-rr. S8. Samstag den 10. März 1888.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Politische Ueberficht.
Gießen, 9. März.
Dem Prinzen von Wales, dem englischen Thronfolger, sind während seiner jüngsten Anwesenheit am Berliner Hofe vom Kaiser zwei bemerkens- werthe Auszeichnungen zu Theil geworden. Seiner Ernennung zum Chef des historischen Blücherffchen Husaren-Regiments ist in diesen Tagen diejenige zum preußischen General-Feldmarschall gefolgt und man wird wohl nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß diese dem künftigen Herrscher Englands zu Theil gewordenen Auszeichnungen über die Bedeutung der zwischen den Fürstenhöfen gewechselten üblichen Höflichkeitsacte hinausreichen.
Die vereinigten Strafsente des Reichsgerichts zu Leipzig haben in ihrer Sitzung vom vergangenen Dienstag eine Entscheidung von principieller Wichtigkeit getroffen. Hiernach sind die mit geschliffenen Schlägern ausgeführten Studenten-Duells unter allen Umständen als Zweikampf mit tödtlichen Waffen im Sinne des § 205 des Strafgesetzbuches zu betrachten, gleichviel, welche Schutzmaßregeln hierbei angewandt werden. Diese Entscheidung dürfte auch außerhalb der juristischen Kreise Interesse erregen.
Der Kampf, den die siebenbürgischen Sachsen seit Jahrzehnten gegen die magyarische Vergewaltigungssucht führen, ist jetzt in ein für die Sache dieses Völkchens ernstes Stadium getreten. Die ungarische Negierung hat am Montag im Pesther Unterhause eine Vorlage — das sog. Mittelschulgesetz — eingebracht, welche die einheitliche Gestaltung des Unterrichtes an den Mittelschulen sämmtlicher Länder der ungarischen Krone bezweckt, speciell aber verlangt sie die Einführung der ungarischen Sprache als obligatorischen Unterrichts-Gegenstand an den Mittelschulen, also auch an den sächsischen Gymnasien in Siebenbürgen. Dieser Gegenstand erregte am Montag und Dienstag im ungarischen Abgeordnetenhause lebhafte Debatten, in welche auch das confessio- nelle Moment hineinspielte und die zur Genüge beweisen, daß die Sache der siebenbürgischen Sachsen in keiner Partei des Hauses auf Unterstützung zu rechnen hat. Der Cultusminister Trefort suchte in einer langathmigen Rede oas Vorgehen der Regierung gegen die sächsischen Gymnasien zu rechtfertigen und betonte namentlich, daß sich die Sachsen durch Aneignung der ungarischen Sprache die Qualification zu den höheren Staatsämtern erwerben würden. — Daß die Mehrheit des ungarischen Abgeordnetenhauses dem Mittelschulgesetze ihre Zustimmung ertheilen wird, kann als sicher betrachtet werden.
Das neue französische Cabinet Ferry ist bereits auf eine Klippe in semem Fahrwasser gestoßen, die es indessen glücklich umschifft hat. In der Deputirtenkammer waren von radikaler Seite verschiedene Anträge auf Revision der Verfassung gestellt worden, die ihre Spitze gegen den Senat richten. Der Ministerpräsident Ferry erklärte jedoch in der Montags-Sitzung in schneidiger Weise, daß die Regierung, ehe sich die politischen Verhältnisse in Frankreich nicht wieder consolidirt hätten, auch der Revision der Verfassung nicht zustimmen könne und die Regierung verlange daher die Vertagung dieser Frage. Tiefem Verlangen entsprach denn auch am Dienstag die Kammer, indem sie mit 307 gegen 182 Stimmen die vom Präsidenten Grövy vorgeschlagene und von Ferry acceptirte Motion, worin sie ihr Vertrauen zur Negierung ausspricht, annahm. Der Antrag, die Revisions-Anträge in Erwägung zu ziehen, wurde abgelehnt. Das Ministerium Ferry hat hiermit von der Deputirtenkammer ein glänzendes Vertrauensvotum erhalten und so wird es hoffentlich länger ausharren, als seine letzten Vorgänger.
Die jüngsten Verhaftungen irischer Geheimbündler auf nichtenglischem Boden haben die Aufmerksamkeit wieder der Auölieserungsfrage in Bezug aus politische Verbrecher zugelenkt. Bekanntlich ist in Rew-Aork der Journalist Sheridan, als der Theilnahme an den Mordthaten in Dublin verdächtig, verhaftet worden und aus gleichem Grunde erfolgte in Paris die Verhaftung Byrne's, des Secretärs der irischen Landliga, und in Havre diejenige seines Genossen Walsh. Die englische Negierung hat nun sowohl von den Vereinigten Staaten, als auch von Frankreich auf Grund der bestehenden Auslieferungs-Verträge verlangt, daß ihr die verhafteten Geheimbündler ausgeliefert werden. Indessen scheint man weder in Washington, noch in Paris geneigt zu sein, diesem Verlangen nachzukommen, da man dort wie hier die Vergehen der verhafteten Ligisten offenbar als politische betrachtet und so dürften auch die diplomatischen Erörterungen, welche sich wahrscheinlich an diese Frage knüpfen werden, resultatlos verlaufen.
Die Nachrichten über die inAndalusien herrschende anarchistische Bewegung lauten sehr bedenklich. Besonders in der Umgegend von Xeres und Arcos nimmt die socialistische Agitation zu. In letzterer Stadt ist am Sonntag das Haupt des Geheimbundes „Schwarze Hand" verhaftet worden; ferner wurden in Granada und Malaga anarchistische Zweiggesellschaften entdeckt. Trotzdem dauern unter den spanischen Socialisten die geheimen Zusammenkünfte fort und hat die anarchistische Propaganda namentlich unter den Reserve- Soldaten viele Anhänger gesunden; die Behörden haben deshalb bereits zahlreiche Reservisten verhastet und den Militärgerichten zur Aburtheilung überwiesen. Auch in Belgien scheint die anarchistische Bewegung weitere Kreise zu ziehen. In Brüssel haben bei einem russischen ©tubenteii neue Haussuchungen stattgesunden und wurden ausgedehnte Verzweigungen nach Frankreich mit dortigen geheimen Gesellschaften constatirt.
Die Oppositions-Partei in der griechischen Deputirtenkammer hat <mi Montag eine tüchtige Schlappe erlitten. Mit 104 gegen 62 Stimmen lehnte die Kammer eine von der Opposition beantragte Tagesordnung, welche
die Ablehnung des der wirthschaftlichen Lage Griechenlands nicht entsprechenden Budgets bezweckte, ab. Die erschüttert gewesene Stellung des Ministeriums Tricoupis ist durch dieses Votum ohne Zweifel wieder befestigt worden.
Der amerikanische Congreß hat sich am vergangenen Sonntag vertagt, nachdem vorher vom Repräsentantenhause die neue Tax- und Tarif- Bill mit 152 gegen 115 Stimmen angenommen worden war. Dieselbe erregt indessen nirgends im Lande große Befriedigung und die großen Eisenfabrikanten in Pittsburg klagen sogar, daß ihr Geschäft unter dem neuen Tarifgesetze außerordentlich leiden und eine Herabsetzung der Arbeitslöhne sicherlich nöthig machen würde.
Darmstadt, 6. März. Das Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz. Aotheuung für Schulangelegenheiten, Nr. 2 enthält nachstehendes Ausschreiben an die G oßh. Direktionen der Gymnasien und Realschulen, d. d. Darmstadt, am 23. Februar, betreffend: Die Feststellung des bet den höheren Lehranstalten für die häuslichen Arbeiten einzuhaltenden Maßes und die Maßregeln zur Verhütung einer Ueberschreitung dieses Maßes:
Durch unsere lithographirten Ausschretben vom 22 Februar 1877 und 27. Mai 1881 haben wir >n Betreff der Feststellung des bei den höheren Schulen für die häuslichen Arbeiten einzuhaltenden Maßes und zur Verhütung einer Ueberschreitung dieses Maßes einer Ueberdürdung der Schüler dieser Lehranstalten mit häuslichen Arbeiten nähere Bestimmungen getroffen.
Die Commission, welche auf Anordnung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz am 27. November v. Js. zur Prüfung der Frage der Ueberdürdung der Schüler höherer Lehranstalten v it häuslichen Arbeiten, mit Lernstoff zusammentrat und in einer Reihe von Sitzungen über düse Frage und bezw. über die zur Verhütung einer Ueberdürdung zu ergreifenden Maßnahmen berieth, hat die in den erwähnten Aus- »chrelbcn gctroff.nen Anordnungen als durchaus zweckentsprechend anerkannt und sich insbesondere dahin ausgesprochen, daß die Zahl der Unterrichts- und Arbeitsstunden an den Gymnasien und Realschulcn drs Landes, wie sich solche nach den bestehenden Lehrplänen und nach den erwähnten Ausschretben stelle — vorbehältlich einer kleinen, die Zahl der Arbeitsstunden für die Altersklassen von 9 bis 11 Jahren betreffenden Modifikation — zu einer Beanstandung keinen Anlaß gebe.
Ber den Verhandlungen tn der Commission mußte indessen auf Grund der vor- liegend'N Erfahrungen und insbesondere auf Grund der von verschiedenen Commffsions- m tgliede'N gemachten näheren M.tthetlungen constatirt werden, daß die Bestimmu gen Dci erwähnten Ausschretben nicht allseits pünktlich beachtet worden sind, daß insbesondere jüngere, vädagog sch ungeübte Lehrer noch vielfach dagegen verstoßen haben.
Dir genannte Commission Hai es in ihrem an das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz erstatteten gutächtlichcn Bericht deßhalb für erforderlich erachtet, daß zur Verhütung einer Ueberschreitung der festgesetzten Z^it für häusliche Arbeiten und zur Erwnkung einer thunl.chst gleichmäßigen Veithetlung der häuslichen Arbettcn auf die einzelnen Schultage nochmalige bestimmte und specielle Weisungen an die Direktorin und Lehrer der höheren Lehranstalten erlassen werden und hat hierbei zugleich verschiedene Punkte als besonders beachtenswerth bezeichnet.
Diese Beschlüsse der Commission haben die Billigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz gefunden und sehen wir uns daraufhin veranlaßt, die nachfolgenden Anordnungen zu treffen, bezw. die in den erwähnten früheren Ausschreiben bereits enthaltenen und von der Commission gebilligten Bestimmungen hiermit nochmals ausdrücklich bervorzubeben:
I Festsetzung des für die häuslichen Arbeiten einzuhaltenden Matzes.
1) Die Fertigung der häuslichen Aideiten daif höchstens m Anspruch nehmen: Durchschnittliches
Klasse: Lebensalter: Arbeitszeit:
a bet den Schülern der Vorschule 6—9 Jahre: Eine halbe Stunde bis 40 Minuten den Schultag oder 3—4 Stunden die Woche.
b. bet den Schülern der VI. und V. 9-11 Jahre: Eine Stunde den Schultag oder 6 Stunden bie Woche.
c. bet den Schülern der IV. u. Illb. 11-13 Jahre: Zwei Stunden den Schultag oder 12 Stunden die Woche.
d. bet den Schülern der Illa. u. Hb. 13-15 Jahre: Zwei und eine halbe Stunde den Schultag oder 15 Stunden die
Woche.
e. bet den Schülern der Ha., Ib u. la. 15—18 Jahre: Drei Stunden den Schultag oder 18 Stunden die Woche.
Set Feststellung dieses Zeitmaßes ist ein Schüler von mittlerer Begabung vor- ausgesetzt Die angegebenen Normen setzen, wie wir hiermit noch ausdrücklich Do _ heben, das äußerst zulässige Maß der für dühäuslichen Arbe.ten au öer®e6nbfepbLn Zett fest, und ist namentlich bet den oberen Klassen dringend zu wünschen, daß in ge eigneter Weise eine Beschränkung auf ein geringeres herbeigeführt wt .
2) Vom Vormittag zum Nachmittag de selben Tages .bü-fenke ne Arbeiten aut- gegeben weiden und sind die Schüler von Zeit zu Zett stets auf s Neue daraus hm zuweisen, daß die Fertigung von häuslichen Arbeiten in Stunden zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht, sowie weiter tu der S^nde vor B g Stunde nach Schluß des täglichen Unterrichts und zu späterer Zeit als 10 Uhr des
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festgesetzten Matzes.
imi,. prmnrt?n zuversichtlich, oaß Sie und alle an den höheren Schulen deS o k garten zwa z Sorgfältigste bestrebt sein werden, eine
U°berschttsiung des stlr die häuslichen Arbeiten vorstehend festgesetzten MaßeS zu -er. na. „ „«h h J Alle »ur Erreichung dieses Zweckes dienlichen Maßnahmen ergreifen werdenNndesien ftndm 'wir uns in dieser Hmsicht noch zu solgenden speciellen An ordnungen veranlaßten b£(j ^cetionsplanes für die einzelnen Klassen ist sorgfältig darauf Bedacht ni nehmen, daß eine gleichmäßige Vertheilung der häuslichen Arbeiten auf die einzelnen Schultage ermöglicht wirb. ES ist dies zur Verhütung einer Ueber- schretlung der für die einzelnen Schultage für die Fertigung der häuslichen Arbeiten


