296 JL an baar geliehen, sich dafür aber einen nach 3 Monaten zahlbaren Wechsel von 340 JL ausftellen lassen, weiter l'eh derselbe einer in Noth geraihenen Frau 10 X doch mußte diese pro Woche 70 $ Zinsen bezahlen. Die Frau zahlte sowohl das Capital als auch die sehr bedeutenden Zinsen zurück. Als dieses Capital bezahlt war, lieh Schmitt der Frau 20 JL, wofür sie per Woche 1 <X Zinsen bezahlen mußte; aber außerdem verpflichtete sich die Frau, den „Copitalisten" öfters zum Mittagessen einzuladen und für ihn zu waschen. Einer andern Frau lieh Sckmttt 2 JL, welche sie ihm binnen 4 Monaten mit 2 JL Zinsen zurückzahlen mußte. Der Staatsanwalt beantragte gegen den wucherischen Bettler eine Gefängnitzstrafe von 1 Monat und 100 X Geldbuße und gab das Gericht diesem Anträge auch Folge.
— Ermordet wurden in Rustschuk in gräßlicher Weise der dortige italienische Consul Fach'Nl, seine Frau und sein wenige Monate altes Kind. Die vermummten Mörder, drei an der Zahl, drangen Nachts in die Wohnung des Consuls, knebelten seine Dienerschaft und erdolchten den Consul im Schlafe. Da die Mörder im Schlafzimmer des Consuls die Schlüssel zu seiner Casse nicht sanden, so begaben sie sich in das Gemach der Frau, banden sie und forderten mit vorgehaltem Revolver die Herausgabe der Schlüssel. Da die Frau, halb ohnmächtig, nicht antwortete, ergriff einer der Unmenschkn den in der Wiege befindlichen Säugling und schmetterte ihn an die Wand, daß das Gehirn umherspritzte. Mit einem fürchterlichen Aufschrei stürzte die Frau besinnungslos zusammen. Die Mörder durchsuchten nun die ganze Wohnung, konnten aber außer einigen Uhren, Ringen und anderen Schmuckgegenständen nichts'finden. Fluchend über diesen Mißerfolg kehrten die Mörder in das Schlafzimmer der nock immer besinnungslosen Frau zurück und schossen ihr eine Kugel durch den Kopf- Das surchtbare Verbrechen ward erst am nächsten Morgen um 11 Uhr entdeckt. Es liegt der Verdacht vor, daß die Dienerschaft des Consuls mit den Mördern gemeinsame Sache gemocht, weshalb erstere verhaftet wurde.
— sJm Moor oet fünfen ] Die Eisenbahn zwischen Frankfurt a. d-O. und Posen liegt wenige Kilometer hinter dem Bahnhof Frankfurt in der Nähe der Haltestelle Blankensee auf einem 30 Fuß hohen Damme, welcher an der Sette eines Torfmoores entlang führt- Seit 14 Jahren — so lange die Bahn besteht — hat sich hier nichts Außergewöhnliches gezeigi; am 16. April, Nachmittags, bald nachdem der Schnellzug von Berlin die Strecke passirt, wollte der Besitzer des Gutes Kunnersdorf auf dem am Fuße des E'senbahndamms entlang führenden Wege, welcher ein wenig höher als der Wasserspiegel des Torfmoores an dem Eisenbahndamm hinläuft, zu wirthschaftlichen Zwecken eine Locomobile fahren. Dieselbe wurde von 7 Ockfen gezogen, als plötzlich mitten während der Fahrt der Weg nach ollen Richtungen Risse bekam und die Loco- mobile mit sammt 4 Ockfen spurlos in das Moor versank. 3 Ochsen konnten nur mit größter Mühe gerettet werden, ebenso die Begleiter des Transportes, welche über die Erdklüfte hinüber sprangen. Zugleich rutschte von dem daneben liegenden Eisenbahn- vamm die dem W>ge zunächst gelegene Böschung mit in das Moor hinein, so daß der Damm bis ziemlich nahe an die Schwellen heran versank. Es konnten in Folge dessen einige Stunden lang die Züge nicht passiren. Von der versunkenen Locomobile und den vier verschwundenen Ochsen ist nichts zu seh.n, Alles deckt ein gelbliches Wasser, wahrend etwas entfernt von der Rutschstelle em ziemlich.großes Stück der Moorwiese in die Höhe getrieben ist.
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Literarisches.
„Die Berufswahl im Staatsdienste von A- D reger, k. Rechnungs- Rath in Potsdam", ist der Titel eines in C. A. Koch's Verlagshandlung (I. Sengbusch) in Leipzig erschienenen Werkes, welches sich zur Aufgabe gestellt hat, denjenigen jungen Leuten, welcke alljährlich vor der Wahl des künftigen Lebensberufs stehen, als zuverlässiger Rathgeber zu dienen. Unter Benutzung amtlicher Quellen ist der Verfasser bestrebt gewesen, in leicht übersichtlicher Darstellung diejenigen Vorschriften in einem
Endlichen Buche zu vereinen, welche in Bezug auf die Annahme, Ausbildung, Prüfung Anstellung und Beförderung in sämmtstchen Zweigen des Reichs und Staats, hA Militär- und Marine-Dienstes gegeben sind, mithin dnen noÄ
Wn<"'»b" *««■ Ä
, ^?^5r^k^^uch diejenigen Vorschriften Aufnahme gefunden, welche in Bezug Ä ^ie wissenschaftlichen Erfordernisse, die Ausbildung und Prüfung der nicht im Staa^dienste stehenden Aerzte, Apotheker, Zahnärzte und Thierärzte, der Seefchiffer und Seesteuerleute auf deutschen Handelsschiffen, der Seedampffchiffs-Mafckinistkn aeaeben^stnd^ Wi<Öt unb ßeifung stehenden Gärtner-L Hr-Anstalten
gegeben fink, fo daß das Werk wohl auf das Zengniß besonderer Vollständiakeit Anspruch machen fann und daher mit Recht empfohlen werden darf r, .®{ne dem Werke angehängte Uebersicht des Werthes der erlangten schulwiffen- ^"UNissein Bezug auf die Berechtigung zum Eintritt in bte verschiedenen hpfMbhe« ,""d Staatsverwaltung ist eine nicht zu unterschätzende Zugabe
ÄtVÄ bErCn @,tern Vormünder häufig auf tiefen,
»»AS auX KgM""" W ble
Bei dem immer häufigeren Vorkommen des Hausschwammes auch Holz- und besonderer Rücksicht der vielen Ueberschwemmungen des Vorjahres die dergl. Uebel in der Regel zahlreich im Gefolge haben, dürfte es von desselben zu g^btn™ C *Ctn 0en 2In^aIt *ur rationellen systematischen Bekämpfung „ . ^Vorweg fei bemerkt, daß bei Auswahl der Mittel alle öligen, seuergesährlichen und starke Sauren und Salze oder gar giftigen Stoffe enthaltende Präparate zu ver-, ^'den sein mochten — mindestens für bewohnte Räume, da erstere leicht Verstockungen d^ Holzes ^beisühren, letztere aber Holz- und Mauerwerke zerstören unb von ben Arbeitern auch nicht mit der nöthigen Sicherheit - da sie auch die Kleider nnd Gesundheit derselben angreifen, angebracht werden können. Betreffs der feuergefährlichen - also der öligen, besonders des Petroleums unb solchen, welche bei ihrer Verwendung erhitzt werden müssen, gilt das Gleiche. v
c e-[*nb es drei Hauptpunkte, die richtig erfaßt werden müssen und a) in sorgfältiger Behandlung des Untergrundes, des Mauerwerks und der Holztheile, b) der notbnjenbigen ®e§inftctrung be§ Mörtels unb Füllmaterials, c) in der streng burch- zu ührenden Jsolirnng der Dielen unb sonstigen Holzwerks vom Mauerwerk- bestehen Sind d ese drei Hauptpunkte richtig erfaßt und durchgefübrt, dann kann man von oft sehr kostspieligen conftructtoen Vorkehrungen umsomehr absehen, als diese auch keineswegs genügende Sicherheit gewähren.
nun nicht der Zweck dieser Msttheilung fein kann und dies auch der Raum dieser Zeitung nicht gestatten würde nähere Anweisung über das Verfahren selbst zu geben, es auch immerhin geraden ist, sich habet eines erfahrenen Bau- oder Werkmeisters zu bedienen, so wollen wir hiermit nur noch auf die verdienstliche Av- leitung Hinweisen, die her Fabrikant des Dr. H. Zerener'schen Patent-Antimerulions (Gegen Hausschwamms Herr GustavSchallehn in Magdeburg vor Kurzem heraus- gegeben bat unb gratis unb franco ohne Verbindlichkeit versendet. Derselbe liefert ein flüssiges 30grabiges Silicat, bas hauptsächlich mit Borsäure unb Cblornattium präparirt u des Holz- und Mauerwerks, sowie zur Desinficirung bes Mörtels
und Füllmaterials rc. dient, fonie zwei trockene Sorten Antimerulions, präparirt mit den gleichen Stoffen, die noch den Vorzug besitzen, die Feuchtigkeit, die das Schwamm- gewacks erzeugt, nach erfolgter Tödtung desselben dem Mauer- und Holzwerk wieder zu entziehen.
Donnerstag den 10. Mai d. I.,
Nachmittags 2 Uhr,
sollen auf hiesigem Ortsgericht die Immobilien des Ludwig Orth:
Flur 1/609, Hofraitbe auf dem Neuenweg, 1/611, Hofraum unb Miststätte das., 1/629, Hofraithe daselbst, 1/669, Hofraum und Miststätte das., meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 2. Mai 1883.
Großberzogliches Ortsgericht.
3118 Lüdeking.
Aeilgeöotenes.
2908 Ein 3ftöckiges Wohnhaus, mitten in hiesiger Stadt gelegen, ist zu dem wirtlich billigen Preis von 13000 Jl. zu verkaufen durch I. Blitz.
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Allgemeiner Anzeiger.
Hohversteigerung
in den Domanial- und Mitgebranähswaldungen der Großherzoglichen Oberförsterei Treis n. d, Lda.
Es werden versteigert:
1« Dienstag den 8. Mai in den Districten Oberseilbach, Neuerwald, Aspenstrauch, Hainstrauch und Niederseilbach:
16 Eichstämme, 28—50 Ctm. dick, 4—10 Mr. lang mit 10,15 Mm.,
258 Rm. Buchen-, 4 Rm. Eichen- nnb 1 Rm. Aspen-Scheiter,
63 „ „ 15 „ „ „ 120 „ Nadel-Knüppel,
130 „ „ Stammreiser,
610 „ „ 155 Rm. Eichen- und 350 Rm. Nadel-Reisig,
90 „ „ u. 3 „ „ Stöcke.
Die Versteigerung beginnt Morgens um V29 Uhr int District Oberseilbach, auf dem Fahrweg von Treis a. d. Lda. nach Alt-Buseck.
2. Mittwoch den 9. Mai in den Districten Buchwald, Zipfenwald, Todtenberg, Scheid, Alteunner rc.:
72 Eichstämme, 20-60 Ctm. dick, 4—9 Mtr. lang mit 27,24 Fstm.,
30 Nadelstämme 18—30 „ „ 5—10 „ „ „ 7,50 „
59 Nadel-Derbstangen mit 4,00 Fstm.,
4 Rm. Buchen-, 16 Rm. Eichen- und 5 Rm. Nadel-Scheiter,
24 „ Eichen-Knüppel,
10 „ Buchen-, 85 Rm. EichenMeifig.
Die Versteigerung beginnt Morgens um Vr9Uhr im District Buchwald neben der Chaussee, ganz in der Nähe von Treis a. d. Lda., mit Eichenstammholz.
Treis a. d. Lda., den 30. April 1883.
Großherzogliche Oberförsterei Treis a. d. Lda.
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Mausburg 16 QIESSEKT Mäusburg 16 empfiehlt sein reichhaltiges Lager in Hemden, Kragen, Manschetten, Patmt-Chemisetts, Hemden- Einsätzen, Taschentüchern, wollenen Hemden, seidenen, wollenen und baumwollenen, sowie Filet'Unterjacken und -Hosen in allen Größen und Weiten, Socken, Leibbinden, Hosenträgern. Stets das Neueste in allen Arten Shlipsen, Sommer- und Glacs - Handschuhen Sonnen- und Regenschirmen u. s. w.
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Verkauf in Gießen bei Emil Fischbach und Gg. Wilh. Weidig. 3072
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