Ausgabe 
7.6.1883 Erstes Blatt
 
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Mx. 127. Erstes Blatt Donnerstag den 7. Juni lt«8S

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

«urcau > Schulstraß- 7. Erscheint täglich mit Ausnahme be8 M.«««.». Ndl-lstTA-n LlMrlfch ^M«l7.7'K

Amtlicher Hheit.

Betreffend: Die Regulirung der nichtschiffbaren Flüsse und Büche. Gießen, am 4. Juni 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglieben Bürgermeistereien des Gorloffthales.

Sie werden benachrichtigt, daß Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz Vorarbeiten zur Regulirung der Horloff angeordnet und den Großherzoglichen Landescultur-Jnspector Dr. Klaas hiermit beauftragt hat. Wir empfehlen Ihnen daher, diesem und seinen ausführenden Technikern (dermalen Großherzoglicher Geometer I. Classe Wämser) jede erforderliche Unterstützung zu gewähren.

___Dr. Boekmann.__

Betreffe nd : Reinhaltung der Straßen. Gießen, am 2. Juni 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern Sie soweit Sie noch im Rückstände sind, an Erledigung der Verfügung vom 9. Mai 1883 binnen acht Tagen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Betreffend. Die Reinhaltung der Straßen und Plätze in der Provinzial-Hauptstadt Gießen.

Mit Rücksicht auf die anhaltend heiße und trockene Witterung fordern wir diejenigen hiesigen Einwohner, welchen die Reinigung der Straßen rc. nach Vorschrift des Localreglements vom 10. November 1879 obliegt, auf, die nach Maßgabe dieses Localreglements von ihnen zu reinigenden Straßentheile und Plätze täglich zweimal Morgens zwischen 6 und 8 Uhr und Mittags zwischen 12 und 2 Uhr mit reinem Wasser zu begießen. Zuwiderhandlungen unterliegen nach § 366, pos. 10 des Reichsstrafgesetzes Geldstrafen bis zu 60 oder Haftstrafen bis zu 14 Tagen.

Gießen, den 6. Juni 1883 Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

________________________________________Fresenius._______________________________

Bekanntmachung.

In Folge einer Aufforderung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz machen wir den Handelsstand unseres Bezirks auf das bevorstehende Erscheinen eines Werkes:Die Zolltarife des In- und Auslandes nach amtlich publicirten Gesetzen und Verordnungen nebst Erläuterungen, Berlin bei E. S. Mittler, ein starker Quartband, Subscriptionspreis 24 Mark", aufmerksam'

Großherzogliche Handelskammer.

____________________________________ Ed. Silbereisen.________________________________________________________

Pfer de;ncbt-Ber ein für das (VrrsMerzogthum Hessen.

Der Pferdezucht-Verein für das Großherzogthum Hessen veranstaltet auch im Jahre 1883 einen Ankauf von Stutfüllen für seine Pferdezucht treibenden Mitglieder und solche Züchter, welche beabsichtigen, dem Vereine beizutreten?'

Angekauft werden nur halbjährige Stutfüllen bester Qualität in Norddeutschland zum Durchschnittspreise von 350 JL.

Die Bestellungen müssen bis halben Juni eingegangen sein und sind bei den Herren Directoren der landwirthschaftlichen Bezirks-Vereine, in Rhein­hessen bei dem Herrn Präsidenten des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins bezw. den Herren Vorstehern der Vereinsbezirke, oder direct bei dem unter­zeichneten Vorstande einzureichen.

Der unterzeichnete Vorstand ist zu jeder weiteren Auskunft bereit und wird auf Wunsch die Ankaufsordnung im Abdruck mittheilen.

Die allgemeinen Kosten, als: Reisekosten der Commission, sowie die Kosten des Transports, der Fütterung und der Versteigerung der Füllen trägt der Pferdezucht-Verein, so daß die Besteller nur den Ankaufspreis zu entrichten haben.

Die Thiere werden wie in den Vorjahren unter den Bestellern versteigert.

Der Termin und Ort der Versteigerung wird s. Z. bekannt gegeben.

Darmstadt, im April 1883.

Der Porstand des Pserdezucht-Uereins fiir das Großherzogthum Hessen.

Franck in seiner jetzigen Fassung für zu weitgehend hält. Abg. Kugler lst für einfache Annahme der Regie: ungsvorlage, bedauernd, daß durch den die Besteuerung der Actienges llsckasten ftatuirenden Art. 4 eine große Verwirrung in die Gesetzgebung gekommen sei. Maurer glaubt, daß der Antrag Küchler in Art. 35 hinreichend berücksichtigt sei. Nach weiteren Bemerkungen der Abgeordneten Wolz, Dittmar und Osann wird Art- 19 mit dem Antrag Wolfskehl angenommen, die übrigen Amendements werden abgelehnt. r

In Folge der beschlossenen Einführung der Declarationspflicht ist eine neue Redactton der weiteren Artikel des Entwurfs nothwendig geworden, welche der Aus­schuß in einem Anhang zum Bericht vorgenommen hat. Art. 20 wird ohne Debatte angenommen. Zu Art 21, welcher von der Steuererklärung handelt, wird auf Antrag Böbm bi schlossen, daß nicht der Vorsitzende der Einschätzungscomm'sstan allem wertere Aufklärungen Über d e Einkommensbeträge verlangen kann- Wetter beschletzt die Kammer auf Antrag des Abg. Schaum, daß dem Steuerpflichtigen eine 2Iufforberun0 zur Declaration mit Zustellung des Declarationsiormulars zugehen muß Die Artikel 22 bis 25 werden angenommen. Zu Art- 26 wünscht ®d)roi,er eLe J8elebrun0 ber Mitglieder der Emschätzungs - Commissionen über ihre gefefcHcben gegenüber den Steuercommissären, worauf die Regierung eine befriedigende Zusage ertheilt. Art. 27 wird angenommen.

Fortsetzung der Berathung morgen Vormittag J Uhr.

Berlin Berlin bat sich ein Comtte gebildet, welches die Erfüllung einer nationalen Ehrenpflicht, die Errichtung eines Denkmals für S^ulze-DePtzsch in die Hand genommen hat- Dem Comite gehören an. Die Re clMag-> - Adgtordneten n Renniasen n Benda v Forckenbeck, Gnerst, vugo Hermes, Kapp, Ludwig Lowe, Löwe Ludolf Parisius Rickert, Schenk-Wies­

baden, Seyffardt-Creseld und Virchow Es steht zu erwcntn, bofe manJid) bemnödM mit einem Aufruf in dieser Angelegenheit an O'ffmtlichkett. wenden wüd

Ein 6err Viktor Saint Paul und dessen Gemahlin tn Parts haben der Pariser med cinffchm Akademie 25,000 Francs zur Verfügung gestellt als Preis für diejenige Person welche ein Heilmittel gegen Diphteritis entdeckt, das die mebfctntf<*,c » aW wirffim erMrt Die Stifter bestimmen ausdrücklich daß der'PretL ohne Unterscheidung der National'tät zu vergeben ist. Di-- Zinsen der 25 000 Francs sollen tn der Zwischenzeit alljährlich für die beste Arbeit über bt-fe Kranker als Preis zu vergeben sein.

Es bürfte im Hinblick aus die gegenwärtige Consti-llation in Ostasien nicht uninteressant sein, einen Blick auf den Umfang und die Bedeutung des chinesischen

Keutschkand.

Darmstadt, 5. Juni. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:

Am 2. Juni den Revisionsgehülfen Christian Decher aus Engelrod, im Kreise Lauterbach, zum Oberrechnungs-Probator 2. Klaffe bei der zweiten Ab- theilung der Justistcatur der Oberrechnungs-Kammer zu ernennen

5. Juni. Der zweite Präsident Muhl verkündigt in heutiger Sitzung der 2. Kammer als mue Einläufe eine Anforderung der Regierung im Be- trage von wetteren 9000 Ji. zur Beseitigung der durch die Erdrutschungen bet ^-^^bvderi Gefahren, die Mittheilung der in einer tn den letzten Tagen Bürgerversammlung beschlossenen Resolution in Betreff des Antrags Wasserburg und Genossen auf Einführung direkter Landtagswahlen inh ÄfnprLgan0,öbenc>£b^ Vorstandes der Sparkasse zu Ulrichstein betreffend r ^ifenbach, Artikel 11 des Einkommensteuergesetzes

nnÄ,5ta,0SHbtrai*aUhnmbc8 /^^^"nnten G-setzesmtwurss schreitet nur sehr lang, n^ WbiuT'mtrnmmL1hnbff der Feststellung des steuerbare» Einkommens

m Abzug zu kommen bat. Dazu sollen auch die berc ts der Einkommensteuer unter- worfemn Zinsen und Dividenden von Actien gehören. v. Wedekind batte Strick dieser Beftlwmung beantragt, seinen Antrag jedoch zurückgezogen - linger ntomt benMben wieder auf. - Wolfskehl beantragt Ersatz durch die Worte: Die Zlnsen und Dtvldenden von Actien inländischer Gesellschaften^ iedock nur in dem- Sn fl®nb "ltni6, U-bcrschiisse bereits der Einkommensteuer unter-

finb" . 7 31n Stelle der »eftimmung, bofi für bm Unterhalt Otts Steuer- vfltchttllen und seiner Famllte k-merlet Abzug statlsindet, beantragt Wasserburg III kommt ein Betrag für das zum Lebensunterhalt in Abzug, und zwar vorerst für einen einzelnen Steuerpflichtigen der Betrag eon 300 M, für eine verheirathetc Frau der Betrag von 200 M, fiir jedes ftlnb unter 15 Jahren der Betrag von 100 ju. Küchler will nur für den ieaei- Erhalt keinen Abzug gemacht, besondere, meist durch Unglücksfälle 'oerur* ÄS 0'bübrend berücksichtigt sehen. - Abg Sckröder, sowic

Ministerialrath Müller und Geh. Obersteuerrath Baur enwfeblen den Antrag Wolfskehl, wenden sich dagegen entschieden gegen den Antrag Wasserburg, den auch