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Erscheint täglich mit Ausnahme des MsutaDS.

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*9. 873. 936.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlvhn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

kann nicht gerechnet werden. Darmstadt, den 16. Juni 1883.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: G r o s.

a. Geburtszeugniß;

b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;

d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf. L c , , , u

Zu pos. b. wird noch besonders bemerkt, daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, daß er m der Lage sei, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen, (von Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will. . , /Y

Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht morden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur em Unbescholtenheitszeugniß

, ~.rU VII. (* 'bereits längere 3

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs - Ordnung (Anl. 2 zur Ersatz-Ord. I. Thell der Wehr- Ord. vom 28. September 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß. ,

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. wertere Bekanntmachung; auf specrelle Ladung

Deutschland.

Berlin, 30. Juni. Das Herrenhaus berieth heute über die Petition, betreffend die Einschränkung der Beschästrgung der Staatsbeamten an Sonn- und Festtagen, um ihnen die Ersüllung der religiösen Pflichten zu ermöglichen. Die Petition wurde der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Hierauf wurde die Kanalvorlage berathen und § 1 derselben mit 70 gegen 65 Stimmen abgelehnt, ungeachtet der warmen Befürwortung durch Staats­minister v. Bötticher und Generalfeldmarschall Graf v. Moltke.

Das Abgeordnetenhaus erklärte heute die Wahl des Abg. Sepffardt (Krefeld), sowie aller dort gewählten Wahlmänner für ungiltig. Das Gesetz über das Staatsschuldbuch wurde hieraus in der Fassung des Herrenhauses an­genommen. Das Haus beschloß sodann mit geringer Majorität Uebergang zur Tagesordnung über die von den Handelskammern Hildesheim-Görlitz eingereichte Petition gegen die vom Handelsminister getroffenen Maßregeln. Hierauf sprach der Abg. von Bochum-Dolffs dem Präsidium den Dank des Hauses für die Geschäftsleitung aus. Die Anberaumung der Schlußsitzung wird dem Präsidenten überlassen.

Aachen, 30. Juni. Die beiden Thürme, sowie der Dachstuhl- des Rathhauses find ausgebrannt, der Krönungssaal ist unbeschädigt, die Dokumente sind gerettet. Ungefähr 25 Häuser sind durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen worden. Gestern Abend 7 Uhr war die größte Gefahr vorüber, um 8 Uhr trafen die Löschmannschaften aus Stolberg, Eupen, Glad­bach, Düren, Düsseldorf und Köln ein. Heute Morgen war die Gefahr gehoben.

Wie nachträglich bekannt wird, war in Folge Flugfeuers der Brand gleichzeitig auf etwa zehn Stellen übertragen worden. Beide Thürme des Rath­hauses glühen noch im Innern. Gegen Mittag brach abermals ein kleiner Brand aus, der aber sofort gelöscht wurde. Die Kölner und Düsseldorfer Feuerwehren sind bereits zurückgefahren. Ein Verlust an Menschenleben oder Verletzungen sind nicht zu beklagen.

Hesterreich.

Wien, 30. Juni. Die Bewegung gegen den Rector der Wiener Uni­versität, Professor Maassen, wegen seiner das Deutschthum herabsetzenden

dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.

Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

Aeußerungen im niederösterreichischen Landtage ist nicht aus die Kreise der Studentenschaft beschränkt geblieben, sondern hat sich auch der Profefforen be­mächtigt und eine bedeutsame Kundgebung derselben veranlaßt. 63 Profefforen aus den drei weltlichen Fakultäten der Wiener Universität, darunter Gelehrte von europäischem Rus, haben an den Reccor eine Adresse gerichtet, in welcher sie gegen das Verhalten desselben in maßvoller Sprache zwar, aber doch in entschiedener Weise, Protest einlegen. Das Schriftstück hat folgenden Inhalt: Euer Magnificenz! Angesichts der Rede, welche Sie als derzeitiger Rector der Wiener Universität in der Sitzung des niederösterreichischen Landtags am 20. Juni d. Js. gehalten haben, finden sich die unterzeich­neten ordentlichen Professoren der drei weltlichen Fakultäten zu folgender Erklärung veranlaßt: Wir anerkennen das formelle Recht des jeweiligen Rectors, seine Vinlstimme im Landtage lediglich auf Grund seiner per­sönlichen Ansicht, selbst im Gegensätze und Widerspruch zu denjenigen Ueberzeugungen auszuüben, welche unter den Mitgliedern der von ihm vertretenen Corporation vorwalten. Allein wir halten es als Lehrer der ersten deutschen Unterrichtsanstalt des Reiches im gegebenen Falle für unser Recht und unsere Pflicht, das Vorhandensein dieses Gegensatzes öffent- lich zum Ausdrucke zu bringen. Demgemäß erklären wir hiermit, daß wir die von Eurer Magnificenz in der bezeichneten Rede ausgesprochenen poli­tischen und nationalen Meinungen nicht theilen. In Erfüllung schuldiger Höflichkeit gegenüber unserem gewählten Oberhaupte beehren wir uns, den Inhalt des Obigen, bevor es in die Oeffentlichkett gelangt, Eurer Magni­ficenz geziemend zur Kenntniß zu bringen.

Wien, am 21. Juni 1883.

Mit ausgezeichneter Hochachtung

Die ordentlichen Profefforen.

I. Aus der juristischen Fakultät:

Demelius L Frhr v. Neumann, v. Stein, Walburg, Thishman, Tomaschek, ' ' Pfaff, Exner, Grünhut, A. Menger, K. Menger.

II Aus der medicinischen Fakultät:

Voal v Brücke v. Arl't, Langer, v. Stellwag-Carion, Billroth, Wedl, Stricker, ' Mevnert, Ludwig, Kundrat, Nothnagel, Bamberger, Späth,

K. v. Braun, G. Braun.

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M. 4427- 4550.

146-157-159-165- >1-460. 481-500.

779. 783-800. 1044-1060- M 1317. 136113/1- -1629. M-W 1947. 2001-2015. «- 2709- Z 4139. 4166- 434/. 5457- 5688.

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W 1322.1354

Nr. ISO. Dienstag den 3. Juli 1888.

ichener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Betreffend. Die Unterbringung verwahrloster Kinder. Gießen, am 30. Juni 1883.

Das Großyerzogliche Kreisamt Gießen

an die Groß herzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zufolge Auftrags Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz fordern wir Sie zum Bericht binnen 8 Tagen darüber auf:

1) ob und wieviele verwahrloste Kinder aus Ihrer Gemeinde dermalen auf Gemeindekosten behufs ihrer Erziehung in Rettungshäusern oder m sonstigen Erziehungsanstalten oder in Familien untergebracht sind und

2) bei wievielen Kindern etwa weiter noch mit Rücksicht auf ihre Verwahrlosung in sittlicher und erziehlicher Hinsicht das Bedürfniß vorlregt, sie in Erziehungsanstalten oder Familien in Pflege zu geben.

Dr. Boe'kmann.__

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1883.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst 1883 stattfindenden Prüfung "zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meldung des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. August 1883

bei der unterzeichneten Commission einzureichen.

Hinsichtlich der 'Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen seinen