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ISO. Samstaq den 9- Juni 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- unb Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher Hheit.

Betreffend: Die Revision des Servistarifs und der ClasseneintheilNng der Orte. Gießen, am 6. Juni 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zum 1. April 1884 läuft derjenige fünfjährige Zeitraum ab, nach welchem gemäß § 3, Absatz 2 des Gesetzes von: 25. Juni 1868, betreffend di Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes (Bundesgesetzblatt Seite 523), der Servistarif und die Classeneintheilung der Orte wie solche, dem Gesetze vom 3. April 1878 (Reichsgesetzblatt Seite 243) entsprechend, seit dem 1. April 1879 in Geltung stehen, einer allgemeinen Revision zu unterziehen sind.

Für den Fall hiernach Anträge von Ihnen auf Versetzung in höhere Herviselassen zu stellen sind, sehen wir Ihrer Vorlage unter Angabe der Gründe längstens bis zum 15. l. M. entgegen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Betreffend: DaS Ober-Ersatz-Geschäft für 1883.

Das Ober-Ersatz-Geschäft für 1883 wird im Kreise Gießen

Freitag den 22. Juni, im Rathhause zu Lich, Vormittags 9% Uhr,

Samstag den 23. Juni, in dem alten Rathhause zu Gießen, Vormittags 8 Uhr,

Montag den 23. Juni, daselbst, Vormittags 8 Uhr,

Dienstag den 26. Juni, im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Vormittags 9 Uhr, stattfinden.

Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infanterie-Brigade in sämmtlichen ÄuShebungsorten zu gestellen:

a. die für dauernd untauglich befundenen Militärpflichtigen;^ ( soweit denselben noch eine besondere Ladung zugeht;

b. die zur Ersatz-Reserve II. Klasse m Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen t ' 1 ö ö }

c. die zur Ersatz-Reserve I. Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen;

d. die von der Ersatz-Commission als tauglich und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich derjenigen aus früheren Jahrgängen;

6. die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten;

f- die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen.

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die ^Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden unverzüglich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen anzuzeigeu- Die Militärpflichtigen sind außerdem anznweisen, ihre Loosungsscheine mit zur Stelle zu bringen.

Die zur Beurtheilung von Reclamationen in Betracht kommenden Personen haben ebenfalls zu erscheinen.

Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich anzuzeigen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist. ......

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben bei dem Ober-Ersatzgeschäfte selbst anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Militärpflichtigen rechtzeitig zur Stelle sind.

Gießen, am 31. Mai 1883. Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission des Kreises Gießen.

Dr. Hoffmann, Regierungsrath.

Politische Uebersicht.

Gießen, 8. Juni.

Die Arbeiten des Reichstages neigen sich ihrem Ende zu und dürste zur Stunde der Schluß desselben, resp. seine Vertagung baldigst zu erwarten sein. Gegenüber der fast dramatischen Lebhaftigkeit, welche die Verhandlungen des Reichstages namentlich während der dritten Berathung der Gewerbeordnungs-Novelle charakterisirte, scheinen die letzten Sitzungen in ungewöhnlich ruhigem Tempo dahinfließen zu wollen, wozu die sich aus allen Seiten geltend machende Ermüdung nicht wenig mit beitragen mag. Am Montag nahm das Haus ohne wesentliche Discussion den Handelsvertrag mit Italien und die Literar-Convention mit Frankreich definitiv an und trat dann in die zweite Lesung der Zuckersteuer-Vorlage ein, welche die Herabsetzung der Export-Bonification für Zucker bezweckt. Die Berathung hierüber wurde am Dienstag fortgesetzt und die Vorlage schließlich im Wesentlichen nach den Regie­rungs-Vorschlägen genehmigt. Nachdem hierauf ein Antrag der Fortschritts­partei auf Vertagung mit großer Majorität abgelelint worden war, trat das Haus sofort in die zweite Lesung des Etats pro 1884/85 ein. Die Etats des Reichstages, des Reichskanzlers und des Reichskanzler-Amtes, sowie des Reichs­justiz-Amtes wurden nach unerheblicher Debatte genehmigt. Die weitere Be- rathung des Etats erfolgte erst am Donnerstag, da am Mittwoch der Reichstag sich nut Petitionen und mit demReblaus-Gesetz" beschäftigte.

Am Dienstag hielten auch die beioen Häuser des preußischen Landtages Sitzungen ab. Das Herrenhaus beschäftigte sich mit der Specialbe- rathung der Verwaltungs-Gesetze, und zwar zunächst mit dem Gesetz über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltmig. Daffelbe wurde mit großer Majorität Qngenonunen, allerdings mit zwei wichtigen materiellen Abänderungen gegenüber den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. Die erste Abänderuna bezieht sich auf § 28 (Bezirksausschuß), bei welchem das Herrenhaus den Com- missionsantrag, neben dem Verwaltungsgerichts-Director noch einen besondern ständigen Stellvertreter des Regierungs-Präsidenten im Bezirksausschuß zu be­stellen, annahm. Außerdem wurde Aliena 2 des § 61 (Ablehnung der Gerichts­personen bei bürgerlichen Processen) in folgender Fassung angenommen:Aus der amtlichen Thätigkeit des Landraths, bezw. des Regierungs-Präsidenten darf kem Grund zur Ablehnung desselben wegen Besorgniß der Befangenheit ent­nommen werden." In Folge dieser Abänderungen muß der erwähnte Gesetz­entwurf nochmals an das Abgeordnetenhaus zurückgehen. Das Abgeordneten­haus trat am gleichen Tage in die zweite Lesung der vielbesprochenen Kanal-

Vorlage ein. Dieselbe fordert von der Landesvertretung einen Kredit von 46 Mill. zum Bau eines Kanals von Dortmund nach den Emshäfen. Die Commission hatte die Ablehnung dieser Vorlage beantragt, dagegen die Erbauung eines Kanals vom Rhein nach der mittleren Elbe und eines Zweig-Kanals von Bevergern nach der untern Ems vorgeschlagen. Hierzu lag ein Vermittelungs­antrag des Abg. Hammacher vor, wonach die geforderten 46 Millionen zum Bau beider Kanäle verwendet werden sollen; endlich war vom Abg. Letocha ein Antrag auf Herstellung eines Kanals zwischen den oberschlesischen Bergwerk- districten und Berlin eingegangen. Nicht weniger als 26 Redner hatten sich zu diesem Gegenstände eingeschrieben und die Debatte wird sich daher voraus­sichtlich sehr umfangreich gestalten. Hervorzuheben ist aus der Dienstags-Sitzung ein kleines Necontre zwischen den beiden Centrums - Abgeordneten Schorlemer- Alst und Windthorst, da epsterer sich für den Commissions-Antrag, Windthorst dagegen aussprach und wobei es an scharfen gegenseitigen Bemerkungen

nicht fehlte.

Der Entwurf der neuen kirchenpolitischen Vorlage ist dem preußischen Abgeordnetenhause endlich zugegangen. Die Vorlage enthält 6 Artikel, von denen der erste die Anzeigepflicht bei Übertragung von ^?elsorge-Aemtern, deren Inhaber unbedingt abberufen werden dürfen und bei Anordnung einer Stellvertretung aufhebt; Art. 2 besagt, daß diese Bestimmung auf Verweser eines Pfarramtes keine Anwendung findet; Art. 3 hebt die Zuständigkeit e obersten kirchlichen Gerichtshofes in verschiedenen Fragen auf; Art. 4 tzanoeu vom Einspruchsrecht; Art. 5 wiederholt die Bestimmung des Art. o bes setzes vom 14. Juli 1880 über die Straffreiheit der Vornahme von Milchen Amtshandlungen und Art. 6 erklärt die Gesetze vom 11. Mai RTa 21). Mm 1874 und 21 Mai 1874 für aufgehoben. Die neue kirchenpolitische Vor age bedeutet demnach im Ganzen ein weiteres Nachgeben des Staates- und zeigt so auf's Neue das Bestreben der Regierung, ihrerseits zur Wiederherstellung des kirchlichen Friedens das Möglichste beizutragen.

Die anaeblichen Aeußerungen des Reichskanzlers über die Auflösung des Reichstages und über das Recht der Bundesfürsten zur Aende- rung der Reichsversassung werden von derRordd. Allg. Ztg. für durchaus

unbegründet erklärt.

Dis Landtaqswahlen in verschiedenen österreichischen Kronländern, wie in Galizien, Tyrol, Krain, Böhmen, beherrschen gegenwärtig die gesammte innere Politik des Donaureiches. In den beiden erstgenannten Kronländern sind die Wahlen schon vorüber Und haben in Galizien mit dem Siege der Polen,