Dienstag den 4 September
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1888
KielZeiicr Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Erscheint täglich mit Ausnahme des «KGta-4.
vvreau: Schulstraße 7.
PreiK viert«tjShriich 2 Mark 20 Pf. mit BringerlHn, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Bekanntmachung.
Mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz wird die Heegzeit des Dachses für den Monat September laufenden Jahres hiermit aufgehoben.
Gießen, den 1. September 1883. Großherzogliches Krcüsarnt Gießen.
_____________Dr. Boekmann.____________________________________________________
Gießen, den 31. August 1883.
Betreffend: Die regelmäßige Ergänzungswahl des Kreistages des Kreises Gießen durch die 50 Höchstbesteuerten.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Da nach Art. 26 und 27 der Kreis-Ordnung für diejenigen Mitglieder des Kreistages, deren sechsjährige Amtsdauer mit dem Schlüsse dieses Jahres abgelaufen sein wird, oder welche sonst abgängig geworden sind, im Monat November l. I. eine Eraänzungswahl stattzufinden hat, beauftragen wir diejenigen Großherzoglichen Bürgermeistereien, in deren Gemeinden oder Gemarkungen im vorigen Jahre Communalsteuer erhoben worden ist, ein Verzeichniß der drei Höchstbesteuerten, oder wenn der Letzte derselben noch mehr als 850 fl. Communalsteuerkapital hat, ein Verzeichniß aller Höchstbesteuerten bis zu dem genannten Betrage herab, nach dem unten abgedruckten Formular binnen 8 Tagen an uns einzusenden.
Wir bemerken dazu, daß die Communalsteuerkapitalien von 1882 ttn das Verzeichniß einzutragen sind, es sei denn, daß die Steuerzahlungen auf Objecten haften, welche im Erbgang erworben wurden (s. Art. 18 der Kreis-Ordnung letzter Absatz). Es kommen nur Grundsteuerkapitalien von innerhalb des Kreises gelegenen Immobilien, Gewerbsteuerkapitalien von innerhalb des Kreises befindlichen Gewerbsanlagen, oder wegen Wohnsitzes innerbals k-s Kreises veranlagter Gewerbesteuer und die bei den Communalumlagen innerhalb des Kreises in Anrechnung kommenden Einkommensteuerkavtt^« tu Betracht.
Wenn sich unter diesen Höchstbesteuerten solche befinden, die noch in anderen Gemeinden oder Gemarkungen des Lrscses besteuert sind, so wollen Sie sich von den Großherzoglichen Bürgermeistereien dieser Gemeinden oder Gemarkungen den Betrag dieser weiteren ^Eommr'rmlsteuerkapitalien mittheilen lapen utib solches in dem Verzeichniß unter Namhaftmachung bkftc anderen Gemarkungen noch beifügen. Um zu beurteilen, um welche Höchstbesteuerte es sich etwa in letzterer Hinsicht handeln wird, wollen Sie das Verzeichniß der letzten Wahl (f. Anzeiger von 1880..Nr. 223) Dergleichen. Wir machen Sie dabei namentlich darauf aufmerksam, daß im vorliegenden Falle auch Frauen, ActienPfells^aften, Hanvetsfirmen 20^?urz die in Art. 17 der Kreis-Ordnung Genannten als stimmberechtigt in das Verzeichniß einzutragen sind, da dieses Stimmrecht durch Vertreter ausgeübt werden kann.
Wenn jedoch ein Höchstbesteuerter nach Vorschrift des Art. 16 und 17 der Kreis-Ordnung nicht stimmberechtigt sein sollte, so wollen Sie dies in der Spalte „Bemerkungen" des Verzeichnisses angeben. v , s
1 Dr. Boekmann.
Verzeichniß der 3 Höchstbesteuerten der Gemeinde .....__
Ord.-Nr.
Des Höchstbesteuerten Vor- und Zuname mit etwaiger Beinummer.
Sein Wohnort.
Seine Communalsteuerkapitalien
Bemerkungen.
am Wohnort.
in den weiteren Gemarkungen:
im Ganzen.
Bekanntmachung.
Während der Beurlaubung des Unterzeichneten wird der Großherzogliche Kreisassistenzarzt Dr. Drescher zu Grünberg die dienstliche Stellvertretung übernehmen. Derselbe wird zu mündlicher Auskunftsertheilung
Dienstags und Freitags von SV2 bis 11 Uhr
in der Wohnung des Unterzeichneten (Ludwigstraße 14) anzutreffen sein. Schriftliche Eingaben sind nach wie vor an Großherzogliches Kreis-Gesundheitsamt ließen zu addressiren.
Gießen, den 2. September 1883. Großherzogliches Kreis-Gesundheitsamt Gießen.
Dr. Glasor. _
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des Conferenzbezirks Lich-Hungen: Freitag t Gießen, den 1. September 1883.
Deutschland.
Darmstadt, 1. September. Se. Königl. Hoheit der Großherzog Ahnten heute Vormittag auf dem Artillerie-Schießplatz bei Griesheim der Be- ichttgung des 1. Großh. Infanterie- (Leibgarde-) Regiments Nr. 115 und des ?• Großh. Dragoner-Regiments (Leib-Dragoner-Regiments) Nr. 24 bei.
Berlin, 31. August. Den Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts i!t M entnehmen, daß in Folge einer von zuständiger Seite ergangenen An- Mng durch das württembergische Medicinal-Collegium Untersuchungen über M Einfluß des Schreibens auf Auge und Körperhaltung der Schul- kin.der angestellt worden sind. Auf Grund der bei über 1000 Schulkindern °ng estellten Beabachtungen und Untersuchungen gelangten die Fachmänner zu tineT Reihe praktischer Ergebnisse, von denen folgende hervorgehoben werden mögen. Zwei Hauptpunkte kommen hiernächst in Betracht: die Annäherung, hin). Vorwärtsbewegung des Rumpfes und dann die Seitwärtsdrehung des- tt«n. Beide sind soweit unabhängig von einander, daß zwar beide häufig gleichzeitig vorkommen, aber auch jedes für sich ohne das andere beobachtet M. Die Annäherung bringt, wenn sie zu groß wird, eine erhebliche Gefahr str die Augen mit sich, die Seitwärtsdrehung kann zur Ursache habitueller Verllrümmung werden. Die Vorwärtsbeugung wird sich nur zu einem kleinen TheAe durch Abänderung der Schreibweise bessern lassen, wogegen durch letztere, di »es nun aufrechte Schrift bei grader Heftlage oder liegende bei stark fchräger Mellage, die Seitwärtsdrehung des Rumpfes erfolgreich zu bekämpfen ist.
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en 7. September, Morgens 9 Uhr, in Lich.
Büchner, Kreisschulinspector.
Ohne eine solche Aenderung aber müßen die Kinder selbst in den besten Bänken verdreht sitzen. Die liegende Schrift, so ausgeführt, daß die Grundlinien der einzelnen Buchstaben senkrecht zum Tischrande gemacht werden, die Zeilen aber genau vor der Mitte des Körpers in einem Winkel von 30—40° schräg angezogen werden, ist die, bei welcher der Körper eine symmetrische Haltung bewahren kann und zugleich an Auge und Hand die geringsten Anforderungen gestellt werden. Hinsichtlich der Frage, ob nicht die deutschen Buchstaben schädlich für das Auge wirken und daher vom hygieinischen Standpunkte aus die lateinische Schrift vorzuziehen sei, wird die Ueberzeugung ausgesprochen, daß man vorerjt keinen Grund habe, die eine für hygieinisch weniger zuläsiig als die andere zu erklären. r r
— Die Reise des Reichskanzlers nach Gastein giebt den Nachrichten recht, welche die Besserung in dem Gesundheitszustände des Fürsten Bismarck gemeldet haben. Reichstags-Mitglieder, welche dem Kanzler nahestehen und ihn in den letzten Tagen gesprochen haben, versichern, daß er sich vortrefflich befinde und von dem Erfolge der Gasteiner Kur sich das Beste verspreche. Von derselben Seite wird nachdrücklich versichert, daß der Reichskanzler bezüglich der Giltigkeit des spanischen Handelsvertrags von vornherein die Berufung des Reichstags für unerläßlich gehalten und nur auf Andringen anderer hohen Reichsbeamten sich dazu verstanden habe, die Giltigkeit des Vertrages zu octroyiren, während die schließliche Berufung auf Veranlassung des Reichskanzlers zurückzuführen sei. — Ueber die Verhandlungen der Fraktionen der Linken bezüglich des polizeilichen Vorgehens gegen die Verbands-Jnvalidenkassen der deutschen Gewerkvereine wird


