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Nr. 127. Mittwoch den 6. Juni 1888.
Gießener Anzeiger
Amts- unb Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureaut Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Msntags.
Preis vierteisührlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlshn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Politische Ueberficht.
Gietzen, 5. Juni.
In unserer socialpolitischen Gesetzgebung ist mit der am Donnerstag im Reichstag erfolgten definitiven Annahme des Krankenkaffen- Gesetzes ein erster wichtiger Schritt geschehen. Es hat sich für dasselbe eine unerwartet große Majorität ergeben, was wohl die beste Garantie für den untern Werth dieses Gesetzes bedeutet und so darf man hieran die Hoffnung knüpfen, daß auch die weiteren Schritte auf der Bahn der Socialreform von Erfolg sein werden. An die Schlußabstimmung über das Krankenkaffen-Gefetz schloß sich die weitere Berathung der Gewerbeordnungs-Novelle, doch bot die Discussion über diesen Gegenstand in keiner Beziehung interessante Momente dar und wurden daher die noch restirenden Paragraphen des auf das Hausirer- gemerbe bezüglichen Artikels 10 ohne besondere Zwischenfälle erledigt. Sehr lebhaft gestaltete sich dagegen die Freitags-Sitzung; Abg. Baumbach ließ in der Discussion des die Handlungsreisenden betr. Artikels gelegentlich die Bemerkung fallen, wie es wohl der Rechten gefallen würde, wenn in einer Vorlage beweis- los behauptet würde, es gäbe auch im Officiersstand unlautere Elemente, was den Abgg. v. Minnigerode und v. Köller, sowie dem preußischen Kriegsminister Bronsart v. Schellendorf Veranlassung gab, diese Verdächtigung des Officiers- standes energisch zurückzuweisen. Die Discussion, an welcher sich schließlich auch die Abgg. Dr. Dohrn und Frohme betheiligten, ließ an dramatischer Lebendigkeit und kräftigem Eingreifen des Chores, das sich namenlich in „großer Unruhe" abwechselnd aus der rechten und linken Seite des Hauses äußerte, nichts zu wünschen übrig und gab am Schlüsse zu einer wahren Fluth von oft sehr bissigen persönlichen Bemerkungen Anlaß. Genehmigt wurden der Antrag Ackermann zu § 43a, den gewerbsmäßen Vertrieb von Druckschriften u. s. w. an öffentlichen Orten durch Personen, die minderjährig, blind, taub oder geistesschwach sind und durch Personen, welche keinen festen Wohnsitz im Jnlande oder schon eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Wochen erlitten haben, nicht zu con- cessioniren und der Richterffche Zusatzantrag: In geschlossenen Räumen ist zur nicht gewerbsmäßigen Vertheilung von Druckschriften, oder andern Schriften ober Bildwerken eine Erlaubniß nicht erforderlich. Dagegen wurde Absatz 3 zu § 44, welche den Gewerbebetrieb der Handlungsreisenden direct den Vorschriften für die Hausirer unterstellt, in namentlicher Abstimmung mit 149 gegen 142 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag des Abg. Ackermann, daß das Aufsuchen von Bestellungen auf Waaren nur bei Kaufleuten oder Gewerbetreibenden, in deren Gewerbebetrieb Waaren der angebotenen Art Verwendung finden, gestattet sein soll, die Zustimmung des Hauses, mit dem Zusätze, daß diese Beschränkung auf die Wein- und Tabakshändler keine Anwendung finden solle. Schließlich wurde noch der hierzu gestellte Richterffche Unterantrag, welcher das Aussuchen von Waarenbestellungen bei Personen, in deren Gewerbebetrieb diese Waaren keine Anwendung finden, freigeben will, in namentlicher Abstimmung angenommen, und zwar mit 159 gegen 139 Stimmen. Gegen den Antrag stimmten die beiden conservativen Fraktionen und das Centrum, mit Ausnahme der Abgg. Lieber von Fürth und dem Führer der Centrumspartei, Herrn Windthorst, selbst.
Die Dispositionen bezüglich des weiteren Arbeitsplanes des Reichstages sind nun dahin getroffen, daß nach Erledigung der Gewerbeordnungs- Novelle die Zuckersteuer-Vorlage, die Literar - Convention mit Frankreich, der Handelsvertrag mit Italien und die „Reblaus-Vorlage" zur Berathung gelangen. Hierauf sollen Positionen des Etats pro 1884/85 berathen werden, welche in der Budget-Commission schon zur Annahme gelangt sind,
Fürst Bismarck hat am Donnerstag zum erstenmale seit längerer Zeit wieder einer Sitzung des preußischen Staatsministeriums beigewohnt, resp. präsidirt, was ohne Zweifel für das günstige Befinden des Fürsten spricht. Hauptgegenstand der Verhandlungen des Ministerrathes sollen die kirchenpolitischen Angelegenheiten gewesen sein, auch soll die Haltung der Regierung gegenüber den verschiedenen noch zur Debatte stehenden Vorlagen im Reichstage und im Abgeordnetenhause festgestellt worden sein. Die Abreise des Reichskanzlers aus Berlin gilt als unmittelbar bevorstehend, und zwar heißt es, daß derselbe sich zunächst nach Friedrichsruhe und dann erst nach Kissingen begeben werde.
Nach der „Neuen Pr. Ztg." dürfte in wenigen Tagen eine kirchen- .ische Vorlage zu erwarten fein, welche die Modification der Anzeigepflicht werden 'soll^durch eine ausgiebige Seelsorge katholischer Geistlicher erreicht
Tongking kommt die entsetzliche Kunde, daß der tapfere Rivivre nebst 15 seiner Leute nicht während des Gefechtes vor Hanoi gefallen, sondern von den Anamiten gefangen genommen und am andern Morgen mit seinen Unglücksgefährten gepfählt worden ist. Der Pariser „Gaulois", welcher diese Mittheilung verbreitet, gilt allerdings keineswegs als ein stets wohl informirtes Blatt, aber die Greuelthat selbst klingt bei dem Charakter der anamitischen und tongkingnesischen Banden keineswegs unwahrscheinlich. Sollte sich aber die Nachricht hiervon bestätigen, dann wird der Krieg gegen Anam jedenfalls mit der größten Erbitterung geführt werden und die schonungslose Vernichtung jener Hyänen in Menschengestalt müßte dann nur gebilligt werden. Ueber die weiteren Vorgänge in Hanoi liegen zur Stunde noch keine Nachrichten vor, hoffentlich gelingt es aber den aus Saigon abgesendeten Truppen, ihre im Fort Hanoi eingeschlossenen Kameraden noch rechtzeitig zu entsetzen und somit eine abermalige Katastrophe zu verhüten. — Am Freitag ist das
Transportschiff „Mytho" mit 1200 Mann Truppen von Marseille nach Tongking abgegangen. Auch der Gouverneur von Neu-Caledonien hat Befehl erhalten, alle disponibeln Truppenmannschaften nach Tongking abgehen zu lassen.
In England steht wieder einmal die Kanal-Tunnel-Angelegenheit im Vordergründe des Tages-Interesses. Zwei militärische Autoritäten, General Simmons und Admiral Rice haben sich vor Kurzem entschieden gegen die Anlage des Tunnels ausgesprochen; Simmons erklärte, daß es leicht sei, 30,000 Mann an der Tunnelmündung landen zu lassen, ehe man es sich versehe und bann sei England verloren. Auf die Zerstörung des Tunnels könne man nicht rechnen und zu einer Dynamitkammer könne man den Tunnel nicht machen, da es sich dann das Publikum sehr überlegen würde, den Tunnel zu benutzen. Daß der Tunnel für eine auswärtige Macht eine ungeheuere Versuchung birgt, sich Englands, dessen eigentliche Stärke in seiner insularen Lage besteht, zu bemächtigen, ist richtig und wir glauben daher, daß schon aus diesem Grur.de die englische Negierung in den Bau des Tunnels nicht willigen wird.
In Petersburg sind bei der Illumination, welche aus Anlaß der Krönung stattfand, sehr tumultuarische ©eenen vorgekommen. Die Polizei verbot daher die Fortsetzung der Illumination, welche an drei Abenden hintereinander stattfinden sollte, was zu dem Gerüchte Anlaß gab, die Krönungsfestlichkeiten seien eingestellt worden wegen betrübender, aus Berlin über das Befinden des Kaisers Wilhelm eingetroffener Nachrichten. Dies Gerücht fand rasch allgemein Glauben und bald strömte die Menge vor dem deutschen Botschaftspalais zusammen, um dort Näheres zu erfahren. Die Regierung hat zur Beschwichtigung des aufgeregten Publikums ein Extrablatt des „Regier.-Anz." erscheinen lassen, in welchem die über die Erkrankung des deutschen Kaisers circulirenben Gerüchte als jeber Begrünbung entbehrenb bezeichnet werben. Wahrscheinlich sinb biefetben von gewisser Seite absichtlich hervorgerufen worben, um einen Mißton in bie Feststimmung zu bringen. Es heißt, baß in Folge biefer tumultuarischen Scenen bie erste Hauptstadt des Reiches beim Czaren in Ungnade gefallen sei, was allerbings bie Meldung zu bestätigen scheint, daß sich das kaiserliche Paar nach Beendigung der Moskauer Feierlichkeiten direct nach Schloß Peterhof zu begeben gedenkt.
Deutschland.
Darmstadt, 4. Juni. Seine Königliche Hoheit der Großherzog Haden Aller- gnädlgst geruht:
Am 19. Mat den Distriets-E nnehmer der Districts-Etnnehmeret Groß-Gerau I Rendanten August Schreiber auf fein Nachsuchcn, unter Anerkennung seiner langjährigen treugeieisteten Dienste und unter Verleihung des Ritterkreuzes 2. Classe des Verdrenstordens Philipps des Großmüthigen, in den Ruhestand zu versetzen;
an demselben Tage den Geometer 1. Klasse Ludwig Höhler zum Distrtcts- Etnnehmer der Dtstricts-Einnehmerei Lauterbach, den Ministertal-Colculator 2. Klasse Wilhelm 53 a ft er t zum Dtstrtcts-E nnehmer der Districts-Emnehmeret Alsfeld, den Oberrechnungspi obator 2. Klasse Albert S cr i b a zum Dtstricts-Einnehmer der Districts- Einnehmerei Groß-Gerau I und den GehÜlsen bei der Hauptcontrole der Marn.Neckar- Eisenbahn Heinrich Rapp zum Districts-Einnehmer der Dtstricts-Einnehmerei Gedern
zu ernennen;
an dtmsclben Tage den Hauptmagazinsverwalter bet der Main-Neckar-Effcnbahn Christoph Querner auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung fein t langjährigen treugeleisteten Dienste und unter Verlegung des Charakters als Recknungsrath, in den Ruhestand zu versetzen, und den Werkführer bei der Main-Neckar-Eisenbahn Robert Bauer zum Hauptmagazinsverwatter bei dieser Bahn zu ernennen;
an demselben Tage den Finanzasptranten Georg Kissel aus Battenberg zum Ministerialcalculator 2. Klasse bet der Buchhaltung des Mintstertums der Finanzen, sowie den Finanzaspiranten Ludwig Götz aus Wörrstadt zum Calculator 2. Klasse bet der Hauptstaatskasse m ernennen;
um 26. Mat den Kreisarzt dts Kreisgesundhettsamts Dieburg Medicinalraih Dr. Hermann Kaiser auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand zu versetzen;
an demselben Tage den Kreisarzt des Kreisgesundheitsamts Lauterdach Dr. Hermann Dannenberger zum Kreisarzt des Kretsgefundheitsamts Dieburg zu ernennen. . .
Darmstadt, 3. Juni. Das Großh. Ministerium bes Innern unb ber Justiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, hat an bie Großh. Directionen ber Gymnasien, Realschulen unb höheren Mädchenschulen, unterm 12. Mai folgenbes Ausschreiben, betr. bie Pflege ber Gesundheit der Schüler ber höheren Lehranstalten erlassen: _ , rL
„Die Commission zur Prüfung ber Frage ber Ueberburbung ber Schuler ber höheren Lehranstalten hat sich in ihrem gutächtlichen Bericht m Betreff der Maßregeln, welche zu ergreifen feien, um bie lernenbe Jugend vor Schädigung ihrer Gesundheit unb ihrer körperlichen Entwickelung zu bewahren, dahin ausgesprochen, baß durch bie obligatorischen Turnstunden das Maß ber Einwirkung der Schule auf die körperliche Entwickelung der Schiller nicht erschöpftes ei, letztere vielmehr außerdem durch Schivimmübungen^ Schlittschuhlaufen, Spiele im Freien und periodische, mindestens monatliche Schulausfluge thunuchste Förde-
9 Es ist uns bekannt, daß an den höheren Lehranstalten der hohe Werth der in dem Gutachten angedeuteten Maßregeln auch seither schon nicht verkannt worden ist; allein wir erachten es doch für. angemessen im Jntere se der Gesunbheit ber heranwachsenben Schüler ausdrücklich zu empfehlen, daß Nichts ver- säumt werben möge, was von Seiten ber Schule m biefer Richtung geleistet werben kann, und wir sehen daher Ihrem Berichte darüber entgegen m we cher Weise Ihre Anstalt seither schon auf bie Forberung ber leiblichen Entwickelung ber Schüler bedacht gewesen ist, und welche etwaige weitere Ntaßnahmen Sie in diesem Betreff für angezeigt halten."


