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Hamburger Festtage zur Gründung eines allgemeinen deutschen Kriegerbundes führen werden, ist zwar aus verschiedenen Gründen noch zu bezweifeln, sicherlich werden sie aber zur baldigen Ausführung dieser Idee lebhafte Anregung geben und die weitere Entwickelung des deutschen Kriegervereinswesens begünstigen.

Die legitimistischen Kreise Frankreichs sind durch die Nach­richt von der abermaligen schweren Erkrankung des Grafen Chambord, des in Frohsdorf residirenden Prätendenten auf den französischen Thron, in nicht geringe Bestürzung versetzt worden. Der Graf von Paris ist am Montag in der französischen Hauptstadt angekommen, wo am genannten Tage alle Prinzen von Orleans anläßlich der ernsten Nachrichten aus Frohsdorf zu einem Familien- rathe zusammengetreten sind, der sich jedenfalls mit der Frage, wer nach dem eventuellen Ableben des Grafen Chambord dieNachfolge" zu übernehmen habe, beschäftigt hat. Die französische Negierung soll fest entschlossen sein, falls nach dieser Richtung hin eine Kundgebung der Orleanisten erfolgt, die sofortige Aus­weisung der gesummten Familie Orleans anzuordnen. Graf Heinrich Chambord wurde am 29. September 1820 als einziger Sohn des in ebendemselben Jahre ermordeten Herzogs Karl Ferdinand v. Berry geboren und ist der Hauptver­treter der älteren Linie der Bourbons, weshalb ihn auch seine Anhänger als Heinrich V. bezeichnen. Da er kinderlos ist, so würden im Falle seines Ablebens die Chancen der Orleans allerdings steigen, soweit dies eben unter den heutigen Verhältnissen in Frankreich möglich ist. Ueber die Krankheit des Grafen Chambord meldet man aus Paris, daß dieselbe in einem sehr ernsten Magen­leiden besteht, doch soll eine unmittelbare Gefahr für das Leben des Erkrankten nach ärztlichem Aussprüche ausgeschlossen sein.

General Gurko, der neuernannte Statthalter für das Königreich Polen, wird in diesen Tagen in Warschau erwartet. Man sieht hier der An­kunft Gurko's mit einer gewissen Beklemmung entgegen, da er, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, dem feingebildeten und milden Albedinsky, als ein alter Hau­degen von schroffen Manieren und rücksichtslosem Auftreten gilt. Falls sich diese Charakteristik bestätigt, so wäre die Ernennung Gurko's gerade kein glück­licher Griff der russischen Regierung, da sich gerade jetzt in Polen wiederum Anzeichen von Unzufriedenheit wegen verschiedener Maßregeln der Petersburger Negierung regen.

Die englische Regierung hat laut einer Erklärung Gladstone's im Unterhause eine Note an die australische Colonial-Regierung gesendet, in welcher die Annexion von Neu-Guinea vom Rechtsstandpunkte aus nicht aebilligt wird, da ein solcher Schritt nur von der englischen Regierung ausgehen könne. Jeden­falls wird dieser eigenthümliche Protest nichts an dem Faktum der Einverleibung Neu-Guineas in die englischen Colonien ändern.

Die Cholera ist nun auch in Alexandrien ausgetreten, wenigstens ist in dieser Stadt ein Todesfall vorgekommen, welchen man der Cholera zuschreibt.

Deutschland.

Darmstadt, 3. Juli. Die erste Kammer der Stände wird Dienstag den 10. und Mittwoch den 11. l. Mts. zu Sitzungen zusammentreten. Es finden voraussichtlich zunächst keine weiteren Sitzungen statt.

Berlin, 3. Juli. DieBerl. Polit. Nachr." schreiben: Von deutschen Ofsicieren werden in diesem Jahre bet den Manövern der französischen Armee anwesend sein: Der Chef des Generalstabes des 3. Armee-Corps, württember- gischer Oberstlieutenant Frhr. v. Falckenstein und der erste Adjutant des General- Feldmarschall v. Moltke, Major v. Goßler, vom 1. hessischen Husarenregiment Nr. 13. Besonders stark dürsten die fremden Armeen bei den diesjährigen

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Nr. 153. Freitag den 6. Juli 1883.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau, Schulstraße 7. Erscheint «Sglich mit Ausnahme des Montags. 2

y Durch bte Post bezogen vierteljährlich 2 MarE 50 Pf.

Amtlicher Hheik.

' Nr. 10 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 29. Juni, enthält:

(Nr. 1497.) Gesetz, betreffend die Reichs-Kriegshäfen und die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1883/84. Vom 19. Juni 1883.

Nr. 11 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 1. Juli, enthält:

(Nr 1498.) Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Italien. Vom 4. Mai 1883.

Gießen, den 4. Juli 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_____________________________________________________________________Dr. Boekmann.____________________________________

Betreffend: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen. Gießen, am 4. Juli 1883.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

<m die Schulvorstände des Kreises.

Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. v. M. machen wir Sie, da in den bereits eingelaufenen Nachweisungen fast ohne Ausnahme hierin gefehlt worden ist, noch einmal besonders darauf aufmerksam, daß in Formular B die Fortbildungsschule nach § 7, pos. 2 der Anleitung als besondere Schule unter der einfachen Volksschule aufzuführen ist und dafür, wie bei dieser, mindestens 3 Zeilen zu verwenden sind. Ergibt sich bei der Vergleichung der Ergebnisse der Jahre 1877 und 1883 nicht einmehr", sondern einweniger", so ist auf der Zeile unteralso 1883 mehr ' also 1883 weniger einzuschreiben und sind in diese Zeile die Minusbeträge einzuzeichnen.

Wir müssen Ihnen die größte Pünktlichkeit und genaueste Einhaltung der in der Anleitung gegebenen Bestimmungen empfehlen, um unnöthige Schreibereien zu vermeiden und um den vorgeschriebenen Erledigungstermin einhalten zu können. Wo von den Vorsitzenden der' Schulvorstände unsere Auflage etwa wegen zu großer Zahl der Schulen nicht selbst erledigt wird, müssen wir dennoch erwarten, daß sie die Nachweisungen vor der Einsendung auf das genaueste prüfen und Unrichtigkeiten abstellen.

Politische Ue^erficht.

Gießen, 5. Juli.

Die parlamentarische Thätigkeit ruht nun bei uns gänzlich, da am Sonnabend die Session des Bundesrathes und am Montag der preußische Landtag geschlossen worden ist. In den letzten Tagen ruhte der Schwerpunkt der Landtags-Verhandlungen hauptsächlich beim Herrenhause, welches noch über die Kanalvorlage und die kirchenpolitische Vorlage Beschluß zu fassen hatte. Ersteren Gesetzentwurf hat das Herrenhaus, abweichend von den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses, abgelehnt, so daß hierüber in der nächsten Session erst eine Verständigung zwischen beiden Häusern herbeigeführt werden muß; dagegen nahm das Herrenhaus die kirchenpolitische Vorlage nach der Fassung des Abge­ordnetenhauses am Montag mit 64 gegen 16 Stimmen an. Ein kurzer Rück­blick aus die nach beinahe achtmonatlicher Dauer nunmehr zu Ende gegangene Session führt uns als die Hauptergebnisse derselben die Annahme des Gesetz­entwurfes über die Aufhebung der zwei untersten Klassensteuerstufen, die Annahme der Vorlage über die Secundärbahnen, die Verwaltungsgesetze, die wenigstens vom Abgeordnetenhause genehmigte Kanalvorlage und die kirchenpolitische Vor­lage vor Augen; außerdem fand noch eine ganze Reihe kleinerer Vorlagen, wie die brandenburgische Landgüter-Ordnung, das Staatsschuldbuch, die Subhasta- tations-Ordnung u. s. w. die Zustimmung des Landtages. Das Facit am Ende der Session ist demnach, was praktisch bedeutende Leistungen der Gesetzgebung anbelangt, ein recht befriedigendes und dies ist um so mehr anzuerkennen, als das Abgeordnetenhaus mit fortwährenden Störungen durch die Concurrenz des Reichstages zu kämpfen hatte.

Ueber den Inhalt der jüngsten vatikanischen Note an die preußische Regierung ist noch nichts Authentisches bekannt geworden und sind deshalb die Meldungen verschiedener römischer Correspondenten über diesen Gegenstand mit großer Vorsicht auszunehmen. Nach diesen Mittheilungen läge es in der Absicht des Vatikans, die Anzeigepflicht zu bewilligen, wenn der Staat die Forderungen der Kurie bezüglich der Seminarien und der Jurisdiction der Bischöfe erfülle. Ein römischer Correspondent derSchles. Ztg." berichtet über eine Unterredung mit einem hohen kirchlichen Würdenträger, in welcher derselbe mit größter Bestimmtheit erklärte, daß wir am Vorabend eines modus vivendi mit der Kurie stünden und trotz gewisser Warnungen von zur Fortsetzung des Kampfes geneigter Seite sei der Papst selbst fest davon überzeugt, daß Preußen die vom Minister v. Goßler vor dem Landtage abgegebenen Versicherungen auch tli^ erfüllen und dadurch die Handhabe zu Verhandlungen bezüglich Her- beifuhrung einer defimtwen Verständigung gewähren würde. (DemMoniteur de Rome zufolge enthält die vatikanische Note drei Hauptpunkte. Sie drückt erstens ihr Erstaunen darüber aus, daß die preußische Regierung während der Verhandlungen mit Rom dem Landtage ein kirchenpolitisches Gesetz vorgeleqt habe, bezeichnet zweitens die Herstellung eines Einvernehmens mit dem Vatikan als das einzige Mittel, um zum Frieden zu gelangen und betont drittens bezüg­lich der Anzeigepflicht, daß diese nur durch den Vatikan zugestanden werden müsse).

In den gastlichen Mauern der alten Hansestadt Hamburg wird zur Zeit das erste allgemeine deutsche Kriegerfest gefeiert, welches aus allen Gauen Deutschlands ungemein zahlreich beschickt ist. Es ist ein erhebender Gedanke, daß zum erstenmale Mitglieder sämmtlicher deutscher Kriegervereine sich zAfammxngefunden haben, um sich zu einem baldigen gemeinsamen Zusammen­gehen kameradschaftlich die Hand zu reichen und darzuthun, daß die partikula- cistischen Tendenzen, welche bei einzelnen Vereinen noch mehr oder minder her- aorschauen, allmälig den Anschauungen weichen, welche sich im Sinne einer engeren Verbindung der deutschen Kriegervereine geltend machen. Ob schon die