Mittwoch den 7. März
1883
Bureau r Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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im Rheingau, deren theilweise demnächste Beseitigung oder Abschwächung im Sinne der
Erhaltung des bisherigen Wasserspiegels dcn Gegenstand einer Vereinbarung zwischen
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Man erwartet daher in den beteiligten parlamentarischen Kreisen, daß jenes Abkommen, welches den hessischen Ständen bereits zuging, dort aber anscheinend bis
PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
England.
London, 2. März. Die englische Schiffbau-Industrie sieht sich den deutschen Markt mehr und mehr entschlüpfen. Trotz der stetig wachsenden Production britischen Eisens und Bessemer-Stahles weist deffen Verwendung zu Schiffsbauzwecken neuerdings einen merkbaren Rückgang auf, den Kenner der Verhältnisse zum guten Theil auf das Ausbleiben deutscher Bestellungen, die jetzt in der eigenen Heimath mustergiltige Effectuirung finden, zurückführen. Rach den jüngsten Veröffentlichungen der „British Jron Trade Association" weist der Verbrauch an Eisen und Bessemer-Stahl zu Schiffsbauzwecken im Monat Ja- nnar d. Js., verglichen mit der im gleichen Monat des Vorjahres zur Verwendung gelangten Quantität einen Rückgang von 182,116 Tons auf. Der Bremer „Norddeutsche Lloyd" dürfte noch der einzige Kunde sein, der mit regelmäßigen und namhaften Bestellungen am englischen Schiffsbaumarkte erscheint.
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Darmstadt, 24. Februar 1883.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Jusirz. v. Starck.
Rautenbusch.
5) Insoweit demnächst auch für andere Schäden, als für die an Gebäuden statt- gehabten, Beihülfen aus Mitteln des Staates geleistet werden können, ist darüber in derselben Welse wie über die Beihülfen für Schäden an Gebäuden Entscheidung treffen.
ichmer Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Z)eutschkand.
Darmstadt, 5. März. Se. Königl. Hoheit der Großherzog, sowie Ihre Großh. Hoheiten die Prinzessinnen Victoria und Elisabeth werden morgen Abend 9 Uhr mit Extrazug der Main-Neckar-Bahn wieder hier eintreffen. Die Allerhöchsten Herrschaften nebst dem Gefolge beabsichtigen morgen Vormittag 8 Uhr 39 Min. von Berlin über Eichenberg-Cassel abzureisen.
— Die evangelische Landes-Synode, wird nicht, wie in mehreren Blättern gemeldet wurde, am 29. März, sondern erst nach Pfingsten dieses Jahres wieder zusammentreten.
Darmstadt, 3. März. Das heute abgegebene Großh. Regierungsblatt Rr. 6 enthält:
Bekanntmachung, die Leistung von Beibülfen zur Heilung der durch die lieber; schwkmmungen veranlaßen Beschädigungen aus Mitteln des Staats betreffend.
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Grobherzogs »erben nachstehende Bestimmungen über die Leistung von Beihülfen zur Heilung der •urd) die Überschwemmungen veranlaßten Beschädigungen aus Mitteln des Staates mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenniniß gebracht, daß die darin erwähnten Grundsätze demnächst zur Veröffentl-chung gelangen werden.
1) Zum Zweck der Entscheidung über alle Beihülfen, die aus den der Regierung zur Bekämpfung des Rothstandes aus Anlaß der letzten Ueberschwemmungen zur Verfügung gestellten Mitteln zur Heilung von Gebäudeschäden geleistet werden sollen, wird eine Landescommission aus sechs Mitgliedern gebildet; der Provinzialausschuß jeder Provinz wählt hierzu ein Mitglied und für den Fall dessen Verhinderung einen Stellvertreter, die anderen drei Mitglieder werden von dem Großherzogl'chen Ministerium des Innern und der Justiz ernannt, das auch den Vorsitzenden bestellt- Die Landes- Commission entscheidet noch Stimmenmehrheit, im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
2) Ehe die von den Großherzoglichen Kreisämiern erhobenen Schadens- abschätzu gen der Landescommission zur Entscheidung vorgelegi werden, hat der Kreisausschuß des betreffenden Kreises Anträge auf Ertheilung von Beihülfen zu stellen. Er hat denselben die von dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz zu bestimmenden Grundsätze zu Grunde zu legen und sich insbesondere auch darüber zu äußern, ob die bezüglichen Schäden durch Wassersnoth entstanden sind und ab und welche Beihülfe den Beschädigten nach ihrer Bedürftigkeit zu ertheilen sein dürste, sowie welche Beschädigte einer Beihülfe bedürftig nicht zu erachten sind. Außerdem hat der Kreisausschuß sich darüber zu äußern, ob und welche an die Beschädigten aus andern Mitteln etwa schon gemachte Zuwendungen auf die zu leistenden Bechülfin in Aufrechnung zu bringen sind;
3) lieber die von dem Kreisausschuß gestellten Anträge entscheidet die Landes- Lommission nach Maßgabe der unter 2) erwähnten Grundsätze. Dieselbe kann vor der Entscheidung Vervollständigung der gemachten Erhebungen ober der gestellten Anträge eintreten lassen; sie kann auch, ohne vorerst über den ganzen Betrag der Beihülfe zu entscheiden, beantragen, daß ein gew sser Theil der überhaupt in Frage kommenden Beihülse alsbald ausbezahlt werde. Glaubt der Vorsitzende eine Entscheidung als den von dem Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz bestimmten Grundsätzen zuwiderlaufend beanstanden zu sollen, so Hot er sofort die Entschließung der genannten Behörde, die alsdann endgültig über die zu leistende Beihülfe zu entscheiden hat, einzuholen. Von allen Entscheidungen hat der Vorsitzende die Beschädigten mit dem Bemerken in Keuntniß zu setzen, daß ihnen freistehe, gegen dieselben b'nnen acht
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Tagen zerstörlicher Frist Beschwerde an das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz zu erheben, das dann endgültig zu entscheiden hat. Diese Beschwerden sind bet der Landes-Commission einzureichen. Rach Ablauf dieser Frist sind die Entscheidungen mit den etwa gegen solche erhobenen Beschwerden von der Landeßcommission dem Ministerium des Innern und der Justiz vorzulegen, das die Auszahlung der zu leistenden Beihülfen verfügt.
tr/m Hau?, Vubwigs; v.t ffuf der Lstskite zu L. Petri b.
jQmilienlfißi? im Tirrnirchm bei lurmarbt, 'iechadl.
jcoar an die bayerischen Donaubezirte 20,000 JL, an Elsaß und Württemberg je 10,000, nti Hessen, Unterfranken und die Pfalz je 80,000, an die Rheinprovinz 60,000, an Anden 40,000, an den Regierungsbezirk Wiesbaden 20,000 ^M. Es bleiben also noch jur Vertheilung übrig 500,000 JL, von denen 100,000 reservirt sind.
^"idwigsptay 5. ; möblirte
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r^lttgasse^. :"’^btnwobnung,
n--llQ .jübeji^n. ^'^ildelmsstraße, •■imoblirtt^inimer 101 ws breie.)
ds. A.
Telegraphische Depeschen.
Wolffs telegr. Correfpondenz-Burean.
Berlin, 5. März. Abgeordnetenhaus. Das Haus genehmigte den Nachtrags- Etat, den Etat der allgemeinen Finanzverwaltung und der landwirthschaftlichen Verwaltung. Die Position für die Bahn Fischhausen-Palmnicken wurde bewilligt. Bei der Beralhung des an die Commission zurückoerwiesenen Antrags Knörcke, die Mehrforderung für Schulaufsichtskoften als Zuschüsse zu Lehreremeritengehälter zu verwenden, proteflirte der Fmanzminifter gegen diese Uebertragung des einen Postens auf den andern, v. Bennigsen, Windthorst, Knörcke traten, den Ausführungen des Finanzministers entflegtn, v. Bennigsen beantragt eine Resolution, durch welche unter Abstandnahme der Erhöhung der Emeritengehälter die Regierung aufgefordert wirb, ein Elementarpensionsgesetz vorzulegen. Der Finanzminister bemerkte, daß die Regierung der gesetzlichen Regelung der Lehrerangelegenheit das größte Interesse zuwende. Die Regierung habe die Hälfte der Schullasten durch ein Schuldotationsgesetz übernehmen wollen, dazu gehörten aber große Mittel aus Reichssteuern. Er bestritt wiederholt die Befugniß des Hauses zur Uebertragung. Der Cultusminifter sagte, daß er den Versuch machen wolle, aus diesen traurigen Verhältnissen mit Hilfe des Hauses herauszukommen. (Beifall.) Knörcke zog darauf seinen Antrag zurück und die beiden Poften: Schulaufsichtskoften und Emeritengehälter wurden unverändert genehmigt. Auch die Resolution Bennigsen wurde angenommen. Ferner würbe das Etatsgesetz und das Anleiheg-setz genehmigt, und somit ist die zweite Etatsberathung erledigt.
— Die „Rordd. AUg. Ztg." von heute Abend bespricht die schleswigsche Optantenfrage und führt unter Hinweis auf bte Bestimmungen des Wiener Friedens über das Opiionsrecht Folgendes aus: Die Dom-cilverlegunz sei Grundbedingung für die Gültigkeit der Optionen gewesen, wie bet allen früheren derartigen Abkommen. Jedes Abweichen vom Grundprincipe durch die Wiederzulassung derOptirenden in abgetretenes Gebiet unter Beibehalt fremder Staatsangehörigkeit nehme der Option die wahre Bedeutung, mache sie zum Scheinmanöver und würde dahin führen, daß nahezu alle Bewohner des abgetretenen Gebiets für den abtretenben Staat opttren, aber in allen Wohnsitzen die Heimstätte als Ausländer behalten würden. Preußen habe aus Freundwilligkeit gegen Dänemark den Optanten die Rückkehr nach Schleswig gestattet und habe sich damit das Werk der AssimiUrung Nordschleswigs mit den übrigen Theilen Preußens erschwert, die Optanten hätten deßhald aber keineswegs ein Recht auf Nichtausweisung, also ein größeres Recht, als jedem sonstigen Ausländer zuftehe. Nachdem die Zahl der Dänen Nordschleswigs durch anscheinend völlig organisitten Zuzug neuer El mente aus Dänemark gewachsen sei, so sehe sich Preußen gezwungen, dem Wcitergreifen dieses Zustandes durch Maßnahmen vorzubcug-n, welche Diejenigen, die auf preußischem Gebiete lebenslänglich bleiben wollten, auffordern, die natürliche Consequenz dieses Entschlusses zu ziehen. Die Klagen der Dänenpresse über unritterliche Verwaltung und über brutalen Machtmißbrauch wären unterblieben, wenn Preußen von Hause aus mehr völkerrechtlichen Traditionen und weniger freundnachbarlichen Gesinnungen gegen Dänemark Rechnung getragen hätte.
Berlin, 5. März. Der Großherzog und die Großherzogin von Baden sind heute nach Karlsruhe zurückgekebrt.
Rom, 5. März. Der Papst empfängt heute, morgen und übermorgen anläßlich seines Geburtsfestes und des Jahrestages der Krönung die Glückwünsche der Diplomaten.
— Der Appellhof bestätigte das Urtheil des Zuchtpolizeigerichts, welches Valerian zu dreijährigem Gefängniß oerurtbeilt.
Baden Baden, 5. März. Der schon seit längerer Zeit sich hier aufhaltende Reichskanzler Fürst Gortschakoff ist vor einigen Tagen erkrankt, sein Sohn Fürst Michael Gortschakoff befindet sich bei ihm zur Pflege. Der Krankheitszustand gilt für nicht unbedenklich.
Stettin, 5. März. In der Schiffswerft und Mafchinen-Bauanstalt des „Vulkan" zu Bredow brach in der vergangenen Nacht eine Feuersbrünst aus, die mehrere große Baulichkeiten des Oberhofes, in welcher sich auch Modelle befanden, in Asche legte. Das Feuer ist heute Morgen gelöscht worden. Ueber den angerichteten Schaden und die Betheiligung der Verficherungs-GesellsMften an dem Feuerschaden ist Näheres noch nicht bekannt, im Betriebe der Schiffswerft ist durch die Feuersbrunst keinerlei Störung eingetreten.
London, 5. März. Die „Times" erfährt, daß die nächste Sitzung der Conferenz am Mittwoch stattfinden wird uiid daß die englffchen Bevollmach' tigten dann einen Vorschlag machen werden, der für Rußland annehmvai sein und die Beendigung der Conferenz-Arbeiten gestatten würde.
Parts, 5 März. Kammer. Berathung ber Anträge wegen Revision der Verfassung. Fen y spricht sich formell gegen die Berathung ans- Die Reg ^mtg werde nicht zögern, die Verfassungsrevision energisch anzuregen, sobald die Reoision lvoglich sei. Gegenwärtig würbe bte Initiative dazu zu einem scharf.n Conflict zwischen beiden Kammern führen- Den Krieg gegen den Senat eröffnen, hieße die wahre Meinung des Landes verkennen, dessen große Masse Frieden und Arbct von der
Republik lossagen würbe, wenn sie erkenne daß die Republik d e Unbeständigkeit und Agitation sei. Die Regierung lehne die Revision als Racheakt gegen den Senat ab und verlange zuerst die Wiederherstellung des Einverständnisses beider Kammern. Dauernder werde die Regierung durch eine solche Majorität; bann werde der Senat noch vor den Wahlen in 1885 der Revision -ustimmen.
- Rach längeren Reden Madier de MoMjau'S, Andrieux', welche aus ver*
** . .W: zu ber Beschlußfassung im preußischen Landtage zurückgcstellt ist, dem letzteren baldigst
lorgelegt werden wird.
* • r “J/ lU — Von den dem Präsidenten des Reichstags noch zur Disposition stehenden 900,000 X für die Ueberschwemmten kommen heute zur Vertheilung 400,000 und I —------------------- ------------------------------
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Berlin, 3. März. Die Ueberschwemmungen am Rhein legen den Ged anken , £**.. nabe, daß die Aufmerksamkeit ber Strom- und Landes-Polizeibehörde sich mehr als s lidlüll’N* bisher dem ßochwosserprofil dieses Stromes und der anderen größeren Flüsse wird zu- flckllü'llf wenden müssen. Die bisher vorgenommenen Correctionen beziehen sich wesentlich auf den niedrigsten Wasserstand; sie bezwecken, für diesen der Schifffahrt die erforderliche iiiy H Fahrtiefe zu sichern. Die Correctionswerke ragen nicht über Mittelwasser hervor und
“ -ofc D‘"n h uU;’ bewirken, daß das, was dem Mittelwasserprofil in der Breite genommen wirb, ihm nach ^niiiß der Tiefe ersetzt wirb. Auf das Hochwasserprofil haben sie weder tm guten, noch im schlechten Sinne den geringsten Einfluß. Wie wenig selbst die bisherigen Correctionen
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Vertretern der preußischen und hessischen Regierung bildet, auf den Verlauf des Hoch« ' 1 wossers gehabt hat, beweist ein Vergleich zwischen dem Verlaufe des letzten und des
Hüte ’S. Hochwassers vom Jahre 1845. Bet dcn beiden Katastrophen im November und
. Decemler v. I. Überstieg der Wasserstand bei und oberhalb Mainz zwar dcn Stand
von 1845, gleichwohl ist im Nheingau und in der Nheinprovinz die. Hochfluth nirgends
höher gestiegen als in dem letztgedachten Jahre.
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n r'.'-- friDrbitL • . . .
4) In der Regel sind die Beibülfen nicht an die Beschädigten selbst, sondern an - nicht beschädigt?, von dem betreffenden Kreisamte als geeignet bezeichnete Kuratoren
jungen1 auszuzahlen, bte über die Verwendung dem Kreisamte demnächst Rechnung abzu- legm haben. , ,
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