherung und Unfallversicherung das Recht des Waldbesitzers auf Rente zu stellen, v. Tepper- Laski rechtfertigt die Beschlüsse der Commission, Graf Holstein spricht Namens der Minorität der Conservattven gegen die Vorlage, Pfetten für die Beschlüsse der Commission, Oechelhäuser und Goldschmidt gegen die ganze Vorlage. Bundes-Commissar Dankelmann weist statistisch nach, daß Deutschland seinen Holzbedarf selbst decken und durch mäßigen Schutzzoll die Concurrenz des Auslandes fernhalten könne. Minister Lucius und Frege befürworten die Vorlage, während Hasenclever sich dagegen aus- soricht. Nach Schluß der Diskussion constatirt Magdzinskt, daß die Polen gegen die Vorlage stimmen würden. Bet der namentlichen Abstimmung lehnte das Haus die ganze Vorlage mit 177 gegen 150 Stimmen ab.
— Die Zuckersteuer-Commission nahm heute mit 11 gegen 7 Stimmen die Resolution Schrader an, wonach die bereits beschlossene Enquete auf die Ermittelung aller in Bktracht kommenden Verhältnisse deS Rübenbaues, der Zuckerfabrikatton, der Consumtion, des Handels und aller Zuckerbesteuerungsformen auszudehnen und der Kreis der Sachverständigen zu erweitern ist — mit einem Zusatz Schwarzenberg, auch diejenigen Industriellen, welche Melassezucker gewerblich verarbeiten, zu hören — und einem Zusatze Uhden, die Enquete so zu beschleunigen, daß das neue Zuckerfteuergesetz schon in der Campagne 84—85 in Kraft treten kann.
— Die Unfallversicherungs-Commission bestimmte zu 8 6 (Leistungen im Falle der Tödtung) das Mindestmaß des Sterbegeldes nach dem Anträge Hertling auf JL 60, das Mindestmaß der Renten für Wittwen und Waisen nach dem Antrag Lieber auf 60 (statt 50) Pro cent des Arbeitsverdienstes und nahm in provisorischer Abstimmung den ganz-n Paragraphen mit diesen Abänderungen an.
Berlin, 8. Mai. Ein römisches Telegramm der „Germania" sagt, die preußische Antwortnote sei angekommen und enthalte ausschließlich die Abschaffung der Strafbestimmungen.
— Im 9teuen See im Thiergarten fand man heute früh den Häuser- Administrator Luhn mit einem Knebel im Munde ertränkt vor. Die Geldtasche deffelben, worin sich 28,000 JL befunden haben sollen, wurde leer aus dem Spandauer Bock aufgefunden.
Bern, 8. Mai. Der Bundesrath hat den Generaldirector Mafia in Mailand, den Ministerialrath v. Knapp in Stuttgart und den Altstaatsrath Rossi in Bellinzona aus weitere sechs Jahre als Mitglieder des Verwaltungs- rathes der Gotthardtbahn bestätigt.
— Die Zuschlagstaxe, welche am 1. Juni für Briespostsendungen aus der Schweiz nach den überseeischen Ländern des Weltpostvereins ei^gesührt werden sollte, ist gänrlich ausgehoben worden.
Falmouth, 8. Mai. Die Schleppdampfer „Anglia" und „Cimbria" werden heute Abend hier erwartet, um den Dampfer „Habsburg" fortzu- bugsiren Gestern Abend wurden 7 Kisten Kontanten an die Bank von England gesandt.
— Die „Habsburg" ist, von der „Anglia" und der „Cimbria" bugsirt, heute Nachmittag nach Bremen abgefahren.
Lokales.
Gietzen, 9. Mai. [Sterblichkeit in Gießen.) In unserer Stadt ereigneten sich im Laufe der Woche vom 29 April bis 5. Mat im Ganzen 14 Todesfälle. Von 10 erwachsenen Personen starben 3 an Lungenschwindsucht, 2 an Altersschwäche, 2 an Krebs, 1 an Schlagfluß, 1 an organischer Herzkrankheit. Ein junger Mensch endete durch Selbstmord. Kinder wurden 4 betroffen, darunter 3 im ersten Lebensjahre, von denen eins an Bronchienentzündung, eins an Keuchhusten, eins in Folge eme3 angeborenen Bildungsfehlers starb Ein Kind von 2 Jahren erlag dem Keuchhusten. G.
Gießen, 9. Mat. [14. mtttelrhetntsches Turnfest.) In der gestern Abend sehr stark besuchten Versammlung des engeren Feftcomitss wurden die vom Wirthschaftsausschuß für dte Festwtrthe aufzuftellenden Bedingungen genehmigt, ebenso diejenigen des Bauausschusses. Es werden demzufolge außer der Festhalle mit 2400 Sitzplätzen, 4 Bterwtrthschaften, eine Wetnwtrthschaft und eine Condltoret auf dem Festplatze errichtet-
Vermischte-.
Berlin. Zur Illustration der Entwickelung Berlins dient u. A- die Thatsache, daß es am 1. d. Mts. dte Zahl von 1,200,000 Einwohnern überschritten halte. Die letzte Volkszählung am 1. December 1880 ergab eine Bevölkerungsz ffer von rund 1,120,000 Einwohnern, so daß Berlin im Verlauf von 2 Jahren und 5 Monaten um 80,000 Seelen sich vergrößert hat.
--- In Swinernünde fand am 30. April eine Probe des von der chinesischen Regierung für das Panzerschiff „Ting Yuen" bestellten elektrischen Scheinwerfens (Recognoscirungsltcht) statt. Der Apparat, welcher auf dem Mastkord des Hintern Mastes angebracht wurde, entwickelte eine Leuchtkraft von nahezu 15,000 Normalkerz n - die ganze Stadt, sowie deren Umgebung wurde in einer Entfernung von 2—3 Km', taghell beleuchtet- Dieses Recognoscirungsltcht, welches durch eine von den beiden Maschinen, welche die innere Beleuchtung (Glühlampen) speisen, genährt wird, soll in Kriegsfällen zur rechtzeitigen Erkennung der sich etwa nähernden feindlichen'Schiffe, besonders der Torpedos, oder auch zur Beleuchtung der Küstenstriche dienen-
Mannheim, 4- Mai. Der etwa 15jährige Sohn des hiesigen Einnehmers Grotzholz entwendete, der „91. B- L.-Zig." zufolge, feinem Vater die Summe von 7000 X und ging mit einem AlUrs- und Schulkamerad, dem Sohn einer Wittwe Namens Fromm, flüchtig.
Godesberg, 7. Mat. Am gestrigen Sonntag ist der Kottenforst etwa eine Stunde weit von Godesberg durch einen Waldbrand heimgesucht worden, der sich von der Landstraße nach Rott bis saft zu der Straße nach Pech ausdehnte und eine Breite von durchschnittlich fünf Minuten Wegs hatte Um 2 Uhr Nachmittags wurde er zuerst bemerkt, m t dem südlichen Winde schritt er in der Richtung der Rotter Straße vorwärts und verheerte ein Gebiet von mehr als 20 H-ctaren, welches weniger mit Hochwald als mit Unterholz und kleineren Bäumen bestanden war und zum Theil einen Holzschlag umfaßte. Als ich gegen 5 Uhr an der Rotter Straße eintaf, wurde dort gerade der Widerstand gegen b-e sich knisternd und im Z'ckzack vorwärts bewegende Linie des Feuers durch den Rigal'ichen Forstmeister eingerichtet- In bunter Reihe ftanben dort mitten im grauen Qualme Bauern der Umgegend und vorüberkommende Sonntagsspazierganger aller Stände, m't gewendeten oder abgelegten Röcken und hoch- ?MeetM,mTOnn(, ;,0fen1.^,cir!,16i')lertceffen bl< weibliche SDorfjugenb, welche bte Sonntags- rorte, bte Mützen und Pfelsen Ihrer Angehörigen hielt - und schlugen mit buschigen
Aesten und jungen Bäumen auf die schwer zu bewältigenden Flammen los, welche die Sträuche und kleinern Bäume verzehrte und an den Stämmen der größern empor- leckten- Nach Verlauf einer halben Stunde war man des diesseitigen Feuers Herr, nur einige Baumstümpfe und Holzhaufen brannten noch mit leuchtender Flamme fort. Nachdem dte an der Löschorbeil betheiligten Dorsschaften aufgezeichnet und ewige Wachen ausgestellt worden, verlief sich die Menge. Wie ich höre, entfaltete sich auf der Seite der Pecher Straße ein ähnliches Bild.
— Die Polizeibehörde in Hagen hat folgende beachtenswerthe Verfügung erlassen: „Es ist von mehreren Hausbesitzern darüber geklagt, auch wiederholt amtlich festgestellt worden, daß Schulknadcn (seh, häufig sind es aber Kinder nicht schulpflichtigen Alters) die in Delfatbe gestrichenen Häusersockel mit Kreidestrichen und F guren u. s. w. bemalen und dadurch sowohl den Oelanstrich ruintren als auch den Besitzen großen Aerger und nicht minder Kosten bereiten. Diese Handlungen gualifictren sich je nach den Umständen entweder als das im § 303 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 1000 «X oder mit Gefängntß bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der vorsätzlichen und rcchtswidrigen Sachbeschädigung oder als groben Unfug, welcher mit Geldstrafe bis zu 50 X ober mit Haft bis zu 6 Wochen zu bestrafen ist."
— Ein Pariser Kaufmann kündigt ein Stärkungsmittel für schwächliche Damen an und erzählt zu dessen Anpreisung: „Madame S- war, als sie vor einigen Wochen heirathete, so schwach, daß sie sich vor dem Altäre kaum aufrecht erhalten konnte. Jetzt, nachdem sie mein Mittel gebraucht, ist sie bereits im Stande, ihrem Gatten Bügeleisen an den Kopf zu werfen, ohne ihn je zu verfehlen."
— [Concurrenz.) „Deine Braut scheint recht kurzes Haar zu haben!" meinte spitzfindig em Bekannter zum andern, „das kann ja, wenn es gelöst ist, kaum über den Nacken hinweg reichen." — „Leider hast Du recht," seufzte der Andere, „bei Deiner lieben Frau freilich ist das etwas anders- Wenn die ihr volles Haar löst, fällt es gewiß gleich auf bin Fußboden!"
— [Auch ein Grund) In Trier wurde vor einigen Tagen dem Herrn Amtsrichter ein vagabundirender Handwerksbursche vorgeführt. Auf die Frage, weßhalb er sich, statt zu arbeiten, im Lande umhertreibe, gab er zur Antwort, daß er sich im deutschen Reiche die Stadt aussuchen wolle, wo man die wenigsten Steuern zahle.
— Ein curiofer Verein ist in München unter dem Namen „Münchmer Presse" von fünf Reportern gestiftet worden. Nach den bereits gedruckten Statuten kann Mitglied des Vereins fein jeder Mitarbeiter ober Berichterstatter eines Blattes, dezw. eines Correspondenzbureaus, der sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte und j einer „ganzen Hose" befindet. Sehr komisch, aber — vom Lächerlichen zum tief Ernsten * ist nur ein Schritt.
— Wie der Irländer O’Donooan Rossa London zerstören will, war er freundlich genug, der Welt in einer an die New-Porter Tribüne gerichteten Zuschrift bekannt zu geben. Er berechnet auf einen Pfennig was es kosten würde, „England auf die Knie" zu bringen: Betrachten wir, was es kosten würde, London, das Herz Englands, n>edcr- zubrennen: Passagegeld für 1000 in Jrrlcmd um Haus und Hof gebrachte Irländer, von Amerika nach London zu 6 Pfund Sterling — 6000 Pfd. Sterl., Wohnung in 1000 Londoner Gasthöfen für eine Nacht zu 5 Shilling — 250 Pfd. Sterl., 1000 Schachteln Zündhölzchen zu einem Farthing — 1 Pfd. Sterl. 10 Sb; Passage zur Flucht, nachdem 1000 Betten anqqünbet sind, wie oben 6000 Pfd. Sterl, Taschengeld für die 1000 Mann zu 5 Pfd. Sterl. = 5000 Pfd. Sterl-, Summa 17 251 Pfd Sterl. 10 Sh- ober runb 85 000 Dollar. Das würde England auf die Knie bringen und unseren Brüdern helfen, Irland zu befreien. Könnte das Geld nicht durch die Nationalliga zusammengebracht werden?" Die Tribüne fügt diesem „Kostenvoranschlag" die folgende Bemerkung bei: „O'Donooan vergißt, daß unsere Brüder bei solch einer Gelegenheit den Schmuck und die Werthgegenstäude der fliehenden Gäste einstecken könnten, wodurch nicht nur die ganze Auslage gedeckt, sondern auch noch ein hübscher Reingewinn bei d'esem Geschäft erzielt werden könnte."
— Vom deutschen Vereine zum Schutze der Vogelwelt sind an den Reichstag einige Bemerkungen über den Vogelschutzgesetzentwurf übersandt, welche sich nicht besonders günstig über denselben äußern. Die kurze Schrift enthält einen Brief des bekannten hervorragenden Vogelkundigen Professor Dr. Liebe-Gera, worin dem Entwurf der Vorwurf der Unvollkommenheit gemacht wird. Die Vorlage sei zu detaillirt ober aber zu wenig detaillirt gehalten; einerseits feien eine Anzahl Fangapparate aufgeführt, auf der anderen Seite eine große Anzahl anderer n'cht erwähnt . Ferner sei dem Massenfang nicht vollständig Einhalt gcthan, da derselbe für sich selbst nicht verboten ist, sondern nur bezüglich gewisser Fangweisen, für die sich andere ausfindig machen ließen, durch welche das Gesetz umgangen werden kann- Drittens ist es dem Vogel- freunde unmöglich gemacht, ohne Gesetzesverletzung einen Vogel für den Käfig zu fangen, obwohl längst nachg wiesen fei, daß der Wegfang einzelner Männchen dem Gesammt- bestand der betreffenden einzelnen Vogelart nicht nur nicht schädlich, sondern sogar nützlich ist. Endlich tadelt Herr Professor Liebe, daß auf Waldkäuze das Gesetz keine Anwendung finden soll, obgleich sie als überwiegend nützlich nicht allgemein für vogelfrei zu erklären sind. Auch die Eisvögel sind nicht überall vorwiegend schädlich und von den Würgerarten sind gerade die schön singenden und die die Garten bewohnenden Grauwürger ganz unschädlich.
— [Eine Braut als — Prozeßaktenbeilage.) Ein junges Mädchen war in einem Blumengeschäfte Brünns thättg. Sie verlobte sich mit einem in Wien etablirten 54 Jahre alten, sehr vermögenden Wittwer. Der Bräutigam machte der Braut eine werthoolle Uhr fammt goldener Kette zum Geschenke und das Verhaltniß gestaltete sich recht leidlich. Da wußten böse Zungen Verschiedenes über~ die achtzehnjährige Braut zu erzählen; der Bräutigam lieh diesen, die Ehre des Mädchens angreifenben J&ers leumbungen sein Ohr und — die Partie wurde rückgängig gemacht. Nach gelöstem Vc'löbnisse klagte der Bräutigam auf Rückstellung des der Braut gegebenen Braut- gesch nkes. Die Braut verweigerte diese Rückstellung aus dem Grunde, weil nach ihrer Angabe der Bräutigam ohne Ursache von dem Verlöbnisse zurückgetreten sei. Der Bräutigam klagte nunmehr gegen seine gewesene Verlobte. In dem diesfalls geführten Protokoll war die gekränkte Braut genötigt, unter Anderm auch darauf hinzuweisen, welches Unrecht der Bräutigam ihr angcthan habe, indem er, obwohl mit verschiedenen Gebrechen (Blindheit an einem Auge, Buckel, an einem Fuße hinkend) behaftet, ein junges und mit allen äußeren Vorzügen ausgestattetes Mädchen ohne allen Grund ausschlug Zum Nachweise ihrer Behauptung legte bte Braut den Prozeßschriften ihre Photographie bei. Nach dcn Regeln der Gerrchtsordnung hat der Vertreter beS Bräutigams diese Photographie für bedenklich erklärt, b. h. die volle Ueberernftimmung dieser Cop e mit dem Original, nämlich der Braut selbst, bestritten. (Aehnlich wie es mit der beigelegten Copie jeder Originalurkunde geschieht.) Nach gesetzlicher Vorschrift hat die Bedenklichkeitserklärung zur Folge, daß Derjenige, welcher die Copie beigebracht hat, verhärten ist, das Original mitzubringen und dem Gegner die Prüfung der lieber^ einftimmung mit der Copie zu gestatten. In gleicher Weise wurde im vorliegenden Falle die Braut uorgelaben. Der Vertreter des Bräutigams begnügte sich jedoch nicht hamtt, sondern begehrte, daß das Original — w »s ihm gerichtsordnungsgemäß zusteht — zu den Prozeßakten gelegt werde, damit der Richter bei Entscheidung des Prozesses Gel 'genbeit bade, sich fein eigenes Urtherl zu biloen. Hierüber entstand eine Verhandlung. Da sich selbstverständlich die Braut nicht zu diesem wie mit einem Pro- zeßakte vorzunehmenden Verfahren berb' tlafffn konnte, so zog sie es vor, einen Ausgleich einzugeh.'n und stellte 'hr Brautgeschenk zurück.
— Compensatioir verlangte vor dem Schöffengerichte in Berlin der Steinträger Kramer, welcher wegen Mißhandlung eines Parliers angeklagt war. „Was haben Sie auf die Anklage zu erwidern?" fragt der Richter. Angekl.: Js mir natterltd) im jeringsten jamscht bewußt, indem ick nu schon janz jewiß weeß, wat sich schicken bubt. In ’t konträre Jejendebl, ick were ihm noch anklagen von wejen Haß und Verachtung mit Uffmiefilung un erschwerende Umstande. Vors.: Das bleibt Ihnen unbenommen: doch lassen Sie sich nunmehr auf die Anklage aus und theilen Sie uns den Vorfall vom 12 März mit, welcher zur Erhebung derselben Veranlassung gab. Angekl.: Ick t au’ mir balde zu jlooben, Herr Jerichtshof, bet möchte heite janich recht lohnen, indem >ck uf Kommunion an trage un ’n neien Termin verlange. Vors.: Sie meinen Com- uenfatio i? Angekl : Det stimmt; bet ick doch merschtendebls vergesse, die „P" orntlich von mir zu jeden. Ick drage in ’n andern Termin uf Commun'cation an. Vors.: Haben Sie denn wegen des in Frage kommenden Vorfalls gegen den Polier denuncirt? Angekl.: Sowat is erst in’t vierte Monat verjähren un hat darum feene sehre Eile. Ick bitte aber, meine Anklage jleich zu Papier zu bringen; aber recht jediegen, bet der faule Kopp janz derbe in’n Wurschtkessel zu liejen kommt. Sie verstehen ja den Rummel prächtig, Herr J^richishof- Vors.: Wenn das Verfahren gegen den mißhandelten Zeugen noch nicht eingeleitet ist, kann Ihrem Anträge auf Vertagung des heutigen Termins nicht stattgegeben werden. Erzählen Sie nunmehr den Sachverhatt
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