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126. Dienstag den 5. Juni 1888,

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

®rd# vierKMHrlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlvhn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Erscheint täglich mit Ausnahme des

Bureau r Schulstraße 7.

Betreffend. Aufsicht über das Fasselvieh. Gießen, am 3. Juni 1883.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großberzoglilchen Bürgermeistereien der nachbenannten Orte.

Die Besichtigung der Gemeinde-Zuchtstiere und Zuchteber durch die von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein gewählte Commifsion wird an folgenden Tagen stattfinden: z_r , n.-

1) Freitag den 8. ! M. in Garbenteich, Hausen, Watzenborn-Steinberg, Grüningen, Holzheim, Ober-Horgern, Eberstadt, Dorf-Grll und Lrch,

2) Mittwoch den 13. l. M. in Steinbach, Albach, Annerod, Oppenrod, Burkhardsfelden, Hattenrod, Ettingshausen, Münster, Ober-Bessingen und Nieder-Bessingen. , .... ...

Sie wollen die Bullen- und Eberhalter anweisen, zur fraglichen Zeit zu Hause zu bleiben und die Threre der Commission bei deren Eintreffen vor­zuführen, auch sich selbst bereit halten, um etwa verlangt werdende Auskunft zu ertheilen. , r.

Weiter empfehlen wir Ihnen, die Mitglieder des Vereins zur Züchtung und Veredlung der reinen Vogelsberger Rindviehraffe oder solche, welche diesem Vereine beitreten wollen, davon in Kenntniß zu setzen, daß auch Kühe, welche zur Züchtung dieser Raffe verwendet werden sollen, der Commission zur Besichtigung vorgeführt werden können.

Dr. Boekmann. _____

Betreffend: Generalversammlungen des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 7. Juni, Vormittags 9*/a Uhr, findet eine Generalversammlung deS landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen und vor derselben um 9 Uhr eine Sitzung des Vereins-Ausschusses zu Gießen in- 3Kenzel's Garten statt.

Alle Mitglieder des Vereins und Freunde der Landwirthschaft werden hierzu freundlichst eingeladen.

Tagesordnung:

I. Vorlage der Rechnung für 1882;

II. Feststellung des Voranschlags für 1883;

III. Statutenmäßige regelmäßige Neuwahl des ersten und zweiten Directors, des Secretärs und des Vereins-Ausschusses;

IV. Geschäftliche Mittheilungen;

V. Vorträge und Verhandlungen: rr t .

1) Ueber die Frage:Sollen wir englische Waizensorten bauen?" Referent: Herr Gutsbesttzer Schlenke vom Hardthofe.

2) Ueber die Aufzucht der Kälber. Referent: Herr Oekonom Georgi in Gießen.

3) Ueber die Nothwendigkeit der Anschaffung vor: Vieywaagen. Referent: Herr Lehrer ^.uhr von Gießen.

Gießen, den 4. Juni 1883. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

Dr. Boekmann.

Betreffend: Die Ergänzungswahlen für die Gemeindevertretungen. Gießen, den 2. Juni 1883.

Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen

an die evangelischen Kirchenvorstände des Dekanats Gießen.

Einige an uns gerichtete Anfragen veranlassen uns zu nachfolgenden Bemerkungen: ,

Die Ihnen zugesandten gedruckten Formularien zu den Ergänzungsmahlen der Gemeindevertretungen entsprechen mcht m allen Punkten den Befttm- mungen des Wahl-Edikts vom 9. März 1877. , f

1) In dem als Anlage 3 bezeichneten Fomular ist eine zweimalige Verkündigung des Wahltermins oder Einladung zur Wahl von der Kanzel vorgesehen, wovon nichts in dem Wahl-Edikt steht; es genügt eine einmalige Verkündigung. In derselben Anlage 3 ist bei der Ermüdung von der KanzU hingewiesen auf eine weitere Bekanntmachung durch Anschlag am Gemeindehause, für die als Anlage 4 ein besonderes Formular vorhanden ist. Da nach § 3, beziehungsweise § 2 des Wahl-Edikts die Kirchenvorstände die Befugniß haben, von diesem Anschlag am Gemeindehause abzusehen, so fit, wenn legeres beschlossen wird, die ganze Anlage 4 überflüssig. Jedenfalls ist es aber nach § 3 des Wahl-Edikts was in Formular Anlage 3 gewahrt erscheint, nothwendig, daß bei der von der Kanzel zu verkündigenden Einladung zur Wahl die gesetzlichen Erforderniffe der Wahlfährgkert und Wählbarkeit gemäß den §§ 13 und 18 des Verfassungs-Edikts vom 6. Januar 1874 angegeben werden. , ± .... 0T ,

2 ) In dem als Anlage 8 bezeichneten Formular fehlt bei der formulirten Bekanntmachung der Offenlegung des Wahlprotokolls nut fernen Zulagen allen" Anlagen ist unrichtig die Bemerkung, daß die Stimmzettel von der Offenlegung ausgeschlossen sind; cf. § 13 des Wahl-Edikts. Diese Bemerkung wäre also noch beizufügen. f ... Snrf

Die in derselben Anlage 8 formulirte Schlußbescheinigung über die Verkündigung des Wahlresultates ist völlig unbrauchbar. Denn mcht ie citirte § 2, sondern § 13 des Wahl-Edikts kommt hierbei in Betracht. Nach diesem § 13 ist dem Kirchenvorstand nur die Befugmß zugejprochen, l Anschlag am Gemeindehause und in größeren Gemeinden von der Verlesung der Namen der Gewählten abzusehen, leider aber nicht auch von dem icy g an der Thüre der Kirche. Deshalb ersuchen wir Sie, zur Vermeidung von Fornifehlern und daraus entstehenden Weiterungen die Verkündigung der Wahlen zu den Gemeindevertretungen jedenfalls von der Kanzel und durch Anschlag an der Kirchthüre zu vollziehen und eme Bescheinigung nci t ) Berichtigung des Formulars dem Dekanats-Ausschuß vorzulegen. ( ,

0 In Stellvertretung des Dekans:

Dr. Naumann, Pfarrer.

Darmrstadt, 2. Juni. Das Amtsblatt des Großh. Ministeriums des Innern und der Austiz, Abtheilung für Schulangelegenheiten, Nr. 8, enthält Ausfchreiben d. d. Darmstadt, am 25. Mai, an die Großh. Directionen der Gymnasien, Realschulen und höheren Mädchenschulen, betr. die Pflege der Ge­sundheit der Schüler an den höheren Lehranstalten, hier die Unterrichtspausen, welches, wie folgt, lautet:

In Uebereinstimmung mit dem Anträge der Commission zur Prüfung der Frage der Ueberbürdung der Schüler höherer Lehranstalten, und im An­schlüsse an das seither schon an den meisten höheren Lehranstalten eingehaltene und bewährte Verfahren bestimmen wir, daß zwischen den einzelnen Unterrichts­stunden Pausen von je 15 Minuten von dem Schlüsse des Unterrichts an gerechnet bis zum Wiederbeginn desselben einzurichten sind.

Es ist hierbei strenge darauf zu halten, daß nicht nur für den jedesmali­gen Wiederbeginn, sondern auch für den Schluß des Unterrichts die Zeit genau eingehalten werde.

Ferner muß dafür Sorge getragen werden, daß während der Pausen die Luft in den Schulzimmern vollständig erneuert werde, und zwar durch Oeffnen der Fenster, wofern nicht durch künstliche Ventilation eine vollständige Erneue-

rung der Luft bewirkt wird. Die Schüler müssen angehalten werden, wahrend der Pausen das Schulzimmer zu verlassen und sich, wenn es die^ Witterung gestattet, im Freien aufzuhalten. Für solche Schüler, deren

dies nicht gestattet, muß während der Pausen em vor Zugwind geschützter Aufenthal^ort vorgesehen werdens PrSsident Muhl verkündigte in d-r

gestrigen StM^d" 'zweiten Kammer als neue E.nläus- eine B-rlage des F nan,- ministeriums, di- Veräußerung von cnibehrllchemi £an^

Dorheim betnffend, sowie E ngaben von dem V rwaliu'igsausschutz der ^mr- und t.-,»- kosse zu Herbstein und den Bürg-rmeit er°i-n d-r Städte Mainz »nd Wmm^ in V-tt-st des Art- 11 des Einkommensteuergesetzes. 3 . a.er Wesentlichen den

Att.13 des genannten Gesetzes al^aup7s7chlich

Ausführungen des Abg. Küchler an,. morm n _ Mtnisterialratb Müller erklärt gegen di- G-werbtreib-nden gerichttt be^e ch Mln st DeclarationSuflicht der

die Regierung habe d - Bestimmung «"I @efe() üufflel|Ommcn, weil ®!.nton'**, -ocr Großh? St-uercommissär- davon abgehalten haben.

Reinhart dafür, er will jedoch d,e Grenze

RpninterneieUt babenP' - Metz ist ebenfalls für die Declarattonspfltcht als' sürOOeine Nothwendigk-tt- - Racke spricht entschieden gegen di« seiner Ansicht n* ..nnnRfflhrhar D-clarationspflicht und bittet, neben dem Recht des omnipotenten Swates auch etwas kaS Recht und die persönliche Freiheit der Bürger im Auge ,u be-