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Freitag den 9. November

Mr. 261.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Vnreaur Schulstraß- 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher HHeik.

Bekanntmachung.

Betreff: Die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze in der Provinzialhauptstadt Gießen.

Wir finden uns veranlaßt, die zur Winterzeit bezüglich der Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen rc. geltenden Vorschriften in nachstehendem Mzug aus dem Lokal-Reglement vom 10. November 1879 zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Gießen, den 5. November 1883. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Ans;

§ 5.

Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen:

a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vor­handen ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens nnd 9 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht bis 7*/i Uhr Morgens gestreut sein.

h) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße rc. muß das auf den Seitenpflastern oder Fußpfaden angesetzte Eis auf Aufforderung Großherzoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafft werden.

c) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hofraithen ausgeschüttete Wasser nicht durch die Floß- rinnen auf die Straße laufen kann.

d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nöthig erscheint, aufeisen und mit Asche oder Sand streuen zu lassen.

e) Bei eintretendem Thauwetter sind nach Aufforderung der Lokalpolizei­behörde ohne Verzug die Straßen, öffentlichen Plätze und insbesondere Floßrinnen aufeisen, kehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen rc. entfernen zu laffen.

f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf den öffent­lichen Plätzen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbot zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde ver­bunden, die Schleifen entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen oder aufhauen zu lassen.

g) Beim Schneefall muß längs der Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke auf dem Banket, oder wo kein solches vorhanden ist, auf der Straße ein 3 bis 4 Fuß breiter Pfad rein gekehrt und dieß bei fortdauerndem Schneefall so oft, als nöthig, wiederholt werden.

h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung gesorgt wird.

Politische Ueberfkcht

Gießen, 8. November.

Die Lut Herbewegung hat gegenwärtig, wo wir am Vorabend der Feier stehen, ihren Höhepunkt erreicht und kann hierbei mit Genugthuung constatirt werden, daß man auch in katholischen Kreisen vielfach der Lutherfeier nicht unsympathisch gegenübersteht. Ist ja doch der Wittenberger Mönch nicht blos der große Reformator auf religiösem Gebiete gewesen, sondern seine refor­matorische Thätigkeit erstreckte sich' auch auf andere nicht minder wichtige Ge­biete und namentlich ist Die Schöpfung der neuhochdeutschen Schristsprache ein Werk Luther's, welche ihm Oie Verehrung der gesammten deutschen Nation sichert. In der Reichshauptstadt wird die Lutherseier am 10. November in der St. Nicolai-Kirche abgehalten werden, zu welcher sich die städtschm Behör­den im feierlichen Aufzuge vom Rathhause aus begeben. Der Feier gedenkt auch der Kaiser beizuwohnen, da er die ihm Seitens der Communalbehörden hierzu zugegangene Einladung angenommen hat.

Eine Anzahl Bremer Bürger wandten sich an den Stistsprobst Dr. Döllinger in München mit der Ansrage, ob auch außer der evangelischen Kirchengemeinschaft stehende deutsche Mitbürger unbefangen und gewiffensunbe- schadet sich an einer volksthümlichen Feier des Luthertages durch Fackelzug, Illumination rc. betheiligen könnten. Darauf hat Herr Döllinger folgende beherzigenswerthe Antwort ertheilt:

München, 3. November 1883. Geehrter Herr!

Wenn wir ganz von dem religiösen Reformator absehen, sind doch Luther's Leistungen für Sprache, Literatur, Gesang, Schulwesen und Anderes groß und bleibend genug, um alle Deutschen zu unsterblichem Danke gegen ihn zu verpflichten. Mir scheint also, daß auch Jene, die sich zu keiner der beiden Kirchen bekennen, sehr wohl an einer seinem Geburtstage zu widmenden Ehrenbezeugung sich betheiligen können. Ergebenst der Ihrige

Döllinger.

Das ist der wahre Geist der reinen idealen Humanität, der sich in diesen Wichten Worten kundaiebt. Gewiß, wir Deutsche sind vor Allem Deutsche, und nichts, was Deutschlands Genius Großes gedacht und geschaffen, darf unserm Herzen fremd sein. Man mag es ja beklagen, daß wir nicht auch m religiösen Dingen eines und desselben Sinnes sind, daß der eine Th eil der Nationen einem Glauben huldigt, den der andere verwirft, und umgekehrt, aber diese Zwiespältigkeit der religiösen Ansichten, die Jeder von seinen Vorfahren überkommen hat und für die er nur sich selbst und seinem Gotte dermaleinst verantwortlich ist, sollte doch keinen Deutschen hindern, _ freubig und dankerfüllt den großen Geist zu ehren, der in Luther aufgestanden ist.

Die Ausbeute an belangreicheren Nachrichten auf dem Felde der inner« Politik ist noch immer eine recht dürftige. Bezüglich der für den preußischen Landtag bestimmten Vorlagen ist jetzt etwas Näheres über die aus dem Schooße des landwirthschastlichen Ministeriums hervorgegangenen Gesetz­entwürfe bekannt geworden. Dieselben bestehen in Landgüter-Ordnungen für

die Provinzen Schlesien und Schleswig-Holstein und in dem Consolidations- Gesetz für die Rheinprovinz. Letzteres liegt gegenwärtig dem Obergericht zu Köln zur Prüfung vor und wird auch Dem, Ende dieses Monats zusammen­tretenden, rheinischen Provinzial-Landtage zur Begutachtung vorgelegt werden. Im Ministeriuin Des Innern ist ferner der Entwurf eines Communalsteuer- Gesetzes fertig gestellt; derselbe wird aber schwerlich in der bevorstehenden Session zum Vorschein kommen; schon weil der Finanzminister mit einem neuen Steuer-Umgestaltungsplane hervortreten will und diesem sich der andere Entwurf unterzuordnen haben wird.

Die Dirschauer Attentats-Geschichte entpuppt sich als eine Schwindel-Affaire, insofern nämlich, als das verhaftete Individuum ein ganz gewöhnlicher Schwindler sein soll. Derselbe scheint nur den Zweck verfolgt zu haben, sich für einige Zeit freies Quartier zu verschaffen, da bei ihm so gut wie gar keine Geldmittel vorgefunden wurden.

Der commandirende General des württembergischen Armee-Corps, königlich preußischer General der Infanterie, Hans v. Schacht- meyer, beging am Dienstag fein 50jähriges Dienstjubiläum. Allen ihm zuge- dachten Ovationen hat sich indessen der Jubilar durch eine Reise zu Verwandten nach Celle in Hannover entzogen.

Die österreichisch-ungarischen Delegationen arbeiten recht fleißig weiter. Am Montag genehmigte der Budget-Ausschuß der österreichischen Delegation das ordentliche und außerordentliche Marine-Budget mit unerheblichen Abstrichen. Bei der Berathung des Ordinariums für das Heer erklärte der Kriegsminister, daß gegenwärtig eine Vermehrung der Feldartillerie nicht beab­sichtigt sei und daß bei der nothwendigen Vermehrung der Festungs-Artillerie eine Erhöhung des Rekruten-Contingents nicht stattfinden werde. Der unga­rische Ministerpräsident Tisza unterhandelt gegenwärtig mit dem pensionirten Feldzeugmeister und gewesenen Commandirenden von Kroatien, Baron Phuippomc, wegen Uebernahme der BanuSwürde für Kroatien. Philippovw hat mehrere Forderungen aufgestellt, darunter diejenige eines neuen Sectionschefs.

Der parlamentarische Sieg des französischen Ministe­riums hat zwar durch die Rechnung der Pariser Radikalen einen starken Strich gemacht, trotzdem geben dieselben ihre Pläne zum Sturz des Cabinets Ferry noch nicht auf. Nachdem der offene Sturmangriff der Radikalen so glänzend abgeschlagen worden ist, greifen sie zu andern Mitteln, um das Cabmet zu beseitigen. In den Pariser radikalen Blättern kann man jetzt an hervor­ragender Stelle Mittheilungen über den angeblich bevorstehenden Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Frankreich und China finden, welche Mit- theilungen allgemein nur als Manöver betrachtet werden, bestimmt, Dte Stellung des Ministeriums zu erschüttern. Das wird den Radikalen Alles nichts nützen, zumal jetzt aus Tongking Berichte über neue Erfolge der französischen Waffen einlaufen. Die Franzosen haben die Städte Ningbing und Kuangyen, ohne Widerstand zu finden, besetzt; auch ist der Vertrag von Hue im Centrnm des Rothen Fluß-Deltas zur Ausführung gelangt und nur in den beiden nördlichen Provinzen widersetzen sich dieSchwarzen Flaggen" noch der Ausführung des Vertrages. Neueren Mittheilungen zufolge wäre der Rücktritt Challemel- Lacour's wieder zweifelhaft geworden; vorläufig geht der Minister nur auf