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Nr. iSL Mittwoch den 4. Zull 1888

ießmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

zr-, n, c . o Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinqerishn.

vnreattt Schulftraße 7. Erschemt täglich mit Ausnahme des Msrrla-s. Zurch tzie Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher IHeil.

Das Großherzogliche Steuer-Commiffariat Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien de- Bezirks.

Da die Bekanntmachung wegen des Communalsteuer-Ausfchlags im Regierungsblatt nunmehr erschienen, so ersuchen wir Sie, zur Ersparung von Porto, die Zettel in den nächsten Tagen mit Gelegenheit hier in Empsang nehmen zu lassen.

Greßen, den 2. Juli 1883. Süffert.

Politische Uebersicht.

Gießen, 3. Juli.

Das preußische Abgeordnetenhaus beschäftigte sich in seiner Sitzung vom Donnerstag (nicht Freitag) mit der dritten Lesung des Gesetzes über die Schulversäumnifse; die definitive Abstimmung yierüber sollte Sonnabend stattfinden. Die Redner fast sämmtlicher Parteien erklärten sich bereit, die Re­gierung m dem Ansturm, den die Ultramontanen gegen die staatliche Schulauf­sicht und den staatlichen Schulzwang unternommen haben, kräftig zu unterstützen. Nur Herr Windthorst, der Führer des Centrums, erklärte sich entschieden gegen das Gesetz, welches er als eine Tyrannei und Gewissenszwang bezeichnete; wenn es nach Herrn Windthorst ginge, müßte die Schule noch heute mit gebundenen Händen wieder der ecclesia mililans überliefert werden. Das Resultat der ziemlich erregten Debatten bestand hauptsächlich darin, daß ein von fortschritt­licher Seite zu § 1 gestelltes Amendement, wonach der Schulvorstand unent­schuldigte Kinder zwangsweise der Schule zuführen lassen kann, mit den Stim­men des Fortschrittes, des Centrums und eines Theiles der Conservativen angenommen wurde. Die Annahme dieser Bestimmung macht jedoch das Zu­standekommen des ganzen Gesetzes fraglich, da der Vertreter der Staatsregierung, v. Goßler, erklärte, daß dieselbe dem Amendement nicht zustimmen könne.

In Böhmen haben am vergangenen Donnerstag die Landtagswahlen aus der Gruppe der Landgemeinden stattgefunden. Das Resultat der Wahlen läßt sich im Allgemeinen dahin feststellen, daß die Deuschen alle jene ländlichen Bezirke, auf welche sie rechneten, auch behauptet haben. Gewählt wurden 31 Deutsche und 48 Czechen; auch die wenigen Bezirke, in denen sich Deutsche und Czechen gegenüberstanden, gaben ihre Stimmen zu Gunsten der deutschen Candidaten ab. Die Thatsache, daß im Bezirke Bergreichenstein, wo der dort reich begüterte feudale Fürst Schwarzenberg sich um ein Mandat beworben hatte und den die Czechen aufs Kräftigste unterstützten, der deutsche Candidat den Sieg davontrug, hat unter den Deutschen eine besondere Befriedigung her­vorgerufen. An die Wahlen der Landgemeinden schließen sich die Wahlen der Städte-Kurie, der Handelskammern und des Großgrundbesitzes an; der neuge- wahlte Landtag selbst tritt am 5. Juli zusammen.

Die Tongking-Frage kommt nur sehr langsam vorwärts, vielleicht äußert die sommerliche Hitze ihre Wirkung aus die Verhandlungen der französi­schen und chinesischen Diplomaten. Im Uebrigen ist man in Paris noch immer der Ueberzeugung, daß die ganze Tongking-Affaire friedlich verlausen wird, zu welcher Annahme das durchweg höfliche Auftreten der Diplomaten desReiches der Mitte" wohl berechtigen mag, wollte man aber an der Seine hieraus schließen, daß China den französischen Ansprüchen weichen wird, so wäre dies eine gründliche Täuschung, denn hieran denkt China nicht. Wohl wünscht aber die chinesische Regierung eine friedliche Verständigung mit Frankreich, für welche die Person des französischen Ministers des Auswärtigen, des Herrn Challemel- Lacour, das einzige Hinderniß bildet, wie es wenigstens den Anschein hat. Es ist darum begreiflich, wenn die Gerüchte über die bevorstehende Demission des Ministers des Auswärtigen sich mit einer gewissen Hartnäckigkeit erhalten und wie die Dinge liegen, ist es gerade nicht unwahrscheinlich, daß Herr Challemel- Lacour der Vereinbarung zwischen Frankreich und China zum Opfer fallen wird.

In England hat das Haus der Lords am letzten Donnerstag eine Entscheidung gefällt, welche dem gesunden Menschenverstand schnurstracks entgegen­gesetzt ist. Es handelt sich um die dritte Lesung der Regierungsbill, welche die Aushebung des in England noch bestehenden Gesetzes, welches einem Wittwer verbietet, seine Schwägerin zu ehelichen, ausspricht. In der zweiten Lesung war die Bill mit 1^5 gegen 158 Stimmen angenommen worden, in der ent­scheidenden Abstimmung trugen aber die starren Orthodoxen im Oberhause noch einmal den Sieg über die liberalen Lords davon, denn mit einer Majorität von 5 Stimmen wurde die betr. Bill abgelehnt. Hiermit ist der Streit, welcher seit nun 32 Jahren im englischen Oberhause um dieSchwäger-Ehe" geführt wird, wieder einmal zu Ende, aber es ist nicht zu bezweifeln, daß ihn die Freunde der abgelehnten Bill unter günstigeren Verhältnissen wieder aufnehmen und dann hoffentlich zu einem für ihre Sache glücklichen Ende führen werden.

Südrußland ist von der Invasion eines verderbenbringenden Feindes bedroht: Den Heuschrecken. Nachdem die Militärobrigkeit des doni- schen Gebietes davon Kunde erhalten, daß die Heuschrecke in jenen Strichen ihr Nest ausgeschlagen, ergriff sie bereits im Herbste des vorigen Jahres alle mög­lichen Maßregeln, um sowohl die Brutstätte zu localisiren, als auch die Eier Lurch Umpflügen der Felder zu zerstören. Diese Maßregel hatte indessen nicht überall Erfolg, weil das arbeitende Vieh fiel und weil frühzeitig Fröste ein- Iraten, dann aber auch, weil die Flächen, welche von der Heuschrecke occupirt waren, weit auseinander lagen. Im Aprilmonat dieses Jahres wurde der

Allerhöchste Befehl erwirkt, die unumgängliche Zahl von Kosaken abzucomman- diren, um dem dänischen Gebiete bei Vertllgung der Heuschrecken behilflich zu sein. Jetzt nimmt das Kosaken-Aufgebot immer größere Dimensionen an. Aus den letzten im Kriegsministerium erhaltenen Berichten ist ersichtlich, daß die Militärobrigkeit einen Ueberfall aus folgenden benachbarten Gouvernements be­fürchtet: Woronesh, Ssaratow und Astrachan, namentlich aus den Kreisen: Rowochopersk, Zarizyn und Tschernojarsk, und daß der Ataman des donischen H-eres seinerseits bereits mit den Chefs der bezeichneten Gouvernements, als auch mit dein auf Allerhöchsten Befehl zur Vertilgung der Heuschrecken nach Borissoglebsk abcommandirten General-Major von der kaiserlichen Suite Schebeko in Relation getreten, mit der Bitte, ihnen bei Säuberung des donischen Ge­bietes von der Heuschreckenplage behilflich zu sein.

Alle Mittelmeer-Staaten, Frankreich, Oesterreich, Spanien, Italien und selbst Griechenland und die Türkei beeilen sich, die umfassendsten Sicher­heitsmaßregeln gegen die Cholera zu treffen, welche Miene macht, von Egypten nach den Küsten Europas überzusetzen. Nur England zögert noch, sich dem Vor­gehen dieser Mächte anzuschließen, die englische Krämerpolitik befürchtet noch immer von denMaßregeln gegen den ungebetenen und unheimlichen Gast eine Schädigung der Handelsinteressen Englands. Und doch lauten die Nachrichten über die Cholera in Unter-Egypten täglich ernster; sind doch in Damiette, dem Ausbruchsort der Cholera, am Donnerstag allein 107 Menschenleben derselben zum Opfer gefallen! Angesichts dieser bedrohlichen Nachrichten hat denn auch die internationale Gesundheits-Commission in Konstantinopel Schritte gethan, um ein Weitergreifen der furchtbaren Krankheit zu verhindern und England wird nun doch wohl endlich das Interesse an der Fernhaltung der Cholera höher stellen, als den Reingewinn von ein paar 100,000 Pfund Sterling.

An das Friedenswerk zwischen Chile und Peru wird jetzt endlich die letzte Hand gelegt. In voriger Woche ist der Congreß von Peru in Arequipa zusammengetreten und hat die Regierung des Präsidenten Jylesius ermächtigt, den Friedensvertrag mit Chile aus der Basis der Abtretung Tara- pacas an Chile abzuschließen.

Darmstadt, 1. Juli. Wir befinden uns in der erfreulichen Lage, die Nachricht von der Verlobung Ihrer Großh. Hoheit der Prinzessin Victoria von Hessen und bei Rhein, ältesten Tochter Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, mit Sr. Durchlaucht dem Prinzen Ludwig von Battenberg, bestätigen zu können. (Darmst. Ztg.)

Berlin, 1- Juli. DieBerl. Poltt. Nachr" schreiben:

5)ie Maigesetzc von 1873-75 Haden die von dem Gesetzgeber nicht gewollte Folge gehabt, daß in Folge der Nichterfüllung der Anzeigepfltcht Seitens der Bischöfe zablretchc Pfarreien verwaist sind und demzufolge die seelsorgerischen Bedürfnisse vieler Kathol'ken gar nicht oder doch nicht ausreichende Befriedigung finden. So ausschließ­lich bte Schuld an diesen Zuständen die kirchlichen Oberbehörden trifft, so richtet sich, Dank der geschickten klerikalen Agitation, die in weiten Kretseu hierdurch erzeugte Un­zufriedenheit doch ausschließlich gegen den Staat und seine Regierung. Ktrchenpolitiiche und allgemeine politische Erwägungen weisen daher mit zwingender Gewalt darauf hrn, durch gesetzgeberische Maßregeln die vollständige Wiederherstellung der katholischen Seel­sorge zu ermöglichen und damit jene Quelle der Unzufriedenheit zu schlietz.n. Mangels entsprechenden Entgegenkommens der Kurie war bei dem entsprechenden gesetzgeberischen Vorgehen die weitgehendste Berücksichtigung der Interessen der preußischen Katholiken, nicht aber eine Über jene hinausgehende Berücksichtigung klerikaler Wünsche in's Auge zu fassen. Indem die ktrchenpoltttsche Novelle den von der Kurie aneikannten Rcchis- zustand von 1849 wieder herzustellen, der letzteren mithin jeden Vorwand zu entziehen unternahm, die Gestattung der Benennung länger zu vrrweigern, enthielt sie neben den befreienden Bestimmungen daher auch eine positive Regelung des Einspruchsrechts, durch die dieses in dem betbehaltenen Umfange kräftiger und wirksamer geordnet

werden sollte. .... ,.

Nachdem die Nattonalltberalen sich völlig ablehnend verbreiten, m thin eine Majorität ohne das Centrum wenigstens nicht sicher war, sielen jene positiven Vor- schritten dem Letzteren zu Liebe bedauerlicherweise, fo daß vi.le Abgeordnete, w- che zwar den seelsorgerischen Bedürfnissen der Katholiken in vollen. Umfange gerecht werden, bloßen H-rrschaftsansprücheu Roms aber nicht di- geringste ConEon machen wollen, zu einem ablehnenden G-sammtvotum gekrängt wurden. Die Staaidregierung wird jedoch aus der auch ihr erwünschten Abänderung der Vorlage einen Grund Zur Ver­werfung um so weniger h-rl-itenj als ihr anderweit Mittel und Wege genug zu Gebote stehen, kirchlichen oder klerikalen Uebergriffen entgegenzut^ten.

In dieser Hinsicht kommt In erster Linie die Schule in Betracht. Hat doch Fürst Bismarck schon nm 16. April l875 erklärt, daß, wenn d e Zeit gekommen -in werde, von einer agressiven zu einer defensiven Kttchenpolttik üb-rzugeh-n, die Agresfion gegen den Ultramontanismus in erster Linie der Schulbildung zu überlassen. ,-,n werbe. Unter diesem Gesichtspunkte gewinnt di-Vorlage wegen Bestraf, ng der Schuiversaum- nisse ein- erweiterte prtncipielle Bedeutung insofern, als dieselbe eme neue gesetzliche Bestätigung des Vrincips der allgemeinen Schulpflicht pr-ugischen Rechtes, d. h. di- Verrsiichtuna mm Besuche der staatlich geordneten Volksschule, <itthali. So bedauer­lich es daher .st daß der Abschluß der Vorlage durch taktisch- Fehler der beiden ßx- treme, Nochktrchlich-Konservattve und Fortschritt, in letzter Stunde vereitelt wurde, ,o bot die Verhandlung doch die erwünschte Gelegenheit, den principtellen Angriffen Windt- horst's und des Centrums auf jene Grundsäule der preußischen Staatsordnung gegen­über der völligen Uebereinstimmung der Staatsregterung und allen übrigen Parteien