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Nr. 2GG. Donnerstag den 6. September 1883
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
vureaur Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MsntaaS. $rei> vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlshn,
mm — Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Ps.
Amtlicher Hheil.
Betreffend: Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.
Bekanntmachung.
Unter dem Rindvieh des Pachters Hoffmann in Hof-Gill ist die Maul- und Klauenseuche ausaebrochen.
Gießen, den 5. September 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_______________________ Dr. Boekmann.
2.
3.
4.
Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht ^Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird. ö
Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Gebultszeugniß;
b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit un^Fähigkett den Freiwilliacn während einer einjah-igen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüstcn und zu verpflegen; '
" "?/ l ch ° " enheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen "rügen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienst, oeyorde auszustellen ist; x ° v '
ck. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugniffen.
B e k a n n t m a ch u n g.
werden «“i ®tun*> >brer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen,
ständige Gesuch? ohne Weiteris MÜckg'°g-b-n werden"^ ^" ^suche zu beachtenden, Vorschriften mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringcn, wenn der sich Meldende im Großherzog- Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
Die Berichtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jabres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu
Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, tn der Lage zu sein, den Freiwilliacn wahrend des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
gu pos. 6.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und ^^A^ugniffe siir die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord-, sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung ~ 11 c , ®eI^Crtnung vom 28. September 1875 - Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein muffen.
Im Uebrigen wrrd aus die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ordnung verwiesen.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Gros.
Politische Ueberficht.
. Gießen, 5. September.
Bie kurze außerordentliche Sommer-Campagne des Reichs- iages hat in voriger Woche ihr Ende erreicht, was allerdings nur dadurch amoglicht wurde, daß der Reichstag am Freitag eine Abendsitzung zu Hülse lahm. In letzterer fanden der deutsch-spanische Handelsvertrag mit der viel- genannten Spritclauscl, nach welcher russischer,, in Hamburg rectificirter Sprit ieme Zollvergünstigungen genießt, in zweiter Lesung die Zustimmung des Hauses, Ao der Antrag v. Kardorff auf Verallgemeinerung der Zollennäßigungen. Mdlich ertheilte noch der Reichstag die regierungsseitig nachgesuchte Genehmigung . Verfügung vom 9. August, durch welche die Bestimmungen des deutsch- Muschen Handelsvertrages vorläufig in Kraft gesetzt wurden. Die dritte Be- Mhung des Vertrages führte am Sonnabend zunächst zu einer beinahe drei- Andigen General-Discussion, welche vielfach über den eigentlichen Gegenstand er Verhandlungen hinausschweiste; nach Schluß der General-Discussion wurde tr Vertrag fast einstimmig genehmigt. Außerdem nahm der Reichstag noch n Antrag Braun, die Indemnität für die Verfassungs-Verletzung in einem sonderen Paragraphen des Entwurfes auszusprechen, mit großer Majorität A und genehmigte schließlich noch die internationale Convention bezüglich der iordsee-Fischerei. Hierauf erfolgte durch kaiserliche Botschaft, welche Staats- Mttar v. Bötticher verlas, der Schluß der Session. Dieselbe nahm im Ganzen fünf Plenar-Sitzungen in Anspruch und zeigte sich der Reichstag opfer- luiger und leistungsfähiger, als man ihm in Anbetracht der vorhergegangenen
und arbeitsreichen Session zugetraut hatte, denn vollzähliger als man Wen durfte, haben die in allen Himmelsgegenden zerstreuten Reichsboten dem Erwarteten Rufe zur außerordentlichen Session Folge geleistet. Hoffentlich Md die Reichsregierung nun davon überzeugt sein, daß sich das oberste Par- Ment auch bei ferneren außerordentlichen Anlässen in beschlußfähiger Lahl ver- mineln wird.
Der Reichskanzler Fürst Bismarck weilt mit seiner Gemahlin und M Grafen Herbert Bismarck seit vorigem Sonnabend zur Nachkur in Gastein. W Tage vorher conferirte der Reichskanzler noch wiederholt in Salzburg mit M Grafen Kalnoky, dem österreichisch-ungarischen Minister des Auswärtigen; M Freitag Abend soupirten Graf Kalnoky und der Statthalter Graf Thun mm Fürsten Bismarck.
Die Sobieski-Feier, zu welcher man sich in der polnischen Bevöl- muvlg Oestereichs anläßlich des 200jährigen Jahrestages (12. September) der
Entsetzung Wiens von der Belagerung Wiens durch die Türken gerüstet hat, hat ihr lautes Echo auch in den polnischen Landestheilen Preußens gesunden. Namentlich in der Provinz Posen wird die Sobieski-Feier zu einer polnischnationalen Feier und zu einer Art Demonstration gegen das Deutschthum umgestaltet, als ob die Polen allein den Entsatz Wiens bewerkstelligt hätten. Sehr bemer- kenswerth erscheint daher ein Erlaß des preußischen Cultusministers v. Goßler, welcher an die höchsten Schulbehörden der Provinzen mit polnischer Bevölkerung gerichtet ist und in dem den Schülern der höheren Lehranstalten (incl. der Lehrerseminare und Präparanden-Anstalten) jede Betheiligung an der Sobieski- Feier, auch außerhalb der Schule, untersagt wird.
Das Sedansest ist, soweit sich dies aus den vorliegenden Berichten ersehen läßt, auch diesmal überall in Deutschland unter lebhafter Betheiligung aller Bevölkerungsklassen in würdiger Weise begangen worden. Besonders festlich gestaltete sich die Feier in Leipzig, Bremen, Posen, Dresden, Breslau, Freiburg i. Br. u. s. w. In Leipzig z. B. betheiligten sich an dem Festzuge über 8000 Personen; 50 Vereine waren in ihm vertreten und 12 Musik-Capellen lösten einander ab.
Am österreichischen Kaiserhofe herrscht anläßlich eines freudigen Familien-Ereignisses frohe Bewegung. Am Sonntag früh ist Kronprinzessin Steianie von einer Tochter gücklich entbunden worden. — In der ungarischkroatischen Streitfrage ist noch keine weitere Entscheidung erfolgt Vorläufig sind die Kroaten nicht gesonnen, in der Wappenfrage nachzugeben, während einerseits das ungarische Ministerium entschlossen ist, die an den Wiener Minister - Conferenzen gefaßten Beschlüsse durchzusetzen, oder seine Demission zu geben.
Der Vertrag von Hue hat augenscheinlich die ohnehin nicht günstigen Beziehungen zwischen Frankreich und China noch verschlechtert. Rach einer Meldung des „Gaulois" ist der Vertrag von Frankreich der chinesischen Regierung offieiell mitgetheilt worden und dieselbe aufgefordert, die mit den „Schwarzen Flaggen" verbündeten chinesischen Truppen zurückzuziehen. Der Mandarin Li-Fong-Pao, Botschafter Chinas in Deutschland, soll erklärt haben, daß dieses Verfahren Frankreichs von China als eine Kriegserklärung betrachtet werden würde. — In Paris ist aus Tamatave ein vom 26. August datirtes Telegramm eingetroffen, welches den Tod der Königin von Madagaskar bestätigt. Die Richte derselben hat als Königin Ranavalo 111. die Herrschaft angetreten; der bisherige Premierminister bleibt auch ferner im Amte.
In England befürchtet man einen neuen Gewaltstreich der Fenier.


